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   VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, 16.12.2011 - 2 VG 35/2009   

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https://dejure.org/2011,78295
VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, 16.12.2011 - 2 VG 35/2009 (https://dejure.org/2011,78295)
VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, Entscheidung vom 16.12.2011 - 2 VG 35/2009 (https://dejure.org/2011,78295)
VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, Entscheidung vom 16. Dezember 2011 - 2 VG 35/2009 (https://dejure.org/2011,78295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • kirchenrecht-ekir.de

    § 13 Abs. 1 KBG.EKD; § 93 Abs. 2 KBG.EKD; § 8 Abs. 1 AG.KBG.EKD; Kirchlichen Laufbahnverordnung zu § 10 Laufbahnverordnung NRW
    Amtszulage, Beförderung, Kirchliche Laufbahnverordnung, kirchenaufsichtliche Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 5 Sa 1324/02

    Kirchlicher Genehmigungsvorbehalt für kirchliche Arbeitsverträge, Kündigung eines

    Auszug aus VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, 16.12.2011 - 2 VG 35/09
    Das die kirchenrechtlichen Regelungen zu Genehmigungsvorbehalten auch über den Bereich von rein innerkirchlichen Angelegenheiten hinaus Bindungswirkung in weltlichen Angelegenheiten haben, folgt aus der verfassungsrechtlich in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 und 5 WRV geschützten eigenen Kirchenverwaltung und ist für das Land Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der katholischen Kirche in § 21 Preußisches Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens, das als Landesrecht weitergilt, näher geregelt (vgl. LAG Düsseldorf, Urt.v. 12.06.2003, 5 Sa 1324/02; Kapischke, Kirchenaufsichtliche Genehmigungsvorbehalte im Arbeitsrecht, ZevKR 54 (2009), S. 205 ff.).
  • KG, 14.11.2000 - 15 U 9368/99

    Architektenvertrag mit Kirchengemeinde?

    Auszug aus VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, 16.12.2011 - 2 VG 35/09
    Im Übrigen genießen kirchenrechtliche Genehmigungsvorbehalte, die der ordnungsgemäßen Verwaltung von Kirchenvermögen dienen grundsätzlich einen Vorrang vor dem Vertrauensschutz Dritter (vgl. KG Berlin, Urt.v. 14.11.2000, 15 U 9368/99).
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