Rechtsprechung
FG Hamburg, 01.08.2016 - 2 V 115/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 4 Abs 3 EStG 2009, § 12 Abs 2 Nr 1 UStG 2005, § 162 AO, § 69 Abs 2 FGO, § 69 Abs 3 FGO
Aussetzung der Vollziehung: Aufzeichnungspflicht von Barumsätzen bei Einnahmenüberschussrechnung - IWW
- ra.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einkommensteuer, Umsatzsteuer: Aufzeichnungspflicht von Barumsätzen bei Einnahmenüberschussrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - und die Wahl der Schätzungsmethode
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einnahmenüberschussrechnung - und die Aufzeichnungspflicht von Barumsätzen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Partyservice - und die Umsatzsteuer
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Die GoBD, der Marktstand und die digitale Waage
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einnahmenüberschussrechnung EÜR
- Grundfragen der Gewinnermittlung (inklusive § 4 Abs. 3-Rechnung)
- Formalia (Aufzeichnung, Wahl der Gewinnermittlung)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (20)
- FG Sachsen, 04.04.2008 - 5 V 1035/07
Beachtung der Richtsätze bei der Hinzuschätzung von Umsätzen sowie der Streichung …
Auszug aus FG Hamburg, 01.08.2016 - 2 V 115/16
Insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben sind dafür detaillierte Aufzeichnungen ähnlich einem Kassenkonto oder einem Kassenbericht notwendig (vgl. Sächsisches FG vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772).Es müssen aber die Ursprungsaufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben aufbewahrt und in gewissen Abständen der tatsächliche Kasseninhalt mit dem buchmäßigen Kassenbestand abgeglichen werden (vgl. Sächsischen FG, Beschluss vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772).
Der Kassenbestand ist sodann rechnerisch um die belegmäßig festgehaltenen Entnahmen und Ausgaben zu erhöhen und um die ebenfalls dokumentierten Einlagen zu mindern, so dass sich die Einnahme ergibt (vgl. Sächsischen FG, Beschluss vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772; FG Münster, Urteil vom 23. Juni 2010 12 K 2714/06 E, U, juris).
- FG Saarland, 13.01.2010 - 1 K 1101/05
Abgrenzung zwischen Betriebsverlegung und Betriebsaufgabe bei Neueröffnung eines …
Auszug aus FG Hamburg, 01.08.2016 - 2 V 115/16
Insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben sind dafür detaillierte Aufzeichnungen ähnlich einem Kassenkonto oder einem Kassenbericht notwendig (vgl. Sächsisches FG vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772).Es müssen aber die Ursprungsaufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben aufbewahrt und in gewissen Abständen der tatsächliche Kasseninhalt mit dem buchmäßigen Kassenbestand abgeglichen werden (vgl. Sächsischen FG, Beschluss vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772).
Der Kassenbestand ist sodann rechnerisch um die belegmäßig festgehaltenen Entnahmen und Ausgaben zu erhöhen und um die ebenfalls dokumentierten Einlagen zu mindern, so dass sich die Einnahme ergibt (vgl. Sächsischen FG, Beschluss vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772; FG Münster, Urteil vom 23. Juni 2010 12 K 2714/06 E, U, juris).
- BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung
Auszug aus FG Hamburg, 01.08.2016 - 2 V 115/16
Diese Aufzeichnungspflicht nach dem Umsatzsteuergesetz wirkt, sofern dieses Gesetz keine Beschränkung auf seinen Geltungsbereich enthält oder sich eine Beschränkung aus der Natur der Sache nicht ergibt, unmittelbar auch für andere Steuergesetze (BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02, BStBl II 2004, 599 m. w. N.).Da die Ordnungsvorschriften der §§ 146, 147 AO grundsätzlich auch für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gelten (z. B. BFH, Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02, BStBl II 2004, 858), muss allgemein gewährleistet sein, dass die Aufzeichnungen unveränderlich sind bzw. nachträgliche Veränderungen nachvollzogen werden können.
- FG Hessen, 24.02.2014 - 4 V 84/13
Zulässigkeit einer Schätzung bei unvollständigen Aufzeichnungen und fehlenden …
Auszug aus FG Hamburg, 01.08.2016 - 2 V 115/16
Für den Nachweis der Kasseneinnahmen durch Aufbewahrung der sogenannten Tagesendsummenbons (Z-Bons) ist jedoch erforderlich, dass die Z-Bons eine hinreichende Gewissheit über die Vollständigkeit der darin enthaltenen Einnahmen zulassen (FG Hessen, Beschluss vom 24. Februar 2014 4 V 84/13, juris). - FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 10 V 52/04
Zulässigkeit der Hinzuschätzung weiterer Einnahmen bei Nichtvorlage der Bücher …
Auszug aus FG Hamburg, 01.08.2016 - 2 V 115/16
Sämtliche Stornobuchungen müssen sich einwandfrei aus den Unterlagen ergeben und ohne Probleme nachvollziehbar sein (vgl. FG Niedersachsen, Beschluss vom 2. September 2004 10 V 52/04, DStR 2005, 281). - BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82
Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der …
Auszug aus FG Hamburg, 01.08.2016 - 2 V 115/16
Schätzergebnisse müssen darüber hinaus wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226). - BFH, 03.02.1993 - I B 90/92
Zum Gestaltungsmißbrauch bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen durch deren nicht …
Auszug aus FG Hamburg, 01.08.2016 - 2 V 115/16
Solche sind gegeben, wenn bei summarischer Prüfung neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen und/oder Unklarheiten in der Beurteilung einer Tatfrage bewirken (st. Rspr., vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 2005 I B 208/04, BStBl II 2005, 351; vom 3. Februar 1993 I B 90/92, BStBl II 1993, 426). - BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90
Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts
Auszug aus FG Hamburg, 01.08.2016 - 2 V 115/16
Die Schätzung muss sich allerdings in dem durch die Umstände des Falles gezogenen Schätzungsrahmen halten (vgl. BFH-Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BStBl II 1993, 259). - FG Bremen, 17.01.2007 - 2 K 229/04
Befugnis des Finanzgerichts zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei nicht …
Auszug aus FG Hamburg, 01.08.2016 - 2 V 115/16
Die Wahl der Schätzungsmethode richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles (vgl. z. B. FG Bremen, Urteil vom 17. Januar 2007 2 K 229/04, EFG 2008, 8). - FG Köln, 06.05.2009 - 15 K 1154/05
Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (sog. …
Auszug aus FG Hamburg, 01.08.2016 - 2 V 115/16
Diese Möglichkeit bietet sich insbesondere bei der Nutzung von Registrierkassen an (vgl. Urteil des FG Köln vom 6. Mai 2009 15 K 1154/05, EFG 2009, 1261). - BFH, 03.02.2005 - I B 208/04
Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an …
- EuGH, 10.03.2011 - C-497/09
Die Abgabe von Speisen an Imbissständen oder in Kinofoyers zum sofortigen Verzehr …
- FG Münster, 23.06.2010 - 12 K 2714/06
- BFH, 20.03.2002 - IX S 27/00
AdV; Sicherheitsleistung
- BFH, 23.11.2011 - XI R 6/08
Regelsteuersatz für Leistungen eines Partyservice - Abgrenzung von …
- BFH, 20.06.1985 - IV R 41/82
Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Buchführung
- BFH, 17.06.2004 - V R 31/02
Vorsteuerberichtigung bei Wechsel der Besteuerungsart
- FG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 K 389/09
Nachvollziehbare Dokumentation und Überprüfbarkeit der vollständigen Erfassung …
- FG Saarland, 21.06.2012 - 1 K 1124/10
Zur Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 …
- BFH, 24.06.2009 - VIII R 80/06
Finanzamt kann Zugriff auf Daten von gesetzlich nicht vorgeschriebenen …
- FG Köln, 07.12.2017 - 15 K 1122/16
Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei …
Das FG Hamburg hat hierzu in einem Beschluss vom 1. August 2016 (2 V 115/16, Juris) beanstandet, dass ein Steuerpflichtiger statt einer fortlaufenden Rechnungsnummer die Belegnummer, mit der Z-Bons monatlich erneut mit "1" begannen, in eine Excel-Tabelle aufgenommen hatte. - FG Münster, 20.12.2019 - 4 K 541/16
Betriebsprüfung: Schätzungsbefugnis bei Kassenaufzeichnungen mittels …
Die Aufzeichnungen sind veränderbar, ohne dass die Veränderungen kenntlich gemacht werden und erfüllen so auch nicht die Voraussetzung des § 146 Abs. 4 Satz 1 und 2 AO (vgl. Finanzgericht - FG - Hamburg, Beschluss vom 01.08.2016 2 V 115/16, juris; FG Hamburg, Urteil vom 17.9.2015 2 K 253/14, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2016, 243; FG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2008 16 K 4689/06 E,U,F, EFG 2008, 1256;… Märtens in Gosch, AO/FGO, § 146 AO Rz. 90). - FG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 K 2740/19
Schätzung im Gaststättengewerbe - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG - …
Dabei ist das Produkt aus Wareneinsatz (netto) und Rohgewinnaufschlagssatz ein Netto-Betrag, der um die darauf anfallende Umsatzsteuer zu erhöhen ist (vgl. die Rechenschritte beim FG Düsseldorf…, Beschluss vom 17.08.2004 15 V 2626/04, juris, Rn. 6; FG Hessen…, Beschluss vom 24.02.2014 4 V 84/13, juris, Rn. 24 f.; FG Hessen…, Urteil vom 24.03.2014 4 K 2340/12, juris, Rn. 29 ff.; FG Hamburg, Beschluss vom 01.08.2016 2 V 115/16, juris, Rn. 11; FG Münster…, Urteil vom 17.01.2020 4 K 16/16, EFG 2020, 509, Rn. 119;FG Baden-Württemberg…, Urteil vom 30.07.2020 1 K 1070/19, 1 K 1174/19 und 1 K 156/20, juris, Rn. 31 f.).