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   OLG Bremen, 06.03.2020 - 2 U 91/19   

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https://dejure.org/2020,5341
OLG Bremen, 06.03.2020 - 2 U 91/19 (https://dejure.org/2020,5341)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06.03.2020 - 2 U 91/19 (https://dejure.org/2020,5341)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06. März 2020 - 2 U 91/19 (https://dejure.org/2020,5341)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    BGB §§ 826, 249 Abs. 1, 31
    Sonstiges Zivilrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826 ; BGB § 249 Abs. 1 ; BGB § 31
    Deliktische Haftung des Fahrzeugherstellers im Rahmen des "Diesel-Abgasskandals" - sonstiges Zivilrecht; "Diesel-Abgasskandal"; deliktische Haftung; Fahrzeughersteller; Nutzungsentschädigung

  • rechtsportal.de

    BGB § 849
    Vom Dieselskandal betroffenes Kfz mit Motor EA 189

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Entscheidung zugunsten Käufer in einem sog. Dieselskandalverfahren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz für gebrauchten VW-Diesel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadenersatzanspruch gegen Volkswagen AG im Dieselskandal bejaht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.06.2018 - KZR 56/16

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen

    Auszug aus OLG Bremen, 06.03.2020 - 2 U 91/19
    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift ("Entziehung der Sache") liegen ersichtlich nicht vor, auch ist dem Kläger kein Geld entzogen worden, was eine entsprechende Anwendung rechtfertigen könnte (BGH NJW 2018, 2479).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2019 - 17 U 160/18

    Inanspruchnahme von Vertragshändler und Kraftfahrzeughersteller wegen des Kaufs

    Auszug aus OLG Bremen, 06.03.2020 - 2 U 91/19
    Da sich die Beklagte demgegenüber weder zu Handlungsverantwortung noch zu der Wissensträgerschaft eingelassen hat, ist das klägerische Vorbringen gem. § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden anzusehen (siehe z.B. OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.07.2019 - 17 U 160/18, Rn. 116, 117).
  • OLG Oldenburg, 02.10.2019 - 5 U 47/19

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw;

    Auszug aus OLG Bremen, 06.03.2020 - 2 U 91/19
    Dieser besteht darin, dass der Kläger, als er das streitgegenständliche Fahrzeug erwarb, mit einer ungewollten Verbindlichkeit überzogen wurde (siehe grundsätzlich BGH, NJW 1998, 302, 304; NJW-RR 2015, 215, 216; zu einem Parallelfall z.B. OLG Oldenburg, Urt. 02.10.2019 - 5 U 47/19), die ihm auch einen wirtschaftlich relevanten Nachteil brachte.
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Bremen, 06.03.2020 - 2 U 91/19
    Dieser besteht darin, dass der Kläger, als er das streitgegenständliche Fahrzeug erwarb, mit einer ungewollten Verbindlichkeit überzogen wurde (siehe grundsätzlich BGH, NJW 1998, 302, 304; NJW-RR 2015, 215, 216; zu einem Parallelfall z.B. OLG Oldenburg, Urt. 02.10.2019 - 5 U 47/19), die ihm auch einen wirtschaftlich relevanten Nachteil brachte.
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 124/12

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Bankmitarbeiter im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Bremen, 06.03.2020 - 2 U 91/19
    Ein Verhalten ist sittenwidrig, wenn es nach seinem Gesamtcharakter unter umfassender Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt und im Hinblick auf die verfolgten Ziele, die eingesetzten Mittel, die zutage getretene Gesinnung oder die eingetretenen Folgen als besonders verwerflich einzustufen ist (z.B. BGH, NJW 2014, 1380).
  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 276/02

    Begriff des Repräsentanten einer ausländischen Investmentgesellschaft; Haftung

    Auszug aus OLG Bremen, 06.03.2020 - 2 U 91/19
    Das Verhalten der Beklagten geschah vorsätzlich; in Hinblick auf den in einer ungewollten Verbindlichkeit bestehenden Schaden und das oben genannte Zweckverfehlungsrisiko (mit der realen Möglichkeit der behördlichen Aufdeckung) handelte die Beklagte - was ausreicht (BGH, NJW 2004, 3706.3710) - leichtfertig.
  • OLG Hamburg, 13.01.2020 - 15 U 190/19

    Abzug von Nutzungsvorteilen beim deliktischen Schadensersatz im sogenannten

    Auszug aus OLG Bremen, 06.03.2020 - 2 U 91/19
    Der jetzt vom HansOLG Hamburg (Hinweisbeschl. v. 13.01.2010 - 15 U 190/19) vertretenen Ansicht, aus Billigkeitsgründen sei nur eine eingeschränkte Vorteilsausgleichung vorzunehmen, folgt der Senat nicht.
  • OLG Bremen, 14.10.2020 - 1 U 4/20

    Klage gegen BMW erfolglos - Behauptung, BMW 320d unterfalle dem Abgasskandal,

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen jedenfalls dann als sittenwidriges Handeln im Sinne des § 826 BGB anzusehen ist, auch im Verhältnis zum Erwerber eines mit einer solchen Einrichtung versehenen Gebrauchtfahrzeugs, wenn ein Fahrzeughersteller auf der Grundlage einer strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung im eigenen Kosten- und damit auch Gewinninteresse durch bewusste und gewollte Täuschung des Kraftfahrtbundesamts systematisch Fahrzeuge in Verkehr bringt, deren Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so programmiert ist, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden, womit einerseits eine erhöhte Belastung der Umwelt mit Stickoxiden und andererseits die Gefahr einhergeht, dass bei einer Aufdeckung dieses Sachverhalts eine Betriebsbeschränkung oder -untersagung hinsichtlich der betroffenen Fahrzeuge erfolgen könnte (siehe BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, juris Rn. 16, NJW 2020, 1962; Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20, juris Rn. 33, NJW 2020, 2798; Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 367/19, juris Rn. 12 f., NJW 2020, 2804; Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 397/19, juris Rn. 11, NJW 2020, 2806; so auch bereits - mit Blick auf einen anderen Hersteller - Hanseatisches OLG in Bremen, Urteil vom 06.03.2020 - 2 U 91/19, juris Rn. 45 ff.).
  • OLG Bremen, 30.07.2021 - 1 U 22/21

    Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal bei geleasten Pkw: Anrechnung von

    Dahinstehen kann vorliegend, ob der Kläger, wie er mit seiner Berufung geltend macht, hinreichend zu den tatsächlichen Voraussetzungen für das Bestehen einer Schadensersatzpflicht der Beklagten aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zur Einhaltung der gesetzlichen Abgasgrenzwerte auf dem Prüfstand vorgetragen hat (hierzu allgemein BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, juris Rn. 16, BGHZ 225, 316; Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20, juris Rn. 33, NJW 2020, 2798; Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 367/19, juris Rn. 12 f., NJW 2020, 2804; Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 397/19, juris Rn. 11, NJW 2020, 2806; Urteil vom 17.12.2020 - VI ZR 739/20, juris Rn. 18 f., NJW 2021, 918; Urteil vom 26.01.2021 - VI ZR 405/19, juris Rn. 13, WM 2021, 359; so auch bereits - jeweils mit Blick auf andere Hersteller - Hanseatisches OLG in Bremen, Urteil vom 06.03.2020 - 2 U 91/19, juris Rn. 45 ff.; Beschluss vom 14.10.2020 - 1 U 4/20, juris Rn. 44, NJOZ 2021, 489) und ob insbesondere sein entsprechender Vortrag den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Substantiierungsanforderungen genügt (siehe BGH, Urteil vom 04.03.1991 - II ZR 90/90, juris Rn. 18, WM 1991, 942; Urteil vom 27.05.2003 - IX ZR 283/99, juris Rn. 13, NJW-RR 2004, 337; Beschluss vom 09.11.2010 - VIII ZR 209/08, juris Rn. 15; Urteil vom 26.01.2016 - II ZR 394/13, juris Rn. 20, WM 2016, 974; Beschluss vom 26.03.2019 - VI ZR 163/17, juris Rn. 11, VersR 2019, 835; Beschluss vom 28.01.2020 - VIII ZR 57/19, juris Rn. 8, NJW 2020, 1740; hierzu vgl. auch die Rspr. des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 14.10.2020 - 1 U 4/20, juris Rn. 45, NJOZ 2021, 489).
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   BSG, 25.07.2019 - B 2 U 91/19 B   

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BSG, 25.07.2019 - B 2 U 91/19 B (https://dejure.org/2019,25711)
BSG, Entscheidung vom 25.07.2019 - B 2 U 91/19 B (https://dejure.org/2019,25711)
BSG, Entscheidung vom 25. Juli 2019 - B 2 U 91/19 B (https://dejure.org/2019,25711)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 25.07.2019 - B 2 U 91/19 B
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 S 2 Halbs 2 SGG ; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497 ).
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