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   OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 2 UF 138/04   

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https://dejure.org/2004,6004
OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 2 UF 138/04 (https://dejure.org/2004,6004)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.12.2004 - 2 UF 138/04 (https://dejure.org/2004,6004)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Dezember 2004 - 2 UF 138/04 (https://dejure.org/2004,6004)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des überobligatorischen Einkommens für die Kosten einer Kindesbetreuung; Abhängigkeit der Kosten für eine Tagesbetreuung von den Aufenthaltszeiten eines Kindes bei dem jeweiligen Elternteil; Bestehen einer Ungleichbehandlung wegen der nur teilweisen Anrechnung ...

  • Judicialis

    GG Art. 3; ; BGB § 1577 Abs. 2; ; BGB § 1578

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3; BGB § 1577 Abs. 2; BGB § 1578
    Zur steuerlichen Geltendmachung eines einkommensunabhängigen Pauschbetrages bei Bemessung des infolge der Kinderbetreuung überobligatorischen Einkommens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1747 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.2003 - XII ZR 186/01

    Einbeziehung über obligationsmäßig erzielte Einkommensanteile bei der Berechnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 2 UF 138/04
    Es ist daran festzuhalten, dass sich die Bemessung des infolge Kinderbetreuung überobligatorischen Einkommens des Unterhaltsberechtigten nach § 1577 Abs. 2 BGB richtet, also kein einkommensunabhängiger Pauschbetrag abzusetzen ist, wobei dieses Einkommen darüber hinaus nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2003, 518, 520) nicht als eheprägend anzusehen sein soll.

    Der BGH hält damit zunächst daran fest, dass sich die Bemessung des infolge Kinderbetreuung überobligatorischen Einkommens des Unterhaltsberechtigten weiterhin nach § 1577 Abs. 2 BGB richtet, also kein einkommensunabhängiger Pauschbetrag abzusetzen ist, wobei dieses Einkommen darüber hinaus nicht als eheprägend anzusehen sein soll (FamRZ 2003, 518,520, str., vgl. Wendl/Gerhardt, a. a. O., § 4 Rdnr. 193, 257).

  • BGH, 29.11.2000 - XII ZR 212/98

    Trennungsunterhalt des getrennt lebenden Ehegatten bei Kinderbetreuung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 2 UF 138/04
    Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz liegt hierin jedoch nicht, wenn, wie üblich und hier durch das Amtsgericht erfolgt, die Mehrbelastung des Unterhaltspflichtigen durch die Zubilligung eines so genannten Betreuungsbonus als Abzugsposten von seinem Einkommen berücksichtigt wird (vgl. BGH, FamRZ 2001, 350, 352).
  • BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95

    Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 2 UF 138/04
    Dies kann in der Regel erst nach einem längeren Zeitraum von etwa zwei bis drei Jahren angenommen werden (vgl. Palandt/Brudermüller, a. a. O.; Wendl/Gerhardt, a. a. O., BGH, NJW 1997, 1851).
  • BGH, 14.12.1994 - XII ZR 180/93

    Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten bei langjährigem Zusammenleben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 2 UF 138/04
    Dies setzt jedoch eine derartige Verfestigung der Partnerschaft voraus, dass diese gleichsam an die Stelle einer Ehe getreten ist (BGH, FamRZ 1995, 344 und 540; Palandt/Brudermüller, BGB, 63. Aufl., § 1579 Rdnr. 39; Wendl/Gerhardt, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 4 Rdnr. 755).
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