Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 14.11.2006 - 2 W 60/06   

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https://dejure.org/2006,2476
OLG Braunschweig, 14.11.2006 - 2 W 60/06 (https://dejure.org/2006,2476)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 14.11.2006 - 2 W 60/06 (https://dejure.org/2006,2476)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 14. November 2006 - 2 W 60/06 (https://dejure.org/2006,2476)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Betreuervergütung: Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der pauschalen Vergütungsregelung für Berufsbetreuer nicht mittelloser Betreuter in besonders aufwändigen und schwierigen Betreuungen und der Einbeziehung von Reisekosten zur ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 2 VBVG; § 5 Abs. 3 VBVG; § 1835 Abs. 3 BGB; § 1836 Abs. 1 BGB; § 1836c BGB; § 1836d BGB; § 1908 i BGB; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 12 Abs. 1 GG
    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsregelung für Berufsbetreuer nicht mittelloser Betroffener (VBVG); Feststellung einer Erstbetreuung mit der Folge einer erhöhten Anfangsvergütung; Zulässigkeit gesetzlicher Vergütungsregelungen im Bereich der Berufsbetreuer

  • OLG Braunschweig
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsregelung für Berufsbetreuer nicht mittelloser Betroffener (VBVG); Feststellung einer Erstbetreuung mit der Folge einer erhöhten Anfangsvergütung; Zulässigkeit gesetzlicher Vergütungsregelungen im Bereich der Berufsbetreuer

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Inklusivstundensätze, Pauschalvergütung, Reisekosten, Verfassungswidrigkeit, Mittellose Betreuete

  • Judicialis

    VBVG § 3; ; VBVG § ... 3 Abs. 3; ; VBVG § 4; ; VBVG § 4 Abs. 1; ; VBVG § 4 Abs. 1 Nr. 2; ; VBVG § 4 Abs. 2; ; VBVG § 4 Abs. 2 S. 1; ; VBVG § 4 Abs. 2 S. 2; ; VBVG § 5; ; VBVG § 5 Abs. 1; ; VBVG § 5 Abs. 1 Nr. 1; ; VBVG § 5 Abs. 1 Nr. 2; ; VBVG § 5 Abs. 1 Nr. 4; ; VBVG § 5 Abs. 3; ; VBVG § 6; ; BGB § 1835 Abs. 3; ; BGB § 1836 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 1836 c; ; BGB § 1836 d; ; BGB § 1899; ; BGB § 1899 Abs. 2; ; BGB § 1899 Abs. 4; ; BGB § 1908 i; ; BGB § 1908 n; ; FGG § 28; ; FGG § 69 a III 3; ; RVG § 51

  • huethig-jehle-rehm.de PDF, S. 30

    Vergütungsregelung für Vermögende ist verfassungswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 100 Abs. 1; VBVG § 4 § 5
    Richtervorlage betreffend die Verfassungswidrigkeit der pauschalierten Betreuervergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 320 (Ls.)
  • FamRZ 2007, 303
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05

    Pauschaler Stundensatz bei Erstbestellung des Betreuers - Stundensatz bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.11.2006 - 2 W 60/06
    Insofern folgen das Amtsgericht und das Landgericht der Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte (für mittellose Betreute: OLG Schleswig Beschluss vom 25.1.2006 FamRZ 2006, 649f = BtPrax 2006, 74ff = SchlHA 2006, 239ff; OLG Schleswig Beschluss vom 2.2.2006 FGPrax 2006, 166f = SchlHA 2006, 241f; OLG München Beschluss vom 9.2.2006 FamRZ 2006, 647ff = MDR 2006, 932ff; offen, ob Betreuter mittellos: OLG Karlsruhe Beschluss vom 26.5.2006 Justiz 2006, 342 zitiert nach Juris; für nicht mittellose Betreute: OLG Hamm Beschluss vom 11.4.2006 FamRZ 2006, 1066 (dort nur Leitsatz) = FGPrax 2006, 209ff).

    In der Rechtsprechung wird für den Fall längerer Unterbrechungen der Betreuung, insbesondere zwischen einer vorläufigen Betreuung im Rahmen einer einstweiligen Anordnung und der dauerhaften Anordnung einer Betreuung, angenommen, dass dann die Fristen in § 5 VBVG nach der Unterbrechung neu laufen (jeweils für mittellose Betreute: OLG Zweibrücken Beschluss vom 21.2.2006 NJW-RR 2006, 725f = FGPrax 2006, 121f = MDR 2006, 932 für eine Unterbrechung von 9 Monaten; OLG München Beschluss vom 9.2.2006 FamRZ 2006, 647ff = MDR 2006, 932ff erwogen, für eine Unterbrechung von weniger als 3 Monaten nach Tod des Betreuers jedoch abgelehnt; OLG München Beschluss vom 28.7.2006 FGPrax 2006, 213ff erwogen, für eine Unterbrechung von 6 Monaten bei besonderen Umständen abgelehnt).

    Eine solche erhöhte Vergütung sei danach zwar nicht in den Fällen des Todes des Betreuers (Fall des OLG München Beschluss vom 9.2.2006 FamRZ 2006, 647ff = MDR 2006, 932ff) oder bei einem Betreuerwechsel wegen einer (bloßen) mangelnden Eignung des vorherigen Betreuers (Fall des OLG Schleswig Beschluss vom 25.1.2006 FamRZ 2006, 649f = BtPrax 2006, 74ff = SchlHA 2006, 239ff) gerechtfertigt.

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.11.2006 - 2 W 60/06
    In seinem Beschluss vom 15.12.1999 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 101, 331ff = FamRZ 2000, 345ff = BtPrax 2000, 77ff) im Rahmen der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der von 1990 bis 1998 geltenden Regelung der Vergütung von Berufsbetreuern Maßstäbe für eine solche Vergütungsregelung erörtert, die auch hier gelten.

    Gesetzliche Vergütungsregelungen sind im Bereich der Berufsbetreuer grundsätzlich gemäß Art. 12 I GG zulässig (vgl. BVerfGE 101, 331ff = FamRZ 2000, 345ff = BtPrax 2000, 77ff zur von 1990 bis 1998 geltenden Regelung).

  • OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 240/05

    Betreuervergütung: Bemessung der Vergütungszeiträume nach neuem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.11.2006 - 2 W 60/06
    Insofern folgen das Amtsgericht und das Landgericht der Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte (für mittellose Betreute: OLG Schleswig Beschluss vom 25.1.2006 FamRZ 2006, 649f = BtPrax 2006, 74ff = SchlHA 2006, 239ff; OLG Schleswig Beschluss vom 2.2.2006 FGPrax 2006, 166f = SchlHA 2006, 241f; OLG München Beschluss vom 9.2.2006 FamRZ 2006, 647ff = MDR 2006, 932ff; offen, ob Betreuter mittellos: OLG Karlsruhe Beschluss vom 26.5.2006 Justiz 2006, 342 zitiert nach Juris; für nicht mittellose Betreute: OLG Hamm Beschluss vom 11.4.2006 FamRZ 2006, 1066 (dort nur Leitsatz) = FGPrax 2006, 209ff).

    Eine solche erhöhte Vergütung sei danach zwar nicht in den Fällen des Todes des Betreuers (Fall des OLG München Beschluss vom 9.2.2006 FamRZ 2006, 647ff = MDR 2006, 932ff) oder bei einem Betreuerwechsel wegen einer (bloßen) mangelnden Eignung des vorherigen Betreuers (Fall des OLG Schleswig Beschluss vom 25.1.2006 FamRZ 2006, 649f = BtPrax 2006, 74ff = SchlHA 2006, 239ff) gerechtfertigt.

  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.11.2006 - 2 W 60/06
    Die frühere gesetzliche Regelung traf im BVormVG nur eine Regelung für die Vergütung des Betreuers mittelloser Betreuter aus der Staatskasse, deren Stundensätze für vermögende Betreute eine Orientierungshilfe darstellte, die nicht unterschritten und nur überschritten werden durfte, wenn die Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte dies ausnahmsweise gebot (vgl. BGHZ 145, 104ff = NJW 2000, 3709ff).
  • OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05

    Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.11.2006 - 2 W 60/06
    Insofern folgen das Amtsgericht und das Landgericht der Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte (für mittellose Betreute: OLG Schleswig Beschluss vom 25.1.2006 FamRZ 2006, 649f = BtPrax 2006, 74ff = SchlHA 2006, 239ff; OLG Schleswig Beschluss vom 2.2.2006 FGPrax 2006, 166f = SchlHA 2006, 241f; OLG München Beschluss vom 9.2.2006 FamRZ 2006, 647ff = MDR 2006, 932ff; offen, ob Betreuter mittellos: OLG Karlsruhe Beschluss vom 26.5.2006 Justiz 2006, 342 zitiert nach Juris; für nicht mittellose Betreute: OLG Hamm Beschluss vom 11.4.2006 FamRZ 2006, 1066 (dort nur Leitsatz) = FGPrax 2006, 209ff).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2006 - 19 Wx 1/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsbemessung bei Wechsel vom ehrenamtlichen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.11.2006 - 2 W 60/06
    Insofern folgen das Amtsgericht und das Landgericht der Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte (für mittellose Betreute: OLG Schleswig Beschluss vom 25.1.2006 FamRZ 2006, 649f = BtPrax 2006, 74ff = SchlHA 2006, 239ff; OLG Schleswig Beschluss vom 2.2.2006 FGPrax 2006, 166f = SchlHA 2006, 241f; OLG München Beschluss vom 9.2.2006 FamRZ 2006, 647ff = MDR 2006, 932ff; offen, ob Betreuter mittellos: OLG Karlsruhe Beschluss vom 26.5.2006 Justiz 2006, 342 zitiert nach Juris; für nicht mittellose Betreute: OLG Hamm Beschluss vom 11.4.2006 FamRZ 2006, 1066 (dort nur Leitsatz) = FGPrax 2006, 209ff).
  • OLG Zweibrücken, 21.02.2006 - 3 W 8/06

    Betreuervergütung: Stundenansatz bei nach neun Monaten betreuungsloser

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.11.2006 - 2 W 60/06
    In der Rechtsprechung wird für den Fall längerer Unterbrechungen der Betreuung, insbesondere zwischen einer vorläufigen Betreuung im Rahmen einer einstweiligen Anordnung und der dauerhaften Anordnung einer Betreuung, angenommen, dass dann die Fristen in § 5 VBVG nach der Unterbrechung neu laufen (jeweils für mittellose Betreute: OLG Zweibrücken Beschluss vom 21.2.2006 NJW-RR 2006, 725f = FGPrax 2006, 121f = MDR 2006, 932 für eine Unterbrechung von 9 Monaten; OLG München Beschluss vom 9.2.2006 FamRZ 2006, 647ff = MDR 2006, 932ff erwogen, für eine Unterbrechung von weniger als 3 Monaten nach Tod des Betreuers jedoch abgelehnt; OLG München Beschluss vom 28.7.2006 FGPrax 2006, 213ff erwogen, für eine Unterbrechung von 6 Monaten bei besonderen Umständen abgelehnt).
  • OLG Schleswig, 02.02.2006 - 2 W 12/06

    Betreuervergütung: Stundensatz und Stundenansatz eines nachträglich bestellten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.11.2006 - 2 W 60/06
    Insofern folgen das Amtsgericht und das Landgericht der Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte (für mittellose Betreute: OLG Schleswig Beschluss vom 25.1.2006 FamRZ 2006, 649f = BtPrax 2006, 74ff = SchlHA 2006, 239ff; OLG Schleswig Beschluss vom 2.2.2006 FGPrax 2006, 166f = SchlHA 2006, 241f; OLG München Beschluss vom 9.2.2006 FamRZ 2006, 647ff = MDR 2006, 932ff; offen, ob Betreuter mittellos: OLG Karlsruhe Beschluss vom 26.5.2006 Justiz 2006, 342 zitiert nach Juris; für nicht mittellose Betreute: OLG Hamm Beschluss vom 11.4.2006 FamRZ 2006, 1066 (dort nur Leitsatz) = FGPrax 2006, 209ff).
  • OLG Zweibrücken, 06.03.2006 - 3 W 3/06

    Betreuung: Abrechnung eines erhöhten Zeitaufwands durch den Betreuer bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.11.2006 - 2 W 60/06
    Das Oberlandesgericht Zweibrücken (Beschluss vom 6.3.2006 NJW-RR 2006, 873ff = FamRZ 2006, 1060f = FGPrax 2006, 167f; ähnlich: Deinert JurBüro 2005, 285f) hat angenommen, dass bei einem Betreuerwechsel der neue Betreuer in Ausnahmefällen eine Vergütung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 VBVG wie bei einer Erstbetreuung erhalten könne.
  • OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06

    Vorläufige und endgültige Betreuung bei strafrechtlicher Unterbringung in

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.11.2006 - 2 W 60/06
    In der Rechtsprechung wird für den Fall längerer Unterbrechungen der Betreuung, insbesondere zwischen einer vorläufigen Betreuung im Rahmen einer einstweiligen Anordnung und der dauerhaften Anordnung einer Betreuung, angenommen, dass dann die Fristen in § 5 VBVG nach der Unterbrechung neu laufen (jeweils für mittellose Betreute: OLG Zweibrücken Beschluss vom 21.2.2006 NJW-RR 2006, 725f = FGPrax 2006, 121f = MDR 2006, 932 für eine Unterbrechung von 9 Monaten; OLG München Beschluss vom 9.2.2006 FamRZ 2006, 647ff = MDR 2006, 932ff erwogen, für eine Unterbrechung von weniger als 3 Monaten nach Tod des Betreuers jedoch abgelehnt; OLG München Beschluss vom 28.7.2006 FGPrax 2006, 213ff erwogen, für eine Unterbrechung von 6 Monaten bei besonderen Umständen abgelehnt).
  • BGH, 21.10.2009 - XII ZB 66/08

    Weiterverfolgte Aufwendungsersatzansprüche eines Betreuers als selbstständige

    Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1 hat das Oberlandesgericht das Verfahren ausgesetzt und die Sache gemäß Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (FamRZ 2007, 303).

    Das Oberlandesgericht verweist wegen seiner - fortbestehenden - verfassungsrechtlichen Bedenken im Einzelnen auf seine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (FamRZ 2007, 303).

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvL 10/06

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Vergütung von Vormündern

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 14. November 2006 (2 W 60/06) -.
  • OLG Hamm, 27.05.2008 - 28 U 158/07

    Anwaltliche Pflichtverletzung wegen unzureichender Aufklärung über die geringen

    Exemplarisch hierfür kann auf die durch den Beklagten zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs NJW 2007, 320, 321 (Urteil vom 22.11.2006) verwiesen werden: Der dortige Kläger hatte einen PKW von dem Geschäftsführer einer GmbH erworben.
  • OLG Schleswig, 03.09.2008 - 2 W 193/07

    Beschwerdezulassung ist keine Rechtsmittelbelehrung

    Mindereinnahmen können zudem ggf. auch durch andere weniger aufwendungsintensive Betreuungen aufgefangen wird (s. dazu auch die Ausführungen des BVerfG zu der vom Gesetzgeber angestrebten Mischkalkulation, FamRZ 2007, 622 auf die Vorlage des OLG Braunschweig, FamRZ 2007, 303; LG Düsseldorf FamRZ 2007, 2108).
  • OLG Karlsruhe, 08.05.2009 - 11 Wx 18/08

    Betreuervergütung: Verfassungsmäßigkeit der Regelung über die pauschale Vergütung

    Dem vermag der Senat - übereinstimmend mit dem Landgericht - nicht zu folgen (gegen eine Verfassungswidrigkeit nach derzeitigem Stand auch Unruh, BtPrax 2005, 121; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 5. Mai 2008 - 17 W 36/08, zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 13. November 2007 - 16 Wx 253/07, FGPrax 2008, 108, zur Regelung in § 4 Absatz 2 Satz 1 VBVG; a. A. OLG Braunschweig, Vorlagebeschluss vom 14. November 2006 - 2 W 60/06, FamRZ 2007, 303; Bestelmeyer, RPfleger 2005, 583).
  • OLG Schleswig, 03.09.2008 - 2 W 207/07

    Beschwerdezulassung ist keine Rechtsmittelbelehrung

    Mindereinnahmen können zudem ggf. auch durch andere weniger aufwendungsintensive Betreuungen aufgefangen wird (s. dazu auch die Ausführungen des BVerfG zu der vom Gesetzgeber angestrebten Mischkalkulation, FamRZ 2007, 622 auf die Vorlage des OLG Braunschweig, FamRZ 2007, 303; LG Düsseldorf FamRZ 2007, 2108).
  • LG Düsseldorf, 25.05.2007 - 25 T 1187/06

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erstattung von

    Die Kammer hat im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 14. November 2006 ( AZ: 2 W 60/06) das Beschwerdeverfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (AZ: 1 BvL 10/06) mit Zustimmung der Beteiligten ausgesetzt.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - I-2 W 60/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11440
OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - I-2 W 60/06 (https://dejure.org/2008,11440)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.07.2008 - I-2 W 60/06 (https://dejure.org/2008,11440)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - I-2 W 60/06 (https://dejure.org/2008,11440)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 79/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 2 W 60/06
    Ein anderes, strikt am Wort haftendes Verständnis des § 888 Abs. 1 ZPO würde angesichts einer gegenüber früher viel stärkeren Arbeitsteilung und einer vielfältigen Abhängigkeit der Handlungsfreiheit des einzelnen von der Mitwirkung anderer zu einer im Ergebnis unerträglichen Lücke in der Vollstreckbarkeit höchstpersönlicher Handlungspflichten führen (BayObLG, NJW-RR 1989, 462, 463).

    Im Interesse der Durchsetzbarkeit gerichtlicher Titel muss dagegen eine Inanspruchnahme Dritter als grundsätzlich geboten angesehen werden, wenn sie ggf. nicht mit letzter Sicherheit, aber jedenfalls mit einiger Wahrscheinlichkeit zum Ziel führen kann (BayObLG, NJW-RR 1989, 462, 463).

  • BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76

    Fahrradgepäckträger II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 2 W 60/06
    So hat der Verursacher die fortlaufenden Nachteile, die ein anderes Unternehmen durch sein objektiv rechtswidriges Verhalten erleidet, aktiv zu beenden (BGH, NJW 1978, 1377, 1378 - Fahrradgepäckträger II).
  • OLG Frankfurt, 17.07.1991 - 20 W 43/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 2 W 60/06
    Ist er dies - gleich aus welchem Grund - nicht, scheidet die Verhängung eines Zwangsmittels aus (Zöller-Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 888 Rn. 2; Stein/Jonas-Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 888 Rn. 10; OLG Frankfurt, NJW-RR 1992, 171, 172).
  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 65/86

    Pflicht des Herstellers zur Produktbeobachtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 2 W 60/06
    Im deutschen Recht ist in diesem Sinne seit langem anerkannt, dass aus dem Inverkehrbringen eines gefährlichen Produktes eine als Garantenstellung aus Ingerenz zu qualifizierende Pflicht zur Schadensvermeidung resultiert (BGH, NJW 1987, 1009, 1010 - zur Produktbeobachtungspflicht der Vertriebsgesellschaft), wobei entsprechende Pflichten auch zwischen Unternehmen bestehen und die Gefährlichkeit des Produktes auch aus dessen rechtsverletzender, Ansprüche Dritter hervorrufender Beschaffenheit resultieren kann.
  • BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 41/94

    Nichtigkeit eines mangels behördlicher Genehmigung schwebend unwirksamen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 2 W 60/06
    Bei einem Handelsvertretervertrag wie er zwischen der Schuldnerin zu 1) und der P. H. I. AG bestanden hat, führt das dazu, dass im Zweifel das Recht des Staates gilt, in welchem der Handelsvertreter, der bei einem Handelsvertretervertrag, die charakteristische Leistung erbringt, seinen geschäftlichen Sitz hat, weil er von dort aus tätig werden soll, oder in welchem er ohne anderweitigen Sitz seine Arbeit zu leisten hat (vgl. BGH, NJW 1993, 2753, 2754; NJW 1995, 318, 319; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, a.a.O., § 92c Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05

    Tintenpatrone

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 2 W 60/06
    Die Berufung der Schuldner gegen dieses Urteil hatte keinen Erfolg (Anlage HE 2), die gegen die Entscheidung des Senats eingelegte Revision ist vom Bundesgerichtshof durch Urteil vom 20. Mai 2008 (Az.: X ZR 180/05) zurückgewiesen worden.
  • BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 110/92

    Internationale Zuständigkeit bei Prozeßaufechnung mit Ansprüchen aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 2 W 60/06
    Bei einem Handelsvertretervertrag wie er zwischen der Schuldnerin zu 1) und der P. H. I. AG bestanden hat, führt das dazu, dass im Zweifel das Recht des Staates gilt, in welchem der Handelsvertreter, der bei einem Handelsvertretervertrag, die charakteristische Leistung erbringt, seinen geschäftlichen Sitz hat, weil er von dort aus tätig werden soll, oder in welchem er ohne anderweitigen Sitz seine Arbeit zu leisten hat (vgl. BGH, NJW 1993, 2753, 2754; NJW 1995, 318, 319; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, a.a.O., § 92c Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Köln, 10.02.2005 - 6 W 123/04

    Auskunftspflicht im Vollstreckungsverfahren bei notwendiger Mitwirkung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 2 W 60/06
    Die bestehende Erkundigungspflicht kann mit den Mitteln des § 888 Abs. 1 ZPO zwangsweise durchgesetzt werden (OLG Köln, GRUR-RR 2006, 31 - Mitwirkung eines Dritten).
  • BGH, 25.02.2014 - X ZB 2/13

    Zwangsvollstreckung aus einem Auskunftstitel: Auslegung eines

    Ausgeschlossen ist eine Vollstreckung nach § 888 ZPO - unabhängig vom Inhalt des Titels - nur insoweit, als der Vollstreckungsschuldner auch bei Aufbietung aller ihm zumutbaren Anstrengungen nicht in der Lage ist, die titulierte Verpflichtung zu erfüllen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 10. Februar 2005 - 6 W 123/04, GRUR-RR 2006, 31 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 2 W 60/06, juris Rn. 27).
  • OLG Hamburg, 08.02.2021 - 2 W 76/20

    Durchführung der Zwangsvollstreckung gegen einen prozessunfähigen

    Die Bevollmächtigten haben sich ggfs. unter Zuhilfenahme Dritter in zumutbarer Weise Kenntnis von Vorgängen zu verschaffen, die nicht in ihrem Wissen stehen (BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - I ZB 68/08; NJW 2009, 2308; OLG Köln v. 10.2.2005, 6 W 123/04, GRUR-RR 2006, 31, OLG Düsseldorf v. 31.7.2008, 2 W 60/06, juris; MüKo-ZPO/Gruber, ZPO, § 888 Rz 15).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 39/21

    Patentverletzung bezüglich eines Tassenspenders Unterlassungsanspruch bei

    Eine allgemeine Wissenszurechnung im Konzern findet demgegenüber nicht statt (BGH, GRUR 2009, 794, 795 - Auskunft über Tintenpatronen; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31.07.2008, 2 W 60/06, BeckRS 2009, 19731).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2017 - 15 U 68/17

    Bankbürgschaftsvertrag bei Mehrheit von Bürgschaftsgläubigern

    Soweit die Verfügungsklägerin darauf hinweist, dass ein zur Auskunft / Rechnungslegung verpflichtetes Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein kann, sich die notwendigen Informationen von einem konzernangehörigen Unternehmen zu beschaffen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlus v. 31.07.2008 -I-2 W 60/06, Rn. 45, zit. nach juris), ist das ebenso richtig wie für die vorliegende Konstellation unerheblich.
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2021 - 2 W 19/20

    Verletzung des deutschen Teils eines Europäischen Patents Sofortige Beschwerde

    Ausgeschlossen ist eine Vollstreckung nach § 888 ZPO nur insoweit, als der Vollstreckungsschuldner auch bei Aufbietung aller ihm zumutbaren Anstrengungen nicht in der Lage ist, die titulierte Verpflichtung zu erfüllen (BGH, GRUR 2014, 605, 606 Rn. 20 - Flexitanks II; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.07.2008 - I-2 W 60/06 = BeckRS 2009, 19731).
  • OLG Köln, 08.06.2018 - 1 W 4/18

    Sofortige Beschwerde gegen die Auferlegung eines Zwangsgeldes Verletzung der

    Ausgeschlossen ist eine Vollstreckung nach § 888 ZPO - unabhängig vom Inhalt des Titels - nur insoweit, als der Vollstreckungsschuldner auch bei Aufbietung aller ihm zumutbaren Anstrengungen nicht in der Lage ist, die titulierte Verpflichtung zu erfüllen (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - X ZB 2/13 -, Rn. 20, juris; OLG Köln, Beschluss vom 10. Februar 2005 - 6 W 123/04 - juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 2 W 60/06, juris Rn. 27).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 14.03.2008 - 2 W 60/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,39948
OLG Braunschweig, 14.03.2008 - 2 W 60/06 (https://dejure.org/2008,39948)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 14.03.2008 - 2 W 60/06 (https://dejure.org/2008,39948)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 14. März 2008 - 2 W 60/06 (https://dejure.org/2008,39948)
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