Rechtsprechung
OLG Bamberg, 24.08.1995 - 2 UF 56/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berufung des Unterhaltspflichtigen wegen des Erlasses eines verfahrensfehlerhaften Endurteils; Versäumnisurteil oder Endurteil als Ausgangsfrage des Verfahrens; Verhandeln des Beklagten zur Sache als Voraussetzung für den Erlass eines kontradiktorischen Endurteils und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 317
- FamRZ 1996, 495
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 27.05.1986 - IX ZR 152/85
Mangel der Vollmacht im Berufungsverfahren; Begriff des Verhandelns
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 03.10.1973 - 20 U 146/73 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 09.10.1974 - VIII ZR 215/73
Begriff der Säumnis
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- LAG Berlin, 14.10.1994 - 6 Sa 89/94
Arbeitsgerichtsverfahren: Antrag auf Terminsverlegung - Erlass eines Zweiten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.05.1972 - IV ZR 65/71
Anforderungen an die Erhebung einer Klage - Geltendmachung der mangelnden …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 23.11.1964 - II ZR 200/62
Wirksame Erhebung einer Widerklage - Entscheidung über die Widerklage ohne …
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- BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 492/06
Fehlende Antragstellung - Säumnis - Konkurrentenklage
Das Erfordernis der Antragstellung kann dann entfallen, wenn sich das Verhalten einer Partei als derartige Teilnahme am Prozessgeschehen darstellt, dass sie auf eine bestimmte Entscheidung des Gerichts in der Sache gerichtet ist (vgl. OLG Bamberg 24. August 1995 - 2 UF 56/95 - NJW-RR 1996, 317 mwN).Von daher genügt es, wenn sich der Wille zur Abwehr des Antrags des Gegners aus dem Vorbringen ergibt, ohne dass eine nach den Ordnungsvorschriften der §§ 137, 297 ZPO an sich gebotene Antragstellung erfolgt (so zutreffend OLG Bamberg 24. August 1995 - 2 UF 56/95 - aaO mwN).
- BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 556/01
Antragstellung im Berufungsverfahren - Arbeitnehmerstatus - widersprüchliches …
Aus Gründen der prozessualen Klarheit und wegen der Notwendigkeit, die Sachentscheidungsbefugnis des Gerichts abzugrenzen, bedarf es einer konkreten, auf die Sachentscheidung des Gerichts ausgerichteten Antragstellung (so auch OLG Frankfurt a.M. 23. Oktober 1997 - 3 U 115/96 - NJW-RR 1998, 280; dagegen offengelassen von OLG Bamberg 24. August 1995 - 2 UF 56/95 - NJW-RR 1996, 317, 318). - LG Stralsund, 08.05.2012 - 6 O 39/11
Zivilprozess: Ende der Wartepflicht eines ablehnten Richters; Säumnis der …
Das Erfordernis der Antragstellung kann dann entfallen, wenn sich das Verhalten einer Partei als derartige Teilnahme am Prozessgeschehen darstellt, dass sie auf eine bestimmte Entscheidung des Gerichts in der Sache gerichtet ist (vgl. OLG Bamberg 24. August 1995 - 2 UF 56/95 - NJW-RR 1996, 317 mwN) .Von daher genügt es, wenn sich der Wille zur Abwehr des Antrags des Gegners aus dem Vorbringen ergibt, ohne dass eine nach den Ordnungsvorschriften der §§ 137, 297 ZPO an sich gebotene Antragstellung erfolgt (so zutreffend OLG Bamberg 24. August 1995 - 2 UF 56/95 - aaO mwN) .
- OLG Jena, 03.07.2020 - 4 U 1201/19
Zum Begriff des "Verhandelns zur Hauptsache" i.S.d. § 345 ZPO
Ein Sachantrag muss demnach nicht gestellt werden (so auch OLG Dresden, Beschluss vom 04.08.1999 - 8 U 2159/99 -, beck-online; OLG Bamberg, Urteil vom 24.08.1995 - 2 UF 56/95 - Rn. 7, 10, juris;… Seiler, in: Thomas/Putzo, ZPO. 41. Aufl. 2020, § 345 ZPO, Rn. 2). - LAG Nürnberg, 27.08.2001 - 7 Sa 293/00
Voraussetzungen zum Erlass eines Sachurteils, wenn erschienener Prozessvertreter …
Ob zusätzlich zur Erörterung die Stellung der Anträge in der mündlichen Verhandlung erforderlich ist (…bejahend: MK-ZPO, 2. Aufl., Rdnr. 2 zu § 333;… Zöller, ZPO-Komm., 22. Aufl., Rdnr. 1 zu § 333;… verneinend: Stein-Jonas, a.a.O.; OLG Bamberg, NJW-RR 96, 317), kann letztlich dahinstehen, denn die Klägerin hat in der mündlichen Verhandlung vom 21.08.2001 Anträge gestellt (vgl. nachstehend unter b bb). - LG Düsseldorf, 10.05.2012 - 4b O 180/11
Absackanlage
Die Kammer folgt der seit längerem gefestigten Rechtsprechung (BGH NJW 1965, 397; BGH NJW 1972, 1373; OLG Hamm, NJW 1974, 1097; OLG Bamberg, NJW-RR 1996, 317), dass ein Verhandeln zur Sache nicht in jedem Fall das Stellen eines Antrags erfordert, und dass insbesondere die Partei, die die Abweisung der Klage begehrt, nicht ausdrücklich einen dahingehenden Antrag zu stellen braucht.