Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 09.06.2011

Rechtsprechung
   OLG Jena, 06.04.2011 - 2 U 783/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,20121
OLG Jena, 06.04.2011 - 2 U 783/10 (https://dejure.org/2011,20121)
OLG Jena, Entscheidung vom 06.04.2011 - 2 U 783/10 (https://dejure.org/2011,20121)
OLG Jena, Entscheidung vom 06. April 2011 - 2 U 783/10 (https://dejure.org/2011,20121)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • webshoprecht.de

    Irreführung des Verbrauchers durch automatische Aufnahme einer Reiseversicherung in die Buchung einer Flugreise

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendungsbereich des § 4 Nr. 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG); Täuschung eines Verbrauchers durch Zugabe einer Reiseversicherung ohne seine vorherige bewusste Entscheidung und ohne weiteren Hinweis auf die Hinzufügung in den Warenkorb beim Internetkauf

  • reise-recht-wiki.de

    Automatisches Hinzufügen von Reiseversicherung unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    “Es kann im Ergebnis dahinstehen, ob sich der Unterlassungsanspruch des Klägers aus §§ ... 8 Abs. 1, 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 23 Abs. 1 S. 4 VO EG Nr. 1008/2008 ergibt. Allerdings ist dies bei verständiger Würdigung von § 23 Abs. 1 S. 4 VO EG Nr.
    Fluglinie darf in der Buchungsmaske eines Fluges die Bestellung einer bestimmten Versicherungsleistung nicht als Voreinstellung (Default-Einstellung) vorgeben

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Abmahnung: Automatische Online-Reiserücktrittsversicherungen nicht erlaubt

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Automatisches Zufügen von Versicherungspaket bei Flugbuchung unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß durch Opt-In-Versicherung bei Online-Flugbuchung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Dresden, 17.08.2010 - 14 U 551/10

    Zur Werbung mit Flugpreisen ohne Angabe von Zusatzkosten in Form eines

    Auszug aus OLG Jena, 06.04.2011 - 2 U 783/10
    Dient die Vorschrift des Art. 23 Abs. 1 Satz 4 VO EG Nr. 1008/2008 in besonderer Weise dem Verbraucherschutz und der Transparenz der Preisbildung, dann ist es gerechtfertigt, unter den Begriff der fakultativen Zusatzkosten auch solche Kosten zu fassen, die eine Reiseversicherung betreffen (noch weiter gehend sogar OLG Dresden WRP 2011, 129).
  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 66/09

    Gallardo Spyder

    Auszug aus OLG Jena, 06.04.2011 - 2 U 783/10
    Unwiderleglich ist dann auch die geschäftliche Relevanz bzw. Spürbarkeit im Sinne von § 3 Abs. 2 UWG erfüllt (BGH GRUR 2010, 852 - Gallardo Spyder), weshalb es auf die nachträgliche Erkenntnismöglichkeit des Verbrauchers vor Absenden des Angebots nicht ankommt.
  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08

    Gewährleistungsausschluss im Internet

    Auszug aus OLG Jena, 06.04.2011 - 2 U 783/10
    Bei dieser Norm handelt es sich ohne Zweifel um eine unionsrechtlich fundierte Marktverhaltensregel (vgl. BGH GRUR 2010, 1117 - Gewährleistungsausschluss im Internet).
  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03

    Anbieterkennzeichnung im Internet

    Auszug aus OLG Jena, 06.04.2011 - 2 U 783/10
    Der durchschnittlich informierte, situationsadäquat aufmerksame Verbraucher, der im Internet Flüge bucht (vgl. BGH GRUR 2007, 159 - Anbieterkennzeichnung im Internet), kann bei der Zusammenfassung seiner Bestellung (vgl. Bl. 24, 25 d.A.) nicht klar und eindeutig genug erkennen, dass er die ohne seinen Willen hinzugefügte Reiseversicherung wieder "wegklicken" bzw. ändern kann, um den Gesamtpreis zu ermäßigen.
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus OLG Jena, 06.04.2011 - 2 U 783/10
    Denn die rechtliche Würdigung des Tatsachenstoffs obliegt dem Gericht (vgl. BGH GRUR 2006, 164 - Aktivierungskosten II).
  • BGH, 29.01.2004 - I ZR 132/01

    Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus OLG Jena, 06.04.2011 - 2 U 783/10
    Grundsätzlich muss die Irreführung im Sinne einer erforderlichen Relevanz geeignet sein, die Marktentschließung (des Verbrauchers) entscheidend zu beeinflussen (BGH GRUR 2004, 437 - Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.06.2011 - 2 U 783/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,63677
OLG Koblenz, 09.06.2011 - 2 U 783/10 (https://dejure.org/2011,63677)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.06.2011 - 2 U 783/10 (https://dejure.org/2011,63677)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - 2 U 783/10 (https://dejure.org/2011,63677)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechte des Bestellers bei Schäden an einem Motor aufgrund einer Motortuningmaßnahme; Zeitlicher Umfang des Anspruchs auf Ersatz von Mietwagenkosten; Rechtsnatur einer Garantieversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte des Bestellers bei Schäden an einem Motor aufgrund einer Motortuningmaßnahme; Rechtsnatur einer Garantieversicherung; Zeitlicher Umfang des Anspruchs auf Ersatz von Mietwagenkosten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.11.2006 - VI ZR 136/05

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Gehilfen eines einen Unfall

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.06.2011 - 2 U 783/10
    Im Falle eines gesetzlichen Forderungsübergangs liege mangels Gleichstufigkeit keine Gesamtschuld vor (unter Bezug auf BGHZ 13, 365 f.; Palandt-Grüneberg, BGB , 70. Aufl. 2011, § 421 Rn. 7; BGH NJW 2007, 1208 ).

    Der vorliegende Fall ist nicht mit der Konstellation in der Entscheidung des BGH vom 28.11.2006 - VI ZR 136/05 (NJW 2007, 1208 ; vgl. auch Bamberger/Roth-Gehrlein, § 421 Rn. 10) vergleichbar.

  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.06.2011 - 2 U 783/10
    Allerdings muss sich der gewerbliche Unternehmer und Besteller der Werkleistung im Wege des Vorteilsausgleichs ersparte Eigenkosten anrechnen lassen, die mit 10 % der Mietwagenkosten anzusetzen sind (in Anknüpfung an BGH, NJW 2010, 1445 ).

    Allerdings muss sich die Klägerin im Wege des Vorteilsausgleichs ersparte Eigenkosten anrechnen lassen, die nach ständiger Rechtsprechung des BGH mit 10 % der Mietwagenkosten anzusetzen sind (BGH, NJW 2010, 1445 ).

  • BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 234/04

    Auslegung eines Pkw-Kaufvertrages bezüglich der Kosten einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.06.2011 - 2 U 783/10
    Denn die Beklagte zu 2) haftet aus einer von ihr abgegebenen Garantie (vgl. zu dieser Problematik Römer/Langheid, VVG , 2.Aufl. 2003, § 67 Rn. 13-18; vgl. auch BGH, Urteil vom 1.6.2005 - VIII ZR 234/04, NJW-RR 2005, 1421 ; Senatsentscheidung vom 18.12.2008 - 2 U 428/08 - r+s 2010, 84); dies bedarf jedoch letztlich keiner Entscheidung.
  • BGH, 04.12.2007 - VI ZR 241/06

    Nutzungsentschädigung bei Beschädigung eines gewerblich genutzten PKW

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.06.2011 - 2 U 783/10
    Es mag dahinstehen, ob bei der Beschädigung gewerblich genutzter Fahrzeuge überhaupt ein Anspruch auf Zahlung eines abstrakt zu berechnenden Nutzungsausfalls bestehen kann (vgl. hierzu BGH, NJW 2008, 913 ).
  • OLG Koblenz, 18.12.2008 - 2 U 428/08

    Regulierung eines Brandschadens an einer Sattelzugmaschine und einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.06.2011 - 2 U 783/10
    Denn die Beklagte zu 2) haftet aus einer von ihr abgegebenen Garantie (vgl. zu dieser Problematik Römer/Langheid, VVG , 2.Aufl. 2003, § 67 Rn. 13-18; vgl. auch BGH, Urteil vom 1.6.2005 - VIII ZR 234/04, NJW-RR 2005, 1421 ; Senatsentscheidung vom 18.12.2008 - 2 U 428/08 - r+s 2010, 84); dies bedarf jedoch letztlich keiner Entscheidung.
  • OLG Koblenz, 10.02.2009 - 2 U 428/08

    Übergang von Gewährleistungsansprüchen auf den Versicherer

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.06.2011 - 2 U 783/10
    Denn die Beklagte zu 2) haftet aus einer von ihr abgegebenen Garantie (vgl. zu dieser Problematik Römer/Langheid, VVG , 2.Aufl. 2003, § 67 Rn. 13-18; vgl. auch BGH, Urteil vom 1.6.2005 - VIII ZR 234/04, NJW-RR 2005, 1421 ; Senatsentscheidung vom 18.12.2008 - 2 U 428/08 - r+s 2010, 84); dies bedarf jedoch letztlich keiner Entscheidung.
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