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   OLG Düsseldorf, 03.05.2011 - I-2 W 10/11   

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https://dejure.org/2011,35896
OLG Düsseldorf, 03.05.2011 - I-2 W 10/11 (https://dejure.org/2011,35896)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.05.2011 - I-2 W 10/11 (https://dejure.org/2011,35896)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Mai 2011 - I-2 W 10/11 (https://dejure.org/2011,35896)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98

    Gemeinkostenanteil; Herausgabe des Verletzergewinns

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2011 - 2 W 10/11
    Ähnliche Überlegungen gelten für Kosten, die nach der " Gemeinkostenanteil "-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 145, 366 - Gemeinkostenanteil; BGH, GRUR 2007, 431 - Steckverbindergehäuse) abzugsfähig sind, wenn sie den Verletzungsprodukten unmittelbar zugeordnet werden können, hingegen außer Ansatz bleiben müssen, wenn eine unmittelbare Zuordnung nicht möglich ist.
  • BGH, 16.05.1991 - I ZR 218/89

    Fachliche Empfehlung II - HWG - Werbung mit fachlicher Autorität; Schutz der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2011 - 2 W 10/11
    Damit dies geschehen kann, muss der betreffende Geschäftsführer, in dessen Verantwortungsbereich die Rechnungslegung fällt bzw an dem die Ersatzzwangshaft vollzogen werden soll, allerdings namentlich in dem Zwangsmittelbeschluss bezeichnet sein (vgl. BGH, BB 1991, 1446 - Fachliche Empfehlung II; Kühnen/Geschke, a.a.O., Rdnr. 1334).
  • BGH, 16.09.1982 - X ZR 54/81

    Rechnungslegung - Ergänzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2011 - 2 W 10/11
    Erfüllt ist der Anspruch auf Rechnungslegung über den bei einer Schutzrechtsverletzung erzielten Gewinn vielmehr erst dann, wenn der Schuldner in der gelegten Rechnung seine Gestehungs- und Vertriebskosten sowie den mit den patentverletzenden Gegenständen erwirtschafteten Umsatz so vollständig offen gelegt hat, wie er dazu in der Lage ist (BGH GRUR 1982, 723, 725 - Dampffrisierstab I).
  • BGH, 03.07.1984 - X ZR 34/83

    "Dampffrisierstab II"; Anspruch auf Überprüfung der Rechnungslegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2011 - 2 W 10/11
    Fehlen zu einzelnen Kosten exakte Unterlagen, kann der Berechtigte eine Schätzung unter Angabe derjenigen feststellbaren Tatsachen verlangen, die der Schätzung zugrunde gelegt sind (BGHZ 92, 62, 68ff - Dampffrisierstab II).
  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 6/04

    Steckverbindergehäuse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2011 - 2 W 10/11
    Ähnliche Überlegungen gelten für Kosten, die nach der " Gemeinkostenanteil "-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 145, 366 - Gemeinkostenanteil; BGH, GRUR 2007, 431 - Steckverbindergehäuse) abzugsfähig sind, wenn sie den Verletzungsprodukten unmittelbar zugeordnet werden können, hingegen außer Ansatz bleiben müssen, wenn eine unmittelbare Zuordnung nicht möglich ist.
  • BGH, 26.04.2007 - I ZB 82/06

    Vollstreckung einer Verurteilung zur Erstellung eines Buchauszuges; Erfüllung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2011 - 2 W 10/11
    In einem derartigen Fall steht dem Gläubiger nicht das Zwangsmittelverfahren zur Verfügung (BGH VersR 2007, 1081); vielmehr hat er die Möglichkeit, auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gemäß § 259 Abs. 2 BGB zu klagen, mit der der Schuldner die Richtigkeit der erteilten Auskunft bekräftigt (Kühnen/Geschke, Die Durchsetzung von Patenten in der Praxis, 4. Aufl., Rdnr. 1351).
  • BGH, 09.10.2008 - I ZR 126/06

    Gebäckpresse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2011 - 2 W 10/11
    Der Vorbehalt führt nicht zu einer gemäß § 888 Abs. 2 ZPO unzulässigen Androhung von Zwangsmitteln (BGH, GRUR 2009, 79, 796 - Auskunft über Tintenpatronen).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.1998 - 2 W 12/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2011 - 2 W 10/11
    Mit dem vom Landgericht in Bezug genommenen Beschluss vom 20. April 1998 (2 W 12/98) hat der Senat die maßgeblichen Anforderungen wie folgt zusammengefasst:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2012 - 13 E 64/12

    Ablehnung der gerichtlichen Anordnung der Ersatzzwangshaft gegen die

    , Beschluss vom 3. Mai 2011 - I-2 W 10/11, 2 W 10/11 -, Rdnr. 22, InstGE 13, 225, zur Anordnung von Ersatzzwangshaft.
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - 2 W 14/12

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Rechnungslegung wegen Verletzung eines

    Mit Beschluss vom 20. April 1998 (2 W 12/98) hat der Senat die - seither ständig (z.B. Beschluss vom 3. Mai 2011, Az. I-2 W 10/11) angewandten - Anforderungen wie folgt zusammengefasst.
  • OLG Düsseldorf, 13.05.2019 - 2 W 5/19

    Anforderungen an die Erfüllung einer titulierten Verpflichtung zur

    Die Angaben zum erzielten Gewinn und zu den Gestehungskosten müssen jedoch in einer solchen Weise spezifiziert und mitgeteilt werden, dass sie für den Gläubiger aus sich heraus verständlich sind, auf ihre Schlüssigkeit überprüft und stichprobenhaft verifiziert werden können (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.05.2011, Az.: I-2 W 10/11, BeckRS 2012, 4013; Cepl/Voß/Haft, 2. Aufl.,§ 888 Rz. 32).
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