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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.03.2010 - I-2 U 65/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3126
OLG Köln, 17.03.2010 - I-2 U 65/09 (https://dejure.org/2010,3126)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.03.2010 - I-2 U 65/09 (https://dejure.org/2010,3126)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. März 2010 - I-2 U 65/09 (https://dejure.org/2010,3126)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 130, 131
    Anfechtbarkeit des Forderungserwerbs im Rahmen eines erweiterten verlängerten Eigentumsvorbehalts als kongruente Deckung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1137
  • NZI 2010, 345
  • NZG 2010, 670
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.05.1975 - VIII ZR 254/73

    Verlängerter Eigentumsvorbehalt und Konkursanfechtung

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2010 - 2 U 65/09
    Beim verlängerten Eigentumsvorbehalt führt die Vorausabtretung künftiger Forderungen (lediglich) insoweit nicht zu einer Gläubigerbenachteiligung, als sich auf das mit dem Vorbehaltseigentum Erlangte beschränkt (BGHZ 64, 312; ZIP 2000, 932).

    Entgegen der Ansicht des Beklagten besagen die bereits erwähnten beiden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 64, 312; ZIP 2000, 932) zu dieser Frage nichts, denn sie betreffen allein die Frage der Gläubigerbenachteiligung; Ausführungen zur Kongruenz bzw. Inkongruenz finden sich darin nicht, da den Entscheidungen nicht die Vorgängerbestimmungen zu § 131 InsO zugrunde lagen.

  • LG Köln, 16.04.2009 - 2 O 617/08
    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2010 - 2 U 65/09
    Die Berufung des Beklagten gegen das am 16.04.2009 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 2 O 617/08 - wird zurückgewiesen.

    Der Beklagte beantragt, das am 16.04.2009 verkündete Urteil des Landgerichts Köln, Az: 2 O 617/08, aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 122/99

    Begriff der Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2010 - 2 U 65/09
    Beim verlängerten Eigentumsvorbehalt führt die Vorausabtretung künftiger Forderungen (lediglich) insoweit nicht zu einer Gläubigerbenachteiligung, als sich auf das mit dem Vorbehaltseigentum Erlangte beschränkt (BGHZ 64, 312; ZIP 2000, 932).

    Entgegen der Ansicht des Beklagten besagen die bereits erwähnten beiden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 64, 312; ZIP 2000, 932) zu dieser Frage nichts, denn sie betreffen allein die Frage der Gläubigerbenachteiligung; Ausführungen zur Kongruenz bzw. Inkongruenz finden sich darin nicht, da den Entscheidungen nicht die Vorgängerbestimmungen zu § 131 InsO zugrunde lagen.

  • BGH, 29.11.2007 - IX ZR 30/07

    Zur Anfechtbarkeit von Globalzessionen

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2010 - 2 U 65/09
    Eine Vorausabtretung ist vielmehr Gegenstand der Grundsatzentscheidung zur Globalzession (BGHZ 174, 297), in welcher der Bundesgerichtshof angenommen hat, dass ein Globalzessionsvertrag auch hinsichtlich der künftig entstehenden Forderungen alle Voraussetzungen einer kongruenten Sicherung erfüllt.

    In der Entscheidung zur Globalzession (BGHZ 174, 297) hat der Bundesgerichtshof jedoch die Annahme der Kongruenz nicht daran scheitern lassen, dass die abgetretenen Forderungen nicht sogleich identifizierbar waren, und dies wie folgt begründet:.

  • BGH, 15.03.1978 - VIII ZR 180/76

    Globalzession

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2010 - 2 U 65/09
    Die Bezeichnung "sämtliche bestehenden und künftigen Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen von Anfangsbuchstaben A bis Z" genügt dem Bestimmtheitsgebot im Rahmen des § 398 BGB (BGHZ 71, 75, 78 f; BGH, Urt. v. 16. März 1995 - IX ZR 72/94, NJW 1995, 1668, 1669).
  • BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96

    Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2010 - 2 U 65/09
    Die Entstehung der abgetretenen Forderung gehört sogar dann nicht dazu, wenn noch nicht einmal der Rechtsgrund für sie gelegt ist (BGH, Urt. v. 20. März 1997 - IX ZR 71/96, WM 1997, 831, 832).
  • BGH, 25.10.1952 - I ZR 48/52

    Vorausabtretung. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2010 - 2 U 65/09
    Die von den Vertragsparteien getroffene Vereinbarung erfüllt damit die Voraussetzung, dass die abgetretene Forderung, wie jeder Gegenstand einer Verfügung, bestimmt oder zumindest bestimmbar sein muss (vgl. BGHZ 7, 365; MünchKomm-BGB/Roth, 5. Aufl. § 398 Rn. 67; Ganter in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch 2. Aufl. § 96 Rn. 44 ff, 98).
  • BGH, 16.03.1995 - IX ZR 72/94

    Sittenwidrigkeit der Abtretung sämtlicher Kundenforderungen unmittelbar vor dem

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2010 - 2 U 65/09
    Die Bezeichnung "sämtliche bestehenden und künftigen Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen von Anfangsbuchstaben A bis Z" genügt dem Bestimmtheitsgebot im Rahmen des § 398 BGB (BGHZ 71, 75, 78 f; BGH, Urt. v. 16. März 1995 - IX ZR 72/94, NJW 1995, 1668, 1669).
  • BGH, 12.03.1998 - IX ZR 74/95

    Sittenwidrigkeit einer Sicherungsvereinbarung wegen Übersicherung

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2010 - 2 U 65/09
    Eine ursprüngliche Übersicherung liegt vor, wenn bereits bei Vertragsschluss gewiss ist, dass im noch ungewissen Verwertungsfall ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem realisierbaren Wert der Sicherheit und der gesicherten Forderung bestehen wird (BGH NJW 1998, 2047).
  • BGH, 27.11.1997 - GSZ 1/97

    Großer Senat für Zivilsachen entscheidet über Freigabeklauseln bei

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2010 - 2 U 65/09
    Sicherheitshalber abgetretene Forderungen sind fiduziarische Sicherheiten; aus dem Treuhandcharakter ist bei formularmäßig bestellten, revolvierenden Globalsicherungen eine Pflicht des Sicherungsnehmers abzuleiten, die Sicherheit zurückzugewähren, wenn und soweit sie endgültig nicht mehr benötigt wird (BGH - Großer Senat für Zivilsachen - BGHZ 137, 212).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01

    Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrnd AGB-Banken; Anfechtung von Berechnungen

  • OLG Naumburg, 02.06.2010 - 5 U 23/10

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei Abschlagszahlungen des

    An ihr fehlt es, wenn der Erwerb der Forderungen in vollem Umfange auf einer bereits seit unkritischer Zeit bestehenden anfechtungsfesten Vorausabtretungsvereinbarung beruht (BGH NJW 2008, 430, 431 ff.; OLG Köln NZI 2010, 345, 348).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.07.2010 - I-2 U 65/09   

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https://dejure.org/2010,17086
OLG Düsseldorf, 08.07.2010 - I-2 U 65/09 (https://dejure.org/2010,17086)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.07.2010 - I-2 U 65/09 (https://dejure.org/2010,17086)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juli 2010 - I-2 U 65/09 (https://dejure.org/2010,17086)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Klemmverbinder

  • rechtsportal.de

    PatG § 9
    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen Klemmverbinder für Rohre oder Schläuche, weil die angegriffenen Klemmverbinder die unter Schutz gestellte technische Lehre nicht verwirklichen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2010 - 2 U 65/09
    der Fachmann muss schließlich die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine Lösung in Betracht gezogen haben, die zu der im Wortsinn des im Patentanspruch liegenden gegenständlichen Ausführungsform gleichwertig ist (Gleichwertigkeit, s. BGH 2002, 511, 512 (l.Sp. - Kunststoffrohrteil; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 14 Rdnr. 58; vgl. ferner BGH GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; 1988, 896, 898, 899 - Ionenanalyse; 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur).
  • BGH, 14.06.1988 - X ZR 5/87

    Schutz eines europäischen Patents betreffend eine Apparatur für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2010 - 2 U 65/09
    der Fachmann muss schließlich die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine Lösung in Betracht gezogen haben, die zu der im Wortsinn des im Patentanspruch liegenden gegenständlichen Ausführungsform gleichwertig ist (Gleichwertigkeit, s. BGH 2002, 511, 512 (l.Sp. - Kunststoffrohrteil; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 14 Rdnr. 58; vgl. ferner BGH GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; 1988, 896, 898, 899 - Ionenanalyse; 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur).
  • BGH, 31.05.2007 - X ZR 172/04

    Zerfallszeitmessgerät

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2010 - 2 U 65/09
    Eine Einbeziehung in den Schutzbereich kommt in solchen Fällen aus Gründen der Rechtssicherheit nicht in Betracht, und zwar auch dann nicht, wenn das fehlende Merkmal aus der Sicht des Fachmanns zur Verwirklichung der erfindungsgemäßen Lehre erkennbar überflüssig ist (BGH GRUR 2007, 1059, 1063 Tz. [27] bis [30] - Zerfallszeitmessgerät; Schulte/Kühnen, a.a.O., Rdnr. 76).
  • BGH, 03.10.1989 - X ZR 33/88

    Schutzbereich eines Patents

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2010 - 2 U 65/09
    der Fachmann muss schließlich die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine Lösung in Betracht gezogen haben, die zu der im Wortsinn des im Patentanspruch liegenden gegenständlichen Ausführungsform gleichwertig ist (Gleichwertigkeit, s. BGH 2002, 511, 512 (l.Sp. - Kunststoffrohrteil; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 14 Rdnr. 58; vgl. ferner BGH GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; 1988, 896, 898, 899 - Ionenanalyse; 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur).
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Rechtsprechung
   BSG, 16.04.2009 - B 2 U 65/09 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,61037
BSG, 16.04.2009 - B 2 U 65/09 B (https://dejure.org/2009,61037)
BSG, Entscheidung vom 16.04.2009 - B 2 U 65/09 B (https://dejure.org/2009,61037)
BSG, Entscheidung vom 16. April 2009 - B 2 U 65/09 B (https://dejure.org/2009,61037)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Cottbus - S 15 U 142/03
  • LSG Berlin-Brandenburg - L 2 U 322/08
  • BSG, 16.04.2009 - B 2 U 65/09 B
 
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