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   OLG Karlsruhe, 17.10.2013 - 2 VAs 77/13   

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OLG Karlsruhe, 17.10.2013 - 2 VAs 77/13 (https://dejure.org/2013,29241)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.10.2013 - 2 VAs 77/13 (https://dejure.org/2013,29241)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - 2 VAs 77/13 (https://dejure.org/2013,29241)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    BtMG § 35 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellung der Therapieunfähigkeit eines Betäubungsmittelabhängigen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 35 Abs 1 BtMG, § 35 Abs 5 BtMG
    Zurückstellung der Strafvollstreckung zur Durchführung einer Drogentherapie: Anforderungen an die Begründung einer Therapieunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 35; EGGVG § 28 Abs. 3
    Anforderungen an die Feststellung der Therapieunfähigkeit eines Betäubungsmittelabhängigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fehlender Therapiewille ergibt sich nicht aus bloßem Zweifel am Therapieerfolg

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 14
  • StV 2014, 629
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 21.12.1982 - 4 VAs 140/82

    Zurückstellungsgesuch; Therapiebereitschaft; Therapiefähigkeit; Abhängigkeit;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2013 - 2 VAs 77/13
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG Karlsruhe StV 1983, 112; STV 2002, 263; NStZ 1999, 253; StV 2007, 308 jeweils mwN.) herrscht Einigkeit, dass sich der Weg aus der Sucht als ein langes, auch von Rückschlägen begleitetes prozesshaftes Geschehen darstellt, so dass sich ein Behandlungserfolg häufig erst nach mehreren Therapieversuchen einstellt.

    Fehlende Therapiefähigkeit kann nur angenommen werden, wenn besondere Tatsachen vorliegen, die aus psychologischen und/oder medizinischen Gründen, die im Ablehnungsbescheid mitgeteilt werden müssen, einen Therapieerfolg als ausgeschlossen erscheinen lassen (OLG Karlsruhe STV 1983, 112f; NStZ-RR 2009 122).

    Vielmehr ist dies nur möglich, wenn vernünftige Zweifel an der fehlenden Therapieaussicht ausgeschlossen sind (OLG Karlsruhe STV 1983, 112f.; OLG Frankfurt StraFo 2013, 351).

  • OLG Karlsruhe, 10.10.2006 - 2 VAs 33/06

    Betäubungsmittelabhängige Straftäter: Anforderungen an die Therapiebereitschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2013 - 2 VAs 77/13
    Therapiebereitschaft eines Drogenabhängigen ist dann zu bejahen, wenn er ernsthaft gewillt ist, eine Therapie zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer geeigneten Einrichtung nach den dort geltenden Regeln, Anweisungen und Bedingungen anzutreten und durchzustehen, um eine bestehende Drogenabhängigkeit zu beseitigen, und an diesem Ziel aktiv mitzuarbeiten (ständige Senatsrechtsprechung, vergl. OLG Karlsruhe StV 2007, 308).

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG Karlsruhe StV 1983, 112; STV 2002, 263; NStZ 1999, 253; StV 2007, 308 jeweils mwN.) herrscht Einigkeit, dass sich der Weg aus der Sucht als ein langes, auch von Rückschlägen begleitetes prozesshaftes Geschehen darstellt, so dass sich ein Behandlungserfolg häufig erst nach mehreren Therapieversuchen einstellt.

  • OLG Frankfurt, 15.04.2013 - 3 VAs 11/13

    Bedeutung der fehlenden Therapiewilligkeit bzw. -fähigkeit für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2013 - 2 VAs 77/13
    Vielmehr ist dies nur möglich, wenn vernünftige Zweifel an der fehlenden Therapieaussicht ausgeschlossen sind (OLG Karlsruhe STV 1983, 112f.; OLG Frankfurt StraFo 2013, 351).
  • OLG Karlsruhe, 25.01.1999 - 2 VAs 41/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2013 - 2 VAs 77/13
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG Karlsruhe StV 1983, 112; STV 2002, 263; NStZ 1999, 253; StV 2007, 308 jeweils mwN.) herrscht Einigkeit, dass sich der Weg aus der Sucht als ein langes, auch von Rückschlägen begleitetes prozesshaftes Geschehen darstellt, so dass sich ein Behandlungserfolg häufig erst nach mehreren Therapieversuchen einstellt.
  • OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 2 VAs 37/04

    Drogenabhängiger Straftäter: Beurteilungsspielraum hinsichtlich Kausalität der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2013 - 2 VAs 77/13
    Solche Gründe können in einer besonders verantwortungslosen und leichtfertigen Weise gefunden werden, mit der ein Verurteilter Therapiechancen vergibt, etwa indem er mehrfach Therapien nicht antritt oder nach sehr kurzer Zeit aufgibt (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57f.).
  • OLG Karlsruhe, 24.08.2009 - 2 VAs 13/09

    Fehlerhafte Berücksichtigung der Sicherheitsinteresses der Allgemeinheitbei der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2013 - 2 VAs 77/13
    Gerade auch Risikoprobanden mit schlechter Prognose (OLG Karlsruhe StV 2010, 148) sollen mit der Vorschrift des § 35 BtMG erreicht werden.
  • OLG Karlsruhe, 05.02.2002 - 2 VAs 51/01

    Betäubungsmittelabhängigkeit: Wiederholte Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2013 - 2 VAs 77/13
    Gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG hat der Senat die Entschließung der Vollstreckungsbehörde auf Rechts- und Ermessensfehler und darauf zu überprüfen, ob ihr ein zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt unter Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums zugrunde gelegt ist (ständige Senatsrechtsprechung, z.B. StV 2002, 263).
  • OLG Saarbrücken, 22.04.2016 - VAs 5/16

    Gerichtliche Überprüfung der Versagung der Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Dabei dürfen an die Feststellung der Therapiewilligkeit - ebenso wie an diejenige der Therapiefähigkeit - allerdings keine übersteigerten Anforderungen gestellt werden (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 1. Februar 2011 - VAs 1/11-; KG; OLG München, jew. a.a.O.; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2014, 14 ; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 111).

    Grundsätzlich ausreichend ist die ernsthafte Bereitschaft, die Therapie zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer geeigneten Einrichtung nach den dort geltenden Regeln, Anweisungen und Bedingungen anzutreten und durchzustehen, um eine bestehende Drogenabhängigkeit zu beseitigen, und an diesem Ziel aktiv mitzuarbeiten (vgl. OLG Karlsruhe StV 2007, 308 ; NStZ-RR 2014, 14 ; KG, a.a.O.; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 111; Patzak, a.a.O., § 35 Rn. 205).

    In diesem Zusammenhang ist - was die Generalstaatsanwaltschaft nicht verkannt hat - auch zu berücksichtigen, dass selbst mehrfache Therapieabbrüche bzw. ein wiederholtes Scheitern einer Drogentherapie noch nicht ohne Weiteres den Schluss auf einen fehlenden Therapiewillen zulassen (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57 ; NStZ-RR 2014, 14 ; OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG Koblenz NStZ 2009, 395; NStZ-RR 2014, 375 ; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 116; Patzak, a.a.O., § 35 Rn. 216), weil der Weg aus der Sucht ein langes, von Rückschlägen begleitetes prozesshaftes Geschehen darstellt, weshalb sich ein Behandlungserfolg häufig erst nach mehreren Therapieversuchen einstellt (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57 ; NStZ-RR 2014, 14 ; KG, a.a.O.; OLG Koblenz NStZ 2009, 395; NStZ-RR 2014, 375 ).

    Maßgeblich ist in einem solchen Fall danach vielmehr, ob das Verhalten des Verurteilten über die Tatsache des Scheiterns einzelner Therapieversuche hinaus konkrete Zweifel an einem ernsten Therapiewillen begründet (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57 ; NStZ-RR 2014, 14 ; OLG Koblenz NStZ 2009, 395; NStZ-RR 2014, 375 ; KG, a.a.O.).

    Solche Zweifel können sich insbesondere daraus ergeben, dass der Verurteilte in besonders verantwortungsloser und leichtfertiger Weise Therapiechancen vergeben hat (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57 ; NStZ-RR 2014, 14 ; KG, a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 4. Januar 2006 - VAs 7/05 - und 1. Februar 2011 - VAs 1/11-; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 119), was beispielsweise dann in Betracht kommt, wenn der Verurteilte mehrfach nach einer Zurückstellung der Strafvollstreckung die Therapie erst gar nicht angetreten hat (vgl. KG, Beschluss vom 12. März 2008 - 1 VAs 3 - 5/08 - OLG Karlsruhe NStZ-RR 2014, 14 ; Senatsbeschluss vom 1. Februar 2011 - VAs 1/11-; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 119; MüKo-StGB/Kornprobst, a.a.O., § 35 BtMG Rn. 99), wenn er bei früheren Therapieversuchen jegliche Mitarbeit verweigert oder ständig Regelverstöße oder Straftaten begangen hat und ein Einstellungswandel nicht erkennbar ist (Weber; Kornprobst, jew. a.a.O.).

    Unter dem Gesichtspunkt fehlender Therapiefähigkeit des Verurteilten lässt sich die Ablehnung der Zurückstellung der Strafvollstreckung - wovon die Generalstaatsanwaltschaft ebenfalls ausgegangen ist - nur dann rechtfertigen, wenn im Einzelfall Erkenntnisse vorliegen, welche die Therapie von vornherein als völlig oder nahezu aussichtslos erscheinen lassen, namentlich wenn ein vernünftiger Zweifel an der fehlenden Therapieaussicht ausgeschlossen ist (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 122 ; NStZ-RR 2014, 14 ; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 1 VAs 433/12 - OLG Frankfurt, a.a.O.; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 159; MüKo-StGB/Kornprobst, a.a.O., § 35 Rn. 141).

  • OLG Koblenz, 01.09.2014 - 2 OLG 3 Ss 70/14

    Strafverfahren wegen Vollrausch: Strafaussetzung zur Bewährung bei einschlägigen

    Diese Bewertung steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung, wonach sich der Weg aus der Sucht als ein langer, auch von Rückschlägen begleiteter Prozess darstellt und deshalb aus einem Rückschlag nicht schon auf die Sinnlosigkeit künftiger therapeutischer Bemühungen geschlossen werden darf (OLG Koblenz, 2 Ws 244/08 vom 28.05.2008, Rdn. 11 nach juris, NStZ 2009, 395, 396; OLG Karlsruhe, 2 VAs 77/13 vom 17.10.2013, Rdn. 8 nach juris; OLG Schleswig, 2 VollzWs 342/08 (222/08), 2 VollzWs 342/08 (222/08) vom 28.10.2009, Rdn. 22 nach juris, jeweils m.w.N; BGH, 4 StR 473/96 vom 23.10.1996, Rdn. 7 nach juris, NStZ-RR 1997, 131, 132).
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2018 - 2 VAs 28/18

    Entscheidung über die Zurückstellung einer Unterbringung eines

    Bei der Frage der Erfolgsprognose ist relativierend davon auszugehen, dass die Zurückstellung keine positive Feststellung voraussetzt, dass ein Erfolg der Therapie zu erwarten ist, weshalb in der Regel von einer Prüfung der Erfolgsaussicht abzusehen ist (Senat, NStZ 2008, 576; Beschluss vom 03.06.2015 - 2 VAs 8/15 -, juris; Weber, BtMG, 5. Aufl. 2017, § 35 Rn. 158; MüKoStGB/Kornprobst, 3. Aufl. 2018, § 35 BtMG Rn. 140; vgl. auch Senat, NStZ-RR 2014, 14).
  • OLG Jena, 13.04.2022 - 1 Ws 88/22

    Zurückstellung Strafvollstreckung, BtM, Voraussetzungen, Bedeutung der

    Die Therapiebereitschaft eines Drogenabhängigen ist dann zu bejahen, wenn er ernsthaft gewillt ist, eine Therapie zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer geeigneten Einrichtung nach den dort geltenden Regeln, Anweisungen und Bedingungen anzutreten und durchzustehen, um eine bestehende Drogenabhängigkeit zu beseitigen, und an diesem Ziel aktiv mitzuarbeiten (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.10.2013, 2 VAs 77/13, bei juris, m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 18.12.2018 - 1 VAs 8/18

    Zurückstellung der Strafvollstreckung: Gerichtliche Überprüfung der ablehnenden

    Nach einer anderen Auffassung ist das dem Verurteilten dauerhaft anhaftende Verdikt der Therapieunfähigkeit nur dann zu begründen, wenn vernünftige Zweifel an der fehlenden Therapieaussicht ausgeschlossen sind (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Oktober 2013, Az. 2 VAs 77/13; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 15. April 2013, Az. 3 VAs 11/13, zit. nach beck-online).
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