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   OLG Jena, 08.04.2009 - 2 U 937/08   

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https://dejure.org/2009,21441
OLG Jena, 08.04.2009 - 2 U 937/08 (https://dejure.org/2009,21441)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.04.2009 - 2 U 937/08 (https://dejure.org/2009,21441)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. April 2009 - 2 U 937/08 (https://dejure.org/2009,21441)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 8 Abs. 1, 4 Nr. 3, Nr. 11 UWG, Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG, § 10 Thüringer Pressegesetz
    Keine unzulässige getarnte Werbung, wenn die Gesamtumstände auf Werbung hindeuten

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Auszüge)

    Redaktionell aufgemachte Werbung und Kennzeichnungspflicht

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    Keine redaktionelle Werbung trotz zu geringer Schriftgröße der Kennzeichnung als Anzeige

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.03.1996 - I ZR 53/94

    Editorial II - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Jena, 08.04.2009 - 2 U 937/08
    Der Hinweis muss nach Schriftart, Schriftgröße, Platzierung und Begleitumständen ausreichend deutlich sein (BGH GRUR 1996, 791, 792 - Editorial II).

    Bei der Beurteilung des Grades an Aufmerksamkeit, den der Durchschnittsleser in der konkreten Situation aufbringt, ist das Umfeld des Beitrages zu berücksichtigen, das gleichzeitig Wechselwirkungen hervorrufende "Begleitumstände" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH GRUR 1996, 791, 792 - Editorial II) darstellt.

  • BGH, 13.05.1987 - I ZR 68/85

    "Lesbarkeit I"; Anforderungen an die Lesbarkeit der Pflichtangaben

    Auszug aus OLG Jena, 08.04.2009 - 2 U 937/08
    In anderem Zusammenhang hat der BGH (GRUR 1988, 68, 70 - Lesbarkeit von Pflichtangaben; vgl. auch OLG Frankfurt WRP 2007, 111) die Schriftgröße von 6 pt als "Untergrenze" bezeichnet.
  • OLG Frankfurt, 06.10.2006 - 6 U 109/06

    Wettbewerbsverstoß: Kennzeichnung einer bezahlten Werbeanzeige und zur Lesbarkeit

    Auszug aus OLG Jena, 08.04.2009 - 2 U 937/08
    In anderem Zusammenhang hat der BGH (GRUR 1988, 68, 70 - Lesbarkeit von Pflichtangaben; vgl. auch OLG Frankfurt WRP 2007, 111) die Schriftgröße von 6 pt als "Untergrenze" bezeichnet.
  • OLG Frankfurt, 26.10.2005 - 6 W 148/05

    Heilmittelwerbung: Verschleierung des Werbecharakters einer redaktionell

    Auszug aus OLG Jena, 08.04.2009 - 2 U 937/08
    Jedoch ist im vorliegenden Falle (anders bei OLG Frankfurt - 6 W 148/05; OLG Stuttgart WRP 2007, 1274; OLG Stuttgart MD 2007, 861) in zweifelsfreiem räumlichem Zusammenhang mit dem betroffenen Beitrag auch die Kennzeichnung mit "Anzeige" vorhanden.
  • OLG München, 03.09.1998 - 6 U 3038/98

    Anforderungen an die Kennzeichnung einer Beilage zu einer Tageszeitung als

    Auszug aus OLG Jena, 08.04.2009 - 2 U 937/08
    Wie die Kennzeichnung durch den Zusatz "Anzeige" zu erfolgen hat, kann nur für den Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtumstände beurteilt werden (OLG München ZUM-RD 1998, 543).
  • LG Stuttgart, 20.12.2006 - 39 O 198/06

    Anzeigenkennzeichnung

    Auszug aus OLG Jena, 08.04.2009 - 2 U 937/08
    Jedoch ist im vorliegenden Falle (anders bei OLG Frankfurt - 6 W 148/05; OLG Stuttgart WRP 2007, 1274; OLG Stuttgart MD 2007, 861) in zweifelsfreiem räumlichem Zusammenhang mit dem betroffenen Beitrag auch die Kennzeichnung mit "Anzeige" vorhanden.
  • LG Stuttgart, 13.02.2006 - 40 O 16/06

    Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Kennzeichnung redaktionell aufbereiteter

    Auszug aus OLG Jena, 08.04.2009 - 2 U 937/08
    Vielmehr stehen der reißerische Charakter des Beitrags und die Anforderungen an die Deutlichkeit der Kennzeichnung mit "Anzeige" in einem Wechselspiel (so auch LG Stuttgart WRP 2006, 773).
  • OLG Stuttgart, 15.12.2010 - 4 U 112/10

    Redaktionelle Werbung: Kennzeichnung des Anzeigencharakters eines redaktionellen

    Die deutliche Erkennbarkeit kann entweder dadurch herbeigeführt werden, dass die (äußere) Gestaltung der Anzeige diese von einem redaktionellen Beitrag abgrenzt oder der Beitrag mit dem Wort "Anzeige" gekennzeichnet wird (Thüringer OLG, Urteil vom 08. April 2009, 2 U 937/08, juris Rz. 4).
  • OLG Hamm, 27.09.2011 - 4 U 102/11
    Er wird deshalb Kennzeichnungen als Anzeige eher erwarten und leichter erkennen (Thüringer OLG OLGR Jena 2009, 662).
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