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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.01.2002 - 2 W 17/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3795
OLG Schleswig, 25.01.2002 - 2 W 17/02 (https://dejure.org/2002,3795)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.01.2002 - 2 W 17/02 (https://dejure.org/2002,3795)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Januar 2002 - 2 W 17/02 (https://dejure.org/2002,3795)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsbehandlung ; Magersucht; Unterbringung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsbehandlung einwilligungsunfähiger Betreuter

  • Judicialis

    BGB § 1906

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906
    Zwangsbehandlung bei Magersucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Kiel - 2 XVII R 469
  • LG Kiel - 3 T 737/01
  • OLG Schleswig, 25.01.2002 - 2 W 17/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 794
  • FGPrax 2002, 138
  • FamRZ 2002, 984
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 16.11.1999 - 3 W 223/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2002 - 2 W 17/02
    Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Landgericht zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 11. Oktober 2000 (BGHZ 145, 297), in der sich der Bundesgerichtshof unter anderem mit der Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 16. November 1999 (FamRZ 2000, 1114) auseinandergesetzt hat.
  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2002 - 2 W 17/02
    Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Landgericht zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 11. Oktober 2000 (BGHZ 145, 297), in der sich der Bundesgerichtshof unter anderem mit der Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 16. November 1999 (FamRZ 2000, 1114) auseinandergesetzt hat.
  • OLG Schleswig, 03.11.1999 - 2 W 173/99

    Erforderlichkeit der Unterbringung zu einer Heilbehandlung

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2002 - 2 W 17/02
    Auch der Senat hat eine Zwangsbehandlung im Rahmen einer Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB in seiner Entscheidung vom 3. November 1999 (FamRZ 2000, 1122) nicht generell als unzulässig angesehen, sondern nur dann, wenn die Zwangsbehandlung unverhältnismäßig ist.
  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Mit dieser Rechtsansicht weiche es von den Entscheidungen des OLG Schleswig vom 25. Januar 2002 (FamRZ 2002, 984 ff.), des OLG München vom 30. März 2005 (FamRZ 2005, 1196 ff.) und des OLG Düsseldorf - I-25 Wx 73/03 - vom 24. Juli 2003 (veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank bei www.justiz.nrw.de) ab, wonach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB eine vom Unterbringungszweck umfasste Zwangsbehandlung auch gegen den natürlichen Willen eines im Rechtssinne einwilligungsunfähigen Betreuten ermögliche.
  • OLG Celle, 21.12.2005 - 17 W 132/05

    Betreuungsrecht als Grundlage für eine Zwangsbehandlung; Erkrankung an einer

    Der Senat hält jedoch die erteilte Genehmigung, den Betroffenen geschlossen unterzubringen und ihn dort gegen seinen Willen zwangsweise zu behandeln, nach den hier allein in Betracht kommenden betreuungsrechtlichen Grundsätzen für rechtlich unzulässig und daher nicht genehmigungsfähig (vgl. auch Entscheidung des Senats 17 W 37/05, BtPrax 2005, 235; anders hingegen OLG München, OLGR 2005, 394; OLG Düsseldorf, 25 Wx 73/03; OLG Schleswig, FamRZ 2002, 984; Roth in Erman, 11.Aufl. Rdnr. 29; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht 3. Aufl., § 1904, Rdnr. 16).
  • OLG Celle, 10.08.2005 - 17 W 37/05

    Vormundschaftliche Genehmigung der Einwilligung einer Betreuerin in die

    Die Gegenposition (OLG Schleswig, FamRZ 2002, 984; OLG Düsseldorf, Az. I -25 Wx 73/03; OLG München, OLGR 2005, 394; Roth in Erman, 11.Aufl. Rdnr. 29; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht 3.Aufl., § 1904, Rdnr.16) geht von einer grundsätzlichen Zulässigkeit der betreuungsrechtlichen Zwangsmedikation aus und sieht dabei die Regelungen des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 bzw. des § 1906 Abs. 4 BGB als ausreichende Rechtsgrundlage an.
  • OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05

    Zulässige Fixierung des einwilligungsunfähigen Betroffenen bei notwendiger

    Dies widersprich jedoch den Ausführungen des BGH, der in seiner Entscheidung zum Ausdruck gebracht hat, dass er den Einsatz von Zwangsmitteln zu einer vom Unterbringungszweck umfassten Behandlung nicht für generell ausgeschlossen hält (vgl. hierzu auch OLG Schleswig BtPrax 2002, 126 und BtPrax 2003, 223und Dodegge, Betreuungsrecht G Rn. 29 in Fn. 97).
  • OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07

    Rechtmäßigkeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer geschlossenen

    Die Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung gem. § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB setzt im Hinblick auf ihre Eingriffsintensität eine besondere Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme voraus; unter diesem Gesichtspunkt kann die Zulässigkeit der Maßnahme nicht unabhängig von einer Eigengefährdung der Betroffenen beurteilt werden (OLG Schleswig FGPrax 2002, 138).
  • BGH, 05.07.2005 - VI ZR 217/04

    Schadensersatz wegen unterlassener Unterbringung zum Zwecke einer Heilbehandlung

    Hier dagegen war darüber zu entscheiden, ob die Beklagten eine stationäre Unterbringung nach § 1906 BGB mit Erfolg hätten veranlassen können und müssen (vgl. auch OLG Schleswig NJW-RR 2002, 794 f.; Art. 13 Abs. 2 bayUnterbringungsgesetz).
  • AG Lübeck, 15.07.2011 - 4 XVII H 13700
    Nach herrschender und vom erkennenden Gericht geteilter Auffassung stellt die Vorschrift des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB daher zugleich eine Rechtsgrundlage für die Einwilligung des Betreuers in eine Heilbehandlung des einwilligungsunfähigen Betroffenen gegen dessen natürlichen Willen, d. h. auch unter Anwendung von Zwang gegen körperlichen Widerstand, dar (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 11.10.2000 - XII ZB 69/00 ; Beschluss vom 01.02.2006 - XII ZB 236/05 ; vgl. ferner Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss 25.01.2002 - 2 W 17/02 ; Beschluss vom 23.03.2007 - 2 W 61/07 ; OLG Karlsruhe, a. a. O.; OLG Köln, Beschluss vom 29.06.2006 - 16 Wx 141/06 ; OLG Celle, Beschluss vom 10.07.2007 - 17 W 72/07 u. a., alle zitiert nach Juris; aus dem Schrifttum etwa Jürgens/Marschner, Betreuungsrecht, 4. A. 2010, § 1904 Rdn. 12; eine spezielle Rechtsgrundlage fordernd Palandt/Diederichsen, BGB, 70. A. 2011, § 1906 Rdn. 20; zur Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug jüngst auch BVerfG, Beschluss vom 23.03.2011 - 2 BvR 882/09 , dort auch zur Vereinbarkeit mit der UN-BRK, zweifelnd insoweit Marschner, a. a. O.).
  • LG Verden, 13.12.2005 - 1 T 146/05

    Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt zur Durchführung einer

    Die Zulässigkeit von Zwangsbehandlungen ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (verneinend: z.B. OLGR Celle 2005, 728; bejahend: z.B. OLG Düsseldorf, 1-25 Wx 73/03, Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2002, 794, OLG München, FamRZ 2005, 1196 [OLG München 26.01.2005 - 33 AR 3/05] , Soergel, § 1906 Rn.50, Palandt, § 1906 Rn.10).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 22.01.2002 - 2 W 17/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,18539
OLG Rostock, 22.01.2002 - 2 W 17/02 (https://dejure.org/2002,18539)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22.01.2002 - 2 W 17/02 (https://dejure.org/2002,18539)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22. Januar 2002 - 2 W 17/02 (https://dejure.org/2002,18539)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 44

  • Wolters Kluwer

    Notargebühr für die Beurkundung der Belastungsvollmacht in der Urkunde ; Umfang der Vollmacht als maßgebend für die Berechnung des Gegenstandswertes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 75 (Leitsatz und Auszüge)

    § 44 KostO
    Gegenstandsgleichheit von Kaufvertrag und Belastungsvollmacht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.02.2006 - V ZB 152/05

    Geschäftswert und Notargebühren bei Beurkundung einer den Kaufpreis

    Eine andere Auffassung nimmt ihn an, wenn mit dem Grundpfandrecht die Kaufpreisfinanzierung und Investitionen des Käufers auf dem Kaufgegenstand abgesichert werden sollen (OLG Rostock MittBayNot 2002, 207; Assenmacher/Mathias, KostO, 15. Aufl., Stichwort Belastungsvollmacht; Bayerische Notarkasse (Hrsg.), Streifzug durch die Kostenordnung, 6. Aufl., Rdn. 1329).

    Nach einer auch von dem vorlegenden Gericht vertretenen Ansicht ist in einem solchen Fall der höhere Betrag der Belastungsermächtigung maßgeblich (OLG Köln MittRhNotK 1996, 103, 105 f.; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann/Tiedtke, KostO, 16. Aufl., § 44 Rdn. 79; Bay. Notarkasse, Streifzug durch die KostO, 6. Aufl., Rdn. 1330; Lappe, NJW 1992, 2800, 2805; vorbehaltlich einer Vergleichsberechnung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 KostO auch: OLG Naumburg ZNotP 1998, 208; OLG Rostock MittBayNot 2002, 207 mit zustimmender Anm. Tiedtke, ZNotP 2002, 204).

  • OLG Hamm, 19.09.2005 - 15 W 297/04

    Bewertung einer Belastungsvollmacht

    Für die Fallkonstellation der gleichzeitigen Beurkundung von Kaufvertrag und Belastungsvollmacht wird die Gegenstandsgleichheit im Sinne des § 44 Abs. 1 KostO in der obergerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig bejaht, wenn die Belastungsvollmacht dazu dient, Mittel für die Finanzierung des Kaufpreises oder andere, auf das Grundstück bezogene Investitionen aufzubringen (OLG Frankfurt/M. DNotZ 1977, 503; KG a.a.O.; OLG Celle a.a.O.; OLG Naumburg ZNotP 1998, 208; OLG Rostock ZNotP 2002, 203f; grundsätzlich auch OLG Köln MittRhNotK 1996, 103f).

    Während eine verbreitet vertretene Auffassung (OLG Naumburg ZNotP 1998, 208; OLG Rostock MittBayNot 2002, 307 mit zust. Anm. Tiedke ZNotP 2002, 203f; OLG Köln MittRhNotK 1996, 103f; ebenso Bengel/Tiedke in Korintenberg/Lappe/Bengel/ Reimann, KostO, 16. Aufl. § 44 Rdn.79; Bayrische Notarkasse, Streifzug durch die KostO, 6.Aufl. Rdn. 1330) die Vollmacht entsprechend ihrem erteilten Umfang mit der Folge einer differenzierten Gebührenberechnung nach § 44 Abs. 1 S. 2 KostO bewerten will, stehen das Kammergericht (DNotZ 1992, 117f mit zust. Anm. Hansens) und das OLG Celle (JurBüro 1997, 156f mit zust. Anm. Mümmler) auf dem Standpunkt, dass allein der Wert des Kaufvertrages maßgebend sei, die Kosten also allein nach § 44 Abs. 1 S. 1 KostO zu berechnen seien, wenn - wie dies in aller Regel der Fall ist - die Belastungsvollmacht dazu dient, dem Erwerber die vorzeitige wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks zu ermöglichen (ebenso Rohs/Wedewer, KostO, Stand 3/2005, § 44 Rdn.6f; Assenmacher/Mathias, KostO, 15.Aufl. S.490).

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