Rechtsprechung
   BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R   

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BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R (https://dejure.org/2009,968)
BSG, Entscheidung vom 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R (https://dejure.org/2009,968)
BSG, Entscheidung vom 02. April 2009 - B 2 U 9/08 R (https://dejure.org/2009,968)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103; Tatbestandsmerkmale; sachlicher Zusammenhang; Einwirkungskausalität; aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisstand; Mindestexposition; Theorie der wesentlichen Bedingung; haftungsbegrün ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anerkennung einer Handerkrankung eines Straßenbaumeisters als Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2103

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung des Versicherungsfalls einer Berufskrankheit nach Nr 2103 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKVO); Erkrankungen durch Erschütterung bei Arbeit mit Druckluftwerkzeugen oder gleichartig wirkenden Werkzeugen oder Maschinen

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Tatbestandsmerkmale einer Listen-BK - Mondbeinnekrose eines Straßenbauers und Pflasteres - Frage der Anerkennung als BK Nr. 2103

  • Judicialis

    SGB VII § 9 Abs 1; ; BKV Anl 1 Nr 2103; ; SGG § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung des Versicherungsfalls einer Berufskrankheit nach Nr 2103 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung; Erkrankungen durch Erschütterung bei Arbeit mit Druckluftwerkzeugen oder gleichartig wirkenden Werkzeugen oder Maschinen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 103, 59
  • NZS 2010, 145
  • NZS 2010, 288
 
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Wird zitiert von ... (393)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl BSG vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R - BSGE 96, 291 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 7, jeweils RdNr 15; BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 13 ff).

    Diese Voraussetzungen entsprechen denen eines Unfalls nach § 8 Abs. 1 SGB VII: Bei diesem Versicherungsfall, der nur während eines begrenzten Zeitraums eintreten kann, muss der versicherten Tätigkeit die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfallereignisses zuzurechnen sein (sachlicher Zusammenhang) und diese Verrichtung muss zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt haben (Unfallkausalität); das Unfallereignis muss einen Gesundheits(-erst-)schaden oder den Tod des Versicherten verursacht haben (haftungsbegründende Kausalität) (BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14 jeweils RdNr 5; BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 10).

    Ebenso wie die haftungsausfüllende Kausalität zwischen Gesundheits(-erst-)schaden und Unfallfolge beim Arbeitsunfall (vgl nur BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 10) ist die haftungsausfüllende Kausalität zwischen der berufsbedingten Erkrankung und den BK-Folgen, die dann ggf zu bestimmten Versicherungsansprüchen führen, bei der BK keine Voraussetzung des Versicherungsfalles.

    Kriterien für die Wesentlichkeit der nach der Bedingungstheorie als Ursache festgestellten versicherten Einwirkungen sind, wenn andere festgestellte konkurrierende Ursachen in Betracht kommen, Art und Ausmaß der Einwirkungen, die konkurrierenden Ursachen, das Krankheitsbild sowie die gesamte Krankengeschichte, so dass letztlich in der Regel eine Gesamtbetrachtung anzustellen ist (BSG Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 9, RdNr 11 ff; vgl zusammenfassend BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 13 ff).

    Entscheidungsbasis für die Kausalitätsbeurteilung muss der aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisstand sein (BSG vom 9. Mai 2006, aaO, RdNr 25 ff; BSG vom 27. Juni 2006 - B 2 U 5/05 R - BSGE 96, 297 = SozR 4-5671 § 6 Nr. 2, jeweils RdNr 16 ff; BSG vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 R - aaO, RdNr 16 f).

    Das bloße Fehlen von konkurrierenden Ursachen - so aber anscheinend die Auffassung des LSG in dem angeführten Urteil - genügt bei komplexen Krankheitsgeschehen, die mehrere Ursachen haben können, gerade nicht (BSG vom 9. Mai 2006, aaO, RdNr 20, 28 f, 39; BSG vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 R - aaO, RdNr 22).

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 5/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Quasi-Berufskrankheit -

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R
    Sie unterliegen nicht der in § 163 Sozialgerichtsgesetz (SGG) angeordneten Bindung des Revisionsgerichts an die tatrichterlichen Feststellungen, sondern sind voll nachprüfbar (BSG vom 27. Juni 2006 - B 2 U 5/05 R - BSGE 96, 297 = SozR 4-5671 § 6 Nr. 2, jeweils RdNr 17 ff).

    Entscheidungsbasis für die Kausalitätsbeurteilung muss der aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisstand sein (BSG vom 9. Mai 2006, aaO, RdNr 25 ff; BSG vom 27. Juni 2006 - B 2 U 5/05 R - BSGE 96, 297 = SozR 4-5671 § 6 Nr. 2, jeweils RdNr 16 ff; BSG vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 R - aaO, RdNr 16 f).

    Beweismaßstab für die haftungsbegründende Kausalität ist die hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl nur BSG vom 27. Juni 2006 - B 2 U 5/05 R - aaO, jeweils RdNr 14).

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R
    Kriterien für die Wesentlichkeit der nach der Bedingungstheorie als Ursache festgestellten versicherten Einwirkungen sind, wenn andere festgestellte konkurrierende Ursachen in Betracht kommen, Art und Ausmaß der Einwirkungen, die konkurrierenden Ursachen, das Krankheitsbild sowie die gesamte Krankengeschichte, so dass letztlich in der Regel eine Gesamtbetrachtung anzustellen ist (BSG Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 9, RdNr 11 ff; vgl zusammenfassend BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 13 ff).

    Entscheidungsbasis für die Kausalitätsbeurteilung muss der aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisstand sein (BSG vom 9. Mai 2006, aaO, RdNr 25 ff; BSG vom 27. Juni 2006 - B 2 U 5/05 R - BSGE 96, 297 = SozR 4-5671 § 6 Nr. 2, jeweils RdNr 16 ff; BSG vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 R - aaO, RdNr 16 f).

    Das bloße Fehlen von konkurrierenden Ursachen - so aber anscheinend die Auffassung des LSG in dem angeführten Urteil - genügt bei komplexen Krankheitsgeschehen, die mehrere Ursachen haben können, gerade nicht (BSG vom 9. Mai 2006, aaO, RdNr 20, 28 f, 39; BSG vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 R - aaO, RdNr 22).

  • BSG, 04.12.2001 - B 2 U 37/00 R

    Unfallversicherung - Berufskrankheit - versicherter Arbeitsplatz - Asbest -

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R
    Im Unterschied zu Streitigkeiten um das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist jedoch bei denen um eine Listen-BK die Verrichtung zur Zeit der Einwirkungen und deren sachlicher Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit sowie die Einwirkungskausalität zwischen Verrichtung und Einwirkungen zumeist kein Streitpunkt, weil diese Voraussetzungen in der Regel erfüllt sind (siehe aber BSG vom 4. Dezember 2001 - B 2 U 37/00 R - SozR 3-5671 Anl 1 Nr. 4104 Nr. 1; Becker in dsl/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)-Kommentar, Stand 2009, § 9 RdNr 135 f).

    Klarstellend und abweichend von der früheren gelegentlichen Verwendung des Begriffs auch durch den Senat (vgl BSG vom 2. Mai 2001 - B 2 U 16/00 R - SozR 3-2200 § 551 Nr. 16; BSG vom 4. Dezember 2001 - B 2 U 37/00 R - SozR 3-5671 Anl 1 Nr. 4104 Nr. 1) ist zu betonen, dass auch im BK-Recht der ursächliche Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und den Einwirkungen nicht als haftungsbegründende Kausalität bezeichnet werden kann.

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl BSG vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R - BSGE 96, 291 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 7, jeweils RdNr 15; BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 13 ff).

    Wie der Senat schon in der Entscheidung vom 27. Juni 2006 (B 2 U 20/04 R - BSGE 96, 291 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 7, jeweils RdNr 19) ausgeführt hat, muss der Wert einer Mindestdosis so niedrig bemessen werden, dass bei seiner Unterschreitung auch in besonders gelagerten Fällen ein rechtlich relevanter Kausalzusammenhang ohne weitere medizinische Prüfung ausgeschlossen ist.

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R
    Diese Voraussetzungen entsprechen denen eines Unfalls nach § 8 Abs. 1 SGB VII: Bei diesem Versicherungsfall, der nur während eines begrenzten Zeitraums eintreten kann, muss der versicherten Tätigkeit die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfallereignisses zuzurechnen sein (sachlicher Zusammenhang) und diese Verrichtung muss zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt haben (Unfallkausalität); das Unfallereignis muss einen Gesundheits(-erst-)schaden oder den Tod des Versicherten verursacht haben (haftungsbegründende Kausalität) (BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14 jeweils RdNr 5; BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 10).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R
    Die Dosiswerte haben vielmehr die Funktion, Größenordnungen oder Orientierungswerte anzugeben, aus denen Rückschlüsse auf die Verursachung der Erkrankung durch die Einwirkungen möglich sind, weil bei Dosis-Wirkungs-Beziehungen höhere Einwirkungsdosen eher für und niedrigere eher gegen einen Ursachenzusammenhang sprechen (BSG vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R - RdNr 19, 26; vgl beispielhaft das neue Merkblatt zur BK 2110, BABl 2005, Heft 7, S 43, 46 mit einer Untergrenze für eine erhöhte Gesundheitsgefährdung und einer Obergrenze, bei der von einem Gesundheitsrisiko auszugehen ist. Zu den Schwierigkeiten bei der vorliegend umstrittenen BK 2103 s exemplarisch die schwer miteinander zu vereinbarenden Aussagen in Schönberger/Mehrtens/Valentin, aaO, S 1245 f: "Die Definition der BK-Nr. 2103 lässt nicht zu, die Entschädigung von einer Mindestarbeitszeit abhängig zu machen." und im übernächsten Absatz auf S 1246: "Bei Unterschreitung von einer Stunde regelmäßig täglicher Exposition und 2500 Gesamtexpositionsstunden [als Orientierungswert] ist die Wahrscheinlichkeit einer gesundheitlichen Schädigung nicht gegeben.").
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R
    Klarstellend und abweichend von der früheren gelegentlichen Verwendung des Begriffs auch durch den Senat (vgl BSG vom 2. Mai 2001 - B 2 U 16/00 R - SozR 3-2200 § 551 Nr. 16; BSG vom 4. Dezember 2001 - B 2 U 37/00 R - SozR 3-5671 Anl 1 Nr. 4104 Nr. 1) ist zu betonen, dass auch im BK-Recht der ursächliche Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und den Einwirkungen nicht als haftungsbegründende Kausalität bezeichnet werden kann.
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 6/04 R

    Berufskrankheit - Arbeitsunfall - Unfall - Lärmschwerhörigkeit - Knalltrauma -

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R
    Auch wenn der Senat wiederholt darauf hingewiesen hat, dass die Merkblätter zwar eine wichtige, aber nicht unbedingt ausreichende Informationsquelle darstellen und ihnen keine rechtliche Verbindlichkeit zukommt (vgl nur Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 6/04 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 5 mwN), bestehen gegen diese Feststellungen als aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisstand im Hinblick auf weitere einschlägige Publikationen keine Bedenken (Becker in SGB VII-Kommentar, § 9 BK 2103 Anm 1; Dupuis in Landau/Pressel, Medizinisches Lexikon der beruflichen Belastungen und Gefährdungen, 2. Aufl 2009, S 654, 921 ff; Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Aufl 2003, 20.1 [3], S 1240; Scheidt-Illig/Schiele in Triebig/Kentner/Schiele, Arbeitsmedizin, S 173).
  • BSG, 22.06.2023 - B 2 U 11/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Rettungssanitäter - Anerkennung einer PTBS als

    Es ist vielmehr Aufgabe des Revisionsgerichts, durch Ermittlung, Feststellung und Würdigung derartiger Tatsachen die Einheitlichkeit der Rechtsprechung sicherzustellen und so die Rechtseinheit zu wahren (vgl BSG Urteil vom 28.6.2022 - B 2 U 9/20 R - juris RdNr 23 mwN; zur Einstufung der allgemeinen Voraussetzungen als generelle Tatsachen s auch BSG Urteil vom 2.4.2009 - B 2 U 9/08 R - BSGE 103, 59 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 14, RdNr 15) .
  • BSG, 27.06.2017 - B 2 U 17/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit Nr 3102 - forstwirtschaftlicher

    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt indes die hinreichende Wahrscheinlichkeit, allerdings nicht die bloße Möglichkeit (BSG Urteile vom 17.12.2015 - B 2 U 11/14 R - BSGE 120, 230 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 26, RdNr 10 mwN, vom 23.4.2015 - B 2 U 6/13 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 7 RdNr 10 und - B 2 U 10/14 R - BSGE 118, 255 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 6 RdNr 11 sowie - B 2 U 20/14 R - BSGE 118, 267 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 8, RdNr 10; s auch BSG Urteile vom 4.7.2013 - B 2 U 11/12 R - BSGE 114, 90 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2109 Nr. 1, RdNr 12, vom 2.4.2009 - B 2 U 30/07 R - BSGE 103, 45 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 4, RdNr 16 mwN, vom 2.4.2009 - B 2 U 9/08 R - BSGE 103, 59 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 14, RdNr 9 mwN, vom 29.11.2011 - B 2 U 26/10 R - UV-Recht Aktuell 2012, 412, vom 15.9.2011 - B 2 U 22/10 R - NZS 2012, 151 RdNr 14 sowie vom 15.9.2011 - B 2 U 25/10 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 4111 Nr. 3 RdNr 14) .
  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 20/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 -

    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt indes die hinreichende Wahrscheinlichkeit, allerdings nicht die bloße Möglichkeit (BSG vom 4.7.2013 - B 2 U 11/12 R - BSGE 114, 90 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2109 Nr. 1, RdNr 12; BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 30/07 R - BSGE 103, 45 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 4, RdNr 16 mwN; BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 9/08 R - BSGE 103, 59 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 14, RdNr 9 mwN; zuletzt BSG vom 29.11.2011 - B 2 U 26/10 R - UV-Recht Aktuell 2012, 412; BSG vom 15.9.2011 - B 2 U 22/10 R - NZS 2012, 151; BSG vom 15.9.2011 - B 2 U 25/10 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 4111 Nr. 3 RdNr 14) .

    Der Senat hat bereits an anderer Stelle klargestellt, dass Grundlage der Beurteilung eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der schädigenden Einwirkung und der Erkrankung einer BK stets der im Entscheidungszeitpunkt aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisstand zu sein hat (BSG vom 27.10.2009 - B 2 U 16/08 R - juris RdNr 14; BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 9/08 R - BSGE 103, 59 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 14, SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2103 Nr. 1, RdNr 15; BSG vom 27.6 2006 - B 2 U 5/05 R - BSGE 96, 297 = SozR 4-5671 § 6 Nr. 2, SozR 4-2700 § 9 Nr. 6, RdNr 17; s zum Arbeitsunfall: BSG vom 24.7.2012 - B 2 U 9/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 44, RdNr 61) .

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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 16.12.2008 - 2 U 9/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4429
OLG Braunschweig, 16.12.2008 - 2 U 9/08 (https://dejure.org/2008,4429)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16.12.2008 - 2 U 9/08 (https://dejure.org/2008,4429)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - 2 U 9/08 (https://dejure.org/2008,4429)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Wettbewerbsrecht: Telefonwerbung einer gesetzlichen Krankenkasse bei Versicherten zur Vermittlung einer privaten Zusatzversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG; § 194 Abs. 1 a SGB V; § 69 SGB V
    Wettbewerbswidrigkeit des unaufgeforderten telefonischen Angebots des Abschlusses einer privaten Zusatzversicherung durch eine gesetzliche Krankenkasse

  • OLG Braunschweig
  • webshoprecht.de

    Das UWG findet auf gesetzliche Krankenkassen Anwendung, wenn diese gemäß § 194 Abs. 1a SGB V ihren Versicherten die Vermittlung von privaten Zusatzversicherungen bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen anbieten. § 69 SGB V, wonach bestimmte Rechtsbeziehungen der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit des unaufgeforderten telefonischen Angebots des Abschlusses einer privaten Zusatzversicherung durch eine gesetzliche Krankenkasse

  • adresshandel-und-recht.de

    Krankenkasse darf ohne Einwilligung telefonisch nicht mit ihren Produkten werben

  • Judicialis

    UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2; ; SGB V § 194 Abs. 1 a; ; SGB V § 69

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit des unaufgeforderten telefonischen Angebots des Abschlusses einer privaten Zusatzversicherung durch eine gesetzliche Krankenkasse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Telefonwerbung, Anruf zum Zweck der Vermittlung einer Krankenzusatzversicherung, Versicherungsvermittlung durch eine gesetzliche Krankenkasse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ohne Einverständnis darf Krankenkasse telefonisch nicht für Zusatzversicherung werben

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Wenn die Krankenkasse klingelt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 182
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 6 U 175/04

    Wettbewerbsrecht: Telefonwerbung bei privaten Versicherungsnehmern

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.12.2008 - 2 U 9/08
    In der Angabe der Telefonnummer bei Vertragsschluss ohne nähere Erläuterung liegt keine konkludente Einwilligung, wenn der Anruf ein Ergänzungsangebot betrifft (zum Verstoß gegen § 7 II Nr. 2 UWG in derartigen Fällen bei privaten Versicherungsunternehmen vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1400 = GRUR 2005, 964f).

    Insofern ist die Situation nicht anders als bei Kunden privater Versicherungsunternehmen, die im Rahmen des § 6 VVG ebenfalls zur Beratung ihrer Versicherungsnehmer verpflichtet sind und bei denen in der Angabe der Telefonnummer ohne weitere Erläuterungen auch keine konkludente Einwilligung in Anrufe zu Änderungs- oder Ergänzungsangeboten liegt (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1400 = GRUR 2005, 964f).

  • LG Braunschweig, 08.01.2008 - 21 O 2945/07
    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.12.2008 - 2 U 9/08
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 8.1.2008 - 21 O 2945/07 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 8.1.2008 21 O 2945/07 abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 164/03

    Blutdruckmessungen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.12.2008 - 2 U 9/08
    Entscheidend für die Anwendung von § 69 SGB V ist jedoch, dass es um Handlungen der Krankenkassen geht, die der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrages gegenüber den Versicherten dienen sollen (vgl. BGH GRUR 2006, 517ff = NJW-RR 2006, 1046).
  • BGH, 18.09.2013 - I ZR 183/12

    Krankenzusatzversicherungen

    Dasselbe gilt, soweit das Berufungsgericht weiterhin davon ausgegangen ist, dass das beanstandete Handeln der Beklagten - auch soweit Dritte betroffen sind - nicht gemäß § 69 SGB V im Vierten Kapitel des SGB V in der Weise abschließend geregelt ist, dass eine Anwendung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften ausscheidet; denn dieses Handeln stellt eine Nebentätigkeit im Rahmen privatwirtschaftlicher Betätigung dar (vgl. OLG Braunschweig, GRUR-RR 2009, 182; Bucher, EWiR 2009, 491, 492; Kluckert, NZS 2012, 808, 813 mit Hinweis auf den Entwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung [GKV-Modernisierungsgesetz - GMG], BT-Drucks. 15/1525, S. 138).
  • LSG Hessen, 15.09.2011 - L 1 KR 89/10

    Krankenversicherung - gemeinsame Pressekonferenz der Krankenkassen über die

    Nur soweit das Sozialrecht der Krankenkasse im Verhältnis zu den Versicherten die Möglichkeit gibt, über zivilrechtliches Handeln in einen Wettbewerb mit anderen Krankenkassen zu treten, handeln sie im Angebotsbereich unternehmerisch, z.B. bei der nach § 194 Abs. 1a SGB V zulässigen Vermittlung von Zusatzversicherungen (dazu OLG Braunschweig, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 2 U 9/08).
  • OLG Brandenburg, 04.09.2012 - 6 U 20/11

    Wettbewerbsverstoß: Vermittlung privater Zusatzversicherungen durch eine

    Die Vermittlung privater Zusatzversicherungen zwischen den Versicherten der Beklagten und einem privaten Krankenversicherungsunternehmen betrifft diesen Bereich nicht, vielmehr handelt es sich um eine Nebentätigkeit im Rahmen privatwirtschaftlicher Betätigung (vgl. OLG Braunschweig, Urteil v. 16.12.2008, 2 U 9/08, GRUR-RR 2009, 182).

    Die Vorschrift gestattet den gesetzlichen Krankenkassen die Vermittlung privater Zusatzversicherungen, wenn die Satzung dies vorsieht (vgl. OLG Braunschweig, Urteil v. 16.12.2008 a.a.O.; Kaempfe in Becker/Kingreen, SGB V, 2. Aufl. § 194 Rn. 8; Schneider-Danwitz in Schlegel/Voelzke/Skiba/Winkler, jurisPK-SGB VI, 2008, § 194 Rn. 29; Hänlein in Kruse/ Hänlein, LPK-SGB V, 3. Aufl. § 194 Rn. 21).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - VI-2 U (Kart) 9/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28664
OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - VI-2 U (Kart) 9/08 (https://dejure.org/2009,28664)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.11.2009 - VI-2 U (Kart) 9/08 (https://dejure.org/2009,28664)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. November 2009 - VI-2 U (Kart) 9/08 (https://dejure.org/2009,28664)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Fortbestehen eines vor dem Stichtag 1. Januar 2000 geschlossenen Liefervertrags über Stromeinspeisung bei übergangsloser Fortsetzung durch einen neuen Vertrag mit im wesentlichen unverändertem Inhalt; Einstufung der zwischen Energieversorgungsunternehmen (Stromerzeugern) ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 18.10.2000 - XII ZR 85/98

    Weiterbetreiben des Rechtsstreits

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 2 U (Kart) 9/08
    Zwar hat der Bundesgerichtshof (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.2009, II ZR 32/08, Tz. 26 ff., NJW 2009, 154, 156; BGH NJW 2001, 218, 219 noch zu § 211 Abs. 2 BGB a.F.) den Anwendungsbereich des § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB dahin eingeschränkt, dass nicht jeder Prozessstillstand ohne Rücksicht auf seinen Entstehungsgrund zu einer Beendigung der Verjährungshemmung führt.

    So reicht es für die Unanwendbarkeit des § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB a.F. noch nicht aus, wenn eine Partei lediglich aus prozesswirtschaftlichen Erwägungen den Ausgang eines Musterprozesses abwartet (vgl. BGH NJW 2001, 218, 219; BGH, Urt. v. 16.3.2009, II ZR 32/08, Tz. 27, NJW 2009, 154, 156) oder wenn sie ohne Vorliegen weiterer besonderer Umstände lediglich wegen außergerichtlicher Verhandlungen das Verfahren nicht weiter betreibt (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.2009, II ZR 32/09, Tz. 26 ff, NJW 2009, 154-156).

    Die Vereinbarung des Ruhens des Verfahrens als solche reicht allein für die Annahme eines pactums de non petendo nicht aus (vgl. BGH NJW 2001, 218, 219, 220).

    Es genügt nicht, dass der Schuldner das passive Verhalten des Gläubigers aus Zweckmäßigkeitsgründen hinnimmt (vgl. BGH NJW 2001, 218, 219, 220).

  • BGH, 15.06.2005 - VIII ZR 74/04

    Höhe der Vergütung bei Stromeinspeisung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 2 U (Kart) 9/08
    Auf die Revision der Klägerin (vgl. Revisionsbegründung Bl. 478 GA III) hob der Bundesgerichtshof das klageabweisende Urteil bezüglich des Betrags von 72.890,17 Euro (= 142.560,79 DM als Vergütung für den Zeitraum I vom 18. Mai bis 30. Juni 2000) mit Urteil vom 15. Juni 2005 (VIII ZR 74/04) auf und verwies den Rechtsstreit an das Oberlandesgericht Hamm zurück.

    Zwar ist der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 15. Juni 2005 (VIII ZR 74/04, NVwZ-RR 2006, 109-113) auf der Grundlage der tatsächlichen Feststellungen des Oberlandesgerichts Hamm im Urteil vom 19. Dezember 2003 (Anlage Seite 3 und Seite 12) davon ausgegangen, der Liefervertrag vom 19./30. Dezember 1994 sei von den Parteien einvernehmlich zum 30. Juni 2000 "beendet" und in der Zeit vom 1. Juli 2000 bis 30. September 2000 nicht durch einen neuen Vertrag mit im Wesentlichen unveränderten Inhalt ersetzt worden.

    Ob ein vor dem 1. Januar 2000 geschlossener Vertrag danach fortgesetzt oder ob ein solcher Vertrag übergangslos durch einen neuen Vertrag mit im wesentlichen unverändertem Inhalt ersetzt werde, stelle - anders als die Beendigung des Liefervertrages mit anschließender Fortsetzung des Strombezugs im vertragslosen Zustand (dazu Senatsurteil vom 15. Juni 2005, aaO) - keinen sachlichen Unterschied dar und rechtfertige daher auch keine unterschiedliche Beurteilung.

    Die Lückenhaftigkeit des Interimsvertrags beim vereinbarten Preis steht der Annahme einer im Wesentlichen unveränderten Fortsetzung des Altvertrages vom 19./30. Dezember 1994 schon deshalb nicht entgegen, weil nach dem Urteil des VIII. Zivilsenats des BGH vom 15. Juni 2005 (VIII ZR 74/04) eine fehlende oder vorläufige Preisabrede ohnedies durch die Mindestvergütung nach § 4 Abs. 1 KWKG zu ergänzen oder zu ersetzen gewesen wäre.

  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 32/08

    Haftung des Geschäftsführers wegen Veranlassung einer die Masse schmälernden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 2 U (Kart) 9/08
    Zwar hat der Bundesgerichtshof (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.2009, II ZR 32/08, Tz. 26 ff., NJW 2009, 154, 156; BGH NJW 2001, 218, 219 noch zu § 211 Abs. 2 BGB a.F.) den Anwendungsbereich des § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB dahin eingeschränkt, dass nicht jeder Prozessstillstand ohne Rücksicht auf seinen Entstehungsgrund zu einer Beendigung der Verjährungshemmung führt.

    So reicht es für die Unanwendbarkeit des § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB a.F. noch nicht aus, wenn eine Partei lediglich aus prozesswirtschaftlichen Erwägungen den Ausgang eines Musterprozesses abwartet (vgl. BGH NJW 2001, 218, 219; BGH, Urt. v. 16.3.2009, II ZR 32/08, Tz. 27, NJW 2009, 154, 156) oder wenn sie ohne Vorliegen weiterer besonderer Umstände lediglich wegen außergerichtlicher Verhandlungen das Verfahren nicht weiter betreibt (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.2009, II ZR 32/09, Tz. 26 ff, NJW 2009, 154-156).

    Durch den Verzicht auf die Erhebung der Einrede der Verjährung wird indes der Ablauf der Verjährungsfrist nicht hinausgeschoben (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.2009, II ZR 32/09, NJW 2009, 1598, Tz. 22).

  • OLG Hamm, 19.12.2003 - 11 U 41/02

    Vergütungsberechtigung gem. §§ 3 Abs. 1 S. 1, § 4 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 2 U (Kart) 9/08
    Die Berufung der Klägerin wies das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 19. Dezember 2003 (11 U 41/02; Anlage B 23= Bl. 464 ff GA II) zurück.

    Die Beklagten erklärten im Schriftsatz vom 5. Februar 2004, dass das Ruhen des Verfahrens bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Verfahren 11 U 41/02 des OLG Hamm zweckmäßig erscheine.

    Ein Verhandeln über die streitgegenständlichen Ansprüche ist darin zu sehen, dass nach einer entsprechenden außergerichtlichen Anfrage und eines Antrags der Klägerin (vgl. Klageschrift v. 29.12.2003, Bl. 4 GA I) die Beklagte mit Schreiben vom 5. Februar 2004 beim Landgericht ebenfalls beantragt hat, das Ruhen des Verfahrens bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Parallelverfahren 11 U 41/02 (OLG Hamm) anzuordnen und dies als "zweckmäßig" bezeichnet hat.

  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 429/02

    Hemmung der Verjährung wegen schwebender Verhandlungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 2 U (Kart) 9/08
    Es genügt dafür jeder Meinungsaustausch über den Anspruch, sofern nicht sofort und eindeutig die Erfüllung des Anspruchs abgelehnt wird (vgl. BGH NJW 2004, 1654; BGHZ 145, 358).

    Indes ist der Begriff der Verhandlungen im Sinne des § 203 BGB nicht auf Vergleichsverhandlungen beschränkt (vgl. BGH NJW 2004, 1654, 1655 unter 2.).

  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 32/09

    § 32 Abs. 1 S. 1 Kreditwesengesetz ( KWG ) als Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 2 U (Kart) 9/08
    So reicht es für die Unanwendbarkeit des § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB a.F. noch nicht aus, wenn eine Partei lediglich aus prozesswirtschaftlichen Erwägungen den Ausgang eines Musterprozesses abwartet (vgl. BGH NJW 2001, 218, 219; BGH, Urt. v. 16.3.2009, II ZR 32/08, Tz. 27, NJW 2009, 154, 156) oder wenn sie ohne Vorliegen weiterer besonderer Umstände lediglich wegen außergerichtlicher Verhandlungen das Verfahren nicht weiter betreibt (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.2009, II ZR 32/09, Tz. 26 ff, NJW 2009, 154-156).

    Durch den Verzicht auf die Erhebung der Einrede der Verjährung wird indes der Ablauf der Verjährungsfrist nicht hinausgeschoben (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.2009, II ZR 32/09, NJW 2009, 1598, Tz. 22).

  • BGH, 06.11.2008 - IX ZR 158/07

    Beendigung der Verjährungshemmung durch "Einschlafenlassen" der Verhandlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 2 U (Kart) 9/08
    Zu dieser Vorschrift hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es für eine Beendigung der Hemmung ausreiche, wenn der Ersatzberechtigte die Verhandlungen "einschlafen" lasse (vgl. BGH, Urt. v. 6.11.2008, IX ZR 158/07, MDR 2009, 275).
  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 2 U (Kart) 9/08
    Es genügt dafür jeder Meinungsaustausch über den Anspruch, sofern nicht sofort und eindeutig die Erfüllung des Anspruchs abgelehnt wird (vgl. BGH NJW 2004, 1654; BGHZ 145, 358).
  • BGH, 07.01.1986 - VI ZR 203/84

    Hemmung der Verjährung bei Vereinbaren einer Verhandlungspause

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 2 U (Kart) 9/08
    Sie haben eine Verhandlungspause bis zur rechtskräftigen Entscheidung bewusst eintreten lassen, um in Kenntnis der Entscheidung des Bundesgerichtshofs später weiter zu verhandeln (vgl. BGH NJW 1986, 1337-1339).
  • BGH, 12.10.1999 - VI ZR 19/99

    Begriff des triftigen Grundes nach § 211 Abs. 2 BGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 2 U (Kart) 9/08
    Das Vorliegen eines triftigen Grundes zur Nichtanwendung des § 211 Abs. 2 BGB a.F. hat der Bundesgerichtshof nur ausnahmsweise bei einem Ruhen des Schadensersatzprozesses im Hinblick auf den Ausgang eines Strafverfahrens anerkannt (vgl. BGH NJW 2000, 132, 133 - Xyladecor).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 345/03

    Begriff des Betreibers einer Kraft-Wärme-Koppelungsanlage

  • BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 15/10

    Einspeisung von KWK-Strom: Abschluss eines neuen Einspeisungsvertrages nach

  • BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 236/02

    Energierecht - Vergütung für Strom

  • OLG Hamm, 30.01.2007 - 19 U 118/06

    Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, Stromeinspeisungsvertrag, Vergütungsansprüche

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 356/03

    Begriff des Betreibers einer Kraft-Wärme-Koppelungsanlage

  • BGH, 10.03.2004 - VIII ZR 213/02

    Begriff der allgemeinen Versorgung

  • BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62

    Ankauf von Rohprodukten zwecks Veredelung und nachfolgenden Weiterverkaufs;

  • BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 152/04

    Voraussetzungen des Anspruchs des Netzbetreibers auf Belastungsausgleich

  • BGH, 21.02.1983 - VIII ZR 4/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung; Anforderungen an die Führung

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZR 205/00

    Beendigung der Unterbrechung der Verjährung wegen Stillstand des Prozesses;

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - VI-2 U (Kart) 9/08   

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OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - VI-2 U (Kart) 9/08 (https://dejure.org/2012,43713)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.05.2012 - VI-2 U (Kart) 9/08 (https://dejure.org/2012,43713)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - VI-2 U (Kart) 9/08 (https://dejure.org/2012,43713)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 15/10

    Einspeisung von KWK-Strom: Abschluss eines neuen Einspeisungsvertrages nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - 2 U (Kart) 9/08
    Nachdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 06. Oktober 2010 (VIII ZR 15/10) den Hauptantrag abgewiesen hatte, war der Hauptantrag nicht mehr anhängig, nur noch der Hilfsantrag auf Auskunft über die und Zahlung der ersparten Kosten war noch anhängig.

    b) Die Klägerin ist jedoch durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06. Oktober 2010 (VIII ZR 15/10) nunmehr daran gehindert geltend zu machen, dass die Kündigungserklärung der R.

    Aktiengesellschaft unter Vorlage eines Auszugs aus dem Spaltungsplan im Revisionsverfahren (BGH VIII ZR 15/10) vorgetragen hat, gingen ausdrücklich sämtliche Verbindlichkeiten, die (damals) Gegenstand des fraglichen Rechtsstreits waren, mithin einschließlich der Verbindlichkeiten, die Gegenstand des Hilfsantrages waren, auf die R.

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 10/09

    BCC

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - 2 U (Kart) 9/08
    Die Klägerin als Berufungsbeklagte konnte zwar eine Abänderung des angefochtenen Urteils zu ihren Gunsten sowie eine Antragsänderung nur durch eine Anschlussberufung erreichen (Heßler, in Zöller, 28. Aufl., § 524 Rdnr. 33; BGH, NJW 2008, 1953; GRUR 2011, 831; GRUR 2012, 180).

    Die zeitliche Begrenzung der Möglichkeit eines Berufungsbeklagten zur Erhebung einer Anschlussbeschwerde setzt nämlich voraus, dass die Berufungserwiderungsfrist wirksam gesetzt worden ist (BGH NJW 2009, 515; BGH, GRUR 2011, 831; GRUR 2012, 180).

    Das gilt auch für die gesetzliche Folge, dass mit Fristablauf auch eine Anschlussberufung nicht mehr möglich ist (so wohl auch BGH GRUR 2011, 831, GRUR 2012, 180); eine derartige Belehrung fehlt gleichfalls.

  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 41/10

    Werbegeschenke

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - 2 U (Kart) 9/08
    Die Klägerin als Berufungsbeklagte konnte zwar eine Abänderung des angefochtenen Urteils zu ihren Gunsten sowie eine Antragsänderung nur durch eine Anschlussberufung erreichen (Heßler, in Zöller, 28. Aufl., § 524 Rdnr. 33; BGH, NJW 2008, 1953; GRUR 2011, 831; GRUR 2012, 180).

    Die zeitliche Begrenzung der Möglichkeit eines Berufungsbeklagten zur Erhebung einer Anschlussbeschwerde setzt nämlich voraus, dass die Berufungserwiderungsfrist wirksam gesetzt worden ist (BGH NJW 2009, 515; BGH, GRUR 2011, 831; GRUR 2012, 180).

    Das gilt auch für die gesetzliche Folge, dass mit Fristablauf auch eine Anschlussberufung nicht mehr möglich ist (so wohl auch BGH GRUR 2011, 831, GRUR 2012, 180); eine derartige Belehrung fehlt gleichfalls.

  • BGH, 02.07.1996 - KZR 31/95

    "Kraft-Wärme-Kopplung"; Bemessung der angemessenen Vergütung für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - 2 U (Kart) 9/08
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in einer vergleichbaren Fallgestaltung (NJW 1996, 3005) eine Stufenklage unproblematisch als möglich angesehen.

    Die Rechtsprechung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs (NJW 1996, 3005 m.w.N.) führte lediglich zur Verpflichtung des Energieversorgers zur Abnahme von Strom gegen eine bestimmte Vergütung, nicht jedoch zum Abschluss eines Vertrages im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 KWKG 2000.

  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 32/08

    Haftung des Geschäftsführers wegen Veranlassung einer die Masse schmälernden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - 2 U (Kart) 9/08
    Dies hatte zwar nicht die Hemmung der Verjährung zur Folge, hinderte aber die Erhebung des Leistungsverweigerungsrechts für diesen Zeitraum (BGH NJW 2009, 1598 Rdnr. 22).

    Das war rechtzeitig (vgl. BGH NJW 2009, 1598 Rdnr. 22 zur Klageerhebung innerhalb der Frist).

  • OLG Hamm, 19.12.2003 - 11 U 41/02

    Vergütungsberechtigung gem. §§ 3 Abs. 1 S. 1, § 4 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - 2 U (Kart) 9/08
    Die Klage wurde vom Landgericht Essen, die Berufung der Klägerin vom Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 19. Dezember 2003 (11 U 41/02) zurückgewiesen.

    Die Beklagten erklärten im Schriftsatz vom 5. Februar 2004, dass das Ruhen des Verfahrens bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Verfahren 11 U 41/02 des OLG Hamm zweckmäßig erscheine.

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - 2 U (Kart) 9/08
    Prozessual kann über den Hauptantrag (bezifferter Zahlungsantrag) nur dann bereits jetzt eine Entscheidung getroffen werden, wenn ein Teilurteil möglich ist (Greger, in Zöller, a.a.O., § 254 ZPO Rdnr. 3; BGH NJW 1989, 2821).
  • BGH, 08.05.1989 - II ZR 237/88

    Haftung des bisherigen Unternehmensinhabers für Altverbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - 2 U (Kart) 9/08
    Eine Erstreckung der Rechtskraft auf den Schuldübernehmer bei laufendem Rechtsstreit besteht nicht (Vollkommer, in Zöller, § 325 ZPO Rdnr. 26; BGH NJW-RR 1989, 1055, 1056, wo allerdings eine Rechtskrafterstreckung zu Lasten des Schuldübernehmers - nicht, wie hier, eine Rechtskrafterstreckung zugunsten des Schuldübernehmers - im Raume stand).
  • BGH, 06.12.2000 - XII ZR 219/98

    Umdeutung eines Rechtsmittels in einen Beitritt als Nebenintervenient

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - 2 U (Kart) 9/08
    Aktiengesellschaft (BGH NJW 2001, 1217), § 68 ZPO bezieht sich aber allein auf die Wirkungen zur unterstützen Hauptpartei, also der R.
  • BGH, 19.11.2003 - VIII ZR 60/03

    Zum Umfang der materiellen Rechtskraft eines Urteils über eine Wandelungsklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - 2 U (Kart) 9/08
    Infolgedessen gehört zur Rechtskraftwirkung nicht nur die Präklusion der im ersten Prozess vorgetragenen Tatsachen, sondern auch die der nicht vorgetragenen Tatsachen, sofern diese nicht erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Prozess entstanden sind, sondern bei natürlicher Anschauung zu dem im ersten Vorprozess vorgetragenen Lebenssachverhalt gehören (BGH NJW 2004, 1252).
  • BGH, 15.06.2005 - VIII ZR 74/04

    Höhe der Vergütung bei Stromeinspeisung

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

  • BGH, 23.09.2008 - VIII ZR 85/08

    Beginn des Fristenlaufs für die Einlegung der Anschlussberufung

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - VI-2 U (Kart) 9/08   

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.11.1980 - II ZR 96/80

    Anfechtbarkeit eines einen Parteiwechsel auf Seiten des Beklagten für zulässig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - 2 U (Kart) 9/08
    Der Bundesgerichtshof (NJW 1981, 989) hat den Erlass eines (echten) Zwischenurteils gemäß § 280 Abs. 1 ZPO für zulässig erachtet, wenn unklar war, ob ein im Berufungsverfahren erklärter Parteiwechsel auf Beklagtenseite wirksam war oder nicht.

    Aktiengesellschaft (jetzt R.. D.. Aktiengesellschaft) einem gewillkürten Parteiwechsel zugestimmt hat (vgl. BGH NJW 1981, 989), kann danach offen bleiben.

  • BGH, 06.12.2000 - XII ZR 219/98

    Umdeutung eines Rechtsmittels in einen Beitritt als Nebenintervenient

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - 2 U (Kart) 9/08
    Dementsprechend ist es allgemein anerkannt, dass in derartigen Fällen ein Parteiwechsel kraft Gesetzes nicht stattfindet (BGH NJW 2001, 1217; Stöber, NZG 2006, 574; Greger, in Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 239 Rdnr. 6).
  • LG München I, 09.09.2021 - 36 T 6514/21

    Rubrumsberichtigung in Beschlussanfechtungsklage gegen

    Bei einem Zwischenurteil über einen Parteiwechsel - wie hier nicht - würde es sich im übrigen nicht um ein solches nach § 303 ZPO, sondern um eines nach § 280 Abs. 2 ZPO handeln (OLG Düsseldorf, Zwischenurteil vom 3.8.2011, Az.: VI-2 U (Kart) 9/08; OLG Nürnberg, MDR 2016, 1112, 1113; MüKoZPO/Musielak, 6. Auflage, § 303, Rdnr. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 08.05.2008 - 2 U 9/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17260
OLG Naumburg, 08.05.2008 - 2 U 9/08 (https://dejure.org/2008,17260)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08.05.2008 - 2 U 9/08 (https://dejure.org/2008,17260)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 2 U 9/08 (https://dejure.org/2008,17260)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vertrag zur Erstellung einer Biografie als ein Werkvertrag gem. § 631 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Regelungen und Wertungen eines Vertrages als Ausgangspunkt der ergänzenden Vertragsauslegung; Vergütungsanspruch des Biografen bei fristgemäßer Kündigung durch den ...

  • Judicialis

    BGB § 631

  • rechtsportal.de

    BGB § 631
    Rechtsnatur des Vertrags zur Erstellung einer Biografie - Zum Vergütungsanspruch des Biografen bei fristgemäßer Kündigung durch den Auftraggeber

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 779
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 234/04

    Auslegung eines Pkw-Kaufvertrages bezüglich der Kosten einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.05.2008 - 2 U 9/08
    Dabei ist zunächst an den Vertrag selbst anzuknüpfen, die in ihm enthaltenen Regelungen und Wertungen sind Ausgangspunkt der Vertragsergänzung (st. Rspr., etwa BGH NJW-RR 2005, 1421, 1422; BGH NJW 2002, 2310; BGH NJW 1988, 2099, 2100, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.02.1988 - V ZR 8/87

    Pflicht des Grundstücksverkäufers zur Tragung von Erschließungskosten

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.05.2008 - 2 U 9/08
    Dabei ist zunächst an den Vertrag selbst anzuknüpfen, die in ihm enthaltenen Regelungen und Wertungen sind Ausgangspunkt der Vertragsergänzung (st. Rspr., etwa BGH NJW-RR 2005, 1421, 1422; BGH NJW 2002, 2310; BGH NJW 1988, 2099, 2100, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01

    Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.05.2008 - 2 U 9/08
    Dabei ist zunächst an den Vertrag selbst anzuknüpfen, die in ihm enthaltenen Regelungen und Wertungen sind Ausgangspunkt der Vertragsergänzung (st. Rspr., etwa BGH NJW-RR 2005, 1421, 1422; BGH NJW 2002, 2310; BGH NJW 1988, 2099, 2100, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 9/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,12731
OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 9/08 (https://dejure.org/2008,12731)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.05.2008 - 2 U 9/08 (https://dejure.org/2008,12731)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 2 U 9/08 (https://dejure.org/2008,12731)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Markenrechtsverletzung: Verwechslungsfähigkeit der Bezeichnungen "Enzymax" und "Enzymix" für diätetische Lebensmittel zur Nahrungsergänzung

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 425
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 9/08
    Dies entspricht dem Erfahrungssatz, dass der Verkehr Marken regelmäßig in der Form aufnimmt, in der sie ihm entgegengetreten, und sie nicht einer analysierenden, zergliedernden, möglichen Bestandteilen und deren Bedeutung nachgehenden Betrachtung unterzieht (BGH a.a.O. [Tz. 18] - TUC-Salzcracker ; BGH a.a.O. [juris Tz. 22] - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX ; GRUR 2001, 1161 [juris Tz. 36] - CompuNet/ ComNet I ; Rohnke NJW 2005, 1624, 1626 und 1627; Hacker a.a.O. § 9 MarkenG, 214 und 111).

    Auch bei Kenntnis von der Bedeutung der Begriffe "inter" und "connect" kann der Verkehr keine klare, umfassende und erschöpfende Zuordnung zu den konkreten Dienstleistungen der Klägerin vornehmen (U. v. 28.06.2007 - I ZR 132/04 [Tz. 24] - INTERCONNECT/T-InterConnect ; vgl. auch BGH GRUR 2001, 1161 [juris Tz. 18 und 21] - CompuNet/ComNet I ).

    Ein darüber hinausgehender Schutz kann nicht beansprucht werden, weil er dem markenrechtlichen Schutz der beschreibenden Angabe selbst gleichkommen würde (BGH GRUR 2003, 963 [juris Tz. 26] - AntiVir/AntiVirus ; vgl. auch BGH GRUR 2001, 1161 [juris Tz. 20 und 27] - CompuNet/ComNet I ; zust. BPatG B. v. 12.09.2007 - 26 W (pat) 240/04: MULTIPET zu MULTIFIT [Tierbedarf]; B. v. 08.08.2007 - 32 W (pat) 63/06: V itaminis zu V itaminos [Süßwaren]; B. v. 04.04.2006 - 24 W (pat) 113/04: FITAMIN zu VIT-H-MIN ).

  • BGH, 25.10.2007 - I ZR 18/05

    TUC-Salzcracker

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 9/08
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, sodass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH U. v. 25.10.2007 - I ZR 18/05 [Tz. 18] - TUC-Salzcracker ; GRUR 2008, 258 [Tz. 20] - INTERCONNECT/T-InterConnect ; GRUR 2007, 877 [Tz. 42] - Windsor Estate ; Z 167, 322 [Tz. 16] - Malteserkreuz ; GRUR 2004, 783 [juris Tz. 17] - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX ; Schweyer in v. Schultz, MarkenR, 2. Aufl. [2007], § 14 MarkenG, 44).

    Dabei kommt es auf den jeweiligen Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen an (BGH U. v. 25.10.2007 - I ZR 18/05 [Tz. 18] - TUC-Salzcracker ; BGH a.a.O. [Tz. 46] - Windsor Estate ; a.a.O. [Tz. 26] - INTERCONNECT/T-InterConnect ; a.a.O. [juris Tz. 22] - NEURO-VIBOLEX/ NEURO-FIBRAFLEX ; Büscher GRUR 2005, 802, 804).

    Dass die Beklagte ihre Bezeichnung markenmäßig verwendet, was Voraussetzung eines Anspruchs gemäß § 14 Abs. 2 MarkenG ist (BGH U. v. 25.10.2007 - I ZR 18/05 [Tz. 16] - TUC-Salzcracker ; NJW 2007, 153, 154 [Tz. 15] - Impuls ; GRUR 2003, 963 [juris Tz. 15] - AntiVir/AntiVirus ), kann, entgegen der eigenen Position der Beklagten, ihr Produktname "Enzymix" transportiere einzig die Botschaft, das Produkt setze sich aus einer Vielzahl von Enzymen zusammen, sei mithin bloß beschreibende Bestandteilsangabe, Sachhinweis zur Unterrichtung des Publikums über den Produktinhalt, nicht angenommen werden.

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 9/08
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, sodass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH U. v. 25.10.2007 - I ZR 18/05 [Tz. 18] - TUC-Salzcracker ; GRUR 2008, 258 [Tz. 20] - INTERCONNECT/T-InterConnect ; GRUR 2007, 877 [Tz. 42] - Windsor Estate ; Z 167, 322 [Tz. 16] - Malteserkreuz ; GRUR 2004, 783 [juris Tz. 17] - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX ; Schweyer in v. Schultz, MarkenR, 2. Aufl. [2007], § 14 MarkenG, 44).

    Angesichts dieser aufgezeigten, für maßgeblich erachteten Besonderheiten kann der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung BGH GRUR 2004, 783 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX jene fallentscheidende Bedeutung nicht zugemessen werden, wonach trotz des einen Indikationshinweis bildenden Zeichenbestandteils "NEURO-" dieser am Gesamteindruck teilhabe, ihn aber nur mitbestimme, weshalb die dort erkannte erhebliche klangliche Zeichenähnlichkeit (neurofib...lex) wegen des hohen Maßes an Übereinstimmung eine erhebliche klangliche Zeichenähnlichkeit begründe, welche die das dortige Unterlassungsbegehren tragende Verwechslungsgefahr schaffe (BGH a.a.O. [juris Tz. 23, 26 und 29] - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX ; vgl. auch Hacker a.a.O. § 9, 274, aber auch § 9, 217 [ "eine eher seltene Ausnahme" ]; Schweyer a.a.O. § 14, 44 und 116 [ "Grenzfall" ]).

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 9/08
    Dass die Beklagte ihre Bezeichnung markenmäßig verwendet, was Voraussetzung eines Anspruchs gemäß § 14 Abs. 2 MarkenG ist (BGH U. v. 25.10.2007 - I ZR 18/05 [Tz. 16] - TUC-Salzcracker ; NJW 2007, 153, 154 [Tz. 15] - Impuls ; GRUR 2003, 963 [juris Tz. 15] - AntiVir/AntiVirus ), kann, entgegen der eigenen Position der Beklagten, ihr Produktname "Enzymix" transportiere einzig die Botschaft, das Produkt setze sich aus einer Vielzahl von Enzymen zusammen, sei mithin bloß beschreibende Bestandteilsangabe, Sachhinweis zur Unterrichtung des Publikums über den Produktinhalt, nicht angenommen werden.

    Ein darüber hinausgehender Schutz kann nicht beansprucht werden, weil er dem markenrechtlichen Schutz der beschreibenden Angabe selbst gleichkommen würde (BGH GRUR 2003, 963 [juris Tz. 26] - AntiVir/AntiVirus ; vgl. auch BGH GRUR 2001, 1161 [juris Tz. 20 und 27] - CompuNet/ComNet I ; zust. BPatG B. v. 12.09.2007 - 26 W (pat) 240/04: MULTIPET zu MULTIFIT [Tierbedarf]; B. v. 08.08.2007 - 32 W (pat) 63/06: V itaminis zu V itaminos [Süßwaren]; B. v. 04.04.2006 - 24 W (pat) 113/04: FITAMIN zu VIT-H-MIN ).

  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 9/08
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, sodass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH U. v. 25.10.2007 - I ZR 18/05 [Tz. 18] - TUC-Salzcracker ; GRUR 2008, 258 [Tz. 20] - INTERCONNECT/T-InterConnect ; GRUR 2007, 877 [Tz. 42] - Windsor Estate ; Z 167, 322 [Tz. 16] - Malteserkreuz ; GRUR 2004, 783 [juris Tz. 17] - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX ; Schweyer in v. Schultz, MarkenR, 2. Aufl. [2007], § 14 MarkenG, 44).

    Auch bei Kenntnis von der Bedeutung der Begriffe "inter" und "connect" kann der Verkehr keine klare, umfassende und erschöpfende Zuordnung zu den konkreten Dienstleistungen der Klägerin vornehmen (U. v. 28.06.2007 - I ZR 132/04 [Tz. 24] - INTERCONNECT/T-InterConnect ; vgl. auch BGH GRUR 2001, 1161 [juris Tz. 18 und 21] - CompuNet/ComNet I ).

  • OLG Schleswig, 13.02.2008 - 2 W 6/08

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 9/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats (zuletzt B. v. 17.03.2008 - 2 W 6/08) ist auch eine unterschiedliche Ansetzung des Streitwertes für einerseits Verfügungs- und andererseits Hauptsacheverfahren nicht angezeigt.
  • OLG Hamburg, 13.09.2007 - 3 U 240/05

    Wettbewerbsrecht: Behinderung der FIFA durch Markenanmeldung zur Fußball-WM

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 9/08
    b) Diese Rechtsprechung ist - soweit ersichtlich - durchgängig zustimmend aufgenommen (Rohnke NJW 2005, 1624, 1626; Nasall jurisPR-BGHZivilR 23/2005 Anm. 5; vgl. auch Senat OLG-Report 2004, 456 [juris Tz. 36]), und ausdrücklich als eigene Fallgruppe dahin bestätigt worden, dass der Inhaber einer an eine freihaltebedürftige Angabe angelehnten Marke nicht gegen ein jüngeres Zeichen vorgehen kann, welches nur deshalb die Gefahr von Verwechslungen hervorruft, weil es seinerseits die freihaltebedürftige Angabe wiedergibt oder noch näher daran angelehnt ist (Schweyer in v. Schultz, MarkenR, 2. Aufl. [2007], § 14 MarkenG, 137), dass in diesem Falle auch die Übereinstimmung der Vergleichsmarken in der Abwandlung nicht zur Annahme einer Verwechslungsgefahr führen kann (Hacker a.a.O. § 9 MarkenG, 206, 204); insoweit vermag dann eine tatsächliche (auch hochgradige) Verwechselbarkeit keine Verwechslungsgefahr im Rechtssinne zu begründen (Hacker a.a.O. § 9, 182 und 13; vgl. auch OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 50, 53 [ SOUTH AFRICA 2010 zu Südafrika 2010, m. insoweit zust. Anm. Berlit GRUR-RR 2008, 33, 34).
  • BPatG, 04.04.2006 - 24 W (pat) 113/04
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 9/08
    Ein darüber hinausgehender Schutz kann nicht beansprucht werden, weil er dem markenrechtlichen Schutz der beschreibenden Angabe selbst gleichkommen würde (BGH GRUR 2003, 963 [juris Tz. 26] - AntiVir/AntiVirus ; vgl. auch BGH GRUR 2001, 1161 [juris Tz. 20 und 27] - CompuNet/ComNet I ; zust. BPatG B. v. 12.09.2007 - 26 W (pat) 240/04: MULTIPET zu MULTIFIT [Tierbedarf]; B. v. 08.08.2007 - 32 W (pat) 63/06: V itaminis zu V itaminos [Süßwaren]; B. v. 04.04.2006 - 24 W (pat) 113/04: FITAMIN zu VIT-H-MIN ).
  • BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 9/08
    Gerade bei Produkten, welche mit Gesundheit zusammenhängen oder sich auf diese beziehen, gilt, dass die Endabnehmer eine gesteigerte Aufmerksamkeit hinsichtlich der Zeichenwahrnehmung aufbringen (Fezer, MarkenR, 3. Aufl. [2001], § 14 MarkenG, 155; Hacker a.a.O. § 9, 122; BPatG GRUR 2004, 950, 951 - ACELAT/Acesal ; vgl. auch BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal ), weshalb auf dem Gebiet der Marken für pharmazeutische Erzeugnisse schon ohnehin ein vergleichsweise enger Schutzbereich besteht (vgl. Fezer a.a.O. 156).
  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 93/04

    Windsor Estate

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 9/08
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, sodass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH U. v. 25.10.2007 - I ZR 18/05 [Tz. 18] - TUC-Salzcracker ; GRUR 2008, 258 [Tz. 20] - INTERCONNECT/T-InterConnect ; GRUR 2007, 877 [Tz. 42] - Windsor Estate ; Z 167, 322 [Tz. 16] - Malteserkreuz ; GRUR 2004, 783 [juris Tz. 17] - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX ; Schweyer in v. Schultz, MarkenR, 2. Aufl. [2007], § 14 MarkenG, 44).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04

    Kinderzeit

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 183/03

    Impuls

  • OLG München, 28.06.2007 - 29 U 4624/06
  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 137/04

    Euro Telekom

  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 22/04

    Pralinenform

  • BPatG, 12.09.2007 - 26 W (pat) 240/04
  • BPatG, 08.08.2007 - 32 W (pat) 63/06
  • BGH, 22.09.2005 - I ZR 188/02

    "Dentale Abformmasse"; Rechtsfolgen der Abweichung der Eintragung einer Marke von

  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 10/02

    Roximycin

  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05

    "THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 20 W 38/03

    Ladung des im Ausland weilenden Verfügungsbeklagten zur Verhandlung über den

  • BGH, 24.02.2011 - I ZR 154/09

    Enzymax/Enzymix

    Auf die Berufung der Beklagten wies das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 8. Mai 2008 den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2008, 425).

    Die Bezeichnung gibt auch keinen Aufschluss über den stofflichen Inhalt oder die Wirkungsweise des Präparats (vgl. OLG Stuttgart, GRUR-RR 2008, 425, 426).

    Es hat - anders als das OLG Stuttgart im Verfügungsverfahren (GRUR-RR 2008, 425, 426) - angenommen, dass der Unterschied zwischen den Lauten "a" und "i" zwar das Entstehen eines identischen Klangeindrucks verhindert, aber doch nicht zu weitgehenden Abstrichen an der hohen klanglichen Ähnlichkeit führt.

    Es hat zutreffend darauf abgestellt, dass beim Erwerb von Nahrungsergänzungsmitteln nicht medizinische, sondern ernährungsphysiologische Gründe im Vordergrund stehen und dass diese Produkte insbesondere im Internet frei angeboten werden, so dass bei ihnen nicht von derselben Wahrnehmungsintensität des Verbrauchers wie bei apothekenpflichtigen Mitteln ausgegangen werden kann (aA OLG Stuttgart, GRUR-RR 2008, 425, 426 f.).

  • OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 68/09

    Verwechslungsgefahr der Marken "Enzymax" und "Enzymix"

    Das Oberlandesgericht Stuttgart wies auf die Berufung der Beklagten den Antrag der Klägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch Urteil vom 8. Mai 2008 (abgedruckt in GRUR-RR 2008, 425) zurück.
  • BPatG, 26.08.2011 - 26 W (pat) 83/08

    Markenbeschwerdeverfahren - "FRUUTA/Fructa" - zur Kennzeichnungskraft -

    Bei dieser Sachlage ist der Schutzumfang der Widerspruchsmarke, die aus dem Wortstamm "Fruct" und der weitverbreiteten Endung "a" gebildet ist, für die Waren, für die sie eingetragen worden ist und die sämtlich Früchte enthalten bzw. einen fruchtigen Geschmack aufweisen können, besonders dann eng zu bemessen und auf ihre eintragungsbegründende Eigenprägung beschränkt, wenn aus ihr Rechte gegenüber einer Marke geltend gemacht werden, die ebenfalls eine Abwandlung derselben freihaltungsbedürftigen Sachbezeichnung ist (BGH a. a. O. - Pantohexal; GRUR 2008, 803, 804, Nr. 22 - HEITEC; BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 113/04 - FITAMIN/VIT-H-MIN; 32 W (pat) 63/06 - Vitaminis/Vitaminos; OLG Stuttgart GRUR-RR 2008, 425, 426 f. - EnzyMax/EnzyMix), was vorliegend der Fall ist, weil auch die angegriffene Marke aus einer sehr engen Anlehnung an den Begriff "Frucht" und insbesondere an die italienischen bzw. spanischen Wörter hierfür, nämlich "frutta" bzw. "fruta", besteht.
  • BPatG, 18.01.2012 - 26 W (pat) 537/10

    Markenbeschwerdeverfahren "VITALIMO/VITALO" - keine Verwechslungsgefahr

    Insoweit gilt rechtlich der Grundsatz, dass der Bestandteil einer älteren Marke, dessen Schutzunfähigkeit bei der nachträglichen Prüfung im Kollisionsverfahren festgestellt wird, eine Verwechslungsgefahr im Rechtssinne nicht begründen kann (BGH GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder; GRUR 2007, 1071, 1073, Nr. 34-38 - Kinder II; BPatG PAVIS PROMA 30 W (pat) 70/08 - geravital/GERATHERM; 24 W (pat) 113/04 - FITAMIN/VIT-H-MIN; 32 W (pat) 63/06 - Vitaminis/Vitaminos; vgl. auch OLG Stuttgart GRUR-RR 2008, 425, 426 f. - EnzyMax/Enzymix).
  • BPatG, 24.08.2011 - 26 W (pat) 85/08

    Anspruch auf Löschung einer eingetragenen Marke im Fall der Verwechslungsgefahr

    HEITEC; BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 113/04 -FITAMIN/VIT-H-MIN; 32 W (pat) 63/06 -Vitaminis/Vitaminos; OLG Stuttgart GRUR-RR 2008, 425, 426 f. -EnzyMax/EnzyMix), was vorliegend der Fall ist, weil auch die angegriffene Marke aus einer sehr engen Anlehnung an den Begriff "Frucht" und insbesondere an die italienischen bzw. spanischen Wörter hierfür, nämlich "frutta" bzw. "fruta", besteht.
  • BPatG, 04.05.2011 - 26 W (pat) 85/08

    Markenbeschwerdeverfahren - "FRUUTA (Wort-Bild-Marke)/Fructa" - zur

    Bei dieser Sachlage ist der Schutzumfang der Widerspruchsmarke, die aus dem Wortstamm "Fruct" und der weitverbreiteten Endung "a" gebildet ist, für die Waren, für die sie eingetragen worden ist und die sämtlich Früchte enthalten bzw. einen fruchtigen Geschmack aufweisen können, besonders dann eng zu bemessen und auf ihre eintragungsbegründende Eigenprägung beschränkt, wenn aus ihr Rechte gegenüber einer Marke geltend gemacht werden, die ebenfalls eine Abwandlung derselben freihaltungsbedürftigen Sachbezeichnung ist (BGH a. a. O. - Pantohexal; GRUR 2008, 803, 804, Nr. 22 - HEITEC; BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 113/04 - FITAMIN/VIT-H-MIN; 32 W (pat) 63/06 - Vitaminis/Vitaminos; OLG Stuttgart GRUR-RR 2008, 425, 426 f. - EnzyMax/EnzyMix), was vorliegend der Fall ist, weil auch die angegriffene Marke aus einer sehr engen Anlehnung an den Begriff "Frucht" und insbesondere an die italienischen bzw. spanischen Wörter hierfür, nämlich "frutta" bzw. "fruta", besteht.
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Rechtsprechung
   BSG, 07.04.2008 - B 2 U 9/08 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,64133
BSG, 07.04.2008 - B 2 U 9/08 B (https://dejure.org/2008,64133)
BSG, Entscheidung vom 07.04.2008 - B 2 U 9/08 B (https://dejure.org/2008,64133)
BSG, Entscheidung vom 07. April 2008 - B 2 U 9/08 B (https://dejure.org/2008,64133)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BSG, 19.05.2008 - B 2 U 123/08 B
    Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 7. April 2008 - B 2 U 9/08 B - wird als unzulässig verworfen.
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Rechtsprechung
   BSG, 14.01.2009 - B 2 U 9/08 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,61383
BSG, 14.01.2009 - B 2 U 9/08 S (https://dejure.org/2009,61383)
BSG, Entscheidung vom 14.01.2009 - B 2 U 9/08 S (https://dejure.org/2009,61383)
BSG, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - B 2 U 9/08 S (https://dejure.org/2009,61383)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Dortmund - S 17 U 221/07
  • LSG Nordrhein-Westfalen - L 17 B 31/08
  • LSG Nordrhein-Westfalen - L 17 U 58/09
  • BSG, 14.01.2009 - B 2 U 9/08 S
  • BSG, 20.07.2010 - B 2 U 190/10 B
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.01.2012 - I-2 U 9/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10921
OLG Düsseldorf, 19.01.2012 - I-2 U 9/08 (https://dejure.org/2012,10921)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.01.2012 - I-2 U 9/08 (https://dejure.org/2012,10921)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - I-2 U 9/08 (https://dejure.org/2012,10921)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 114/03

    Restschadstoffentfernung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2012 - 2 U 9/08
    Es bestand auch keine Veranlassung zu der vom Kläger begehrten Anordnung der Vorlage des Zwischenberichtes gemäß Anlage K 15 in einer ungeschwärzten Fassung, weil die hierfür vom Bundesgerichtshof (GRUR 2006, 962, Tz. 41 bis 43 - Restschadstoffentfernung; vgl. ferner Kühnen, a.a.O., Rdn. 362 - 365) aufgestellten Voraussetzungen nicht gegeben sind.
  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 179/02

    "Kupplung für optische Geräte"; Begriff des Anbietens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2012 - 2 U 9/08
    Solche Unterlagen mit einer Darstellung des Gegenstandes brauchen nicht sämtliche Merkmale der patentgeschützten technischen Lehre zu zeigen, sofern deren Vorliegen aus sonstigen objektiven Gesichtspunkten zuverlässig geschlossen werden kann (BGH GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte; GRUR 2005, 665 - Radschützer; Senat, GRUR 2004, 417 = InstGE 3, 179 - Cholesterinspiegelsenker; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 5. Aufl., Rdnr. 136).
  • BGH, 15.03.2005 - X ZR 80/04

    Radschützer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2012 - 2 U 9/08
    Solche Unterlagen mit einer Darstellung des Gegenstandes brauchen nicht sämtliche Merkmale der patentgeschützten technischen Lehre zu zeigen, sofern deren Vorliegen aus sonstigen objektiven Gesichtspunkten zuverlässig geschlossen werden kann (BGH GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte; GRUR 2005, 665 - Radschützer; Senat, GRUR 2004, 417 = InstGE 3, 179 - Cholesterinspiegelsenker; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 5. Aufl., Rdnr. 136).
  • BGH, 07.06.2006 - X ZR 105/04

    Luftabscheider für Milchsammelanlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2012 - 2 U 9/08
    Den Beklagten kann nur dann eine Verletzung des Klageschutzrechtes zur Last gelegt werden, wenn sie selbst die betreffende Vorrichtung in einen Zustand hergestellt, angeboten oder in den Verkehr gebracht haben, indem sie mit der im Klagepatent unter Schutz gestellten technischen Lehre übereinstimmt (vgl. BGH, GRUR 2006, 923 - Luftabscheider für Milchsammelanlage Tz. 15 a.E.).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2003 - 2 U 53/03
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2012 - 2 U 9/08
    Solche Unterlagen mit einer Darstellung des Gegenstandes brauchen nicht sämtliche Merkmale der patentgeschützten technischen Lehre zu zeigen, sofern deren Vorliegen aus sonstigen objektiven Gesichtspunkten zuverlässig geschlossen werden kann (BGH GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte; GRUR 2005, 665 - Radschützer; Senat, GRUR 2004, 417 = InstGE 3, 179 - Cholesterinspiegelsenker; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 5. Aufl., Rdnr. 136).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 01.07.2008 - 2 U 9/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,62407
OLG Oldenburg, 01.07.2008 - 2 U 9/08 (https://dejure.org/2008,62407)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01.07.2008 - 2 U 9/08 (https://dejure.org/2008,62407)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01. Juli 2008 - 2 U 9/08 (https://dejure.org/2008,62407)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien

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