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   OLG Karlsruhe, 15.08.2018 - 2 VAs 37/18   

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https://dejure.org/2018,24787
OLG Karlsruhe, 15.08.2018 - 2 VAs 37/18 (https://dejure.org/2018,24787)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.08.2018 - 2 VAs 37/18 (https://dejure.org/2018,24787)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. August 2018 - 2 VAs 37/18 (https://dejure.org/2018,24787)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 23 Abs 3 GVGEG, § 57 Abs 2 Nr 2 StGB, § 454b Abs 2 StPO, § 43 Abs 2 Nr 1 S 1 StVollstrO, § 43 Abs 3 StVollstrO
    Unterbrechung der weiteren Vollstreckung zum Halbstraftermin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 15.10.1992 - 1 VAs 43/92

    Ermessen der Vollstreckungsbehörden; Unterbrechung der Vollstreckung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.08.2018 - 2 VAs 37/18
    Ihr steht bei ihrer Entscheidung über die Änderung der Vollstreckungsreihenfolge hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzungen des § 43 Abs. 4 StVollstrO ein Beurteilungsspielraum zu, wobei die Vollstreckungsbehörde eine Ermessensentscheidung zu treffen hat (Senat Die Justiz 2002, 602; OLG Hamm NStZ 1993, 302).

    Ansonsten würde einem Verurteilten nämlich angesichts der obligatorischen Entscheidungskonzentration des § 454b Abs. 4 StPO die Chance genommen, in den Genuss einer Strafaussetzung nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB zu kommen (ebenso OLG Hamm NStZ 1993, 302).

  • OLG Düsseldorf, 21.07.1997 - 1 Ws 438/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.08.2018 - 2 VAs 37/18
    Dabei ist im Ausgangspunkt zu sehen, dass sogar bei einer hohen Freiheitsstrafe wegen eines für die Allgemeinheit besonders gefährlichen Delikts nach Halbstrafverbüßung zur Bewährung ausgesetzt werden kann (Senat, NStZ-RR 1997, 323; OLG Karlsruhe wistra 2005, 153).

    In die Würdigung können auch Umstände einbezogen werden, die bereits bei der Strafzumessung berücksichtigt worden waren (Senat NStZ-RR 1997, 323; OLG Karlsruhe Die Justiz 1987, 386; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 221; Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 57 Rn. 29 mwN).

  • OLG Frankfurt, 14.10.1996 - 3 Ws 825/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.08.2018 - 2 VAs 37/18
    Sie kann demgegenüber von einer Unterbrechung absehen, wenn die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB ausgeschlossen erscheinen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 95).
  • OLG Karlsruhe, 22.11.2004 - 1 Ws 383/04

    Aussetzung der Reststrafe zum Halbstrafenzeitpunkt: Nachhaltige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.08.2018 - 2 VAs 37/18
    Dabei ist im Ausgangspunkt zu sehen, dass sogar bei einer hohen Freiheitsstrafe wegen eines für die Allgemeinheit besonders gefährlichen Delikts nach Halbstrafverbüßung zur Bewährung ausgesetzt werden kann (Senat, NStZ-RR 1997, 323; OLG Karlsruhe wistra 2005, 153).
  • OLG Karlsruhe, 31.07.2015 - 2 Ws 319/15

    Änderung der Vollstreckungsreihenfolge: Zuständigkeit für die gerichtliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.08.2018 - 2 VAs 37/18
    Insbesondere ist der Rechtsweg gem. §§ 23 ff. EGGVG zum Oberlandesgericht eröffnet (Senat, Die Justiz 2002, 602 und NStZ 2017, 116; Graf/Coen, StPO, 3. Aufl. 2018, § 454b Rn. 15).
  • OLG Karlsruhe, 10.01.2019 - 2 VAs 60/18

    Änderung der Vollstreckungsreihenfolge bei mehreren Freiheitsstrafen wegen

    So ist die Vollstreckungsbehörde beispielsweise bei einer Anschlussvollstreckung bereits dann verpflichtet, die weitere Vollstreckung zum Halbstraftermin zu unterbrechen, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine bedingte Entlassung besteht, wobei ein großzügiger Maßstab anzulegen ist (Senat, Beschluss vom 15.08.2018 - 2 VAs 37/18 -, juris).
  • OLG Celle, 22.08.2018 - 2 Ws 313/18

    Verfahren der Reststrafenaussetzung nach Ablauf von acht Monaten nach der letzten

    Dabei dürfte der Umstand abzuwägen sein, dass die derzeitige Vollstreckungsreihenfolge - anders als im Falle des Vorwegvollzugs widerrufener Strafreste - auf einem Zufall bedingt durch das Rechtskraftdatum der neuen Verurteilung beruht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. August 2018 - 2 VAs 37/18 -, juris Rn. 10).
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