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   OLG Nürnberg, 07.08.2007 - 2 W 1109/07   

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https://dejure.org/2007,4283
OLG Nürnberg, 07.08.2007 - 2 W 1109/07 (https://dejure.org/2007,4283)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07.08.2007 - 2 W 1109/07 (https://dejure.org/2007,4283)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07. August 2007 - 2 W 1109/07 (https://dejure.org/2007,4283)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Kraftfahrzeugschadens im Wege der Naturalrestitution; Verbot der Bereicherung des Geschädigten eines beschädigten Kfz durch Schadensersatz; Darlegung des besonderen Integritätsinteresses bei Übersteigen der sogenannten 30 % -Grenze

  • Judicialis

    ZPO § 99 Abs. 2; ; GVG § 119 Abs. 1 Ziff. 1 b

  • captain-huk.de

    130%-Reparaturfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280
    Reparatur eines Fahrzeugs, dessen Wiederbeschaffung günstiger ist als die Wiederherstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kfz-expert.de (Zusammenfassung)

    Fälligkeit der angefallenen Reparaturkosten nach der sog. 130%-Grenze nach Durchführung der Reparatur

  • ra-frese.de (Auszüge)

    6 monatige Frist vor Abrechnung auf Reparaturkostenbasis: AIG gibt kampflos auf

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 77/06

    Umfang des Schadensersatzes bei Reparatur eines unfallbeschädigten Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.08.2007 - 2 W 1109/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 154, 395; BGHZ 168, 43; BGH NJW 2007, 588) stehen dem Kläger als Geschädigten für die Berechnung seines Kraftfahrzeugschadens zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung: Die Reparatur des Unfallfahrzeugs oder die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2007, 588) kann der Geschädigte, der das Fahrzeug tatsächlich reparieren läßt, grundsätzlich den Ersatz der Reparaturkosten verlangen, wenn diese den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen.

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.08.2007 - 2 W 1109/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 154, 395; BGHZ 168, 43; BGH NJW 2007, 588) stehen dem Kläger als Geschädigten für die Berechnung seines Kraftfahrzeugschadens zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung: Die Reparatur des Unfallfahrzeugs oder die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs.

    Das Vorliegen eines Integritätsinteresse spielt dann eine Rolle, wenn es um die Frage geht, ob der Geschädigte unter dem Aspekt des Wirtschaftlichkeitsgebots sein Fahrzeug überhaupt reparieren lassen darf, wenn nämlich die Reparaturkosten diesen Wert übersteigen (sogenannte 30 %-Grenze; vgl. BGHZ 115, 364; 154, 395).

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05

    Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.08.2007 - 2 W 1109/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 154, 395; BGHZ 168, 43; BGH NJW 2007, 588) stehen dem Kläger als Geschädigten für die Berechnung seines Kraftfahrzeugschadens zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung: Die Reparatur des Unfallfahrzeugs oder die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs.
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.08.2007 - 2 W 1109/07
    Das Vorliegen eines Integritätsinteresse spielt dann eine Rolle, wenn es um die Frage geht, ob der Geschädigte unter dem Aspekt des Wirtschaftlichkeitsgebots sein Fahrzeug überhaupt reparieren lassen darf, wenn nämlich die Reparaturkosten diesen Wert übersteigen (sogenannte 30 %-Grenze; vgl. BGHZ 115, 364; 154, 395).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZB 31/02

    Voraussetzungen der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Berufungen und

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.08.2007 - 2 W 1109/07
    Die Niederlassung des ausländischen Unternehmens in der Bundesrepublik ist ausweislich des Geschäftspapiers der Beklagten lediglich eine rechtlich unselbständige Zweigniederlassung (vgl. BGH NJW 2003, 1672).
  • OLG Hamm, 06.10.2008 - 13 W 30/08

    Fälligkeit des Anspruchs auf Reparaturkostenerstattung inklusive

    Eine zeitweise Beweisnot der klagenden Partei steht der Fälligkeit eines begründeten Anspruchs nämlich nicht entgegen (vgl. OLG Nürnberg DAR 2008, 27 f).
  • KG, 16.10.2008 - 22 W 64/08

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung: Reparaturkosten

    Der abweichende Ansatz, dies gälte nur für die Abrechnung auf Gutachtenbasis, der den Entscheidungen des OLG Celle mit Beschluss vom 22. Januar 2008 - 5 W 102/07 - NJW 2008, 928 [zu § 91a ZPO] sowie des OLG Nürnberg mit Beschluss vom 7. August 2007 - 2 W 1109/07 - DAR 2008, 27 [zu § 93 ZPO] zu Grunde lag, lässt sich daher nicht mehr rechtfertigen.
  • LG Hamburg, 02.05.2008 - 331 O 323/07

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sechs Monate Weiternutzung bei Abrechnung von

    Die Tatsache, dass der Geschädigte in den ersten sechs Monaten sein Integritätsinteresse unter Umständen nicht hinreichend nachweisen kann, steht einer Fälligkeit des Anspruchs nicht entgegen (vgl. auch OLG Nürnberg, DAR 2008, 27 ff).
  • LG Leipzig, 12.09.2008 - 8 S 115/08
    Insoweit schließt sich das erkennende Gericht der Auffassung des OLG Nürnberg in seiner Entscheidung vom 07.08.2007 (2 W 1109/07) vollumfänglich an.
  • AG Leipzig, 13.03.2008 - 111 C 8135/07
    Es ist dann aber das Prozessrisiko der Beklagten, wenn sie einen begründeten und fälligen Anspruch deswegen nicht sofort begleicht (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 07.08.2007, Az.: 2 W 1109/07 in DAR 2008, S. 27/28).
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