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   OLG Koblenz, 29.04.2020 - 2 VAs 3/20   

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https://dejure.org/2020,10984
OLG Koblenz, 29.04.2020 - 2 VAs 3/20 (https://dejure.org/2020,10984)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.04.2020 - 2 VAs 3/20 (https://dejure.org/2020,10984)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. April 2020 - 2 VAs 3/20 (https://dejure.org/2020,10984)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Strafvollstreckung, Abschiebung 2/3-Verbüßung, Corona

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Strafvollzug und Corona-Virus: Keine erhöhte Ansteckungsgefahr - Corona-Virus

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 21.10.2014 - 2 VAs 10/14
    Auszug aus OLG Koblenz, 29.04.2020 - 2 VAs 3/20
    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung willkürlich ist, wenn die Vollstreckungsbehörde von einem unvollständig ermittelten oder unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, wenn sie Gesichtspunkte zum Nachteil des Antragstellers berücksichtigt hat, die nach Sinn und Zweck des Gesetzes keine Rolle spielen dürfen, oder maßgebliche Gesichtspunkte, die bei der Ermessensentscheidung von Belang sein können, falsch bewertet oder außer Acht gelassen hat oder wenn sie insgesamt keine diese Prüfung ermöglichende Begründung enthält (vgl. Senat, 2 VAs 29/18 v. 17.06.2019, 2 VAs 5/17 v. 06.03.2017; 2 VAs 10/14 v. 07.07.2014; KG 4 VAs 10/12 v. 23.01.2012 - StraFo 2012, 337; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Auflage 2019, § 456a Rn. 9, § 28 EGGVG Rn. 10).

    Die Vollstreckungsbehörde hat von dem ihr eingeräumten Ermessen auf zutreffender Sachverhaltsgrundlage Gebrauch gemacht und dieses unter Anwendung der Richtlinien im Rundschreiben des Ministeriums der Justiz vom 23. April 2001 (4310-4-1, Justizblatt 9/2001, BI. 212 ff.) und unter Berücksichtigung der Umstände der Tat, der Schwere der Schuld, der Verbüßungsdauer, des öffentlichen Interesses an nachhaltiger Strafvollstreckung und der persönlichen Verhältnisse des Verurteilten (vgl. Senat, 2 VAs 29/18 v. 17.06.2019, 2 VAs 10/14 v. 07.07.2014; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 456a Rn. 5) rechtsfehlerfrei ausgeübt.

  • OLG Hamm, 13.10.2011 - 1 VAs 58/11

    Abschiebung, Vollstreckung, Absehen, ausländischer Verurteilter

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.04.2020 - 2 VAs 3/20
    Insbesondere hat die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend den Unrechtsgehalt und die Umstände der von dem Antragsteller begangenen Tat in die Abwägung eingestellt (vgl. OLG Hamm, 111-1 VAs 58/11 v. 13.10.2011 - juris), die Höhe der verhängten Strafe bewirkt keinen Verbrauch der belastenden Umstände wie Schuldschwere, Gewicht und Bedeutung der Tat im Rahmen der Entscheidung nach § 456a StPO (vgl. OLG Karlsruhe, 2 VAs 18/08 v. 11.11.2008).
  • KG, 09.03.2012 - 4 VAs 10/12

    Überprüfung einer ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.04.2020 - 2 VAs 3/20
    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung willkürlich ist, wenn die Vollstreckungsbehörde von einem unvollständig ermittelten oder unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, wenn sie Gesichtspunkte zum Nachteil des Antragstellers berücksichtigt hat, die nach Sinn und Zweck des Gesetzes keine Rolle spielen dürfen, oder maßgebliche Gesichtspunkte, die bei der Ermessensentscheidung von Belang sein können, falsch bewertet oder außer Acht gelassen hat oder wenn sie insgesamt keine diese Prüfung ermöglichende Begründung enthält (vgl. Senat, 2 VAs 29/18 v. 17.06.2019, 2 VAs 5/17 v. 06.03.2017; 2 VAs 10/14 v. 07.07.2014; KG 4 VAs 10/12 v. 23.01.2012 - StraFo 2012, 337; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Auflage 2019, § 456a Rn. 9, § 28 EGGVG Rn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 11.11.2008 - 2 VAs 18/08

    Anforderungen an die Ausübung des Ermessens der Vollstreckungsbehörde bei Absehen

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.04.2020 - 2 VAs 3/20
    Insbesondere hat die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend den Unrechtsgehalt und die Umstände der von dem Antragsteller begangenen Tat in die Abwägung eingestellt (vgl. OLG Hamm, 111-1 VAs 58/11 v. 13.10.2011 - juris), die Höhe der verhängten Strafe bewirkt keinen Verbrauch der belastenden Umstände wie Schuldschwere, Gewicht und Bedeutung der Tat im Rahmen der Entscheidung nach § 456a StPO (vgl. OLG Karlsruhe, 2 VAs 18/08 v. 11.11.2008).
  • OLG Celle, 05.07.2021 - 2 VAs 8/21

    Zulässige Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen BTM-Delikt aufgrund

    Die Grenzen des Ermessens sind namentlich dann überschritten, wenn die Entscheidung maßgebliche Gesichtspunkte, die bei der Ermessensentscheidung von Belang sein können, falsch bewertet oder außer Acht gelassen hat (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 29. April 2020, 2 VAs 3/20, juris m. w. N.).
  • BayObLG, 21.08.2023 - 203 VAs 243/23

    Absehen von der Vollstreckung bei Ausweisung

    Einen Anspruch auf ein Absehen von der weiteren Vollstreckung nach Verbüßung der Halbstrafe kann der Antragsteller daraus jedoch nach der Begehung von schweren Straftaten nicht herleiten (vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 29. April 2020 - 2 VAs 3/20 -, juris Rn. 13).
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