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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.05.2001 - 2 W 8/2001, 2 W 8/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7853
OLG Schleswig, 23.05.2001 - 2 W 8/2001, 2 W 8/01 (https://dejure.org/2001,7853)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.05.2001 - 2 W 8/2001, 2 W 8/01 (https://dejure.org/2001,7853)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. Mai 2001 - 2 W 8/2001, 2 W 8/01 (https://dejure.org/2001,7853)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuung; Vermietung; Wünsche des Betreuten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietvertrag über Haus des Betreuten gegen dessen Willen

  • Judicialis

    BGB § 1901; ; BGB § 1907

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1901 § 1907
    Betreuung - Wünsche der Betreuten bei Vermietung ihres Einfamilienhauses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Itzehoe - 81 XVII 333/98
  • LG Itzehoe - 4 T 458/00
  • OLG Schleswig, 23.05.2001 - 2 W 8/2001, 2 W 8/01

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 868
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 234/97

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eines vom Betreuer abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.05.2001 - 2 W 8/01
    Es kann sie nur dann als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (BayObLG FamRZ 1998, 455, 456).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.04.2001 - 2 W 8/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2472
OLG Celle, 05.04.2001 - 2 W 8/01 (https://dejure.org/2001,2472)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.04.2001 - 2 W 8/01 (https://dejure.org/2001,2472)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. April 2001 - 2 W 8/01 (https://dejure.org/2001,2472)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für das Vorliegen von Insolvenzgründen; Anforderungen an einen Schuldenbereinigungsplan

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    InsO § 290
    Versagung der Restschuldbefreiung; Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat; Berücksichtigung von Tilgungsfristen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 196
  • NZI 2001, 314
  • NZI aktuell 2001, 7
  • WM 2002, 1610
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 08.11.2000 - 2 W 112/00

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Annahme eines

    Auszug aus OLG Celle, 05.04.2001 - 2 W 8/01
    Zwar hat der Senat in der in diesem Verfahren bereits ergangenen Aufhebungsentscheidung vom 8. November 2000 (2 W 112/00, veröffentlicht in ZInsO 2000, 667 = NZI 2001, 155 = Nds.…

    Dass es sich um eine Frage von allgemeiner Bedeutung handelt, die über das einzelne Insolvenzverfahren hinaus geht, ergibt sich im übrigen auch aus der Tatsache, dass die Rechtsfrage, bis zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen frühere Verurteilungen wegen einer Insolvenzstraftat zu berücksichtigen sind, im Schrifttum unterschiedlich gesehen wird (s. zu den verschiedenen Auffassungen vgl. Senat, Beschl. v. 08.11.2000 - 2 W 112/00, ZInsO 2000, S. 667, 668).

  • OLG Köln, 16.06.1999 - 2 W 112/99

    Abschluß neuer Miet- und Pachtverträge durch den Zwangsvollstrecker

    Auszug aus OLG Celle, 05.04.2001 - 2 W 8/01
    Nachdem der Senat das Verfahren auf die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Landgerichts vom 27. September 2000 das Verfahren zunächst wegen der fehlenden Sachverhaltsdarstellung in dem landgerichtlichen Beschwerdebeschluss mit Beschluss vom 8. November 2000 (2 W 112/99) zurückverwiesen hatte, hat das Landgericht mit Beschluss vom 22. Dezember 2000 die Beschwerde des Schuldners erneut zurückgewiesen und dazu ausgeführt, dass jede Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat zu berücksichtigen sei, solange sie nicht aus dem Bundeszentralregister getilgt sei.
  • BGH, 18.12.2002 - IX ZB 121/02

    Voraussetzungen der Restschuldbefreiung; Begriff der Insolvenzstraftat

    Die weitaus überwiegende Auffassung in der Rechtsprechung (OLG Celle ZInsO 2001, 414, 416 m. zust. Anm. von Hergenröder DZWIR 2001, 342, 343 f; BayObLG NZI 2002, 110; a.M. AG Göttingen ZVI 2002, 290, 291 f) und Teile der Literatur (Kübler/Prütting/ Wenzel, InsO § 290 Rn. 8a; Nerlich/Römermann, InsO § 290 Rn. 33; Uhlenbruck/Vallender, InsO 12. Aufl. § 290 Rn. 16; a.M. Frankfurter Kommentar zur InsO/Ahrens, 3. Aufl. § 290 Rn. 13; Heidelberger Kommentar zur InsO/Landfermann, 2. Aufl. § 290 Rn. 4; Hess, InsO 2. Aufl. § 290 Rn. 15) verneinen ein solches Erfordernis.

    Wie die Frist im einzelnen zu berechnen ist (vgl. dazu OLG Celle ZInsO 2001, 414, 416 f; LG Düsseldorf NZI 2002, 674, Uhlenbruck/Vallender aaO Rn. 25; andererseits AG Duisburg ZInsO 2001, 1020, 1021), kann hier offen bleiben.

  • AG Göttingen, 18.06.2002 - 74 IN 156/02

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Die Rechtsprechung (OLG Celle ZInsO 2001, 414, 416 = NZI 2001, 314; zustimmend Fuchs EWiR 2001, 735; dem folgend AG Duisburg ZInsO 2001, 1020, 1021 = NZI 2001, 669) stellt demgegenüber darauf ab, der Gesetzgeber habe trotz Kenntnis der Kommentierung zur Vorschrift des § 175 Nr. 3 KO die Vorschrift des § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht dahin eingeschränkt, dass es sich um eine Insolvenzstraftat handeln müsse, die ein Bezug zum konkreten Insolvenzverfahren habe.

    Überwiegend wird hingegen auf die Tilgungsfristen der §§ 45 ff. Bundeszentralregistergesetz abgestellt (OLG Celle ZInsO 2001, 414 = NZI 2001, 312 = EWiR 2001, 735; AG Duisburg ZInsO 2001, 1020 = NZI 2001, 669; Nerlich/Römermann InsO, § 290 Rz. 34; Braun/Buck InsO § 290 Rz. 6).

    Das OLG Celle (ZInsO 2001, 414, 417 = NZI 2001, 312 = EWiR 2001, 735) stellt auf die Einzelstrafen ab.

    Folgte man der Auffassung des OLG Celle (ZInsO 2001, 414 = NZI 2001, 312 = EWiR 2001 735), wonach nicht auf die Gesamtstrafe, sondern auf die Einzelstrafen abzustellen ist, müsste das Urteil von der zuständigen Staatsanwaltschaft angefordert werden, um die Einzelstrafe für die Verurteilung gem. § 283 b StGB zu ermitteln.

  • AG Göttingen, 05.12.2002 - 74 IN 296/02

    Eigenantrag; Einzelstrafe; Gesamtstrafe; Gesetzesauslegung; Gesetzesbegründung;

    Die Rechtsprechung (OLG Celle ZInsO 2001, 414, 416 = NZI 2001, 314; zustimmend Fuchs EWiR 2001, 735; dem folgend AG Duisburg ZInsO 2001, 1020, 1021 = NZI 2001, 669; LG Düsseldorf NZI 2002, 674) stellt demgegenüber darauf ab, der Gesetzgeber habe trotz Kenntnis der Kommentierung zur Vorschrift des § 175 Nr. 3 KO die Vorschrift des § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht dahin eingeschränkt, dass es sich um eine Insolvenzstraftat handeln müsse, die ein Bezug zum konkreten Insolvenzverfahren habe.

    Überwiegend wird hingegen auf die Tilgungsfristen der §§ 45 ff. Bundeszentralregistergesetz abgestellt (OLG Celle ZInsO 2001, 414 = NZI 2001, 312 = EWiR 2001, 735; AG Duisburg ZInsO 2001, 1020 = NZI 2001, 669; LG Düsseldorf NZI 2002, 674; Nerlich/Römermann InsO, § 290 Rz. 34; Braun/Buck InsO § 290 Rz. 6).

    Das OLG Celle (ZInsO 2001, 414, 417 = NZI 2001, 312 = EWiR 2001, 735; ebenso LG Düsseldorf NZI 2002, 674) stellt auf die Einzelstrafen ab.

    Folgte man der Auffassung des OLG Celle (ZInsO 2001, 414 = NZI 2001, 312 = EWiR 2001 735; ebenso LG Düsseldorf NZI 2002, 674), wonach nicht auf die Gesamtstrafe, sondern auf die Einzelstrafen abzustellen ist, müsste das Urteil von der zuständigen Staatsanwaltschaft angefordert werden, um die Einzelstrafen für die Verurteilungen gem. §§ 283 ff. StGB zu ermitteln und eine fiktive Gesamtstrafe für diese Straftaten unter Ausschluss der Verurteilung wegen anderer, nicht unter die Vorschriften der §§ 283 bis 283 c StGB fallenden Taten bilden.

  • BGH, 18.02.2010 - IX ZB 180/09

    Versagung der Restschuldbefreiung: Insolvenzstraftat als Versagungsgrund bei

    Hier müsse die Einzelstrafe herangezogen werden, die im Hinblick auf einen der Tatbestände der §§ 283 bis 283c StGB verhängt worden sei (OLG Celle ZInsO 2001, 414, 416 f; LG Düsseldorf NZI 2002, 674; AG Stuttgart NZI 2005, 641; Braun/Lang, InsO 3. Aufl. § 290 Rn. 9; FK-InsO/Ahrens, 5. Aufl. § 290 Rn. 15; HK-InsO/Landfermann, 5. Aufl. § 290 Rn. 7; HmbKomm-InsO/Streck, 3. Aufl. § 290 Rn. 10; MünchKomm-InsO/Stephan, 2. Aufl. § 290 Rn. 27; Römermann in Nerlich/Römermann, InsO § 290 Rn. 34; Uhlenbruck/Vallender, InsO 12. Aufl. § 290 Rn. 26; Wenzel in Kübler/Prütting/Bork, InsO § 290 Rn. 9; Pape in Mohrbutter/Ringstmeier, Handbuch der Insolvenzverwaltung 8. Aufl. § 17 Rn. 57; Fuchs EWiR 2001, 736; Hergenröder DZWiR 2001, 342, 344; Röhm DZWiR 2003, 143, 147).
  • BayObLG, 08.10.2001 - 4Z BR 28/01

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen rechtskräftiger Verurteilung

    Die Restschuldbefreiung wegen rechtskräftiger Verurteilung nach §§ 283 bis 283 c StGB kann auch versagt werden, wenn die abgeurteilte Tat mit dem aktuellen Insolvenzverfahren nicht in einem konkreten Zusammenhang steht (Anschluss am OLG Celle Beschluss vom 5.4.2001 - 2 W 8/01 NZI 2001, 314 = ZInsO 2001, 414).

    Der diese Frage verneinende, ausführlich begründete Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 5.4.2001, Az. 2 W 8/01, ist in NZI 2001, 314 und in ZInsO 2001, 414 veröffentlicht.

  • LG Berlin, 27.12.2007 - 86 T 657/07

    Insolvenzverfahren: Versagung der Bestätigung für einen Insolvenzplan wegen der

    Dass die strafrechtliche Verurteilung nicht die eigene Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit betraf, ist insoweit unerheblich, weil das Gesetz allein entsprechende Verurteilungen ausreichen lässt (vgl. BGH ZVI 2003, 34; OLG Celle ZInsO 2001, 414, 417; HK-InsO/Landfermann, 4. Aufl., § 290 Rn. 3; Braun/Lang, aaO, § 290 Rn. 9).
  • BGH, 23.04.2009 - IX ZB 138/08

    Versagung der Restschuldbefreiung bei einer Verurteilung wegen

    Andere Straftaten als Insolvenzstraftaten im Sinne der §§ 283 bis 283c StGB - etwa eine Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung nach § 84 GmbHG in Verbindung mit § 64 Abs. 1 GmbHG - fallen unzweifelhaft nicht unter § 297 InsO (HmbKomm-InsO/Streck, 2. Aufl. § 297 Rn. 3; MünchKomm-InsO/Stephan, InsO 2. Aufl. § 297 Rn. 8; Uhlenbruck/Vallender, InsO 12. Aufl. § 297 Rn. 2; Mohrbutter/Ringstmeier/Pape, Handbuch der Insolvenzverwaltung 8. Auf. § 17 Rn. 56; vgl. auch OLG Celle ZInsO 2001, 414, 416 ; LG Hamburg ZVI 2002, 33; Wenzel in Kübler/Prütting/Bork, § 290 Rn. 9 jeweils für die entsprechende Regelung des § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO).
  • LG Düsseldorf, 02.09.2002 - 25 T 144/02

    Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Antrag auf die Erteilung von

    Rechtskräftige Verurteilungen des Schuldners wegen einer Insolvenzstraftat nach § 290 I InsO dürfen nur innerhalb der Tilgungsfristen der §§ 45 ff. BZRG berücksichtigt werden (OLG Celle, NJW-RR 2002, 196 = NZI 2001, 314).

    Im Falle der Gesamtstrafenbildung kann hinsichtlich des Zeitraums, innerhalb dessen eine Verurteilung der Erteilung der Restschuldbefreiung entgegensteht, nur die Tilgungsfrist bezüglich der Einzelstrafe herangezogen werden, für die einer der Tatbestände der §§ 283 bis 283c StGB verwirklicht wurde (OLG Celle, NJW-RR 2002, 196 = NZI 2001, 314; a.A. AG Duisburg, NZI 2001, 669).

  • AG Stuttgart, 08.02.2005 - 5 IN 1261/04

    Versagung von Insolvenzverfahrenskostenstundung und Restschuldbefreiung wegen

    Es entspricht herrschender Rechtsprechung, dass das Verwertungsverbot des § 51 BZRG auch im Rahmen des § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO gilt (vgl. BGH NJW 2003, 974/975; OLG Celle NJW-RR 2002, 196-199; Braun, Insolvenzordnung, 2.Auflage 2004, § 290 Anm. 2b; anderer Auffassung: Kübler/Prütting, InsO, Kommentar zur Insolvenzordnung, § 290 Anm. IV 1).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 16.01.2001 - 2 W 8/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14925
OLG Braunschweig, 16.01.2001 - 2 W 8/01 (https://dejure.org/2001,14925)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16.01.2001 - 2 W 8/01 (https://dejure.org/2001,14925)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16. Januar 2001 - 2 W 8/01 (https://dejure.org/2001,14925)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kanzlei-doehmer.de (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    InsO § 7 Abs. 1 S. 1 (a.F.)
    Nachprüfung einer Beschwerdeentscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Insolvenzverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 910
  • NZI 2001, 259
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Zweibrücken, 25.06.2001 - 3 W 52/01

    Statthaftes Rechtsmittel im Wiedereinsetzungsverfahren, schuldhafte

    Letzteres ist der Fall, wenn die ernsthafte Gefahr voneinander abweichender Entscheidungen im Anwendungsbereich der Insolvenzordnung besteht (Senat, ZInsO 2000, 398; 627, jew. m.w.N.; OLG Brandenburg ZInsO 2001, 75, 76; OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. Januar 2001 - 2 W 8/01; Kirchhof in HK-InsO § 7 Rdnr. 23).
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