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   LSG Bayern, 19.10.2016 - L 2 U 74/16   

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https://dejure.org/2016,44551
LSG Bayern, 19.10.2016 - L 2 U 74/16 (https://dejure.org/2016,44551)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.10.2016 - L 2 U 74/16 (https://dejure.org/2016,44551)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. Oktober 2016 - L 2 U 74/16 (https://dejure.org/2016,44551)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Wegeunfall - Feststellung einer Läsion des Discus triangularis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Feststellung einer Läsion des Discus triangularis im Bereich des rechten Handgelenks als weitere Unfallfolge in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 102 ; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Anforderungen an die Feststellung einer Läsion des Discus triangularis im Bereich des rechten Handgelenks als weitere Unfallfolge in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.10.2016 - L 2 U 74/16
    Welche Ursache für das Entstehen eines neuen bzw. die Verschlimmerung eines bereits bestehenden Gesundheitsschadens wesentlich ist, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs abgeleitet werden (vgl. BSG vom 17. Februar 2009, a. a. O.) sowie auf Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes über die Möglichkeit von Ursachenzusammenhängen zwischen bestimmten Ereignissen und der Entstehung bestimmter Krankheiten (vgl. BSG vom 9. Mai 2006 - Az.: B 2 U 1/05 R - Juris Rdnr. 17).

    Gesichtspunkte für die Beurteilung sind neben der versicherten Ursache als solcher, einschließlich Art und Ausmaß der Einwirkung, u. a. die konkurrierende Ursache (nach Art und Ausmaß), der zeitliche Ablauf des Geschehens, das Verhalten des Verletzten nach dem Unfall, Befunde und Diagnosen des erstbehandelnden Arztes sowie die gesamte Krankengeschichte (vgl. BSG vom 9. Mai 2006 - Az.: B 2 U 1/05 R - Juris Rdnr. 16).

    Eine Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber nicht als "wesentlich" anzusehen ist, kann auch als "Gelegenheitsursache" oder Auslöser bezeichnet werden (vgl. BSG vom 9. Mai 2006, a. a. O., Juris Rdnr. 15 m. w. N.).

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.10.2016 - L 2 U 74/16
    Für die erforderliche Kausalität zwischen Unfallereignis und Gesundheits(erst)schaden sowie für die Kausalität zwischen Gesundheits(erst)schaden und weiteren Gesundheitsschäden als Unfallfolgen einschließlich Verschlimmerungen gilt die Theorie der wesentlichen Bedingung (vgl. BSG vom 17. Februar 2009 - Az. B 2 U 18/07 R - Juris Rdnr. 12), die auf der naturwissenschaftlich-philosophischen Bedingungstheorie beruht.

    Welche Ursache für das Entstehen eines neuen bzw. die Verschlimmerung eines bereits bestehenden Gesundheitsschadens wesentlich ist, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs abgeleitet werden (vgl. BSG vom 17. Februar 2009, a. a. O.) sowie auf Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes über die Möglichkeit von Ursachenzusammenhängen zwischen bestimmten Ereignissen und der Entstehung bestimmter Krankheiten (vgl. BSG vom 9. Mai 2006 - Az.: B 2 U 1/05 R - Juris Rdnr. 17).

  • LSG Bayern, 27.11.2013 - L 2 U 104/13

    Arbeitsunfähigkeit, Außenmeniskusschaden, Behandlungsbedürftigkeit,

    Auszug aus LSG Bayern, 19.10.2016 - L 2 U 74/16
    Zu den abstrakt feststellbaren Anspruchselementen gehören neben dem Versicherungsfall nach §§ 7, 8 des Siebten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VII) die unmittelbaren Unfallfolgen im engeren Sinn, also die Gesundheitsschäden, die wesentlich (und deshalb zurechenbar) spezifisch durch den Gesundheitserstschaden des Versicherungsfalls verursacht wurden (Bayer. LSG, Urt. v. 27.11.2013, Az.: L 2 U 104/13 - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 03.05.2013, Az.: L 3 U 29/11 - juris).
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus LSG Bayern, 19.10.2016 - L 2 U 74/16
    Der zuletzt noch gestellte Antrag auf Feststellung einer Läsion des Discus triangularis im Bereich des rechten Handgelenks als Folge des durch angenommenes Teilanerkenntnis vom 20. Oktober 2016 festgestellten Arbeitsunfalls ist gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG zulässig (vgl. auch BSG vom 15. Februar 2005, SozR 4-2700 § 8 Nr. 12).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.10.2016 - L 2 U 74/16
    Hinsichtlich des Beweismaßstabes ist zu beachten, dass das Vorliegen eines Gesundheits(erst)schadens bzw. eines Gesundheitsfolgeschadens (Unfallfolgen) im Wege des Vollbeweises, also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, für das Gericht feststehen muss, während für den Nachweis der wesentlichen Ursachenzusammenhänge zwischen dem Unfallereignis und dem Gesundheitserst- bzw. -folgeschaden die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit, wie sie auch Dr. C. nicht ausschließt, genügt (vgl. BSG vom 2. April 2009, Az.: B 2 U 29/07 R - Juris Rdnr. 16).
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus LSG Bayern, 19.10.2016 - L 2 U 74/16
    Ist jedoch eine Ursache - allein oder gemeinsam mit anderen Ursachen - gegenüber anderen Ursachen von überragender Bedeutung, so ist oder sind nur die erstgenannte(n) Ursachen(n) "wesentlich" und damit Ursache(n) im Sinne des Sozialrechts (vgl. BSGE 12, 242, 245).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - L 3 U 29/11

    Anforderungen an ein Sachverständigengutachten zur Kausalität zwischen Sturz und

    Auszug aus LSG Bayern, 19.10.2016 - L 2 U 74/16
    Zu den abstrakt feststellbaren Anspruchselementen gehören neben dem Versicherungsfall nach §§ 7, 8 des Siebten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VII) die unmittelbaren Unfallfolgen im engeren Sinn, also die Gesundheitsschäden, die wesentlich (und deshalb zurechenbar) spezifisch durch den Gesundheitserstschaden des Versicherungsfalls verursacht wurden (Bayer. LSG, Urt. v. 27.11.2013, Az.: L 2 U 104/13 - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 03.05.2013, Az.: L 3 U 29/11 - juris).
  • OLG Stuttgart, 25.10.2018 - 2 U 48/18

    Ocean bottle - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für vermeintlich

    Anderes gilt nur, wenn er aus sonstigen Gesichtspunkten zu der Erkenntnis kommt, die Werbung sei nicht dem Wortsinn entsprechend gemeint (OLG Stuttgart, Urteil vom 08. September 2016 - 2 U 74/16).
  • OLG Stuttgart, 25.10.2018 - 2 U 34/18

    schadstofffreie Matratze - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Bewerbung einer

    Anderes gilt nur, wenn er aus sonstigen Gesichtspunkten zu der Erkenntnis kommt, die Werbung sei nicht dem Wortsinn entsprechend gemeint (OLG Stuttgart, Urteil vom 08. September 2016 - 2 U 74/16, auch zum Übrigen).
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