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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 27.08.2010 - 2 U 62/10   

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https://dejure.org/2010,5685
OLG Bremen, 27.08.2010 - 2 U 62/10 (https://dejure.org/2010,5685)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27.08.2010 - 2 U 62/10 (https://dejure.org/2010,5685)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27. August 2010 - 2 U 62/10 (https://dejure.org/2010,5685)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 5 Abs. 1, 3 Abs. 1 UWG
    Werbung mit den Slogans: "Meine Nr. 1" sowie "STARK in Kunden-Zufriedenheit"; Werbung mit Umfrageergebnissen

  • webshoprecht.de

    Werbung mit den Slogans: Meine Nr. 1 und STARK in Kunden-Zufriedenheit

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zulässige Werbung mit Kundenaussagen und Umfrageergebnissen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit Umfrageergebnissen; Begriff der Alleinstellungsbehauptung

  • kanzlei.biz

    "Meine Nr. 1" keine wettbewerbliche Alleinstellung

  • Betriebs-Berater

    Werbung mit dem Slogan "Meine Nr. 1" sowie "Stark in Kunden-Zufriedenheit"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 Abs. 1; UWG § 5 Abs. 1
    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit Umfrageergebnissen; Begriff der Alleinstellungsbehauptung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)

    §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1, 6 UWG
    Wer ein Fotomodell mit der Aussage "Meine Nummer 1!” werben lässt, behauptet noch keine Alleinstellung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zulässige Werbung mit den Slogans "Meine Nr. 1" sowie "STARK in Kundenzufriedenheit"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Irreführung von EWE TEL bei Werbung mit "Meine Nummer 1"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbeslogan "Meine Nr 1" von EWE TEL zulässig

  • loh.de (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 147
  • BB 2010, 2446
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 24.05.2017 - 6 U 203/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Pkw mit einem Designpreis

    Soweit der Kläger in erster Instanz auf die Rechtsprechung der Instanzgerichte zur Werbung mit einer Konsumentenbefragung verwiesen hat, ist ihm entgegenzuhalten, dass das Erfordernis einer Fundstellenangabe auch dort gerade davon abhängig ist, ob der Eindruck vermittelt wird, die werbliche Angaben beruhten auf von dritter Seite neutral durchgeführten, verifizierbaren Testreihen bzw. repräsentativen Befragungen, oder ob es sich erkennbar um eine "Eigenbelobigung" ohne nachprüfbare Anknüpfungspunkte handelt (s. OLG Hamburg, GRUR-RR 29014, 333 [richtig: GRUR-RR 2014, 333 - d. Red.] - Probieren Sie jetzt selbst den Testsieger* im Geschmack, Nr. 1 im Geschmack, Juris-Tz. 46; OLG Hamm, MMR 2013, 95, Juris-Tz. 51; OLG Bremen, GRUR-RR 2011, 147 - Meine Nr. 1, Juris-Tz. 22).
  • OLG Hamburg, 16.12.2013 - 5 U 278/11

    Probieren Sie jetzt selbst den Testsieger* im Geschmack, Nr. 1 im Geschmack -

    Mit der Wertung des OLG Bremen (GRUR-RR 2011, 147) setze sich das Landgericht ausdrücklich nicht auseinander.

    Die von der Antragsgegnerin in Bezug genommene Entscheidung des OLG Bremen (OLG Bremen, Urteil vom 27.08.2010, 2 U 62/10 - "Meine Nr. 1") rechtfertigt keine abweichende Beurteilung des streitgegenständlichen Falles, denn sie befasst sich mit dem im dortigen Fall verwendeten Begriff "Meine Nr. 1", der mit ausreichender Deutlichkeit darauf schließen lassen kann, dass in der dort angegriffenen Werbung eine "Eigenbelobigung" aufgrund einer vom Hersteller bezahlten Verbraucherumfrage vorlag.

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - I-2 U 62/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,30188
OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - I-2 U 62/10 (https://dejure.org/2011,30188)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.2011 - I-2 U 62/10 (https://dejure.org/2011,30188)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - I-2 U 62/10 (https://dejure.org/2011,30188)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 2 U 62/10
    Sie haben vielmehr regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist bzw. die im Patentanspruch angegebene Funktion erfüllen kann (vgl. BGHZ 112, 140, 155 f. = GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 Tz. 15 - Bauschalungsstütze; BGH, Urt. v. 06.07.2010 - X ZR 115/07, Umdr. S. 11).

    Aufgrund der wortsinngemäßen Übereinstimmung mit dem Patentanspruch handelt es sich immer um eine Patentverletzung (BGH GRUR 2006, 131 - Seitenspiegel; GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II).

  • BGH, 24.10.1978 - X ZR 42/76

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung der Erfinderschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 2 U 62/10
    Zweck- und Funktionsangaben in einem Sachanspruch beschränken als solche dessen Gegenstand regelmäßig nicht (BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 2006, 570 Tz. 21 - extracoronales Geschiebe; GRUR 2006, 923 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 Tz. 15 - Bauschalungsstütze).

    Sie haben vielmehr regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist bzw. die im Patentanspruch angegebene Funktion erfüllen kann (vgl. BGHZ 112, 140, 155 f. = GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 Tz. 15 - Bauschalungsstütze; BGH, Urt. v. 06.07.2010 - X ZR 115/07, Umdr. S. 11).

  • BGH, 07.06.2006 - X ZR 105/04

    Luftabscheider für Milchsammelanlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 2 U 62/10
    Zweck- und Funktionsangaben in einem Sachanspruch beschränken als solche dessen Gegenstand regelmäßig nicht (BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 2006, 570 Tz. 21 - extracoronales Geschiebe; GRUR 2006, 923 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 Tz. 15 - Bauschalungsstütze).

    Sie haben vielmehr regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist bzw. die im Patentanspruch angegebene Funktion erfüllen kann (vgl. BGHZ 112, 140, 155 f. = GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 Tz. 15 - Bauschalungsstütze; BGH, Urt. v. 06.07.2010 - X ZR 115/07, Umdr. S. 11).

  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 2 U 62/10
    Die Darstellung der bereits erwähnten Figurengruppe 8 betrifft ebenso wie die auf sie bezogenen Teile der Patentbeschreibung (Anlage K 2, Abschnitt [0050] bis [0057]) bevorzugte Ausführungsformen, welche den Schutzumfang einer Erfindung nicht beschränken (vgl. BGH GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 2 U 62/10
    Die Darstellung der bereits erwähnten Figurengruppe 8 betrifft ebenso wie die auf sie bezogenen Teile der Patentbeschreibung (Anlage K 2, Abschnitt [0050] bis [0057]) bevorzugte Ausführungsformen, welche den Schutzumfang einer Erfindung nicht beschränken (vgl. BGH GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 2 U 62/10
    Die Darstellung der bereits erwähnten Figurengruppe 8 betrifft ebenso wie die auf sie bezogenen Teile der Patentbeschreibung (Anlage K 2, Abschnitt [0050] bis [0057]) bevorzugte Ausführungsformen, welche den Schutzumfang einer Erfindung nicht beschränken (vgl. BGH GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • BGH, 11.10.2005 - X ZR 76/04

    Seitenspiegel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 2 U 62/10
    Aufgrund der wortsinngemäßen Übereinstimmung mit dem Patentanspruch handelt es sich immer um eine Patentverletzung (BGH GRUR 2006, 131 - Seitenspiegel; GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II).
  • BGH, 22.11.2005 - X ZR 79/04

    extracoronales Geschiebe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 2 U 62/10
    Zweck- und Funktionsangaben in einem Sachanspruch beschränken als solche dessen Gegenstand regelmäßig nicht (BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 2006, 570 Tz. 21 - extracoronales Geschiebe; GRUR 2006, 923 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 Tz. 15 - Bauschalungsstütze).
  • LG Düsseldorf, 27.04.2010 - 4b O 21/09

    Kleinkinder-Trinkbecher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 2 U 62/10
    4b O 21/09 - abgeändert:.
  • BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85

    Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 2 U 62/10
    Nach ständiger, vom Bundesgerichtshof (vgl. GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug) gebilligter Rechtsprechung des Senats ist bei der Aussetzung eines Patentverletzungsrechtsstreits wegen eines gegen das Klagepatent ergriffenen Rechtsbehelfs Zurückhaltung geboten.
  • BGH, 02.12.1980 - X ZR 16/79

    Anmeldung eines Patents - Vertrieb eines Mähdreschers - Vorliegen einer

  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03

    Drehzahlermittlung

  • BGH, 06.07.2010 - X ZR 115/07

    "Direkt oder indirekt mit einer Maschine oder einem manuell betreibbaren

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Rechtsprechung
   BSG, 11.06.2010 - B 2 U 62/10 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,50337
BSG, 11.06.2010 - B 2 U 62/10 B (https://dejure.org/2010,50337)
BSG, Entscheidung vom 11.06.2010 - B 2 U 62/10 B (https://dejure.org/2010,50337)
BSG, Entscheidung vom 11. Juni 2010 - B 2 U 62/10 B (https://dejure.org/2010,50337)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Altenburg - S 5 U 2755/04
  • LSG Thüringen - L 1 U 289/08
  • BSG, 11.06.2010 - B 2 U 62/10 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher

    Auszug aus BSG, 11.06.2010 - B 2 U 62/10 B
    Insbesondere setzt sie sich in keiner Weise mit der Rechtsprechung des Senats zum Versicherungsschutz auf Dienstreisen auseinander (vgl zuletzt nur BSG vom 18.3.2008 - B 2 U 13/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 26 mwN).
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