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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.03.2015 - 2 W 5/15   

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https://dejure.org/2015,10606
OLG Hamburg, 18.03.2015 - 2 W 5/15 (https://dejure.org/2015,10606)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.03.2015 - 2 W 5/15 (https://dejure.org/2015,10606)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. März 2015 - 2 W 5/15 (https://dejure.org/2015,10606)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Auslegung eines handschriftlichen Testaments anhand einer formunwirksamen letztwilligen Verfügung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 2084 ; BGB § 2247 ; BGB § 133
    Zulässigkeit der Auslegung eines handschriftlichen Testaments anhand einer formunwirksamen letztwilligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 665
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.10.1962 - V ZR 129/62

    Feststellung der Unwirksamkeit der Anfechtung eines Erbvertrages - Anfechtung

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.03.2015 - 2 W 5/15
    Es kommt nicht darauf an, was sich ein verständiger Mensch vorstellen würde, sondern darauf, was der Erblasser konkret sich vorgestellt hat (vgl. BGH NJW 1963, 246 ff, 248).
  • OLG Köln, 06.10.2014 - 2 Wx 249/14

    Anforderungen an die Form eines eigenhändigen Testaments; Wirksamkeit der

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.03.2015 - 2 W 5/15
    Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Verfügungen von Todes wegen dem Formzwang unterliegen mit der Folge, dass der ermittelte wirkliche Wille des Erblassers formnichtig erklärt ist (§ 125 BGB), wenn er im Testament selbst nicht wenigstens einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat, indem er dort zumindest vage oder versteckt angedeutet ist (vgl. OLG Köln MDR 2015, 39-40).
  • BGH, 29.05.1980 - IVa ZR 26/80

    Abgrenzung der unzulässigen Bezugnahme von außerhalb des Testaments liegenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.03.2015 - 2 W 5/15
    Bietet aber das Testament eine Grundlage für die Auslegung, und sei sie auch noch so gering, dann kann dem Ergebnis der gebotenen Auslegung Formnichtigkeit nicht entgegengehalten werden (vgl. BGH MDR 1980, 831 nach juris).
  • BGH, 10.11.2021 - IV ZB 30/20

    Nachlasssache: Wirksamkeit einer Erbeinsetzung in einem eigenhändigen Testament

    Die Unterscheidung zwischen erläuternden und ergänzenden Bezugnahmen birgt jedoch die Gefahr erheblicher Abgrenzungsschwierigkeiten und hat zum Teil zu einer zu großzügigen Zulassung von Bezugnahmen auf nicht formwirksame Anlagen geführt (vgl. OLG Hamburg ZEV 2016, 32 Rn. 17 f.).
  • OLG Frankfurt, 30.07.2020 - 20 W 79/19

    Zur Formwirksamkeit des testamentum mysticum

    Dann ist die Erbeinsetzung wegen Formmangels nichtig (BayObLG Rpfleger 1979, 383; BayObLG NJW-RR 1990, 1481, 1482; OLG Hamm FamRZ 2006, 1484, 1485; OLG München NJW-RR 2011, 156; OLG Köln FamRZ 2015, 1529, 1531; a.A. OLG Hamburg FamRZ 2016, 665, 666, das zwar formal dieser Rechtsprechung zustimmt, dessen Ergebnis aber damit nicht im Einklang steht).
  • OLG Saarbrücken, 15.01.2019 - 5 W 90/18

    Auslegung einer Erbeinsetzung zugunsten des Fiskus als Testamentsvollstreckung

    Ist das der Fall, so können für die Auslegung auch maschinengeschriebene Schriftstücke, die für sich genommen der Form des § 2247 BGB nicht entsprechen würden, berücksichtigt werden (OLG Hamburg, FamRZ 2016, 665).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.02.2015 - I-2 W 5/15   

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https://dejure.org/2015,74809
OLG Düsseldorf, 26.02.2015 - I-2 W 5/15 (https://dejure.org/2015,74809)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.02.2015 - I-2 W 5/15 (https://dejure.org/2015,74809)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - I-2 W 5/15 (https://dejure.org/2015,74809)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 19.06.1991 - 14 W 341/91

    Vorprozessuales Gutachten; Gutachterkosten; Erstattungsfähigkeit;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2015 - 2 W 5/15
    Aufwendungen von dritter Seite, die im Hinblick auf einen konkreten Rechtsstreit erbracht werden, sind nur ausnahmsweise erstattungsfähig, nämlich dann, wenn die Partei sie anderenfalls selbst hätte erbringen müssen und der Dritte sie von ihr wieder zurückverlangt (vgl. OLG Koblenz, RPfleger 1992, 129 f.; OLG München, MDR 1987, 148, beide betr.
  • BGH, 18.12.2012 - X ZB 11/12

    Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2015 - 2 W 5/15
    Aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 18. Dezember 2012 (X ZB 11/12- Doppelvertretung in Nichtigkeitsverfahren, GRUR 2012, 411) ergibt sich nichts Anderes.
  • OLG München, 03.11.1986 - 11 W 2683/86

    Parteikosten; Erstattungsfähigkeit; Haftpflichtversicherer; Rechtsstreit; Kosten;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2015 - 2 W 5/15
    Aufwendungen von dritter Seite, die im Hinblick auf einen konkreten Rechtsstreit erbracht werden, sind nur ausnahmsweise erstattungsfähig, nämlich dann, wenn die Partei sie anderenfalls selbst hätte erbringen müssen und der Dritte sie von ihr wieder zurückverlangt (vgl. OLG Koblenz, RPfleger 1992, 129 f.; OLG München, MDR 1987, 148, beide betr.
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 148/10

    Glücksspielverband

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2015 - 2 W 5/15
    Aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 18. Dezember 2012 (X ZB 11/12- Doppelvertretung in Nichtigkeitsverfahren, GRUR 2012, 411) ergibt sich nichts Anderes.
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2 W 6/18

    Umfang der Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltsgebühren

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss v. 26.02.2015 - 2 W 5/15, BeckRS 2015, 122209) sind im Einspruchsverfahren entstandenen Kosten nicht erstattungsfähig, weil diese Kosten nicht im Verletzungsprozess angefallen sind.
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