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   OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08   

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OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08 (https://dejure.org/2008,4125)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.12.2008 - 2 W 127/08 (https://dejure.org/2008,4125)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Dezember 2008 - 2 W 127/08 (https://dejure.org/2008,4125)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 42 Abs. 1, 44 Abs. 3, 46 Abs. 2, 47 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1; EMRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1; BRAO § 1
    Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs als Mittel der Konfliktvertretung im Zivilprozess; Anforderungen an die dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters; Erforderlichkeit einer dienstlichen Äußerung bei Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit wegen des Inhalts einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 1; ; ZPO § 44 Abs. 3; ; ZPO § 46 Abs. 2; ; ZPO § 47 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; EMRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1; ; BRAO § 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs als Mittel der Konfliktvertretung im Zivilprozess; Anforderungen an die dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters; Erforderlichkeit einer dienstlichen Äußerung bei Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit wegen des Inhalts einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (49)

  • BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch;

    Auszug aus OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08
    Denn insoweit würde die dienstliche allein auf eine nachträgliche Rechtfertigung der jeweiligen Entscheidung hinauslaufen und könnte deshalb zur Entscheidung über das Gesuch nichts beitragen (vgl. BVerwG NVwZ-RR 2008, 140 f.).

    Denn insoweit würde eine dienstliche Äußerung allein auf eine nachträgliche Rechtfertigung der jeweiligen Entscheidung hinauslaufen und könnte daher zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch nichts beitragen (vgl. BVerwG NVwZ-RR 2008, 140 f.).

  • OLG Oldenburg, 07.10.1991 - 3 WF 106/91

    Sorgerechtsentscheidung; Familiengericht; Bericht des Jugendamtes; Anhörung;

    Auszug aus OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich das prozessuale Vorgehen des Richters so sehr von der normalerweise geübten Verhaltensweise entfernt, daß sich der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung einer Partei geradezu aufdrängt (vgl. BFH/NV 1995, 410 ff.; BayObLG DRiZ 1977, 244 [245]; Senat, a.a.O.; KG NJW 2004, 2104 [2105]; OLG Frankfurt, OLG-Report 2000, 36; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 192 [193]; OLG Naumburg, a.a.O.; OLG Saarbrücken, a.a.O.; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42, Rdn. 24 und 28).

    Zwar trifft es zu, daß Egon Schneider (NJW 2008, 491 [492]; vgl. auch OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 192 [193]) die Auffassung vertritt, daß ein Richter, welcher in seiner dienstlichen Äußerung nicht auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe eingehe, sich damit weigere, den Sachvortrag des Ablehnenden zur Kenntnis zu nehmen "und zu würdigen".

  • OLG Köln, 19.11.2008 - 2 W 114/08

    Unzulässigkeit der Ablehnung eines Richters wegen Prozessverschleppung; Pflichten

    Auszug aus OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08
    Das Rechtsschutzbedürfnis für ein solches Gesuch fehlt mit der Folge, daß es unzulässig ist, unter anderem dann, wenn mit ihm verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden, weil es allein darauf zielt, das Verfahren zu verzögern (vgl. Senat, Beschluß vom 19. November 2008 - 2 W 114/08 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen [NRWE], abzurufen unter www.justiz.nrw.de/nrwe; OLG Braunschweig, OLG-Report 2000, 35 f.; OLG Naumburg, OLG-Report 2007, 157 ff.; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 42, Rdn. 6).

    Auch Verfahrensfehler, die einem Richter bei der Prozeßleitung unterlaufen, sind deshalb grundsätzlich kein Ablehnungsgrund (vgl. Senat, OLG-Report Köln 2002, 85 [86]; Senat, Beschluß vom 19. November 2008, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18

    Beitragshinterziehung; Beitragspflicht; dolus eventualis;

    Der betroffene Richter hat im Ablehnungsverfahren lediglich die Stellung einer Auskunftsperson vergleichbar einem Zeugen (vgl OLG Köln, Beschluss vom 30.12.2008, 2 W 127/08, JMBl NW 2009, 89).
  • BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10

    Befangenheitsantrag: Erledigung während offener Frist einer möglichen

    Unter solchen Umständen könnte eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich (BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 3 B 182/05, juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2007, NVwZ-RR 2008, 140; BFH, Beschluss vom 14. August 2007 - XI S 13/07 (PKH), NV 2007, 2139, juris Rn. 19; OLGR Köln 2009, 362, juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 12.01.2015 - 10 ZB 14.1874

    Besorgnis der Befangenheit; Verfahrensfehler; Anspruch auf rechtliches Gehör;

    Dies ist lediglich dann der Fall, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gibt, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. etwa BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 2 BvR 54/04 - juris Rn. 17; BVerwG, B.v. 28.5.2009 - 5 PKH 6.09 u.a. - juris Rn. 5; B.v. 7.4.2011 - 3 B 10.11 u.a. - juris Rn. 3; BGH, B.v. 14.5.2002 - XI ZR 388/01 - juris Rn. 6: BFH, B.v. 20.1.1982 - I B 55/81 - juris Rn. 15; B.v. 14.10.1999 - IV B 72/99 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 31.1.2013 - 5 ZB 12.2690 - juris Rn. 8; B.v. 29.9.2014 - 22 CS 14.1834 - juris Rn. 9; OLG Köln, B.v. 30.12.2008 - 2 W 127/08 - juris Rn. 19).

    Denn die dienstliche Äußerung des Richters ist dessen Zeugnis, auf das sich der Ablehnende zur Glaubhaftmachung nach § 54 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 44 Abs. 2 Satz 2 ZPO beziehen darf (vgl. BGH, B.v. 21.2.2011 - II ZB 2/10 - juris Rn. 17; OLG Köln, B.v. 30.12.2008 - 2 W 127/08 - juris Rn. 22).

    Die dienstliche Äußerung dient damit der Feststellung des für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch entscheidungserheblichen Sachverhalts (vgl. OLG Köln, B.v. 30.12.2008 - 2 W 127/08 - juris Rn. 22; OLG LSA, B.v. 18.7.2012 - 10 W 40/12 - juris Rn. 14).

  • OLG Köln, 13.08.2014 - 2 Wx 208/14

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Erbscheinsverfahren

    Hierfür ausreichend, aber auch erforderlich ist nach allgemeiner Auffassung und insbesondere ständiger Rechtsprechung ein Sachverhalt, der aus der Sicht des Ablehnenden, wobei der Maßstab einer verständigen Prozesspartei zugrunde zu legen ist, bei Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass gibt, an der Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln (BVerfG, Beschl. v. 16.2.1995 - 2 BvR 1852/94 - BVerfGE 92, 138, 139; BGH, Beschl. v. 21.2.2011 - II ZB 2/10 - NJW 2011, 1538; BayObLG, Beschl. v. 24.2.1999 - 2Z BR 18/99 - NJW 1999, 1875; Senat, Beschl. v. 30.12.2008 - 2 W 127/08 - JMBl. NW 2009, 89ff.; Musielak/Heinrich, ZPO, 9. Aufl. 2012, § 42 Rn. 5; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 33. Aufl. 2012, § 42 Rn. 9; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl. 2011, § 42, Rdn. 9; jeweils m. w. N.).

    Rein subjektive unvernünftige Vorstellungen des Ablehnenden bleiben dabei - unabhängig davon, ob er sie tatsächlich hegt oder nur vorschützt - außer Betracht (BayObLG, Beschl. v. 3.7. 1986 - 3 Z 26/86 - BayObLGZ 1986, 249, 252; Senat, Beschl. v. 30.12.2008 - 2 W 127/08 - JMBl. NW 2009, 89ff; Musielak/Heinrich, ZPO, 9. Aufl. 2012, § 42 Rn. 6).

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn sich das prozessuale Verhalten des Richters so sehr von der normalerweise geübten Verfahrensweise entfernt, dass sich der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung einer Partei geradezu aufdrängt (BayObLG, Beschl. v. 9.2.1998 - 1Z BR 10/98 - NJW-FER 1996, 256; Senat, Beschl. v. 30.12.2008 - 2 W 127/08 - JMBl. NW 2009, 89ff.; KG, Beschl. v. 12.4.2004 - 15 W 2/04 - NJW 2004, 2104, 2105; OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.11.1999 - 13 W 66/99 - OLGR Frankfurt 2000, 36; Musielak/Heinrich, ZPO, 9. Aufl. 2012, § 42 Rn. 11 m. w. N.).

  • OLG Zweibrücken, 17.03.2014 - 3 W 15/14

    Richterablehnung: Befangenheit wegen "grundloser" Verfahrensbeschleunigung

    Hierauf kann nicht nur aus dem Inhalt des Ablehnungsgesuchs selbst, sondern auch indiziell aus dem übrigen prozessualen Verhalten des Ablehnenden geschlossen werden (OLG Köln, OLGR 2009, 362).
  • OLG Frankfurt, 15.09.2014 - 1 W 52/14

    Prozesskostenhilfe für sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung eines

    Es ist auch nicht Aufgabe des abgelehnten Richters, in seiner Erklärung das Vorbringen des Ablehnungsgesuchs "zu würdigen", vielmehr hat er hiervon Abstand zu nehmen (BGH, Beschl. v. 12.10.2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 49 [juris Rn. 11]; OLG Köln, Beschl. v. 30.12.2008 - 2 W 127/08, JMBl. NW 2009, 89 [juris Rn. 22]; MüKoZPO-Gehrlein, a.a.O.).
  • LAG Köln, 27.02.2019 - 3 Sa 777/16

    Unzulässige Richterablehnung, Wiederholende Richterablehnung, Rechtsmissbrauch

    Zu den Fällen der offensichtlichen Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs gehört die wiederholende Ablehnung (LAG Hessen - 9 Sa 606/00 - OLG Köln - 2 W 127/08) und die Ablehnung eines ganzen Gerichts ohne sachliche oder ernsthafte Gründe (BGH - V ZR 8/10 -).
  • OLG Köln, 29.09.2020 - 3 U 75/18

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Prozessfähigkeit einer

    Sie kann vielmehr indiziell auch durch das übrige prozessuale Verhalten des Ablehnenden im bisherigen Verfahren belegt werden (OLG Köln, Beschluss vom 30.12.2008 - 2 W 127/08, juris Rn. 12).
  • LG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 T 493/10

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Unterlassen einer Vorlage bei

    Die dienstliche Äußerung dient der Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts (vgl. BFH v. 23. Juli 1998 - VII B 92/98 -, juris; BFH/NV 2007, 2139 ff.; BVerwG, v. 8. März 2006 - 3 B 182/05 -, juris; OLG Köln v. 30.12.2008 - 2 W 127/08 - juris - JMBl NW 2009, 89).

    Der abgelehnte Richter hat im Ablehnungsverfahren lediglich die Stellung einer Auskunftsperson, vergleichbar einem Zeugen (vgl. OLG Köln v. 30.12.2008 - 2 W 127/08 - juris - JMBl NW 2009, 89).

  • OLG Naumburg, 18.07.2012 - 10 W 40/12

    Richterablehnungsverfahren: Anforderungen an eine dienstliche Äußerung des

    Die dienstliche Äußerung, die der abgelehnte Richter gem. § 44 Abs. 3 ZPO abzugeben hat, dient innerhalb des Ablehnungsverfahrens der Feststellung des für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch erheblichen Sachverhalts (vgl.: LG Saarbrücken, 5 T 493/10; OLG Köln, 2 W 127/08, beide m.w.N., beide zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 21.03.2018 - 13 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren ARFB gegen VW und Porsche: Befangenheitsantrag

  • VGH Bayern, 02.09.2016 - 10 C 16.1214

    Unbegründete Ablehnungsgesuche wegen Besorgnis der Befangenheit

  • OLG Köln, 24.04.2015 - 19 W 15/15

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

  • VG München, 06.11.2012 - M 19 DB 12.3852

    Begründeter Befangenheitsantrag

  • OLG Köln, 12.08.2016 - 19 SchH 15/16

    Besorgnis der Befangenheit eines Schiedsrichters

  • VGH Bayern, 25.08.2011 - 11 CE 11.1955

    Rechtskräftige Entscheidung über eine Beschwerde; sich hierauf beziehende

  • BSG, 18.06.2009 - B 12 R 8/09 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2017 - L 2 R 527/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2017 - L 2 R 18/17
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