Rechtsprechung
   VGH Hessen, 18.07.2006 - 2 UE 2037/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,25094
VGH Hessen, 18.07.2006 - 2 UE 2037/05 (https://dejure.org/2006,25094)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.07.2006 - 2 UE 2037/05 (https://dejure.org/2006,25094)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - 2 UE 2037/05 (https://dejure.org/2006,25094)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,25094) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer "EU-Fahrerbescheinigung" für türkische Fahrer in Deutschland; Einsatz türkischer Staatsangehöriger als Fahrer im Wege einer Arbeitnehmerüberlassung aus der Türkei; Ausstellung einer Fahrerbescheinigung durch die Behörden des ...

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 881/92 in der ab dem 19.03.2003 gelten Fassung Art. 3 Abs. 3

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 3/04 R

    Arbeitsgenehmigungsfreiheit - fahrendes Personal im grenzüberschreitenden

    Auszug aus VGH Hessen, 18.07.2006 - 2 UE 2037/05
    Dort sind die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Oktober 2003 (C-317/01, C-369/01, InfAuslR 2004, 32 ff.) und des Bundessozialgerichts vom 29. April 2004 (- B 11 AL 3/04 R -, BSGE 92, 294 = InfAuslR 2004, 380) angeführt, die die Auslegung des Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls zum Assoziationsabkommen EU-Türkei und des Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats vom 19. September 1980 betreffen und die hier nach Auffassung des Klägers zu seinen Gunsten angewendet werden müssen.

    Wie das Bundessozialgericht mit Urteil vom 29. April 2004 (- B 11 AL 3/04 R -, InfAuslR 2004, 380, 382) in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 21. Oktober 2003, Az: C-317/01, C-369/01, InfAuslR 2004, 32 ff.) entschieden hat, kann im Streit über die Einführung einer Arbeitserlaubnispflicht für den grenzüberschreitenden Verkehr bei Zulassung des Fahrzeugs im Inland als einer Einschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs nach Art. 59 EG-Vertrag (Art. 49 EG-Vertrag neu) die Frage nicht unentschieden bleiben, ob sich die jeweils vorliegende Vertragsgestaltung und tatsächliche Handhabung als unzulässige Arbeitnehmerüberlassung darstellt.

  • EuGH, 21.10.2003 - C-317/01

    WIRD VON TÜRKISCHEN FAHRERN IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENER LKWS, DIE DIE STRECKE

    Auszug aus VGH Hessen, 18.07.2006 - 2 UE 2037/05
    Dort sind die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Oktober 2003 (C-317/01, C-369/01, InfAuslR 2004, 32 ff.) und des Bundessozialgerichts vom 29. April 2004 (- B 11 AL 3/04 R -, BSGE 92, 294 = InfAuslR 2004, 380) angeführt, die die Auslegung des Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls zum Assoziationsabkommen EU-Türkei und des Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats vom 19. September 1980 betreffen und die hier nach Auffassung des Klägers zu seinen Gunsten angewendet werden müssen.

    Wie das Bundessozialgericht mit Urteil vom 29. April 2004 (- B 11 AL 3/04 R -, InfAuslR 2004, 380, 382) in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 21. Oktober 2003, Az: C-317/01, C-369/01, InfAuslR 2004, 32 ff.) entschieden hat, kann im Streit über die Einführung einer Arbeitserlaubnispflicht für den grenzüberschreitenden Verkehr bei Zulassung des Fahrzeugs im Inland als einer Einschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs nach Art. 59 EG-Vertrag (Art. 49 EG-Vertrag neu) die Frage nicht unentschieden bleiben, ob sich die jeweils vorliegende Vertragsgestaltung und tatsächliche Handhabung als unzulässige Arbeitnehmerüberlassung darstellt.

  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 89/00 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Arbeitserlaubnis- bzw

    Auszug aus VGH Hessen, 18.07.2006 - 2 UE 2037/05
    Danach sei aber, wie auch bereits das Bundessozialgericht am 20. Juni 2001 - B.11 AL 89/00 R - entschieden habe, der im Antrag benannte Fahrer als Arbeitnehmer eines türkischen Arbeitgebers nicht berechtigt, im grenzüberschreitenden Güterverkehr auf in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen in Deutschland arbeitserlaubnisfrei tätig zu sein.
  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 180/03

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus VGH Hessen, 18.07.2006 - 2 UE 2037/05
    Zwar ist es nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 6. August 2003 - 7 AZR 180/03 -, AP Nr. 6 zu § 9 AÜG = BB 2004, 669 ff.) nicht ausgeschlossen, dass das türkische Unternehmen für das deutsche Unternehmen im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrages tätig wird; denn auch im erlaubnispflichtigen Güterverkehr ist nicht jeder drittbezogene Arbeitnehmereinsatz zugleich Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.08.2009 - 7 B 10658/09

    Güterkraftverkehrsrecht; Erteilung einer EU-Fahrerbescheinigung; Personen mit

    Über Fahrzeuge, die im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr zur Durchführung von Transportaufträgen eingesetzt werden könnten, verfügt sie ebenso wenig wie über die hierfür erforderlichen Lizenzen (vgl. hierzu auch HessVGH, Urteil vom 18. Juli 2006, 2 UE 2037/05).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2007 - 13 B 1585/07

    Erteilung einer Fahrerbescheinigung für einen türkischen Fahrer eines LKW einer

    auch BVerwG, Urteil vom 13.9.2007 - 3 C 49.06 - zu Hess. VGH, Urteil vom 18.7.2006 - 2 UE 2037/05 - (zitiert im angefochtenen Beschluss).
  • VG Gelsenkirchen, 21.08.2007 - 7 L 433/07

    Güterkraftverkehr, Güterverkehr, Fahrerbescheinigung, Gemeinschaftslizenz,

    Die Kammer geht bei summarischer Prüfung unter Berücksichtigung der neueren, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. Oktober 2003 - C-317/01, C-369/01 - (Abatay, Sahin) - InfAuslR 2004, 32 - auswertenden Rechtsprechung und Literatur vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 29. April 2004 - B 11 AL 3/04 R -, InfAuslR 380; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18. Juli 2006 - 2 UE 2037/05 - Hailbronner, Arbeitsgenehmigungserfordernisse für türkische Fernfahrer im grenzüberschreitenden Güterfernverkehr, Transportrecht 2004, 393; Bundesamt für Güterverkehr, Gutachten zur Ausgabe von Fahrerbescheinigungen für türkische Staatsangehörige mit Wohnsitz und Anstellungsverhältnis in der Türkei, die durch deutsche Unternehmen im gewerblichen Güterverkehr zwischen Deutschland und der Türkei eingesetzt werden" vom 7. Oktober 2005 (Gerichtsakte 7 K 4895/03, Bl. 83 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht