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   OLG Karlsruhe, 17.07.2009 - 2 UF 49/09   

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https://dejure.org/2009,9143
OLG Karlsruhe, 17.07.2009 - 2 UF 49/09 (https://dejure.org/2009,9143)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.07.2009 - 2 UF 49/09 (https://dejure.org/2009,9143)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Juli 2009 - 2 UF 49/09 (https://dejure.org/2009,9143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Kindes gegen den möglichen biologischen Vater auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung

  • Judicialis

    BGB § 1598 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1598a Abs. 1
    Anspruch des Kindes gegen den möglichen biologischen Vater auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 365
  • FamRZ 2010, 221
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.07.2009 - 2 UF 49/09
    Das Bundesverfassungsgericht hatte in der Entscheidung vom 13.02.2007 (FamRZ 2007, 441 ff.) dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31.03.2008 ein gesetzliches Verfahren bereitzustellen, in dem die Abstammung eines Kindes von seinem rechtlichen Vater unabhängig von einer Anfechtung der Vaterschaft geklärt werden kann.
  • BVerfG, 19.04.2016 - 1 BvR 3309/13

    Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen

    Die Gerichte des Ausgangsverfahrens gehen aber in Übereinstimmung mit der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 6. Mai 2009 - 1 UF 68/09 -, juris, Rn. 4; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Juli 2009 - 2 UF 49/09 -, juris, Rn. 14 ff.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 11 UF 551/13 -, juris, Rn. 16) und der nahezu einhelligen Meinung im Schrifttum davon aus, dass § 1598a BGB nur Abstammungsklärungen innerhalb der rechtlichen Familie ermöglicht, aus dieser Vorschrift hingegen kein Anspruch auf isolierte Abstammungsklärung gegenüber dem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater folgt.
  • OLG Frankfurt, 09.02.2017 - 2 UF 362/16

    Anspruch auf Einwilligung in genetische Abstammungsuntersuchung

    Klärungsberechtigter im Sinne von § 1598 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB ist nur der rechtliche Vater im Sinne von § 1592 BGB (OLG Frankfurt ZKJ 2010, 72; OLG Karlsruhe FamRZ 2010, 221; Wellenhofer, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 1598 a Rdnr. 7).
  • OLG Nürnberg, 17.06.2013 - 11 UF 551/13

    Genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes:

    Der Anspruch steht dem rechtlichen Vater, der Mutter und dem Kind gegenüber den anderen beiden Familienmitgliedern zu [vgl. Gesetzesbegründung unter B. zu Nr. 3] (OLG Karlsruhe FamRZ 2010, 221).
  • OLG Zweibrücken, 02.08.2022 - 6 UF 70/22

    Verpflichtung zur genetischen Abstammungsuntersuchung nur beim rechtlichen Vater

    Neben den bereits vom Familiengericht zitierten Entscheidungen des OLG Karlsruhe vom 17. Juli 2009, 2 UF 49/09 und des OLG Nürnberg vom 17. Juni 2013, 11 UF 551/13 kann insoweit auch auf die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 12. August 2016, 6 UF 143/16 verwiesen werden.
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