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   OLG Saarbrücken, 28.07.2004 - 2 W 181/04 - 29   

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https://dejure.org/2004,12682
OLG Saarbrücken, 28.07.2004 - 2 W 181/04 - 29 (https://dejure.org/2004,12682)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.07.2004 - 2 W 181/04 - 29 (https://dejure.org/2004,12682)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. Juli 2004 - 2 W 181/04 - 29 (https://dejure.org/2004,12682)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten; Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens; Notwendigkeit der Einholung eines unfallanalytischen Gutachtens zur substanziierten ...

  • Judicialis

    ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 567; ; ZPO § 569

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 104
    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für privates unfallanalytisches Sachverständigengutachten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kosten für Privatgutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1997 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Braunschweig, 27.03.2002 - 2 W 95/02
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.07.2004 - 2 W 181/04
    Da diese Gutachten eine gerichtliche Beweisaufnahme nicht entbehrlich machten, könnte die Erstattungsfähigkeit der streitgegenständlichen Gutachterkosten allenfalls aus dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit hergeleitet werden; dieser alleine ist indes nicht ausreichend, erforderlich ist vielmehr stets auch hier, dass eine Partei mangels eigener Sachkunde zur Beschaffung der zur Rechtsverfolgung erforderlichen Grundlagen sachverständigen Rates bedarf (vgl. OLG Braunschweig, JurBüro 2003, 311; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Juli 2003 - 21 W 33/03; OLGR Bamberg 2000, 268).
  • OLG Karlsruhe, 04.07.2003 - 21 W 33/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein Privatgutachten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.07.2004 - 2 W 181/04
    Da diese Gutachten eine gerichtliche Beweisaufnahme nicht entbehrlich machten, könnte die Erstattungsfähigkeit der streitgegenständlichen Gutachterkosten allenfalls aus dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit hergeleitet werden; dieser alleine ist indes nicht ausreichend, erforderlich ist vielmehr stets auch hier, dass eine Partei mangels eigener Sachkunde zur Beschaffung der zur Rechtsverfolgung erforderlichen Grundlagen sachverständigen Rates bedarf (vgl. OLG Braunschweig, JurBüro 2003, 311; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Juli 2003 - 21 W 33/03; OLGR Bamberg 2000, 268).
  • OLG Koblenz, 04.04.1991 - 14 W 166/91

    Privatgutachten; Erforderlichkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.07.2004 - 2 W 181/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, können die Kosten für ein Privatgutachten nur ausnahmsweise als Kosten des Rechtsstreits angesehen werden, wenn sie sich auf den konkreten Rechtsstreit beziehen und gerade mit Rücksicht auf diesen in Auftrag gegeben worden sind, sofern eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei diese die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte, was insbesondere dann der Fall ist, wenn die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage ist (BGH, MDR 2003, 413, m. w. N.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 21.Juni 2002 - 2 W 103/02-1-; OLGR Saarbrücken 2001, 437; OLGR Düsseldorf 1992, 114; OLG Koblenz, Rpfleger 1991, 388; OLG Bamberg, JurBüro 1976, 1687, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.07.2004 - 2 W 181/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, können die Kosten für ein Privatgutachten nur ausnahmsweise als Kosten des Rechtsstreits angesehen werden, wenn sie sich auf den konkreten Rechtsstreit beziehen und gerade mit Rücksicht auf diesen in Auftrag gegeben worden sind, sofern eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei diese die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte, was insbesondere dann der Fall ist, wenn die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage ist (BGH, MDR 2003, 413, m. w. N.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 21.Juni 2002 - 2 W 103/02-1-; OLGR Saarbrücken 2001, 437; OLGR Düsseldorf 1992, 114; OLG Koblenz, Rpfleger 1991, 388; OLG Bamberg, JurBüro 1976, 1687, jeweils m. w. N.).
  • OLG Celle, 25.07.2008 - 2 W 148/08

    Privatgutachten; Kostenfestsetzung; Notwendigkeit

    Die Erstattungsfähigkeit ist aber ausnahmsweise zu bejahen, wenn ein Privatgutachten dazu dient, ein gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen oder zumindest zu erschüttern (vgl. OLG Stuttgart a. a. O.. BAG BB 2007, 2636, zitiert nach juris, Rdz. 8) oder wenn die Partei nur auf der Basis eines Privatgutachtens in der Lage ist, substantiiert und sachgerecht schriftsätzlich vortragen zu können (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. April 2007, Az. 15 W 109/2006. BAG a. a. O.. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27. Juli 2004, Az. 2 W 181/2004 - 29, 2 W 181/2004).
  • AG Achern, 20.09.2011 - 1 C 135/11
    v. 28.7.2004 - 2 W 181/04; OLG Braunschweig, Beschl. v. 27.3.2002 - 2 W 95/02, JurBüro 2003, 311 f.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.2.1996 - 4 W 3/96, RuS 1996, 332; LG Hamburg, Beschl. v. 31.10.2002 - 315 O 475/01, JurBüro 2003, 511).
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