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   OLG Braunschweig, 13.10.2021 - 2 UF 74/21   

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https://dejure.org/2021,52502
OLG Braunschweig, 13.10.2021 - 2 UF 74/21 (https://dejure.org/2021,52502)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13.10.2021 - 2 UF 74/21 (https://dejure.org/2021,52502)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13. Oktober 2021 - 2 UF 74/21 (https://dejure.org/2021,52502)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1666 Abs. 1 BGB; § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB; § 1666a BGB; ND § 55 Abs. 2 SchulG; §§ 58 ff. FamFG
    Beschwerde gegen den Entzug von Teilen einer elterlichen Sorge; Trennung des Kindes von seiner Familie gegen den Willen der Sorgeberechtigten; Hochgradige Vernachlässigung von Kindern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung einer Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung

  • rechtsportal.de

    Feststellung einer Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung - und ihre Feststellung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14

    Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.10.2021 - 2 UF 74/21
    Da der Sorgerechtsentzug als Eingriff in das Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts strenger Überprüfung unterliegt, ist ein Sorgerechtsentzug nur bei einer gegenwärtigen, in einem solchen Maß vorhandenen Gefahr, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt, gerechtfertigt (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19.11.2014, 1 BvR 1178/14, FamRZ 2015, 112 Rn. 23; Stattgebender Kammerbeschluss vom 28.02.2012, 1 BvR 3116/11, FamRZ 2012, 1127, Rn.15; BGH, Beschluss vom 06.07.2016, XII ZB 47/15, FamRZ 2016, 1752, Rn. 28).

    Dabei dient der staatliche Eingriff nach § 1666 BGB nicht dazu, dem Kind optimale Entwicklungsbedingungen zu verschaffen (BVerfG Stattgebender Kammerbeschluss vom 19.11.2014, 1 BvR 1178/14, FamRZ 2015, 112 Rn. 29).

  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 47/15

    Familiengerichtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls: Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.10.2021 - 2 UF 74/21
    Da der Sorgerechtsentzug als Eingriff in das Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts strenger Überprüfung unterliegt, ist ein Sorgerechtsentzug nur bei einer gegenwärtigen, in einem solchen Maß vorhandenen Gefahr, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt, gerechtfertigt (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19.11.2014, 1 BvR 1178/14, FamRZ 2015, 112 Rn. 23; Stattgebender Kammerbeschluss vom 28.02.2012, 1 BvR 3116/11, FamRZ 2012, 1127, Rn.15; BGH, Beschluss vom 06.07.2016, XII ZB 47/15, FamRZ 2016, 1752, Rn. 28).

    Die Annahme einer solchen Gefährdung setzt voraus, dass bereits ein Schaden eingetreten ist oder sich eine erhebliche Schädigung mit erheblicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH, Beschluss vom 06.07.2016, XII ZB 47/15, FamRZ 2016, 1752 Rn.28).

  • BVerfG, 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11

    Anforderungen an Grad der Kindeswohlgefährdung zur Rechtfertigung eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.10.2021 - 2 UF 74/21
    Da der Sorgerechtsentzug als Eingriff in das Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts strenger Überprüfung unterliegt, ist ein Sorgerechtsentzug nur bei einer gegenwärtigen, in einem solchen Maß vorhandenen Gefahr, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt, gerechtfertigt (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19.11.2014, 1 BvR 1178/14, FamRZ 2015, 112 Rn. 23; Stattgebender Kammerbeschluss vom 28.02.2012, 1 BvR 3116/11, FamRZ 2012, 1127, Rn.15; BGH, Beschluss vom 06.07.2016, XII ZB 47/15, FamRZ 2016, 1752, Rn. 28).

    Die bloße Besorgnis künftiger Gefährdungen genügt nicht (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 28.02.2012, 1 BvR 3116/11, FamRZ 2012, 1127 Rn. 15).

  • BVerfG, 22.09.2014 - 1 BvR 2108/14

    Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Sorgerechtsentzug bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.10.2021 - 2 UF 74/21
    Die negativen Folgen der Trennung des Kindes von seinen Eltern und der Fremdunterbringung müssen durch die Beseitigung der festgestellten Gefahr aufgewogen werden, so dass sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung verbessern würde (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22.09.2014, 1 BvR 2108/14, FamRZ 2015, 208).
  • BVerfG, 27.08.2014 - 1 BvR 1822/14

    Vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge ohne hinreichende Darlegung einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.10.2021 - 2 UF 74/21
    Zudem gebietet der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, dass die anzuordnende Maßnahme zur Gefahrenabwehr effektiv geeignet ist (BVerfG, Teilweise stattgebender Kammerbeschluss vom 27.08.2014, 1 BvR 1822/14, FamRZ 2014, 1772 ff.) Eine Maßnahme, die mit einer Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist, ist nach § 1666a BGB darüber hinaus nur zulässig, wenn der Gefahr für das Kindeswohl nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen begegnet werden kann.
  • BGH, 06.02.2019 - XII ZB 408/18

    Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit bezüglich einer erhebliche

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.10.2021 - 2 UF 74/21
    Eine auch teilweise Entziehung der elterlichen Sorge ist nur bei einer erhöhten Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, nämlich mit ziemlicher Sicherheit, verhältnismäßig (BGH, Beschluss vom 7.2.2019, XII ZB 408/18, - juris -).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2017 - 18 UF 159/16

    Entziehung der elterlichen Sorge bei schwerwiegender Kindesmisshandlung in der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.10.2021 - 2 UF 74/21
    Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, muss das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre, das ist unter anderem bei einer wiederholten körperlichen Misshandlung der Fall, da Kindesmisshandlungen grundsätzlich einen schwerwiegenden Eingriff in das körperliche und seelische Wohlbefinden eines Kindes darstellen (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 31.03.2010, 1 BvR 2910/09, FamRZ 2010, S. 865; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.03.2017, 18 UF 159/16, - juris -).
  • BVerfG, 17.03.2014 - 1 BvR 2695/13

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts trotz

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.10.2021 - 2 UF 74/21
    Die Entziehung und Übertragung des Sorgerechts ist zur Beseitigung einer Gefahr für ein Kind grundsätzlich nur dann geeignet, wenn der Ergänzungspfleger oder Vormund mithilfe der übertragenen Teilbereiche des Sorgerechts konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation des Kindes einleiten, das heißt den als gefährlich definierten Zustand beenden oder wenigstens zu dessen Beendigung beitragen kann (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 17.03.2014, 1 BvR 2695/13, FamRZ 2014, 1177 Rn. 33).
  • BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch einen auf

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.10.2021 - 2 UF 74/21
    Dabei dürfen die Folgen der Fremdunterbringung für die Kinder nicht gravierender sein als ein Verbleib im elterlichen Haushalt (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 24.03.2014, 1 BvR 160/14, Rn. 38, - juris -).
  • BVerfG, 27.04.2017 - 1 BvR 563/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug der elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.10.2021 - 2 UF 74/21
    Wenn von Seiten der Eltern keine Bereitschaft oder auch keine Fähigkeit zur aktiven Mitarbeit beim Hilfeprozess besteht, um ihre Erziehungskompetenz zu verbessern, sind entsprechende Jugendhilfemaßnahmen zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung nicht mehr geeignet (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27.04.2017, 1 BvR 563/17, FamRZ 2017, 1055, Rn. 27).
  • BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18

    Keine Verletzung des Elternrechts durch Sorgerechtsentziehung bei fortbestehender

  • BVerfG, 31.03.2010 - 1 BvR 2910/09

    Zur Berücksichtigung der Grundrechte eines Kindes aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1

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