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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 22.03.2000 - 2 W 43/00   

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https://dejure.org/2000,9547
OLG Schleswig, 22.03.2000 - 2 W 43/00 (https://dejure.org/2000,9547)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.03.2000 - 2 W 43/00 (https://dejure.org/2000,9547)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. März 2000 - 2 W 43/00 (https://dejure.org/2000,9547)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuer; Staatskasse; Vergütung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verzögerlicher Vergütungsantrag des Betreuers

  • Judicialis

    BGB § 1901 II; ; BGB § 1835 IV; ; BGB § 1836 II a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1901
    Pflichten eines Betreuers für Schonung der Staatskasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuer haben ihre Entscheidungen ohne Rücksicht auf die Staatskasse zu treffen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 146/99

    Erlöschen von Ansprüchen auf Betreuervergütung - Anwendbarkeit neuen Rechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.03.2000 - 2 W 43/00
    Die dreimonatige Ausschlußfrist des § 15 Abs. 2 ZSEG begann - wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluß v. 13.10 1999 - 2 W 146/99 in SchlHA 2000, 41 F, = OLG Report für Bremen, Hamburg und Schleswig 2000, 77 f) - mit der Beendigung der Betreuung.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.05.2000 - 2 W 43/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,23450
OLG Celle, 25.05.2000 - 2 W 43/00 (https://dejure.org/2000,23450)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.05.2000 - 2 W 43/00 (https://dejure.org/2000,23450)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 2 W 43/00 (https://dejure.org/2000,23450)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Konkurseröffnung wegen Verfahrensmangels; Erledigung des Konkursantrags nach Konkurseröffnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 02.03.2000 - 2 W 15/00

    Ausschluss der Rücknahme des Insolvenzantrags nach Erlass des

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2000 - 2 W 43/00
    Zwar ist aufgrund des hier anwendbaren Rechtes der Konkursordnung - der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens ist schon am 20. März 1998 gestellt worden - die sofortige weitere Beschwerde nicht nach § 7 Abs. 1 InsO, sondern nach § 73 Abs. 3 KO zulässig, mit der Folge, dass die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde u.a. auch eine Divergenz der Entscheidungen von Amts- und Landgericht im Sinne der §§ 568 Satz 2 ZPO voraussetzt (dazu dass eine solche Divergenz für die Zulässigkeit dieser sofortigen weiteren Beschwerde nach § 7 Abs. 1 InsO nicht mehr Voraussetzung ist, s. OLG Celle, Beschl. v. 28.02.2000 - 2 W 9/00 - ZIP 2000, 802; Beschl. v. 08.03.2000 - 2 W 23/00, ZIP 2000, 706; weitere Nachweise bei Pape, ZInsO 2000, 221; zur Rechtslage nach der KO s. OLG Celle, Beschl. V. 20.1.1999 - 2 W 8/99, ZInsO 1999, 182 (LS)).

    Dies gilt nicht nur für Verfahren nach der Insolvenzordnung, wie der Senat bereits mit Beschluss vom 2. März 2000 (2 W 15/00 = ZIP 2000, 673 ff.) im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens nach der Insolvenzordnung entschieden hat, sondern auch für das Verfahren nach der Konkursordnung, in dem die Befriedigung der Forderung des Antragstellers nach Eröffnung des Konkursverfahrens ebenfalls keinen Grund für die Rücknahme des Antrags oder die Erklärung der Erledigung des Konkursantragsverfahrens mehr geben kann (dazu LG Göttingen, ZIP 1998, 571; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 103 Rn. 4 ff.; Pape in: Kübler/Prütting, InsO, § 13 Rn. 19 ff.).

    Für diesen Fall, der jedoch wegen der Unanwendbarkeit von Vorschriften der Insolvenzordnung auf das Konkursverfahren hier nicht anzunehmen ist, wäre die Beschwerde des Schuldners schon nicht zuzulassen gewesen, nachdem der Senat mit Beschluss vom 2. März 2000 (ZIP 2000, 673) entschieden hat, dass eine Rücknahme oder Erledigungserklärung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Erlass der Eröffnungsentscheidung nicht mehr in Betracht kommt.

  • OLG Celle, 08.03.2000 - 2 W 23/00

    Tragung der Kosten des Verfahrens der vorläufigen Insolvenzverwaltung;

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2000 - 2 W 43/00
    Zwar ist aufgrund des hier anwendbaren Rechtes der Konkursordnung - der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens ist schon am 20. März 1998 gestellt worden - die sofortige weitere Beschwerde nicht nach § 7 Abs. 1 InsO, sondern nach § 73 Abs. 3 KO zulässig, mit der Folge, dass die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde u.a. auch eine Divergenz der Entscheidungen von Amts- und Landgericht im Sinne der §§ 568 Satz 2 ZPO voraussetzt (dazu dass eine solche Divergenz für die Zulässigkeit dieser sofortigen weiteren Beschwerde nach § 7 Abs. 1 InsO nicht mehr Voraussetzung ist, s. OLG Celle, Beschl. v. 28.02.2000 - 2 W 9/00 - ZIP 2000, 802; Beschl. v. 08.03.2000 - 2 W 23/00, ZIP 2000, 706; weitere Nachweise bei Pape, ZInsO 2000, 221; zur Rechtslage nach der KO s. OLG Celle, Beschl. V. 20.1.1999 - 2 W 8/99, ZInsO 1999, 182 (LS)).
  • OLG Celle, 28.02.2000 - 2 W 9/00

    Zuordnung des Schuldners zum Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren;

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2000 - 2 W 43/00
    Zwar ist aufgrund des hier anwendbaren Rechtes der Konkursordnung - der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens ist schon am 20. März 1998 gestellt worden - die sofortige weitere Beschwerde nicht nach § 7 Abs. 1 InsO, sondern nach § 73 Abs. 3 KO zulässig, mit der Folge, dass die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde u.a. auch eine Divergenz der Entscheidungen von Amts- und Landgericht im Sinne der §§ 568 Satz 2 ZPO voraussetzt (dazu dass eine solche Divergenz für die Zulässigkeit dieser sofortigen weiteren Beschwerde nach § 7 Abs. 1 InsO nicht mehr Voraussetzung ist, s. OLG Celle, Beschl. v. 28.02.2000 - 2 W 9/00 - ZIP 2000, 802; Beschl. v. 08.03.2000 - 2 W 23/00, ZIP 2000, 706; weitere Nachweise bei Pape, ZInsO 2000, 221; zur Rechtslage nach der KO s. OLG Celle, Beschl. V. 20.1.1999 - 2 W 8/99, ZInsO 1999, 182 (LS)).
  • LG Göttingen, 23.02.1998 - 10 T 10/98
    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2000 - 2 W 43/00
    Dies gilt nicht nur für Verfahren nach der Insolvenzordnung, wie der Senat bereits mit Beschluss vom 2. März 2000 (2 W 15/00 = ZIP 2000, 673 ff.) im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens nach der Insolvenzordnung entschieden hat, sondern auch für das Verfahren nach der Konkursordnung, in dem die Befriedigung der Forderung des Antragstellers nach Eröffnung des Konkursverfahrens ebenfalls keinen Grund für die Rücknahme des Antrags oder die Erklärung der Erledigung des Konkursantragsverfahrens mehr geben kann (dazu LG Göttingen, ZIP 1998, 571; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 103 Rn. 4 ff.; Pape in: Kübler/Prütting, InsO, § 13 Rn. 19 ff.).
  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97

    Aufhebungsvertrag beim Betriebsübergang

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2000 - 2 W 43/00
    Zwar ist aufgrund des hier anwendbaren Rechtes der Konkursordnung - der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens ist schon am 20. März 1998 gestellt worden - die sofortige weitere Beschwerde nicht nach § 7 Abs. 1 InsO, sondern nach § 73 Abs. 3 KO zulässig, mit der Folge, dass die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde u.a. auch eine Divergenz der Entscheidungen von Amts- und Landgericht im Sinne der §§ 568 Satz 2 ZPO voraussetzt (dazu dass eine solche Divergenz für die Zulässigkeit dieser sofortigen weiteren Beschwerde nach § 7 Abs. 1 InsO nicht mehr Voraussetzung ist, s. OLG Celle, Beschl. v. 28.02.2000 - 2 W 9/00 - ZIP 2000, 802; Beschl. v. 08.03.2000 - 2 W 23/00, ZIP 2000, 706; weitere Nachweise bei Pape, ZInsO 2000, 221; zur Rechtslage nach der KO s. OLG Celle, Beschl. V. 20.1.1999 - 2 W 8/99, ZInsO 1999, 182 (LS)).
  • LG Potsdam, 11.06.2002 - 5 T 164/02

    Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen aussenstehender

    Ab dem Eröffnungszeitpunkt handelt es sich um ein - nicht mehr der Disposition des Gläubigers und Antragstellers unterworfenes - Offizialverfahren (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 25.05.2000, Az. 2 W 43/00).
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