Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 26.11.2009 - 2 U 90/09 (Lw)   

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https://dejure.org/2009,18094
OLG Naumburg, 26.11.2009 - 2 U 90/09 (Lw) (https://dejure.org/2009,18094)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.11.2009 - 2 U 90/09 (Lw) (https://dejure.org/2009,18094)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. November 2009 - 2 U 90/09 (Lw) (https://dejure.org/2009,18094)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Verpflichtung des Pächters einer landwirtschaftlich genutzten Fläche zur unentgeltlichen Übertragung der Betriebsprämienrechte nach der GAP-Reform auf den Nachfolgepächter

  • rafriepoertner.de PDF
  • prewest.de PDF, S. 73

    §§ 305c, 307, 398, 585 BGB; VO (EG) 1782/2003 Art. 33 ff.
    Landpachtvertrag; unentgeltliche Übertragung der Betriebsprämienrechte gemäß Formularpachtvertrag an den Nachfolgepächter; GAP-Reform

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO (EG) 1782/2003 vom 29.09.2003; BetrPräDurchfG
    Formularmäßige Verpflichtung des Pächters einer landwirtschaftlich genutzten Fläche zur unentgeltlichen Übertragung der Betriebsprämienrechte nach der GAP-Reform auf den Nachfolgepächter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.11.2006 - LwZR 1/06

    Anspruch des Verpächters auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen des Pächters und

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.11.2009 - 2 U 90/09
    Denn im Jahre 2006 wurde von der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung ein gesetzlicher Anspruch des Verpächters gemäß § 596 BGB auf Übertragung der nach der GAP-Reform zugewiesenen Zahlungsansprüche verneint, mit Urteil vom 24.11.2006 (Az.: LwZR 1/06, NL-BzAR 2007, 48 ff.) hat sich der BGH dieser Auffassung angeschlossen.

    Die Zahlungsansprüche sind gemäß ihrem nach Nr. 21 der Erwägungsgründe zur VO (EG) Nr. 1782/2003 verfolgten Zweck und ihrer Ausgestaltung in der Verordnung selbst von der Nutzung der gepachteten Flächen entkoppelte Ansprüche auf eine Beihilfe zur Verbesserung der Einkommensverhältnisse des Betriebsinhabers (so BGH, Urteil v. 24.11.2006 - Az.: LwZR 1/06 -, NL-BzAR 2007, 48, 52, Rdn. 21).

    c) Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte schließlich auf das - bereits vorstehend zitierte - Urteil des BGH vom 24.11.2006 (Az.: LwZR 1/06, NL-BzAR 2007, 48 ff.) und die dem vorausgegangene Rechtsprechung, unter anderem des erkennenden Senats (s. Urteil v. 30.03.2006 - Az.: 2 U127/05 (Lw) -, NL-BzAR 2006, 204 ff.).

  • BGH, 11.12.2003 - III ZR 118/03

    Formularmäßige Begrenzung der Haftung der bei dem Vertrieb von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.11.2009 - 2 U 90/09
    Hierzu zählen der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung einerseits, Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrags andererseits (s. BGH, Urteil v. 11.12.2003 - Az.: III ZR 118/03 -, NJW-RR 2004, 780, 781; BGH, Urteil v. 18.05.1995 - Az.: IX ZR 108/94 -, BGHZ 130, 19, 25).
  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.11.2009 - 2 U 90/09
    Hierzu zählen der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung einerseits, Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrags andererseits (s. BGH, Urteil v. 11.12.2003 - Az.: III ZR 118/03 -, NJW-RR 2004, 780, 781; BGH, Urteil v. 18.05.1995 - Az.: IX ZR 108/94 -, BGHZ 130, 19, 25).
  • BGH, 24.04.2009 - LwZR 11/08

    Folgen der Veränderung des Systems der landwirtschaftlichen Beihilfen von den

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.11.2009 - 2 U 90/09
    cc) Eine gleiche Beurteilung der Rechtslage lässt sich dem - bereits vom Landwirtschaftsgericht zitierten - Urteil des BGH vom 24.04.2009 (Az.: LwZR 11/08, NL-BzAR 2009, 371 ff.) entnehmen.
  • OLG Naumburg, 16.06.2011 - 2 U 110/10

    Formularmäßiger Landpachtvertrag: Klausel über die Verpflichtung zur Übertragung

    Bereits in seinem Urteil vom 26.11.2009 (Az.: 2 U 90/09 Lw, NL-BzAR 2010, 152 ff. = RdL 2010, 237 ff.) hat der Senat die Wirksamkeit einer wortgleichen Bestimmung, deren Verwenderin ebenfalls die BVVG war, bejaht.

    Der Senat macht sich insofern die - wenn auch zu einer anderslautenden Vertragsbestimmung ergangenen, so doch auf die vorliegende Vertragsklausel im Wesentlichen übertragbaren - Ausführungen des BGH in seinem Urteil vom 23.04.2010 (a.a.O., Rdn. 23 ff.) zu eigen (vgl. auch bereits Senat, Urteil vom 26.11.2009, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 21.09.2009 - L 2 U 90/09 B PKH   

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https://dejure.org/2009,25838
LSG Bayern, 21.09.2009 - L 2 U 90/09 B PKH (https://dejure.org/2009,25838)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.09.2009 - L 2 U 90/09 B PKH (https://dejure.org/2009,25838)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. September 2009 - L 2 U 90/09 B PKH (https://dejure.org/2009,25838)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Fehlen hinreichender Erfolgsaussichten - Verwertbarkeit eines im Verwaltungsverfahren eingeholten Gutachtens - freie Beweiswürdigung

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Verfahrens über Anerkennung von Gesundheitsstörungen als Unfallfolgen; Verwertung von i.R.e. freien Beweiswürdigung gem. §§ 118, 128 Sozialgerichtsgesetz (SGG) im Verwaltungsverfahren eingeholte Gutachten im Urkundenbeweis

  • rechtsportal.de

    Verwertbarkeit eines im Verwaltungsverfahren eingeholten Gutachtens im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 5/00 R

    Gutachten bei Rechtsstreitigkeiten über Pflegeversicherung, Pflegebedürftigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 21.09.2009 - L 2 U 90/09
    Solche Gutachten sind keine Privatgutachten (Meyer-Ladewig, SGG, 9. Auflage § 118 Rdnr.12b; BSG, Urteil vom 14.12.2000 - B 3 P 5/00 R zum Recht der Pflegeversicherung).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - I-2 U 90/09   

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https://dejure.org/2010,96242
OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - I-2 U 90/09 (https://dejure.org/2010,96242)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.11.2010 - I-2 U 90/09 (https://dejure.org/2010,96242)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. November 2010 - I-2 U 90/09 (https://dejure.org/2010,96242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (49)

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 2 U 90/09
    Mit Urteil vom 16. Dezember 2008 (X ZR 89/07; veröffentlicht in BGHZ 179, 168 = GRUR 2009, 382 = GRUR Int 2009, 330 - Olanzapin) hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Bundespatentgerichts vom 4. Juni 2007 abgeändert und die Nichtigkeitsklage abgewiesen.

    Wegen der Begründung dieser Entscheidung wird auf BGHZ 179, 168 verwiesen.

    Aus dem das Klagepatent betreffenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom16. Dezember 2008 (X ZR 89/07; BGHZ 179, 168 = GRUR 2009, 382 - Olanzapin) lässt sich nichts Gegenteiliges herleiten.

    Zur Neuheitsprüfung sowie zum Offenbarungsbegriff hat der Bundesgerichtshof dort ausgeführt (BGHZ 179, 168 Rdnrn. 25 und 26):.

    Hierzu hat er ausgeführt (BGHZ 179, 168 Rdnrn. 27 und 28):.

    Gerade in Bezug auf die letztere - vom Bundesgerichtshof in seinem Nichtigkeitsberufungsurteil offen gelassene (BGHZ 179, 168 Rdnr. 32) - Frage war keineswegs klar, wie der Bundesgerichtshof diese Streitfrage letztlich entscheiden würde.

    Nach der hier einschlägigen - vom Bundesgerichtshof in der "Olanzapin"-Entscheidung (BGHZ 179, 168 Rdnr. 29) in Bezug genommen - Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts sind nämlich nur solche technische Lehren neuheitsschädlich, die einen Stoff als zwangsläufiges Ergebnis eines vorbeschriebenen Verfahrens oder in spezifischer, d.h. individualisierter, Form offenbaren (vgl. Amtsbl. 1982, 296 - Diastereomere/BAYER; Amtsbl. 1984, 401 - Spiroverbindungen/CIBA GEIGY; Amtsbl. 1988, 381 - Xanthines/DRACO; Amtsbl. 1990, 195 - Enantiomere/HOECHST; Entsch. v. 19.02.2003 - T 940/98 - Diastereomere des 3-Cephem-4-carbonsäure-1-Disopropoxycarbonyloxy)ethylesters/ HOECHST).

    Letztlich vermag der Senat mit dem Landgericht nicht festzustellen, dass der Bundesgerichtshof in seiner das Klagepatent betreffenden Nichtigkeitsberufungsentscheidung (BGHZ 179, 168) von seiner bisherigen Rechtsprechung abgerückt ist, auch wenn diese Entscheidung in der Literatur u.a. als "bahnbrechend" bezeichnet worden ist (vgl. Bublack/Coehn, GRUR 382, 388).

    Um sie dem Fachmann im Sinne der Neuheitsprüfung "in die Hand zu geben", bedarf es in der Regel weitergehender Informationen insbesondere zu ihrer Individualisierung (BGHZ 179, 168 Rdnr. 28 = GRUR 2009, 382 - Olanzapin).

    Soweit es dort heißt (BGHZ 179, 168 Rdnr. 28).

    Im Gegenteil hat der Bundesgerichtshof in der "Olanzapin"-Entscheidung (BGHZ 179, 168 Rdnr. 24) einleitend festgestellt, dass das Patentgericht den Bereich des durch A... 1980 Offenbarten "verkannt" habe.

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07

    Olanzapin

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 2 U 90/09
    Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin änderte der Senat mit Urteil vom 29. Mai 2008(I-2 W 47/07, Anlage L 12; veröffentlicht in InstGE 9, 140 = …

    Diese Frage konnte vielmehr auch unter Berücksichtigung der angesprochenen Entscheidungen durchaus abweichend beurteilt werden, wie das Urteil des erkennenden Senats vom 29. Mai 2008 (I-2 W 47/07, Anlage L 12; InstGE 9, 140 - Olanzapin) belegt.

    Wegen der Einzelheiten dieser Begründung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des Senats unter Ziff. II. 2. b) des Urteils vom 29. Mai 2008 (Anlage L 12, S. 14 bis 28 = InstGE 9, 140, 148, 158 Rdnrn. 30 - 48) verwiesen.

    Hinzu kam vorliegend, dass - wie aus der Entscheidung des Senats vom 29. Mai 2008 (Anlage L 12, S. 32 = InstGE 9, 140, 162 Rdnr. 68) hervorgeht - bis zur Entscheidung des Bundespatentgerichts keines der mit der in Rede stehenden Erfindung befasst gewesenen ausländischen Gerichte die Neuheit oder die Erfindungshöhe in Zweifel gestellt hatte.

    In eben diesem Sinne hat der erkennende Senat die "C..."-Entscheidung verstanden (vgl. Anlage L 12, Seite 29 = InstGE 9, 140 - Olanzapin).

    Der erkennende Senat hat diese ältere Druckschrift, mit der sich das Bundespatentgericht in seinem Nichtigkeitsurteil nicht weiter befasst hat, in seinem Urteil vom 29. Mai 2008 (I-2 W 47/07; Anlage L 12, Seiten 29 bis 30 = InstGE 140, 159/160 Rdnrn. 51 - 52) schon nach den vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung "C..." aufgestellten Grundsätzen als nicht neuheitsschädlich eingestuft.

    Dass die Beklagte bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht davon ausgehen durfte, das Klagepatent werde jedenfalls mangels Vorliegens einer erfinderischen Tätigkeit vernichtet, ergibt sich aus den Ausführungen des Senats in seiner "Olanzapin"-Entscheidung vom 29. Mai 2008 (Anlage L 12 = InstGE 9, 140), auf die verwiesen wird.

  • BGH, 26.01.1988 - X ZB 18/86

    Neuheit einer chemischen Verbindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 2 U 90/09
    Dass eine chemische Verbindung unter eine vorveröffentlichte Formel fällt, besagt deshalb für die Offenbarung der konkreten Verbindung ebenso wenig wie der Umstand, dass die konkrete Ausführungsform einer Vorrichtung unter einen allgemein formulierten Vorrichtungsanspruch fällt, etwas über die Offenbarung dieser konkreten Ausführungsform aussagt (BGHZ 103, 150, 157 - C...).

    Mit der Beurteilung des Informationsgehalts einer Strukturformel hatte sich der Bundesgerichtshof zwar zuvor bereits in der Entscheidung "C..." (BGHZ 103, 150 = GRUR 1988, 447) befasst.

    Hierauf hat der Bundesgerichtshof in der "C..."-Entscheidung (BGHZ 103, 150 = GRUR 1988, 447, 449 unter 3. b)) ausdrücklich hingewiesen (vgl. a. Sendrowski, GRUR 2009, 797, 798).

    Zwar ist in diesem Zusammenhang auch ausgeführt worden, dass für die Neuheitsfrage allein maßgebend sei, ob ein Sachverständiger durch die Angaben einer vorveröffentlichten Druckschrift über eine chemische Verbindung ohne weiteres in die Lage versetzt werde, die diese chemische Verbindung betreffende Erfindung auszuführen, d. h. den betreffenden Stoff in die Hand zu bekommen (BGHZ 103, 150 = GRUR 1988, 447, 449 unter 3. b)).

    Der Entscheidung ist vielmehr auch zu entnehmen gewesen, dass eine Verbindung als solche dem interessierten Fachmann dann zur Verfügung stehe, "wenn die Vorveröffentlichung einen konkreten Hinweis auf die beanspruchte Verbindung enthält und wenn der Fachmann aufgrund dieses Hinweises und seines allgemeinen Fachwissens in der Lage ist, die Verbindung herzustellen (BGHZ 103, 150 = GRUR 1988, 447, 449 unter 3. b)).

    Der Bundesgerichtshof selbst hat in den amtlichen Leitsätzen der "Olanzapin"-Entscheidung nicht nur von einer " Fortführung von BGHZ 128, 270 - Elektrische Steckverbindung", sondern auch von einer " Fortführung von BGHZ 103, 150 - C..." gesprochen.

  • BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05

    Thermoplastische Zusammensetzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 2 U 90/09
    Das "D..."-Urteil betrifft den Fall, dass ein bestimmter Verfahrensschritt (dort: Veresterung) nur in einer bestimmten Weise ausführbar offenbart ist; dies reicht - wie der Bundesgerichtshof unlängst in der Entscheidung "Thermoplastische Zusammensetzung" (GRUR 2010, 414) bestätigt hat - für die Ausführbarkeit des geschützten Verfahrens grundsätzlich aus, auch wenn nicht alle denkbaren Verfahrensgestaltungen ausführbar offenbart sind.

    In diesen Fällen der "generischen" Beanspruchung eines bestimmten Verfahrensschritts gehört bei wertender Betrachtung das generische Merkmal in seiner allgemeinen Bedeutung zur Problemlösung; nicht die konkrete Art und Weise der Veresterung, sondern die Veresterung als solche bildete im "D..."-Fall einen Bestandteil der erfindungsgemäßen Lehre, und der Schutz der erfinderischen Leistung wäre unangemessen verkürzt worden, wenn der Patentschutz auf ein bestimmtes, als durchführbar offenbartes Veresterungsverfahren beschränkt worden wäre (BGH, GRUR 2010, 414, 415 - Thermoplastische Zusammensetzung).

    In einem solchen Fall beansprucht der Satz Geltung, dass der mögliche Patentschutz durch den Beitrag zum Stand der Technik begrenzt wird (BGH, GRUR 2010, 414, 415 - Thermoplastische Zusammensetzung, m. w. Nachw.).

    Die "ausführbare Offenbarung" erfasst in solchen Fällen nur die Bereiche, in denen sich die Ausführbarkeit aus den offenbarten oder dem nacharbeitenden Fachmann geläufigen Maßnahmen ergibt oder in denen sie, insbesondere bei punktuellen Offenbarungen, jedenfalls plausibel ist (vgl. BGH, GRUR 2010, 414, 415 - Thermoplastische Zusammensetzung, m. w. Nachw.).

    Damit wird dem Schutz spekulativ beanspruchter, weiter Bereiche, zu deren Erschließung die Erfindung keinen Beitrag leistet und die in vollem Umfang zu erreichen sie den Fachmann nicht in die Lage versetzt, und deren ungerechtfertigter Monopolisierung entgegengewirkt (BGH, GRUR 2010, 414, 415 - Thermoplastische Zusammensetzung).

  • BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93

    "Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 2 U 90/09
    Hierzu steht es nicht in Widerspruch, dass der Senat insbesondere im Hinblick auf den Zweck der (gesonderten) Neuheitsprüfung, Doppelpatentierungen zu vermeiden, eine Ausdehnung des neuheitsschädlich Offenbarten über den "reinen Wortlaut" hinaus für unabdingbar gehalten hat (BGHZ 128, 270, 277 - Elektrische Steckverbindung).

    Die Erfassung desjenigen, was in den Merkmalen des Patentanspruchs und im Wortlaut der Beschreibung nicht ausdrücklich erwähnt, aus der Sicht des Fachmanns jedoch nach seinem allgemeinen Fachwissen für die Ausführung der unter Schutz gestellten Lehre selbstverständlich oder unerlässlich ist und deshalb keiner besonderen Offenbarung bedarf (BGHZ 128, 270, 276), zielt nicht auf eine Ergänzung der Offenbarung durch das Fachwissen, sondern, nicht anders als bei der Ermittlung des Wortsinns eines Patentanspruchs, auf die Ermittlung des Sinngehalts, d.h. derjenigen technischen Information, die der fachkundige Leser der jeweiligen Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt (Benkard/Melullis aaO Rdn. 75).

    Nichts anderes gilt für die in der Entscheidung "Elektrische Steckverbindung" weiterhin in den Offenbarungsgehalt einbezogenen Abwandlungen, die nach dem Gesamtzusammenhang der Schrift für den Fachmann derart naheliegen, dass sie sich ihm bei aufmerksamer, weniger auf die Worte als ihren erkennbaren Sinn achtenden Lektüre ohne weiteres erschließen, so dass er sie gewissermaßen in Gedanken gleich mitliest, auch wenn er sich dessen nicht bewusst ist (BGHZ 128, 270, 276 f.).

    Was die vom Bundespatentgericht in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Elektrische Steckverbindung" (BGHZ 128, 270 = GRUR 1995, 330) anbelangt, in welcher dieser ausgeführt hat, dass durch eine zum Stand der Technik gehörende Schrift im Sinne der § 3 Abs. 1 Satz 2 PatG für den Fachmann alles als offenbart und damit als neuheitsschädlich vorweggenommen anzusehen ist, was für den Fachmann als selbstverständlich oder nahezu unerlässlich zu ergänzen ist oder was er bei deren aufmerksamer Lektüre ohne weiteres erkennt und in Gedanken gleich mitliest, musste die Beklagte zudem berücksichtigen, dass diese Entscheidung einen anderen (einfacher gelagerten) technischen Sachverhalt betraf.

    Der Bundesgerichtshof selbst hat in den amtlichen Leitsätzen der "Olanzapin"-Entscheidung nicht nur von einer " Fortführung von BGHZ 128, 270 - Elektrische Steckverbindung", sondern auch von einer " Fortführung von BGHZ 103, 150 - C..." gesprochen.

  • BGH, 16.12.1986 - KZR 36/85

    Rechtsirrtum - Gewerblicher Rechtsschutz - Wettbewerbsrecht - Schadensersatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 2 U 90/09
    Ein Fachunternehmen, das sich trotz noch nicht endgültig geklärter Rechtslage entschließt, von einem Patent Gebrauch zu machen, handelt deshalb grundsätzlich auf eigene Gefahr (vgl. BGH, GRUR 1987, 564 - Taxi Genossenschaft; OLG Nürnberg GRUR 1967, 538 - Laternenflaschen).

    Am Verschulden des Verletzers fehlt es nur unter besonderen Umständen, so z. B. dann, wenn bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen, dem irrig Handelnden ungünstigen Beurteilung durch die Gerichte bzw. den Bundesgerichtshof nicht gerechnet werden brauchte (vgl. BGH, GRUR 1987, 564, 565 - Taxi Genossenschaft, m. w. Nachw.; BGH, GRUR 1990, 474, 476 - Neugeborenentransporte; GRUR 1998, 568, 569 - Beatles-Doppel-CD; GRUR 1999, 49, 51 - Bruce Springsteen and his Band; GRUR 2002, 622, 626 - shell.de; GRUR 2002, 706, 708 - Vossius; Schulte/Kühnen, a.a.O. § 139 Rdnr. 76).

    Durch strenge Anforderungen an seine Sorgfalt muss indessen verhindert werden, dass er das Risiko der zweifelhaften Rechtslage dem Verletzten zuschiebt (vgl. BGH, GRUR 1987, 564, 565 - Taxi-Genossenschaft; GRUR 1990, 474, 476 - Neugeborenentransporte; GRUR 1999, 49, 51 - I... and his Band).

  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 205/95

    "Bruce Springsteen and his Band"; Aktivlegitimation des ausübenden Künstlers nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 2 U 90/09
    Am Verschulden des Verletzers fehlt es nur unter besonderen Umständen, so z. B. dann, wenn bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen, dem irrig Handelnden ungünstigen Beurteilung durch die Gerichte bzw. den Bundesgerichtshof nicht gerechnet werden brauchte (vgl. BGH, GRUR 1987, 564, 565 - Taxi Genossenschaft, m. w. Nachw.; BGH, GRUR 1990, 474, 476 - Neugeborenentransporte; GRUR 1998, 568, 569 - Beatles-Doppel-CD; GRUR 1999, 49, 51 - Bruce Springsteen and his Band; GRUR 2002, 622, 626 - shell.de; GRUR 2002, 706, 708 - Vossius; Schulte/Kühnen, a.a.O. § 139 Rdnr. 76).

    Durch strenge Anforderungen an seine Sorgfalt muss indessen verhindert werden, dass er das Risiko der zweifelhaften Rechtslage dem Verletzten zuschiebt (vgl. BGH, GRUR 1987, 564, 565 - Taxi-Genossenschaft; GRUR 1990, 474, 476 - Neugeborenentransporte; GRUR 1999, 49, 51 - I... and his Band).

    Fahrlässig handelt daher auch, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen muss (vgl. BGHZ 130, 205, 220 = GRUR 1995, 750 - Feuer, Eis & Dynamit; BGHZ 131, 308, 318 = GRUR 1996, 726 - Gefärbte Jeans; BGH, GRUR 1990, 1035, 1038 - Urselters II; GRUR 1998, 568, 569 - J...-Doppel-CD; GRUR 1999, 49, 51 - I... and his Band).

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 2 U 90/09
    Sie erlauben daher regelmäßig keine einschränkende Auslegung eines die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe).

    Die Frage, ob eine bestimmte Anweisung zum Gegenstand eines Anspruchs des Patents gehört, entscheidet sich deshalb danach, ob sie in dem betreffenden Patentanspruch Ausdruck gefunden hat (BGHZ 160, 204, 209 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit; vgl. a. BGHZ 98, 12, 18 = GRUR 1986, 803 - Formstein).

    Was bei sinnvollem Verständnis mit ihm nicht so deutlich einbezogen ist, dass es vom Fachmann als zur Erfindung gehörend erkannt wird, kann den Gegenstand dieses Patentanspruchs nicht kennzeichnen (BGHZ 160, 204, 209 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).

  • BGH, 30.09.1999 - X ZR 168/96

    Schmierfettzusammensetzung; Offenbarung in Vorveröffentlichung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 2 U 90/09
    Hierbei darf, wiederum nicht anders als bei Vorrichtungspatenten, die Fähigkeit des Fachmanns, mit Hilfe bekannter Verfahren und seines sonstigen Fachwissens eine mehr oder weniger große Anzahl von Einzelverbindungen herzustellen, die unter eine offenbarte Strukturformel fallen, nicht mit der Offenbarung dieser Einzelverbindungen gleichgesetzt werden (Sen. Urt. v. 30.9.1999 - X ZR 168/96, GRUR 2000, 296, 297 - Schmierfettzusammensetzung).

    Auch wenn man zugunsten der Beklagten annimmt, sie habe davon ausgehen dürfen, dass die in dieser Entscheidung aufgestellten Grundsätze, auf welche der Bundesgerichtshof in der späteren Entscheidung "Schmierfettzusammensetzung" (GRUR 2000, 296, 297) Bezug genommen hat, prinzipiell auch im Bereich der Stoffchemie gelten, hatte der Bundesgerichtshof im Anschluss an die Entscheidung "Elektrische Steckverbindung" jedoch noch nicht entschieden, was dies für chemische Stoffe mit unterschiedlichen Substituenten bzw. für die Beurteilung des Informationsgehalts einer chemischen Strukturformel konkret bedeutet.

  • BGH, 10.10.1989 - KZR 22/88

    "Neugeborenentransporte"; Zulässigkeit der Aufforderung einer AOK zur Vergabe von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 2 U 90/09
    Am Verschulden des Verletzers fehlt es nur unter besonderen Umständen, so z. B. dann, wenn bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen, dem irrig Handelnden ungünstigen Beurteilung durch die Gerichte bzw. den Bundesgerichtshof nicht gerechnet werden brauchte (vgl. BGH, GRUR 1987, 564, 565 - Taxi Genossenschaft, m. w. Nachw.; BGH, GRUR 1990, 474, 476 - Neugeborenentransporte; GRUR 1998, 568, 569 - Beatles-Doppel-CD; GRUR 1999, 49, 51 - Bruce Springsteen and his Band; GRUR 2002, 622, 626 - shell.de; GRUR 2002, 706, 708 - Vossius; Schulte/Kühnen, a.a.O. § 139 Rdnr. 76).

    Durch strenge Anforderungen an seine Sorgfalt muss indessen verhindert werden, dass er das Risiko der zweifelhaften Rechtslage dem Verletzten zuschiebt (vgl. BGH, GRUR 1987, 564, 565 - Taxi-Genossenschaft; GRUR 1990, 474, 476 - Neugeborenentransporte; GRUR 1999, 49, 51 - I... and his Band).

  • BGH, 18.12.1997 - I ZR 79/95

    Verschulden bei Verbreitung einer auf Tonträger aufgenommenen Darbietung in der

  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

  • BGH, 10.06.1960 - I ZR 107/58
  • BGH, 08.03.1973 - X ZR 6/70

    Ohne Verwendung neuer Teile vorgenommene Umbaumaßnahmen als ein dem Patentinhaber

  • BGH, 30.11.1976 - X ZR 81/72

    Kunststoffhohlprofil

  • OLG München, 22.12.2005 - 6 U 4351/02

    Patentrecht, Zivilprozessrecht

  • BGH, 04.02.1993 - I ZR 42/91

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Rücknahme einer Warenzeichenanmeldung -

  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98

    "Fahrzeugleitsystem"; Begriff der Erfindung; Beschränkung auf eine bestimmte

  • BGH, 23.05.1990 - I ZR 176/88

    Urselters II - Irreführung/Beschaffenheit

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 73/01

    Custodiol II

  • LG Düsseldorf, 12.08.2008 - 4b O 100/08

    Olanzapin

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2001 - 27 U 7/01

    Umfang des Auskunftsanspruchs bei Kennzeichenverletzung

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 58/93

    Eis & Dynamit I - Getarnte Werbung, Feuer

  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 130/07

    Escitalopram - EPÜ Art. 54, Art. 56; PatG § 3, § 4, § 16a, § 49a; EG-VO 469/2009

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

  • BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02

    Rangierkatze

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05

    Pumpeinrichtung

  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93

    "Gefärbte Jeans"; Zulässigkeit des Wiederverkaufs umgefärbter gebrauchter Jeans;

  • BGH, 30.01.2008 - X ZR 107/04

    Betonstraßenfertiger

  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 156/97

    Räumschild

  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

  • BGH, 30.03.1993 - X ZB 13/90

    Patentanmeldung bei Kollektiv aus mehreren Pflanzenindividuen

  • BGH, 03.05.2001 - X ZR 168/97

    Taxol; Allgemeine Beanspruchung eines Verfahrensschritts in einem chemischen

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

  • BGH, 11.09.2001 - X ZR 168/98

    Luftverteiler; Identität des Gegenstandes einer europäischen Patentanmeldung mit

  • BGH, 14.10.2003 - X ZR 4/00

    "Elektronische Funktionseinheit"; Voraussetzungen der Inanspruchnahme der

  • BGH, 31.05.2007 - X ZR 172/04

    Zerfallszeitmessgerät

  • BGH, 18.06.1964 - Ia ZR 173/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 2/94

    Eis & Dynamit II - GG - Kunstfreiheit, Feuer

  • BGH, 08.07.2008 - X ZB 13/06

    Momentanpol II

  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01

    "Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

  • BGH, 18.03.2010 - Xa ZR 74/09

    Nabenschaltung II

  • LG Düsseldorf, 23.11.2007 - 4a O 247/07

    Antrag eines Vertreibers von Olanzapin unter der Bezeichnung Zyprexa in

  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

  • BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02

    Schussfädentransport

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Rechtsprechung
   BSG, 16.07.2009 - B 2 U 90/09 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,50707
BSG, 16.07.2009 - B 2 U 90/09 B (https://dejure.org/2009,50707)
BSG, Entscheidung vom 16.07.2009 - B 2 U 90/09 B (https://dejure.org/2009,50707)
BSG, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - B 2 U 90/09 B (https://dejure.org/2009,50707)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Speyer - S 9 U 350/97
  • LSG Rheinland-Pfalz - L 5 U 156/08
  • BSG, 16.07.2009 - B 2 U 90/09 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 16.07.2009 - B 2 U 90/09 B
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten abstrakten Rechtsfrage zu einer Norm des Bundesrechts, der in dem Rechtsstreit eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung beigemessen wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11).
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus BSG, 16.07.2009 - B 2 U 90/09 B
    Der Kläger hätte darlegen müssen, welchen konkreten Beweisantrag iS der Zivilprozessordnung (ZPO) er im Rahmen der mündlichen Verhandlung gestellt hat, dem das LSG nicht gefolgt sein soll, und er hätte diesen Beweisantrag so genau bezeichnen müssen, dass er für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbar ist (vgl BSGE 40, 40, 41 = SozR 1500 § 160a Nr. 4).
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