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   VK Sachsen-Anhalt, 25.01.2011 - 2 VK LSA 13/10   

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VK Sachsen-Anhalt, 25.01.2011 - 2 VK LSA 13/10 (https://dejure.org/2011,35068)
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.01.2011 - 2 VK LSA 13/10 (https://dejure.org/2011,35068)
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - 2 VK LSA 13/10 (https://dejure.org/2011,35068)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Sachentscheidung durch die Vergabekammer: Wer trägt die Kosten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2013, 103 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Naumburg, 03.09.2009 - 1 Verg 4/09

    Rettungsdienstleistungen V

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 25.01.2011 - 2 VK LSA 13/10
    Durch Beschluss des OLG Naumburg am 03.09.2009 (1 Verg 4/09) wurde der Beschluss der Vergabekammer vom 09.06.2009 (1 VK LSA 13/09) aufgehoben.

    Auch hat das OLG Naumburg in seinem Beschluss vom 03.09.2009, 1 Verg 4/09, dem Antragsgegner auferlegt, "bei Fortbestehen der Absicht der Beschaffung von Dienstleistungen der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransports von einem Dritten zur Auftragserteilung ein (neues) Vergabeverfahren nach §§ 97, 101 GWB unter Beachtung der Rechtsansichten des Senats durchzuführen".

    Entgegen der Darstellung der Antragsgegnerin handelt es sich bei dem Vertrag zwischen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zumindest für die Zeit von der Rechtskraft des Beschlusses des OLG Naumburg vom 03.09.2009, 1 Verg 4/09 in dem vorhergehenden Verfahren bis zur tatsächlichen Übertragung der Leistungen auf den Eigenbetrieb mithin für die Zeit von September 2009 bis 31.12.2010 um einen Interimsvertrag und auch der Antrag der Antragstellerin zu 2) auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages hätte insoweit Erfolg.

  • OLG Naumburg, 23.04.2009 - 1 Verg 7/08

    Anforderungen an die Vergabe der Durchführung der Notfallrettung und des

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 25.01.2011 - 2 VK LSA 13/10
    Zutreffend sind die beiden Antragstellerinnen davon ausgegangen, dass die Übertragung zur Durchführung der Notfallrettung an Dritte zwingend im Wege eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 f GWB zu erfolgen hat (OLG Naumburg, Beschluss vom 23.04.2009, 1 Verg 7/08, VergabeR 2009, 793 bis 798 und Beschluss vom 04.11.2010, 1 Verg 10/10, NZBau 2011 Heft 1, VIII).

    Zutreffend sind die beiden Antragstellerinnen davon ausgegangen, dass die Übertragung zur Durchführung der Notfallrettung an Dritte zwingend im Wege eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 f GWB zu erfolgen hat (OLG Naumburg, Beschluss vom 23.04.2009, 1 Verg 7/08, VergabeR 2009, 793 bis 798 und Beschluss vom 04.11.2010, 1 Verg 10/10, NZBau 2011 Heft 1, VIII).

  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 25.01.2011 - 2 VK LSA 13/10
    Gemäß § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Verwaltungskostengesetz (VwKostG) ist derjenige Kostenschuldner, der die Amtshandlung veranlasst hat, somit grundsätzlich die Antragstellerin (Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 09.12.2003 - X ZB 14/03).

    Auch eine entsprechende Anwendung prozessualer Vorschriften über die Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache (§ 91a Abs. 1 ZPO, § 161 Abs. 2 VwGO) kommt nicht in Betracht (BGH X ZB 14/03 vom 09.12.2003, OLG Naumburg 1 Verg 5/10 v. 28.05.2010 und 1 Verg 12/10 v. 05.10.2010).

  • OLG Naumburg, 04.11.2010 - 1 Verg 10/10

    Neuausschreibung der Rettungsdienste in Sachsen-Anhalt nötig

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 25.01.2011 - 2 VK LSA 13/10
    Zutreffend sind die beiden Antragstellerinnen davon ausgegangen, dass die Übertragung zur Durchführung der Notfallrettung an Dritte zwingend im Wege eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 f GWB zu erfolgen hat (OLG Naumburg, Beschluss vom 23.04.2009, 1 Verg 7/08, VergabeR 2009, 793 bis 798 und Beschluss vom 04.11.2010, 1 Verg 10/10, NZBau 2011 Heft 1, VIII).

    Zutreffend sind die beiden Antragstellerinnen davon ausgegangen, dass die Übertragung zur Durchführung der Notfallrettung an Dritte zwingend im Wege eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 f GWB zu erfolgen hat (OLG Naumburg, Beschluss vom 23.04.2009, 1 Verg 7/08, VergabeR 2009, 793 bis 798 und Beschluss vom 04.11.2010, 1 Verg 10/10, NZBau 2011 Heft 1, VIII).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - 3 M 307/09

    Genehmigung nach dem Rettungsdienstgesetz

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 25.01.2011 - 2 VK LSA 13/10
    Mit diesen Beschlüssen ist bereits entschieden, "... dass das Vergaberecht zumindest für das sogenannte Submissionsmodell im Rettungsdienstwesen anwendbar ist (so auch OVG Sachsen-Anhalt, s. Beschluss vom 03.12.2009, 3 M 307/09).

    Mit diesen Beschlüssen ist bereits entschieden, "dass das Vergaberecht zumindest für das sogenannte Submissionsmodell im Rettungsdienstwesen anwendbar ist (so auch OVG Sachsen-Anhalt, s. Beschluss vom 03.12.2009, 3 M 307/09).

  • OLG Schleswig, 08.12.2010 - 1 Verg 12/10

    Begriff der Abänderung des Angebots i.S. von § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 25.01.2011 - 2 VK LSA 13/10
    Auch eine entsprechende Anwendung prozessualer Vorschriften über die Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache (§ 91a Abs. 1 ZPO, § 161 Abs. 2 VwGO) kommt nicht in Betracht (BGH X ZB 14/03 vom 09.12.2003, OLG Naumburg 1 Verg 5/10 v. 28.05.2010 und 1 Verg 12/10 v. 05.10.2010).
  • OLG Dresden, 10.08.2010 - WVerg 8/10

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im Verfahren vor

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 25.01.2011 - 2 VK LSA 13/10
    Die Antragstellerin zu 2) macht geltend, dass nicht nur die Kosten des Verfahrens, sondern auch die Aufwendungen des Verfahrensbevollmächtigten erstattungsfähig seien und bezieht sich hierbei auf den Beschluss des OLG Dresden vom 10.08.2010, WVerg 0008/10.
  • OLG Naumburg, 14.03.2013 - 2 Verg 8/12

    Rettungdienst Harz - Vergabenachprüfungsverfahren: Voraussetzungen der Vergabe

    Insbesondere ist der Beschluss der 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt vom 25.01.2011, 2 VK LSA 13/10, nicht einschlägig, weil es sich dort bei der "Aussetzung" um eine manipulative, willkürliche Maßnahme des Auftraggebers handelte, mit der die Erledigung des Nachprüfungsverfahrens durch eine Gesetzesänderung erstrebt wurde.
  • VK Sachsen-Anhalt, 19.10.2012 - 2 VK LSA 17/12

    Keine Antragsbefugnis der Antragstellerin zu 2) - Verstoß gegen Rügeobliegenheit

    Schließlich habe die 2. Vergabekammer mit Beschluss vom 25.01.2011, 2 VK LSA 13/10 festgelegt, dass ausschließlich eine Verlängerung der Angebotsfrist und/oder Zuschlags- und Bindefrist in einem laufenden Vergabeverfahren in Betracht käme.
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