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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.01.2008 - 2 U 91/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1454
OLG Stuttgart, 24.01.2008 - 2 U 91/07 (https://dejure.org/2008,1454)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.01.2008 - 2 U 91/07 (https://dejure.org/2008,1454)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 2 U 91/07 (https://dejure.org/2008,1454)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • markenmagazin:recht

    § 7 BORA; § 3 UWG; § 5 UWG
    Spezialist für Mietrecht

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 7 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 BORA; §§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWG
    Rechtsanwältin, die 5 Jahre als Syndikus eines Mietverwaltungsunternehmens gearbeitet hat, darf sich nicht ohne weiteres als "Spezialist für Mietrecht” bezeichnen

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß eines Rechtsanwalts: Zeitungswerbung mit der Bezeichnung "Spezialist für Mietrecht"

  • webshoprecht.de

    Unzulässige Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung Spezialist für Mietrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen; Rechtliche Einordnung der Werbung eines Rechtsanwalts als "Spezialist für Mietrecht" als irreführend; Bestehen einer Verwechslungsgefahr mit einer Fachanwaltsbezeichnung; Verstoß gegen das Marktverhalten ...

  • kanzlei.biz

    Anwaltswerbung als Spezialist

  • Judicialis

    BORA § 7 Abs. 1; ; BORA § 7 Abs. 2; ; UWG § 3; ; UWG § 5

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Werbung - Bezeichnung als "Spezialist für Mietrecht"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unlautere und irreführende Werbung eines Rechtsanwaltes mit Bezeichnung "Spezialist für Mietrecht"

  • rechtsportal.de

    Unlautere und irreführende Werbung eines Rechtsanwaltes mit Bezeichnung "Spezialist für Mietrecht"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Spezialist für Mietrecht"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bezeichnung als "Spezialist für Mietrecht"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rak-stuttgart.de (Kurzinformation)

    Ein "Spezialist im Mietrecht" muss spezielle und nicht nur überdurchschnittliche Kenntnisse nachweisen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was muss ein Spezialist für Mietrecht können? (IMR 2008, 140)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1326
  • MDR 2008, 892
  • GRUR-RR 2008, 177
  • NZM 2008, 303
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01

    Verletzung ärztlicher Berufsausübungsfreiheit durch wettbewerbsrechtliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2008 - 2 U 91/07
    Zudem handelt es sich um einen zwar nicht kurzen, aber doch überschaubaren Zeitraum (vgl. LG Dortmund, NJW-RR 2006, 345), der überdies bereits einige Jahre zurückliegt, so dass sich die Frage stellt, ob das "Spezialistentum" noch aktuell ist und bei ihr tatsächlich "besondere Erfahrungen" (wie es das Bundesverfassungsgericht bei der Bezeichnung von Ärzten als "Spezialisten" formuliert hat, BVerfG NJW 2002, 1331, 1332) vorliegen.

    Das Grundrecht der Berufsfreiheit in Verbindung mit dem Übermaßverbot steht einem Verbot von Angaben über spezielle Qualifikationen nicht entgegen, wenn diese irreführend sind (BVerfG NJW 2004, 2656, 2657f und BVerfG NJW 2002, 1331 - zu Ärzten; jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 159/04

    Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht" im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2008 - 2 U 91/07
    Der Sachverhalt, welcher der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.07.2004 (1 BvR 159/04; NJW 2004, 2656) zugrunde gelegen habe, sei nicht mit dem vorliegenden Fall vergleichbar, zumal es damals um die Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht" gegangen sei und das Bundesverfassungsgericht auch darauf abgestellt habe, dass es (damals) keinen Fachanwalt für Verkehrsrecht gegeben habe.

    Das Grundrecht der Berufsfreiheit in Verbindung mit dem Übermaßverbot steht einem Verbot von Angaben über spezielle Qualifikationen nicht entgegen, wenn diese irreführend sind (BVerfG NJW 2004, 2656, 2657f und BVerfG NJW 2002, 1331 - zu Ärzten; jeweils m.w.N.).

  • OLG Nürnberg, 20.03.2007 - 3 U 2675/06

    Irreführende Werbung eines Rechtsanwalts bei Verwendung der Bezeichnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2008 - 2 U 91/07
    Wenn das OLG Nürnberg in der von den Verfügungsklägerinnen zitierten Entscheidung vom 20.03.2007 - 3 U 2675/06 (NJW 2007, 1984) meine, von einem "Spezialisten" werde erwartet, dass er über herausragende Kenntnisse und Fähigkeiten, die über diejenigen eines Fachanwalts hinausgehen, verfügen müsse, sei dem nicht zu folgen.

    Erfüllt aufgrund dessen Rechtsanwältin B. nicht die Anforderungen, die sich aus § 7 Abs. 1 BORA an die Führung der Bezeichnung "Spezialistin für Mietrecht" ergeben, so kann dahinstehen, ob - wie die Verfügungsklägerinnen in Übereinstimmung mit dem OLG Nürnberg (NJW 2007, 1984, 1985; ebenso LG Dortmund a.a.O. und LG Regensburg NJW-RR 2004, 1044, 1045) meinen - die Befähigung eines "Spezialisten" generell über diejenige eines vergleichbaren Fachanwalts hinausgehen müsse, weil das rechtsuchende Publikum diese Erwartungen hege.

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95

    Verbandsinteresse - Streitwertbemessung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2008 - 2 U 91/07
    Bei mehreren Klägern ist von dem Beteiligten mit dem höchsten Interesse auszugehen und ein Zuschlag zu machen, der dem Interesse der übrigen Kläger entspricht, den titulierten Anspruch ggf. selbständig geltend machen zu können (BGH GRUR 1998, 958 und GRUR 2003, 358, 359; Senat, Beschluss vom 25.04.1988 - 2 W 2/88, Kurzwiedergabe in WRP 1988, 632; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 12 UWG Rn. 5.11; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 49 Rn. 24).
  • OLG Nürnberg, 10.11.1987 - 3 U 1289/87

    Unterbrechung des Rechtsstreits wegen der Eröffnung des Konkursverfahrens;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2008 - 2 U 91/07
    Bei mehreren Klägern ist von dem Beteiligten mit dem höchsten Interesse auszugehen und ein Zuschlag zu machen, der dem Interesse der übrigen Kläger entspricht, den titulierten Anspruch ggf. selbständig geltend machen zu können (BGH GRUR 1998, 958 und GRUR 2003, 358, 359; Senat, Beschluss vom 25.04.1988 - 2 W 2/88, Kurzwiedergabe in WRP 1988, 632; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 12 UWG Rn. 5.11; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 49 Rn. 24).
  • OLG Stuttgart, 25.04.1988 - 2 W 2/88
    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2008 - 2 U 91/07
    Bei mehreren Klägern ist von dem Beteiligten mit dem höchsten Interesse auszugehen und ein Zuschlag zu machen, der dem Interesse der übrigen Kläger entspricht, den titulierten Anspruch ggf. selbständig geltend machen zu können (BGH GRUR 1998, 958 und GRUR 2003, 358, 359; Senat, Beschluss vom 25.04.1988 - 2 W 2/88, Kurzwiedergabe in WRP 1988, 632; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 12 UWG Rn. 5.11; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 49 Rn. 24).
  • LG Dortmund, 29.09.2005 - 18 O 96/05

    Werbung einer Rechtsanwaltsgesellschaft mit der Behauptung: " Wir haben

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2008 - 2 U 91/07
    Zudem handelt es sich um einen zwar nicht kurzen, aber doch überschaubaren Zeitraum (vgl. LG Dortmund, NJW-RR 2006, 345), der überdies bereits einige Jahre zurückliegt, so dass sich die Frage stellt, ob das "Spezialistentum" noch aktuell ist und bei ihr tatsächlich "besondere Erfahrungen" (wie es das Bundesverfassungsgericht bei der Bezeichnung von Ärzten als "Spezialisten" formuliert hat, BVerfG NJW 2002, 1331, 1332) vorliegen.
  • LG Regensburg, 07.11.2003 - 2 HKO 969/03
    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2008 - 2 U 91/07
    Erfüllt aufgrund dessen Rechtsanwältin B. nicht die Anforderungen, die sich aus § 7 Abs. 1 BORA an die Führung der Bezeichnung "Spezialistin für Mietrecht" ergeben, so kann dahinstehen, ob - wie die Verfügungsklägerinnen in Übereinstimmung mit dem OLG Nürnberg (NJW 2007, 1984, 1985; ebenso LG Dortmund a.a.O. und LG Regensburg NJW-RR 2004, 1044, 1045) meinen - die Befähigung eines "Spezialisten" generell über diejenige eines vergleichbaren Fachanwalts hinausgehen müsse, weil das rechtsuchende Publikum diese Erwartungen hege.
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 97/04

    Regenwaldprojekt II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2008 - 2 U 91/07
    Zwar trifft grundsätzlich den Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen der Annahme einer Irreführung (vgl. nur BGH GRUR 2007, 251, 253) und damit auch für die Unrichtigkeit der beanstandeten Angaben (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 5 UWG Rn. 1.18), letzteres gilt aber dann nicht uneingeschränkt, wenn es um Tatsachen geht, die in den Verantwortungsbereich des Werbenden gehören.
  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 53/13

    Spezialist für Familienrecht - Wettbewerbsverstoß: Werbung eines Rechtsanwalts

    cc) Angesichts der vom Berufungsgericht festgestellten Verwechslungsgefahr zwischen den Bezeichnungen "Spezialist" und "Fachanwalt" ist es im Hinblick auf die Interessenlage des rechtsuchenden Publikums und der Anwaltschaft gerechtfertigt, von einem sich selbst als Spezialisten bezeichnenden Rechtsanwalt zumindest die Expertise eines Fachanwalts zu erwarten (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2008, 177, 178 = WRP 2008, 513; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 431, 432 f.).

    dd) Ob an den Nachweis der Richtigkeit einer Selbsteinschätzung als Spezialist noch höhere Anforderungen zu stellen sind, wenn sie für Rechtsgebiete in Anspruch genommen wird, die nicht mit Fachanwaltschaften vollständig identisch sind (vgl. OLG Stuttgart, GRUR-RR 2008, 177, 178), braucht nicht entschieden zu werden.

  • OLG Karlsruhe, 13.05.2009 - 6 U 49/08

    Werbung mit der Bezeichnung "Spezialist" verstößt gegen BORA

    Im Hinblick auf die gebotene grundrechtskonforme Auslegung ist der Umfang der im Sinne des § 7 Abs. 1 S. 2 BORA erforderlichen Kenntnisse nach den beim rechtsuchenden Publikum geweckten Erwartungen zu bemessen (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2008, 177 - Verwendung eines qualifizierenden Zusatzes durch Rechtsanwalt).

    Ob darüber hinausgehend weit überdurchschnittliche Kenntnisse verlangt werden (so OLG Stuttgart, GRUR-RR 2008, 177, 178) und an das Vorliegen solcher weit überdurchschnittlichen Kenntnisse die in dieser Entscheidung formulierten Anforderungen gestellt werden können, kann dahingestellt bleiben.

    § 43b BRAO und seine verfassungsgemäßen Konkretisierungen in §§ 6 - 10 BORA sind jedoch als Marktverhaltensregeln im Sinne der Vorschrift zu qualifizieren, da sie die Berufspflichten der Rechtsanwälte in Bezug auf ihr Werbeverhalten untereinander zum Gegenstand haben (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2008, 177 - Verwendung eines qualifizierenden Zusatzes durch Rechtsanwalt; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, 27. Auflage 2009, § 4 UWG Rn. 11.85; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/v. Jagow, UWG , 2004, § 4 Nr. 11 Rn. 76; vgl. auch Klute, Die Entwicklung des Wettbewerbsrechts in den Jahren 2006 bis 2008, NJW 2008, 2965, 2969; Ullmann, Das Koordinatensystem des Rechts des unlauteren Wettbewerbs im Spannungsfeld von Europa und Deutschland, GRUR 2003, 817, 822).

    Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen zu § 7 Abs. 1 BORA , dessen materieller Maßstab dem Irreführungsverbot des § 5 UWG entspricht (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2008, 177, 179 - Verwendung eines qualifizierenden Zusatzes durch Rechtsanwalt; Kleine-Cosack, AnwBl. 2005, 275, 277), steht nicht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Beklagte nach den Erwartungen des angesprochenen Verkehrs ein Spezialist im Zahnarztrecht ist.

  • OLG Celle, 17.11.2011 - 13 U 168/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eine Anwaltskanzlei "Kanzlei Niedersachsen"

    aa) Zwar stellt auch § 8 BORA eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar (vgl. Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 29.Aufl., § 4 UWG, Rn. 11.85; OLG Stuttgart, Urteil vom 24.1.2008, 2 U 91/07 , zitiert nach juris, Rn. 28).
  • AnwG Frankfurt/Main, 09.01.2020 - IV AG 27/19

    Zur Selbstbezeichnung eines Rechtsanwalts als "Verkehrsrechtsexperte" und

    In diesem Sinne hat auch bereits das OLG Stuttgart entschieden, dass die Verwendung der Bezeichnung "Spezialist" nur dann zulässig ist, wenn der Rechtsanwalt den Durchschnitt weit übersteigende, besondere und genaue Kenntnisse auf dem Fachgebiet aufweist, wobei nicht ausreichend ist, wenn 120 Fälle in dem Fachgebiet in drei Jahren bearbeitet wurden und der Besuch und das Abhalten einzelner Seminare auf diesem Gebiet nachgewiesen werden könnten (OLG Stuttgart, NJW 2008, 1326).
  • LG München I, 09.02.2010 - 33 O 427/09

    Wettbewerbsverstoß: Rechtsanwaltswerbung mit der Bezeichnung "Spezialist für

    d) Die vom Beklagten gewählte Bezeichnung "Spezialist für Erbrecht" ist verwechslungsfähig mit der Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" (so auch Hefermehl/Köhler/Bornkamm/Köhler, UWG, 28. Auflage, § 4 Rdnr. 11.100; Gaier/Wolf/Göcken/Huff, Anwaltliches Berufsrecht, § 43b BRAO/§ 7 BORA Rdnr. 70; Fassbender NJW 2006, 1463; Remmertz NJW 2008, 266; Axmann/Deister NJW 2009, 2612; unklar insoweit Offermann-Burckart NJW 2004, 2617; unbehelflich, weil in den dort zu entscheidenden Fällen bereits die entsprechende Qualifikation nicht nachgewiesen worden ist, insoweit OLG Nürnberg NJW 2007, 1984; OLG Stuttgart NJW 2008, 1326 und OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 431 - Spezialist für Zahnarztrecht).
  • LG Berlin, 25.11.2010 - 52 O 142/10

    Werbung des Rechtsanwalts mit "Experten-Kanzlei" ist wettbewerbswidrig, Werbung

    Hinsichtlich der Anforderungen, die hinsichtlich des Umfangs der bisherigen Tätigkeit als auch hinsichtlich der besonderen theoretischen Kenntnisse zu stellen sind, kommt es auf die beim rechtsuchenden Publikum durch die Verwendung der Bezeichnung geweckten Erwartungen an (OLG Stuttgart NJW 2008, 1326).
  • OLG München, 05.03.2020 - 29 U 830/19

    Werbung einer Zahnarztpraxis mit der Aussage "Zahnspezialisten"

    Nach dem Verkehrsverständnis handelt es sich bei einem Spezialisten zwar um jemanden, der aufgrund spezieller theoretischer Kenntnisse und spezieller praktischer Erfahrungen auf dem jeweiligen Gebiet über Fähigkeiten verfügt, die über diejenigen hinausgehen, die allgemein von einem entsprechenden Berufsträger erwartet werden können, der also zu einer entsprechenden Spitzengruppe gehört (vgl. BGH GRUR 2015, 286 Rn. 27- Spezialist für Familienrecht; OLG Stuttgart GRUR-RR 2008, 177, 178 - Spezialist für Mietrecht; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 431, 433 - Spezialist für Zahnarztrecht; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Weidert, UWG, 4. Aufl., § 5 Abs. E, Rn. 161).
  • FG Düsseldorf, 12.10.2009 - 14 KO 2495/09

    Anteilige Anrechnung der Geschäftsgebühr eines Anwalts aus seinem

    Daraus ist zu schließen, dass § 15a RVG dem Zweck dienen sollte, einem Festhalten an der Rechtsprechung des BGH, wonach die Verfahrensgebühr von vornherein nur in der gekürzten Höhe entstanden sein sollte (vgl. z.B. BGH Beschluss vom 11.11.2008 VIII ZB 26/08, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2008, 1326) entgegenzutreten und lediglich eine Klärung der Auslegungsfrage hinsichtlich des unverändert vorhandenen Begriffs der Anrechnung herbeizuführen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 11.08.2004, 4 E 1609/08).
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Rechtsprechung
   LSG Saarland, 24.03.2010 - L 2 U 91/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,51502
LSG Saarland, 24.03.2010 - L 2 U 91/07 (https://dejure.org/2010,51502)
LSG Saarland, Entscheidung vom 24.03.2010 - L 2 U 91/07 (https://dejure.org/2010,51502)
LSG Saarland, Entscheidung vom 24. März 2010 - L 2 U 91/07 (https://dejure.org/2010,51502)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 8 Abs 1 S 2 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität - Posttraumatische Belastungsstörung - geistig-seelische Einwirkung - Unfallstelle mit Toten - Rettungssanitäter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Saarland, 24.03.2010 - L 2 U 91/07
    Begründete Abweichungen von diesen Diagnosesystemen aufgrund ihres Alters und des zwischenzeitlichen wissenschaftlichen Fortschritts sind damit nicht ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R).

    Andererseits wird, wenn eine bestimmte Diagnose ein Ereignis einer bestimmten Schwere voraussetzt, von einem entsprechenden aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand auszugehen sein (BSG, Urteil vom 09.05.2006, a.a.O.).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Saarland, 24.03.2010 - L 2 U 91/07
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen auf Grund des Gesundheits(-erst-)schadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (BSG, Urteil vom 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R).

    Die Einwirkung selbst kann, muss aber nicht sichtbar sein, z. B. radioaktive Strahlen oder elektromagnetische Wellen; auch eine geistig-seelische Einwirkung kann genügen (BSG, Urteil vom 12.04.2005, a.a.O.).

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus LSG Saarland, 24.03.2010 - L 2 U 91/07
    In einer solchen Situation kann der Versicherte die Grundlagen der in Frage kommenden Leistungsansprüche vorab im Wege einer isolierten Feststellungsklage klären lassen (vgl. BSG, Urteil vom 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R).
  • VG Münster, 09.05.2017 - 4 K 133/16
    Die dadurch bewirkte besondere psychische Anspannung bzw. Stresssituation ist auch bei einem erfahrenen Katastrophenhelfer, der häufigen Umgang mit bedrohlichen bzw. grauenhaften Anlässen hat, geeignet, zur psychischen Reaktion einer posttraumatischen Belastungsstörung zu führen; zumal bei einer psychischen Extrembelastung die Erfahrung nicht zur Abnahme der psychischen Reaktion führen muss (vgl. so auch für den Arbeitsunfall eines Rettungssanitäters LSG Saarland, Urteil vom 24. März 2010 - L 2 U 91/07 -, juris, Rn. 33 f.).
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Rechtsprechung
   BSG, 19.06.2007 - B 2 U 91/07 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,54594
BSG, 19.06.2007 - B 2 U 91/07 B (https://dejure.org/2007,54594)
BSG, Entscheidung vom 19.06.2007 - B 2 U 91/07 B (https://dejure.org/2007,54594)
BSG, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - B 2 U 91/07 B (https://dejure.org/2007,54594)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Freiburg - S 9 U 3149/02
  • LSG Baden-Württemberg - L 9 U 2862/05
  • BSG, 19.06.2007 - B 2 U 91/07 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 19.06.2007 - B 2 U 91/07 B
    Denn die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert zunächst die Formulierung einer bestimmten abstrakten Rechtsfrage, der in dem Rechtsstreit eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung beigemessen wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11).
  • BVerfG, 19.02.1992 - 1 BvR 1935/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung -

    Auszug aus BSG, 19.06.2007 - B 2 U 91/07 B
    4 Nach dem Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ist das Übergehen eines Beweisantrags nur dann ein Verfahrensmangel, wenn das LSG vor seiner Entscheidung darauf hingewiesen wurde, dass der Beteiligte die Amtsermittlungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, 20, 31 sowie Bundesverfassungsgericht SozR 3-1500 § 160 Nr. 6; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl 2005, aaO, IX, RdNr 130).
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 19.06.2007 - B 2 U 91/07 B
    4 Nach dem Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ist das Übergehen eines Beweisantrags nur dann ein Verfahrensmangel, wenn das LSG vor seiner Entscheidung darauf hingewiesen wurde, dass der Beteiligte die Amtsermittlungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, 20, 31 sowie Bundesverfassungsgericht SozR 3-1500 § 160 Nr. 6; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl 2005, aaO, IX, RdNr 130).
  • BSG, 24.11.1988 - 9 BV 39/88

    Revision - Amtsermittlungspflicht - Beweisantrag

    Auszug aus BSG, 19.06.2007 - B 2 U 91/07 B
    4 Nach dem Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ist das Übergehen eines Beweisantrags nur dann ein Verfahrensmangel, wenn das LSG vor seiner Entscheidung darauf hingewiesen wurde, dass der Beteiligte die Amtsermittlungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, 20, 31 sowie Bundesverfassungsgericht SozR 3-1500 § 160 Nr. 6; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl 2005, aaO, IX, RdNr 130).
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