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   OLG Stuttgart, 23.08.2007 - 2 W 46/07   

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https://dejure.org/2007,18036
OLG Stuttgart, 23.08.2007 - 2 W 46/07 (https://dejure.org/2007,18036)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.08.2007 - 2 W 46/07 (https://dejure.org/2007,18036)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. August 2007 - 2 W 46/07 (https://dejure.org/2007,18036)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Der Streitwert für eine Verletzung der Impressumspflichten und der Hinweispflichten auf ein Widerrufs- undRückgaberecht im Internethandel ist im Wettbewerbsprozess bereits im einstweiligen Verfügungsverfahrenmit 15.000 EUR zu bemessen.

  • openjur.de

    Wettbewerbsrecht: Höhe des Streitwerts bei Wettbewerbsverstoß im Internet - hier Fehlen der Anbieterkennung und eines Hinweises auf das Widerrufs- und Rückgaberecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Streitwerts bei Vorliegen eines Wettbewerbsverstoßes im Internet durch Fehlen der Anbieterkennung und eines Hinweises auf das Widerrufsrecht und Rückgaberecht

  • kanzlei.biz

    Streitwert bei Verletzung von Impressumspflichten bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren mit 15.000 EUR zu bemessen

  • info-it-recht.de

    Streitwert bei Impressumgspflichtverletzung 15.000,00 EUR

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Fliegender Gerichtsstand: Was kostet eine falsche Widerrufsbelehrung?

Verfahrensgang

  • LG Hechingen - 5 O 42/07
  • OLG Stuttgart, 23.08.2007 - 2 W 46/07

Papierfundstellen

  • MIR 2007, Dok. 341
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 17.08.2006 - 6 W 117/06

    Wettbewerbsrechtliches Verfügungsverfahren: Streitwertbemessung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.08.2007 - 2 W 46/07
    Die Geschäftssitze der Beteiligten liegen zwar sehr weit auseinander, sodass unmittelbare geschäftliche Berührungspunkte nur wenig zu erkennen sein mögen (vgl. hierzu auch OLG Frankfurt B. v. 17.08.2006 - 6 W 117/06).

    Zwar mögen das Fehlen der Anbieterdaten und der fehlende Hinweis auf ein Widerrufs- und Rückgaberecht als solche nicht geeignet sein, die Kaufentscheidung zu Gunsten des Verletzers und zum Nachteil seiner sich gesetzestreu verhaltenden Konkurrenten zu beeinflussen, da sie erst im Falle einer Vertragsstörung Bedeutung erlangen (vgl. hierzu OLG Frankfurt a.a.O. 6 W 117/06).

  • KG, 14.11.2006 - 5 W 254/06

    Streitwert für wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch: Preisangabenverstoß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.08.2007 - 2 W 46/07
    Allerdings erscheinen die von den Antragstellervertretern vorgelegten Entscheidungen jenseits der dort enthaltenen allgemeinen Bemessungsgrundsätze nur eingeschränkt tauglich für eine Übertragung auf den vorliegenden Fall, weil in jenen Beschlüssen der hier konkret in Rede stehende Verstoß der vorgelegten Entscheidung nicht verlässlich entnommen werden kann oder so nicht gegeben war (OLG Frankfurt B. v. 09.05.2006 - 25 W 37/06 [dort nur auf den nicht überlieferten landgerichtlichen Tenor Bezug genommen, nach welchem es ersichtlich um die Beanstandung der Art und Weise ging, wie jener Antragsgegner auf der Handelsplattform eBay von ihm vertriebene Ware anbot - Streitwertfestsetzung: 25.000,00 EUR]; KG B. v. 14.11.2006 - 5 W 254/06 [dort nicht erfolgte Hinweise auf zusätzlich erhobene Liefer- und Versandkosten sowie sonstige Preisbestandteile in Internet-Werbung - Streitwertfestsetzung: 5.000,00 EUR]; OLG Hamm - 4 W 19/07 [kein Hinweis in eBay-Angebot auf Versandkosten] - Streitwertfestsetzung: 10.000,00 EUR).

    Gegen den Streitwertminderungstatbestand der einfach gelagerten Sache spricht in der Regel, wenn verschiedene Einwendungen erhoben werden (Köhler in Hefermehl/Köhler/ Bornkamm, WettbewerbsR, 25. Aufl. [2007], § 25 UWG, 5.22; KG B. v. 14.11.2006 - 5 W 254/06 [I 5 b]).

  • OLG Hamm, 28.03.2007 - 4 W 19/07

    Ohne Einschränkung des Liefergebietes müssen Versandkosten für das Ausland

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.08.2007 - 2 W 46/07
    Allerdings erscheinen die von den Antragstellervertretern vorgelegten Entscheidungen jenseits der dort enthaltenen allgemeinen Bemessungsgrundsätze nur eingeschränkt tauglich für eine Übertragung auf den vorliegenden Fall, weil in jenen Beschlüssen der hier konkret in Rede stehende Verstoß der vorgelegten Entscheidung nicht verlässlich entnommen werden kann oder so nicht gegeben war (OLG Frankfurt B. v. 09.05.2006 - 25 W 37/06 [dort nur auf den nicht überlieferten landgerichtlichen Tenor Bezug genommen, nach welchem es ersichtlich um die Beanstandung der Art und Weise ging, wie jener Antragsgegner auf der Handelsplattform eBay von ihm vertriebene Ware anbot - Streitwertfestsetzung: 25.000,00 EUR]; KG B. v. 14.11.2006 - 5 W 254/06 [dort nicht erfolgte Hinweise auf zusätzlich erhobene Liefer- und Versandkosten sowie sonstige Preisbestandteile in Internet-Werbung - Streitwertfestsetzung: 5.000,00 EUR]; OLG Hamm - 4 W 19/07 [kein Hinweis in eBay-Angebot auf Versandkosten] - Streitwertfestsetzung: 10.000,00 EUR).
  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03

    Anbieterkennzeichnung im Internet

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.08.2007 - 2 W 46/07
    Da auch der Frage, welchen konkreten Gewinn der Antragsgegner aus seiner beanstandeten Werbung gezogen hat, nur untergeordnete Bedeutung für die Streitwertbemessung zukommt, zudem in Wettbewerbsprozessen nach der Rechtsprechung des Senats im Verfügungsverfahren in der Regel kein Streitwertabschlag im Verhältnis zum korrespondierendem Hauptsacheverfahren zu geschehen hat und auch der erkennbare Unternehmenszuschnitt der Beteiligten, insbesondere derjenige der Antragstellerin, nicht als unterdurchschnittlich eingestuft werden kann, sieht der Senat kein durchgreifendes Hindernis, den vom BGH selbst zu Grunde gelegten Streitwert in seinem für die hier betroffene Grundfrage (Hinweisanforderung) als Leitentscheidung einzustufenden Revisionsurteil ZIP 2006, 2041 - Anbieterkennzeichnung im Internet mit 15.000,00 EUR auch hier heranzuziehen.
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