Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 28.07.2022 - 2 UF 37/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1666 BGB, § 1666a BGB
Teilentzug der elterlichen Sorge bei strikter Ablehnung einer Impfung gegenüber Jugendlicher - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 1666 ; BGB § 1666a
Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge betreffs der Entscheidung über eine Covid-19-Impfung
Kurzfassungen/Presse (8)
- OLG Zweibrücken (Pressemitteilung)
Der nachdrückliche Wunsch einer 15 - Jährigen gegen Covid-19 geimpft zu werden ist als Akt der Selbstbestimmung in besonderem Maße beachtlich
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Der nachdrückliche Wunsch einer 15-Jährigen, gegen Covid-19 geimpft zu werden, ist als Akt der Selbstbestimmung in besonderem Maße beachtlich
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die von der 15jährigen Tochter ausdrücklich gewünschte Corona-Schutzimpfung
- lto.de (Kurzinformation)
Corona-Impfung und Sorgerecht: Jugendliche darf sich gegen den Willen der Mutter impfen lassen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nachdrücklicher Wunsch einer 15-Jährigen gegen Covid-19 geimpft zu werden
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Ablehnung des Impfwunschs einer 15-Jährigen kann Sorgerechtsmissbrauch darstellen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
15-Jährige verlangte Corona-Impfung - Wenn die Mutter der Tochter die Impfung verweigert, missbraucht sie ihr Sorgerecht
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
15-Jährige darf selbst über COVID-Impfung bestimmen - Strikte Ablehnung der COVID-Impfung durch alleinsorgeberechtigte Kindesmutter stellt Sorgerechtsmissbrauch dar und rechtfertigt Teilentzug der elterlichen Sorge
Verfahrensgang
- AG Pirmasens, 01.02.2022 - 1 F 421/21
- OLG Zweibrücken, 28.07.2022 - 2 UF 37/22
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.03.2020 - I ZB 64/19
Heilung eines Zustellungsmangels ohne tatsächlichen Zugang des Originals; …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.07.2022 - 2 UF 37/22
Unschädlich ist hierbei, dass dem Rechtsanwalt nach seinen Angaben nicht die beglaubigte Abschrift, sondern nur eine hiervon angefertigte Kopie zur Verfügung gestellt wurde, weil auch in diesem Fall die Zustellfiktion des § 189 ZPO eintritt (grundlegend Bundesgerichtshof vom 12. März 2020, I ZB 64/19).