Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 10.12.2013

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 10.12.2013 - 2 W 82/13, 2 W 87/13   

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https://dejure.org/2013,38496
OLG Schleswig, 10.12.2013 - 2 W 82/13, 2 W 87/13 (https://dejure.org/2013,38496)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.12.2013 - 2 W 82/13, 2 W 87/13 (https://dejure.org/2013,38496)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 2 W 82/13, 2 W 87/13 (https://dejure.org/2013,38496)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 375 Nr 16 FamFG, § 9 Abs 2 SchVG vom 31.07.2009, § 15 Abs 3 S 2 SchVG vom 31.07.2009, § 15 Abs 3 S 3 SchVG vom 31.07.2009, § 24 Abs 2 SchVG vom 31.07.2009
    Recht der Schuldverschreibungen: Gerichtliche Ermächtigung zur Einberufung einer zweiten Gläubigerversammlung zwecks Beschlussfassung über ein Opt-in

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit zur Einberufung einer zweiten Gläubigerversammlung auf Betreiben der Inhaber von Schuldverschreibungen

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur gerichtlichen Ermächtigung zur Einberufung einer Gläubigerversammlung nach dem SchVG zwecks Beschlussfassung über Opt-in

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einberufung einer zweiten Gläubigerversammlung auf Betreiben der Inhaber von Schuldverschreibungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Wertpapiere aus Norderfriedrichskoog

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einberufung einer zweiten Gläubigerversammlung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    US-amerikanischer Finanzinvestor kann zweite Gläubigerversammlung (mit erleichterten Mehrheitsvoraussetzungen) nicht erzwingen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Wertpapiere aus Norderfriedrichskoog

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Keine Einberufung einer zweiten Gläubigerversammlung auf Betreiben der Inhaber von Schuldverschreibungen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 221
  • WM 2014, 744
  • NZG 2014, 397
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 27.03.2012 - 5 AktG 3/11

    Keine Anwendbarkeit des SchVG 2009 auf Inhaberschuldverschreibungen einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.12.2013 - 2 W 82/13
    Das OLG Frankfurt legt § 24 Abs. 2 SchVG einschränkend dahin aus, dass die nachträgliche Anwendung des Gesetzes von 2009 nur bei solchen Schuldverschreibungen eröffnet sei, die bereits zuvor nach dem SchVG 1899 einem Mehrheitsentscheid der Gläubigergemeinschaft zugänglich waren (NZG 2012, S. 593 ff.; so bereits in der Vorinstanz das LG Frankfurt im Beschluss vom 27. Oktober 2011, Az. 3/5 O 60/11; dagegen Keller, BKR 2012, S. 15 ff.; Veranneman, SchVG, 2010, § 24 Rn. 6; Hartwig-Jacob/Friedl in: Frankfurter Kommentar zum SchVG, § 24 Rn. 13).
  • OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 92/09

    Verfahren nach FamFG bei Beschwerde in einer Nachlasssache

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.12.2013 - 2 W 82/13
    Die Regelung ist jedoch dahin auszulegen, dass eine mündliche Verhandlung im Beschwerdeverfahren auch dann nicht stattfinden muss, wenn erstinstanzlich ohne Verstoß gegen §§ 32 ff. FamFG kein Termin stattgefunden hat (OLG Schleswig, FGPrax 2010, S. 106 ff.; KG, FGPrax 2010, S. 294 ff.; OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, S. 125 ff.; Sternal, FGPrax 2010, S. 108 f., sowie in: Keidel, FamFG, 17. Auflage, § 68 Rn. 58).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2011 - 3 Wx 263/10

    Verfahren bei Einziehung eines Erbscheins

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.12.2013 - 2 W 82/13
    Die Regelung ist jedoch dahin auszulegen, dass eine mündliche Verhandlung im Beschwerdeverfahren auch dann nicht stattfinden muss, wenn erstinstanzlich ohne Verstoß gegen §§ 32 ff. FamFG kein Termin stattgefunden hat (OLG Schleswig, FGPrax 2010, S. 106 ff.; KG, FGPrax 2010, S. 294 ff.; OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, S. 125 ff.; Sternal, FGPrax 2010, S. 108 f., sowie in: Keidel, FamFG, 17. Auflage, § 68 Rn. 58).
  • LG Frankfurt/Main, 27.10.2011 - 5 O 60/11

    Inhaberschuldverschreibung: Anwendbarkeit des SchVG 2009 bei partieller

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.12.2013 - 2 W 82/13
    Das OLG Frankfurt legt § 24 Abs. 2 SchVG einschränkend dahin aus, dass die nachträgliche Anwendung des Gesetzes von 2009 nur bei solchen Schuldverschreibungen eröffnet sei, die bereits zuvor nach dem SchVG 1899 einem Mehrheitsentscheid der Gläubigergemeinschaft zugänglich waren (NZG 2012, S. 593 ff.; so bereits in der Vorinstanz das LG Frankfurt im Beschluss vom 27. Oktober 2011, Az. 3/5 O 60/11; dagegen Keller, BKR 2012, S. 15 ff.; Veranneman, SchVG, 2010, § 24 Rn. 6; Hartwig-Jacob/Friedl in: Frankfurter Kommentar zum SchVG, § 24 Rn. 13).
  • KG, 29.06.2010 - 1 W 161/10

    EU-Konventionsrecht: Gesichtspunkte für die Weitergeltung des Ausschlusses des

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.12.2013 - 2 W 82/13
    Die Regelung ist jedoch dahin auszulegen, dass eine mündliche Verhandlung im Beschwerdeverfahren auch dann nicht stattfinden muss, wenn erstinstanzlich ohne Verstoß gegen §§ 32 ff. FamFG kein Termin stattgefunden hat (OLG Schleswig, FGPrax 2010, S. 106 ff.; KG, FGPrax 2010, S. 294 ff.; OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, S. 125 ff.; Sternal, FGPrax 2010, S. 108 f., sowie in: Keidel, FamFG, 17. Auflage, § 68 Rn. 58).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2006 - 20 W 158/06

    Keine Anwendung des Schuldverschreibungsgesetzes auf gewinnabhängige

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.12.2013 - 2 W 82/13
    Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt aus dem Jahre 2006 (FGPrax 2006, S. 237 f.) sei das SchVG 1899 indes nicht anzuwenden auf Genussscheine, die zwar auf einen bezifferten anfänglichen Nennbetrag lauten, deren Rückzahlungsansprüche jedoch ebenso wie die jährlichen Ausschüttungen durch die Gewinnabhängigkeit von Anfang an bedingt und der Höhe nach unbestimmt seien.
  • OLG Zweibrücken, 20.03.2013 - 3 W 9/13

    Inhaberschuldverschreibung: Gerichtliche Ermächtigung zur Einberufung einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.12.2013 - 2 W 82/13
    Zunächst ist klarzustellen, dass die vorliegende Konstellation nicht derjenigen entspricht, über die das OLG Zweibrücken in seinem Beschluss vom 20. März 2013 zu entscheiden hatte (ZInsO 2013, S. 2119 f.).
  • BGH, 01.07.2014 - II ZR 381/13

    Wandelgenusscheine einer Aktiengesellschaft: Anwendbarkeit neuen Rechts auf

    § 24 Abs. 2 SchVG findet auf nach deutschem Recht begebene inhaltsgleiche Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (§ 1 Abs. 1 SchVG) Anwendung, auch wenn sie nicht dem SchVG 1899 unterfielen (OLG Schleswig, ZIP 2014, 221; LG Frankfurt, ZIP 2011, 2306; Baums/Schmidtbleicher, ZIP 2012, 204, 205 ff.; Paulus, WM 2012, 1109, 1112 f.; Keller, BKR 2012, 15, 17; Hartwig-Jacob/Friedl in FraKommSchVG, § 24 Rn. 13; aA Horn, Gedächtnisschrift Hübner, 2012, S. 521, 529).
  • BGH, 02.12.2014 - II ZB 2/14

    Recht der Schuldverschreibungen: Gerichtliche Ermächtigung zur Einberufung einer

    Das Beschwerdegericht (OLG Schleswig, ZIP 2014, 221 ff.) hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet:.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 10.12.2013 - 2 W 87/13   

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https://dejure.org/2013,41077
OLG Schleswig, 10.12.2013 - 2 W 87/13 (https://dejure.org/2013,41077)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.12.2013 - 2 W 87/13 (https://dejure.org/2013,41077)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 2 W 87/13 (https://dejure.org/2013,41077)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Schleswig, 10.12.2013 - 2 W 82/13

    Wertpapiere aus Norderfriedrichskoog

    Dies sollte nach Maßgabe des Vertrages über die Errichtung einer stillen Gesellschaft mit einer Beteiligung in Höhe von 200 Millionen EUR geschehen, den die Betroffene und die I. AG am 9./10. Dezember 2002 geschlossen hatten (Inhalt entspricht demjenigen für die im Parallelverfahren 2 W 87/13 betroffene H. GmbH, abgedruckt in Anlage ASt 8; im Folgenden: Beteiligungsvertrag).
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