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   BSG, 08.06.2017 - B 2 U 95/17 B   

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BSG, 08.06.2017 - B 2 U 95/17 B (https://dejure.org/2017,22921)
BSG, Entscheidung vom 08.06.2017 - B 2 U 95/17 B (https://dejure.org/2017,22921)
BSG, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - B 2 U 95/17 B (https://dejure.org/2017,22921)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 14/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

    Auszug aus BSG, 08.06.2017 - B 2 U 95/17 B
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist ein Ursachenzusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und den Verrichtungen (sachlicher Zusammenhang), diesen Verrichtungen und den schädigenden Einwirkungen (Einwirkungskausalität) und den Einwirkungen und der Erkrankung (haftungsbegründende Kausalität) erforderlich (vgl ua Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 18.11.2008 - B 2 U 14/07 R - in Juris).
  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Wie-Berufskrankheit -

    Auszug aus BSG, 08.06.2017 - B 2 U 95/17 B
    Vielmehr ist zu prüfen, ob die Einwirkungen einer Listen-BK für das Entstehen der Erkrankung eine wesentliche Teilursache waren (vgl Leitsatz des Urteils des BSG vom 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R - in Juris).
  • OLG Stuttgart, 25.10.2018 - 2 U 48/18

    Ocean bottle - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für vermeintlich

    Ob sie besteht, bemisst sich nach objektiven Kriterien (s. u.a. OLG Stuttgart, Urteile vom 05. Januar 2017 - 2 U 95/16, bei juris Rz. 89 und vom 25. Januar 2018 - 2 U 52/17; OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 30. August 2018 - 2 U 127/17; und vom 21. September 2017 - 2 U 95/17).
  • OLG Stuttgart, 09.07.2020 - 2 U 355/19

    Markenrechtliche Ansprüche aus der Kennzeichnung von Waren; Internationale

    Spricht die Partei einen bestimmten Punkt an, so belegt dies, dass sie ihn und seine mögliche Bedeutung für die Entscheidung nicht übersehen hat, und eine diesbezügliche Hinweispflicht scheidet aus (OLG Stuttgart, Urteil vom 25. Januar 2018 - 2 U 52/17; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. September 2017 - 2 U 95/17, m.w.N.).
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