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   OLG Bremen, 26.02.1999 - 2 W 103/1998   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14849
OLG Bremen, 26.02.1999 - 2 W 103/1998 (https://dejure.org/1999,14849)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26.02.1999 - 2 W 103/1998 (https://dejure.org/1999,14849)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26. Februar 1999 - 2 W 103/1998 (https://dejure.org/1999,14849)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Kostenrechnung des Landgerichts; Rückgabe zur Entscheidung in eigener Zuständigkeit als bloße "Förmelei"; Einforderung der Einzahlung des noch offenen Kostenvorschusses von einem Eigenbetrieb; Auslegung des § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 11 S. 1 Bremisches ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1517
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 15.09.2008 - 23 W 254/07

    Gerichtskostenfreiheit des Landesbetriebs Straßenbau in Nordrhein-Westfalen

    Das trifft aus den bereits dargelegten Gründen auf den Landesbetrieb Straßenbau zu (vgl. hierzu auch OLG München, RVGreport 2006, 280; OLG Bremen, NJW-RR 1999, 1517; KG Berlin vom 31.03.1989, Az. 1 AR 9/88, insbesondere RdNr. der Gründe in jurisweb).
  • FG Düsseldorf, 07.01.2015 - 5 K 4816/12

    Verpflichtung des Finanzamtes zur Festsetzung von Umsatzsteuern für einen

    Damit kann im Verhältnis Versorgungswerk zur Architektenkammer NRW nicht einmal der Begriff "Sondervermögen" verwendet werden - geht man bei diesem Begriff doch eher von einer Teilmenge einer Gesamtmenge aus, wie beispielsweise bei einem Vermögen, das ebenso Teil eines Gesamtvermögens wie einem Gesamthaushalt des Bundes, eines Landes oder einer Kommune sein könnte (Bundeseisenbahnvermögen - Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27.5.1998, VIII ZR 6/97; Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW - Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 9.4.2008, 9 A 4923/05; Zentralkrankenhäuser der Stadtgemeinde Bremen - Beschluss des Oberlandesgerichts Bremen vom 26.2.1999, 2 W 103/98; Stadtwerke Dachau - Beschluss des Bundespatentgerichts vom 15.9.2009, 27 W (pat) 166/09).
  • OLG Braunschweig, 03.09.1998 - 2 W 151/98

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines im Mahnverfahren beauftragten

    Denn die Kosten, die durch die Einschaltung eines im Mahnverfahren beauftragten Rechtsanwalts entstehen, der die Partei im streitigen Verfahren nicht vertraten kann, sind im Einklang mit der überwiegend vertretenen Auffassung (vgl. Zöller/Herget, ZPO20, § 91 Rz. 13 "Mahnverfahren" m.w.N.; abweichend wohl der im angegriffenen Kostenfestsetzungsbeschluß referierte Beschluß des OLG Celle v. 3.1.1983 Nds. Rpfl. 1983, 69) nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt etwa Beschlüsse vom 25.2.1997 - 2 W 44/97 - 7.7.1997 - 2 W 110/97 - 26.2.1998 - 2 W 36/98 - 1.7.1998 - 2 W 103/98 -) neben den Kosten des im Streitverfahren beauftragten Rechtsanwalts nur dann erstattungsfähig, wenn der Kläger bei der Beantragung des Mahnbescheids mit einem Widerspruch des Schuldners nicht zu rechnen brauchte.
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