Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 16.05.2001

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   OLG Celle, 14.01.2002 - 2 W 96/01   

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https://dejure.org/2002,4516
OLG Celle, 14.01.2002 - 2 W 96/01 (https://dejure.org/2002,4516)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.01.2002 - 2 W 96/01 (https://dejure.org/2002,4516)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Januar 2002 - 2 W 96/01 (https://dejure.org/2002,4516)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der Rücknahmefiktion; Anfechtbarkeit der Fiktion der Rücknahme des Insolvenzantrags; Anforderungen an den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens; Notwendigkeit der Aufschlüsselung aller ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der Rücknahmefiktion; Anfechtbarkeit der Fiktion der Rücknahme des Insolvenzantrags; Anforderungen an den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens; Notwendigkeit der Aufschlüsselung aller ...

  • zvi-online.de

    InsO § 305 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 und 2, §§ 307, 308, 6, 34; EGZPO § 26 Nr. 10
    Zwingende Angabe aller Sicherheiten im Schuldenbereinigungsplan

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Anfechtung einer Beschwerdeentscheidung im Insolvenzverfahren; Anforderungen an den vom Schuldner vorzulegenden Schuldenbereinigungsplan

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 270
  • Rpfleger 2002, 375
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 04.09.2001 - 4Z BR 18/01

    Ergänzungsaufforderung im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 14.01.2002 - 2 W 96/01
    Auch wenn nach der vorzitierten Entscheidung eine sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Eröffnungsbeschlusses zulässig sein kann, wenn das Insolvenzgericht den Schuldner dazu auffordert, im Gesetz nicht vorgesehene Angaben im Schuldenbereinigungsplan zu machen (dazu auch BayObLG, ZInsO 2000, 1013 = NZI 2001, 656; OLG Braunschweig, DZWIR 2001, 467; OLG Köln, ZInsO 2001, 422 = NZI 2001, 216; OLG Köln, ZInsO 2000, 612 = NZI 2000, 542 = ZIP 2000, 2031; OLG Rostock, NZI 2001, 213), kommt vorliegend die Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht in Betracht.
  • OLG Rostock, 13.02.2001 - 1 W 16/00

    Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen des Inhabers eines

    Auszug aus OLG Celle, 14.01.2002 - 2 W 96/01
    Auch wenn nach der vorzitierten Entscheidung eine sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Eröffnungsbeschlusses zulässig sein kann, wenn das Insolvenzgericht den Schuldner dazu auffordert, im Gesetz nicht vorgesehene Angaben im Schuldenbereinigungsplan zu machen (dazu auch BayObLG, ZInsO 2000, 1013 = NZI 2001, 656; OLG Braunschweig, DZWIR 2001, 467; OLG Köln, ZInsO 2001, 422 = NZI 2001, 216; OLG Köln, ZInsO 2000, 612 = NZI 2000, 542 = ZIP 2000, 2031; OLG Rostock, NZI 2001, 213), kommt vorliegend die Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht in Betracht.
  • OLG Köln, 07.07.2000 - 2 W 61/00

    Anfechtbarkeit des Insolvenzeröffnungsbeschlusses wegen fehlerhafter

    Auszug aus OLG Celle, 14.01.2002 - 2 W 96/01
    Auch wenn nach der vorzitierten Entscheidung eine sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Eröffnungsbeschlusses zulässig sein kann, wenn das Insolvenzgericht den Schuldner dazu auffordert, im Gesetz nicht vorgesehene Angaben im Schuldenbereinigungsplan zu machen (dazu auch BayObLG, ZInsO 2000, 1013 = NZI 2001, 656; OLG Braunschweig, DZWIR 2001, 467; OLG Köln, ZInsO 2001, 422 = NZI 2001, 216; OLG Köln, ZInsO 2000, 612 = NZI 2000, 542 = ZIP 2000, 2031; OLG Rostock, NZI 2001, 213), kommt vorliegend die Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht in Betracht.
  • BGH, 07.04.2005 - IX ZB 195/03

    Aufnahme von Ansprüchen in das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis

    Der Senat hat im Beschluß vom 16. Oktober 2003 allerdings offengelassen, ob § 34 Abs. 1 InsO analog anwendbar ist, wenn die gerichtliche Aufforderung im Hinblick auf die beizubringenden Unterlagen und Erklärungen nicht erfüllbar ist oder vom Insolvenzgericht Anforderungen gestellt werden, die mit der Regelung des § 305 Abs. 1 InsO nicht in Einklang stehen (vgl. etwa OLG Celle, ZIP 2001, 340; ZInsO 2002, 285).
  • BGH, 07.04.2005 - IX ZB 129/03

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der Rücknahme eines

    Der Senat hat im Beschluß vom 16. Oktober 2003 allerdings offengelassen, ob § 34 Abs. 1 InsO analog anwendbar ist, wenn die gerichtliche Aufforderung im Hinblick auf die beizubringenden Unterlagen und Erklärungen nicht erfüllbar ist oder vom Insolvenzgericht Anforderungen gestellt werden, die mit der Regelung des § 305 Abs. 1 InsO nicht in Einklang stehen (vgl. etwa OLG Celle, ZIP 2001, 340; ZInsO 2002, 285).
  • BGH, 07.04.2005 - IX ZB 63/03

    Aufhebung einer Beschwerdeentscheidung wegen fehlender Sachverhaltsdarstellung

    Eine analoge Anwendung von § 34 Abs. 1 InsO kommt aber in Betracht, wenn die gerichtliche Aufforderung im Hinblick auf die beizubringenden Unterlagen und Erklärungen nicht erfüllbar ist oder vom Insolvenzgericht Anforderungen gestellt werden, die mit den vom Schuldner zu erfüllenden gesetzlichen Anforderungen des § 305 Abs. 1 InsO nicht in Einklang stehen (vgl. OLG Celle, ZIP 2001, 340; ZInsO 2002, 285).
  • LG Berlin, 10.10.2007 - 86 T 367/07

    Verbraucherinsolvenz: Anfechtbarkeit einer fehlerhaften Beanstandung des

    Er unterliegt nur ausnahmsweise in entsprechender Anwendung des § 34 Abs. 1 InsO der sofortigen Beschwerde, wenn das Gericht unberechtigte inhaltliche Anforderungen an den Eröffnungsantrag gestellt und nicht nur formale Mängel gerügt hat (so BGH NZI 2005, 414; OLG Celle ZInsO 2002, 285 m.w.N.; OLG Celle ZInsO 2000, 601; wohl auch LG Kleve ZInsO 2002, 841, 842; Beschlüsse der Kammer vom 3. Mai 2006 - 86 T 247/06 -, vom 11. Mai 2006 - 86 T 283/06 - und vom 29. Mai 2006 - 86 T 291/06 - Frankfurter Kommentar/Grote, InsO, 4. Aufl., 2006, § 305 Rn. 50a) und b); Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 34 Rdn. 13c;Kübler/Prütting/Wenzel, a.a.O., § 304 Rd. 9; Pape, ZInsO 2002, 806, 808; a.A. OLG Köln ZIP 2000, 1449, 1450; Münchener Kommentar/Schmahl, InsO, Band 3, 2003, § 34 Rdn. 31; unklar insoweit Uhlenbruck/Vallender, InsO, 12. Aufl., 2003,   § 305 Rdn. 158 und 159).

    Von einer Zulässigkeit des Rechtsmittels ist nur auszugehen, wenn das Insolvenzgericht seine Entscheidung allein auf die Nichterfüllung unzulässiger Anforderungen gestellt hat (vgl. dazu OLG Celle NZI 2002, 270).

    b) Unter Berücksichtigung dieses Maßstabs hat das Amtsgericht zu Recht festgestellt, dass der Insolvenzeröffnungsantrag als zurückgenommen gilt, so dass das eingelegte Rechtsmittel nicht zulässig ist, weil die Entscheidung des Amtsgerichts nicht auf einem etwaigen Verstoß gegen § 305 Abs. 1, Abs. 3 InsO beruht (vgl. dazu OLG Celle NZI 2002, 270).  .

  • LG Berlin, 10.10.2007 - 86 T 398/07

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Anfechtbarkeit des Beschlusses des

    Er unterliegt nur ausnahmsweise in entsprechender Anwendung des § 34 Abs. 1 InsO der sofortigen Beschwerde, wenn das Gericht unberechtigte inhaltliche Anforderungen an den Eröffnungsantrag gestellt und nicht nur formale Mängel gerügt hat (so BGH NZI 2005, 414; OLG Celle ZInsO 2002, 285 m.w.N.; OLG Celle ZInsO 2000, 601; wohl auch LG Kleve ZInsO 2002, 841, 842; Beschlüsse der Kammer vom 3. Mai 2006 - 86 T 247/06 -, vom 11. Mai 2006 - 86 T 283/06 - und vom 29. Mai 2006 - 86 T 291/06 - Frankfurter Kommentar/Grote, InsO, 4. Aufl., 2006, § 305 Rn. 50a) und b); Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 34 Rdn. 13c;Kübler/Prütting/Wenzel, a.a.O., § 304 Rd. 9; Pape, ZInsO 2002, 806, 808; a.A. OLG Köln ZIP 2000, 1449, 1450; Münchener Kommentar/ Schmahl, InsO, Band 3, 2003, § 34 Rdn. 31; unklar insoweit Uhlenbruck/Vallender, InsO, 12. Aufl., 2003,   § 305 Rdn. 158 und 159).

    Von einer Zulässigkeit des Rechtsmittels ist allerdings nur auszugehen, wenn das Insolvenzgericht seine Entscheidung allein auf die Nichterfüllung unzulässiger Anforderungen gestellt hat (vgl. dazu OLG Celle NZI 2002, 270).

  • OLG Celle, 23.01.2002 - 2 W 135/01

    Insolvenzverfahren ; Erzwingungshaft; Verhältnismäßigkeit ; Auskunftserteilung;

    Vielmehr handelt es sich aufgrund des Erlasses der Entscheidung des Landgerichts im Dezember 2001 noch um eine Altverfahren, in dem gemäß § 26 Nr. 10 EGZPO noch die ursprüngliche Fassung des § 7 InsO anzuwenden ist (dazu ausführlich Senat, Beschluss vom 14. Januar 2002 - 2 W 96/01).
  • OLG Celle, 04.02.2002 - 2 W 5/02

    Anforderungen an ein Restschuldbefreiungsverfahren

    Der Senat ist für die Entscheidung über die sofortige weitere Beschwerde trotz der am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Änderung des § 7 InsO und der Änderungen der ZPO durch das Zivilprozessreformgesetz weiter zuständig, weil die Entscheidung des Landgerichts vor dem 1. Januar 2002 ergangen ist (dazu ausführlich Senat, Beschluss vom 14. Januar 2002 - 2 W 96/01).
  • OLG Celle, 04.02.2002 - 12 W 5/02

    Insolvenzverfahren; Forderungsabtretung ; Restschuldbefreiung ;

    Der Senat ist für die Entscheidung über die sofortige weitere Beschwerde trotz der am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Änderung des § 7 InsO und der Änderungen der ZPO durch das Zivilprozessreformgesetz weiter zuständig, weil die Entscheidung des Landgerichts vor dem 1. Januar 2002 ergangen ist (dazu ausführlich Senat, Beschluss vom 14. Januar 2002 - 2 W 96/01).
  • OLG Celle, 24.01.2002 - 2 W 4/02

    Schuldenbereinigungsplan ; Zustimmungsersetzung ; Sofortige Beschwerde ;

    Diese Frage könnte grundsätzlich geeignet sein, die Zulassung er sofortigen weiteren Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 InsO, der im vorliegenden Verfahren noch in seiner ursprünglichen Fassung anzuwenden ist, weil die Entscheidung des Landgerichts vor dem 31. Dezember 2001 ergangen ist (zum Übergang der Zuständigkeit für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde in Insolvenzsachen auf den BGH ab dem 1. Januar 2002 und zur Behandlung von Verfahren, in denen das Landgericht noch vor dem 1. Januar 2002 entschieden hat, Senat, Beschl. v. 14.1.02 - 2 W 96/01), zu rechtfertigen.
  • AG Darmstadt, 23.08.2012 - 3 UR II 1030/12

    Notwendiger Inhalt eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans; anerkannte

    In jeden Plan gehört somit auch eine Erklärung darüber, ob überhaupt Sicherheiten einzelner Gläubiger des Schuldners vorhanden sind oder nicht (vgl. so explizit KG Berlin, Beschluss vom 17.6.2008 - 1 W 425/05 -, zitiert nach Juris, dort Rn. 9; ebenso im Anschluss auch OLG Bamberg, Beschluss vom 6.8.2010 - 4 W 48/10 -, zitiert nach Juris, dort Rn. 16; siehe gleichlautend zuvor auch schon OLG Celle, Beschluss vom 14.1.2002 - 2 W 96/01 -, dort Leitsatz 4; siehe aus der Kommentarliteratur im Übrigen nur Braun, InsO, Rn. 13 zu § 305 InsO, 4. Aufl., München 2010).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2002 - 5 W 43/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 16.05.2001 - 2 W 96/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3538
OLG Schleswig, 16.05.2001 - 2 W 96/01 (https://dejure.org/2001,3538)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16.05.2001 - 2 W 96/01 (https://dejure.org/2001,3538)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - 2 W 96/01 (https://dejure.org/2001,3538)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Unterbringung; Betreuer; Unterbringung; Dauer der Unterbringung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorläufige Unterbringung, vorläufiger Betreuer

  • Judicialis

    BGB § 1846; ; BGB § 1908 i

  • rechtsportal.de

    BGB § 1846 § 1908i
    Vorläufige Unterbringung - Dauer - Entscheidung des gleichzeitig bestellten Betreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bad Segeberg - 3 XVII 2587
  • LG Kiel - 3 T 214/01
  • OLG Schleswig, 16.05.2001 - 2 W 96/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1370
  • MDR 2001, 1061
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 16.01.1987 - BReg. 3 Z 1/87

    Bestand einer vormundschaftsgerichtlichen Entscheidung über eine

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.05.2001 - 2 W 96/01
    Nach § 1846 BGB kommt eine gerichtliche Anordnung der Unterbringung nur so lange in Betracht, wie ein bestellter Betreuer an der Entscheidung über die Unterbringung gehindert ist (BayObLGZ 1987, 7, 9).

    Die Vorschrift des § 1846 BGB hat Ausnahmecharakter; sie ist daher restriktiv zu handhaben; eine entsprechende Anwendung in Fällen pflichtwidriger Entscheidungen des Betreuers über die Unterbringung kommt nicht in Betracht (vgl. dazu grundsätzlich BayObLGZ 1987, 7, 8 f; Jürgens/Kröger/Marschner/Winterstein, Das neue Betreuungsrecht, 4. Auflage, Rn. 564; Holzhauer/Reinicke, Betreuungsrecht, § 70 h FGG, Rn. 3; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, § 70 h, Rn. 18; Palandt/Diederichsen, 60. Auflage, § 1846, Rn. 2; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 637).

  • OLG Düsseldorf, 19.08.1994 - 3 Wx 423/94

    Vormundschaftsgericht; Einstweilige Maßnahme; Bestellung des Vormunds;

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.05.2001 - 2 W 96/01
    Die Vorschrift des § 1846 BGB hat Ausnahmecharakter; sie ist daher restriktiv zu handhaben; eine entsprechende Anwendung in Fällen pflichtwidriger Entscheidungen des Betreuers über die Unterbringung kommt nicht in Betracht (vgl. dazu grundsätzlich BayObLGZ 1987, 7, 8 f; Jürgens/Kröger/Marschner/Winterstein, Das neue Betreuungsrecht, 4. Auflage, Rn. 564; Holzhauer/Reinicke, Betreuungsrecht, § 70 h FGG, Rn. 3; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, § 70 h, Rn. 18; Palandt/Diederichsen, 60. Auflage, § 1846, Rn. 2; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 637).
  • LG Kaiserslautern, 20.01.2003 - 1 T 292/02

    Eilmaßnahme nach § 1846 BGB zur Verhinderung des Abbruchs einer lebenserhaltenden

    Vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen nach § 1846 BGB können nur so lange Bestand haben, bis ein Betreuer bestellt und/oder an der Erfüllung seiner Pflichten nicht mehr gehindert ist (vgl. etwa OLG Schleswig MDR 2001, 1061, BayObLGZ 1990, 46 und 1986, 174).

    Hierzu sei aus den Beschlüssen des OLG Schleswig vom 16. Mai 2001 - 2 W 96/01 - und des OLG Düsseldorf vom 19. August 1994 - 3 Wx 423/94 - wie folgt zitiert:.

  • OLG Zweibrücken, 26.02.2003 - 3 W 17/03

    Betreuung: Verfahrensmäßige Überholung einer Eilmaßnahme des

    Deshalb ist die vom Vormundschaftsgericht getroffene Anordnung der Sondenernährung der Betroffenen jedenfalls derzeit nicht mehr zulässig (vgl. BayObLGZ 1990, 46, 49 f: BayObLGZ 1999, 269, 273: OLG Schleswig, MDR 2001, 1061).
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