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   BVerwG, 16.07.1986 - 2 WD 1.86   

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BVerwG, 16.07.1986 - 2 WD 1.86 (https://dejure.org/1986,1684)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.1986 - 2 WD 1.86 (https://dejure.org/1986,1684)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 1986 - 2 WD 1.86 (https://dejure.org/1986,1684)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bindung an Strafurteile - Körperliche Mißhandlung eines Untergebenen - Fürsorgepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 83, 210
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.04.1986 - 2 WD 52.85

    Körperliche Mißhandlung Untergebener - Dienstvergehen - Fahrlehrer -

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1986 - 2 WD 1.86
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung hervorgehoben hat (NZWehrr 1984, 255), ist die körperliche Unversehrtheit ein Grundrecht, das jedem Menschen zusteht (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) und im militärischen Bereich sogar besonderer Beachtung bedarf; deshalb muß dafür Sorge getragen werden, daß die der militärischen Gewalt Unterworfenen nicht unter Übergriffen von Vorgesetzten zu leiden haben (BVerwG Urteil vom 9. April 1986 - 2 WD 52/85).

    In einem solchen Fall von Untergebenenmißhandlung hat der Senat - auch aus generalpräventiven Gründen - stets eine reinigende Maßnahme als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen angesehen (BVerwG Urteil vom 9. April 1986 - 2 WD 52/85 - m.w.N.).

  • BVerwG, 10.12.1980 - 2 WD 57.80

    Vorsätzliche Kameradschaftspflichtverletzung durch den Soldaten - Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1986 - 2 WD 1.86
    Auch ein nach StPO § 267 Abs. 4 S. 1 Halbs 1 abgekürztes Strafurteil nimmt voll an der Bindungswirkung des WDO § 77 Abs. 1 S. 1 teil (Anschluß BVerwG, 10.12.1980, 2 WD 57/80, BVerwGE 73, 114; Anschluß BVerwG, 10.12.1980, 2 WD 58/80, BVerwGE 73, 114).

    Denn das Urteil des Amtsgerichts Lübeck ist auch in abgekürzter Fassung gemäß § 267 Abs. 4 StPO nach Eintritt der Rechtskraft hinsichtlich seiner tatsächlichen Feststellungen bindend (vgl. BVerwGE 73, 114).

  • BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72

    Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr -

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1986 - 2 WD 1.86
    Bei der erfolglosen Berufung fehlte es auch an einer gesetzlichen Grundlage für eine völlige oder teilweise Überbürdung der notwendigen Auslagen des Soldaten auf den Bund (BVerwGE 46, 101).
  • BVerwG, 15.04.1977 - 2 WD 34.76

    Manipulieren von Schusswaffen - Fahrlässiger Verstoß gegen Dienstpflichten -

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1986 - 2 WD 1.86
    Die Fürsorgepflicht des Vorgesetzten und die Pflicht zur Kameradschaft schließen sich, wie der Senat entschieden hat (BVerwG NZWehrr 1973, 24, BVerwGE 53, 272, 274) [BVerwG 15.04.1977 - II WD 34/76], nicht gegenseitig aus, sondern können nebeneinander durch ein und dieselbe Handlung des Soldaten verletzt werden.
  • BVerwG, 09.10.1985 - 2 WD 25.85

    Wiederholter Verstoß eines Unteroffiziers gegen die politische Treupflicht durch

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1986 - 2 WD 1.86
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 9. Oktober 1985 - 2 WD 25/85 - m.w.N.) hat der Gesetzgeber in § 77 Abs. 1 Satz 1 WDO die Bindung der Wehrdienstgerichte an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im sachgleichen Strafverfahren als Prozeßregel bestimmt, um vor allem im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherzustellen, daß zu einem historischen Geschehensablauf nicht unterschiedliche tatsächliche Feststellungen in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig getroffen werden.
  • BVerwG, 06.07.2000 - 2 WD 9.00

    Zuständigkeit eines Gerichts im Wehrdisziplinarrecht - Bindung eines

    Dies gilt auch dann, wenn es sich um ein rechtskräftiges Strafurteil abgekürzter Fassung gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1, 1. Halbsatz StPO handelt (Urteile vom 16. Juli 1986 - 2 WD 1.86 - <BVerwGE 83, 210 [f.]> m.w.N. und vom 5. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 55.90 -).
  • BVerwG, 24.06.1992 - 2 WD 62.91

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Wahrheitswidrige Aussage

    Denn diese Verpflichtung des Vorgesetzten erfordert es nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 16. Juni 1986 - BVerwG 2 WD 1.86 - <BVerwGE 83, 210 [212]> m.w.N.), sich pflichtwidriger Schädigung von Untergebenen zu enthalten; sie wird verletzt, wenn ein Vorgesetzter pflichtwidrig entweder ein ihm als solchem obliegendes Tätigwerden zugunsten von Untergebenen unterläßt oder, wie hier, seine ihm bewußte Stellung als Vorgesetzter auch ohne ausdrückliche Hervorhebung zum Nachteil der Untergebenen ausnutzt.
  • BVerwG, 22.05.1990 - 2 WD 3.90

    Dienstgradherabsetzung bei ehr- und körperverletzende Behandlung von Untergebenen

    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG Urteile vom 9. Dezember 1981 - 2 WD 69/80 -, vom 9. April 1986 - 2 WD 52/85 -, vom 16. Juli 1986 - 2 WD 1/86 - und vom 14. Oktober 1986 - 2 WD 24/86) hervorgehoben hat, ist die körperliche Unversehrtheit ein Grundrecht, das jedem Menschen zusteht (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG); deshalb muß dafür Sorge getragen werden, daß die der militärischen Gewalt Unterworfenen nicht Übergriffen von Vorgesetzten ausgesetzt sind.

    Bei der Maßnahmebemessung ist hier erschwerend zu berücksichtigen, daß der Soldat als Vorgesetzter die von ihm nach § 10 Abs. 1 SG geforderte beispielhafte Haltung und Pflichterfüllung außer acht gelassen und gegen den militärischen Grundsatz verstoßen hat, daß ein Vorgesetzter seine Untergebenen niemals anfassen darf, außer wenn zur unmittelbaren Durchsetzung eines Befehls kein anderes Mittel bleibt (BVerwG Urteil vom 16. Juli 1986 - 2 WD 1/86).

  • BVerwG, 17.08.1994 - 2 WD 11.94

    Dienstvergehen eines Soldaten durch vorsätzlichen treuwidrigen Zugriff auf

    Das Urteil des Amtsgerichts - Schöffengericht - Leer ist im übrigen auch in seiner abgekürzten Fassung gemäß § 267 Abs. 4 StPO nach Eintritt der Rechtskraft hinsichtlich seiner tatsächlichen Feststellungen bindend (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1980 - BVerwG 2 WD 57, 58.80 - <BVerwGE 73, 114> und vom 16. Juli 1986 - BVerwG 2 WD 1.86 - sowie vom 1. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 1.87 -).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 25.85 - m.w.N., vom 16. Juli 1986 - BVerwG 2 WD 1.86 - und vom 1. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 1.87 -) hat der Gesetzgeber in § 77 Abs. 1 Satz 1 WDO die Bindung der Wehrdienstgerichte an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im sachgleichen Strafverfahren als Prozeßregel bestimmt, um vor allem im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherzustellen, daß zu einem historischen Geschehensablauf nicht unterschiedliche tatsächliche Feststellungen in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig getroffen werden.

  • BVerwG, 10.06.1997 - 2 WD 51.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei mehrfachem außerdienstlichen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 25.85 -, vom 16. Juli 1986 - BVerwG 2 WD 1.86 -, vom 1. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 1.87 - und Beschluß vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 66.87 - <BVerwGE 83, 373 [375]>) hat der Gesetzgeber in § 77 Abs. 1 Satz 1 WDO die Bindung der Wehrdienstgerichte an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im sachgleichen Strafverfahren als Prozeßregel bestimmt, um vor allem im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherzustellen, daß zu einem historischen Geschehensablauf nicht unterschiedliche tatsächliche Feststellungen in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig getroffen werden.
  • BVerwG, 22.02.1989 - 2 WD 28.88

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen vorsätzlichen Vollrausches - Entfernung

    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (BVerwG Urteil vom 16. Juli 1986 - 2 WD 1/86 - m.w.N.) entschieden hat, sind die Würde des Menschen und dessen körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) Grundrechte, die jedem Menschen zustehen und im militärischen Bereich sogar besonderer Beachtung bedürfen.

    Dadurch, daß der Soldat dem Opfer mehrfach ins Gesicht geschlagen hat, um es gefügig zu machen, die Quälerei weiter über sich ergehen zu lassen, und dadurch eine ungewöhnliche Rohheit und menschenverachtende Einstellung zu erkennen gegeben hat, hat er zugleich gegen den militärischen Grundsatz verstoßen, daß ein Vorgesetzter seine Untergebenen niemals anfassen darf, außer wenn zur unmittelbaren Durchsetzung eines Befehls kein anderes Mittel bleibt (BVerwG NZWehrr 1987, 27 m.w.N.).

  • BVerwG, 01.07.1987 - 2 WD 1.87

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer disziplinarrechtlichen Herabsetzung eines

    Das Urteil des Schöffengerichts Garmisch-Partenkirchen war im übrigen auch in abgekürzter Fassung gemäß § 267 Abs. 4 StPO nach Eintritt der Rechtskraft hinsichtlich seiner tatsächlichen Feststellungen bindend (vgl. BVerwGE 73, 114 [BVerwG 10.12.1980 - 2 WD 57/80] und BVerwG Urteil vom 16. Juli 1986 - 2 WD 1/86).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1985 - 2 WD 25/85 - m.w.N. und vom 16. Juli 1986 - 2 WD 1/86) hat der Gesetzgeber in § 77 Abs. 1 Satz 1 WDO die Bindung der Wehrdienstgerichte an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im sachgleichen Strafverfahren als Prozeßregel bestimmt, um vor allem im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherzustellen, daß zu einem historischen Geschehensablauf nicht unterschiedliche tatsächliche Feststellungen in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig getroffen werden.

  • BVerwG, 07.12.1995 - 2 WD 20.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Stabsoffizier und

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 25.85 -, vom 16. Juli 1986 - BVerwG 2 WD 1.86 -, vom 1. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 1.87 - und Beschluß vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 66.87 - <BVerwGE 83, 373 [375]>) hat der Gesetzgeber in 77 Abs. 1 Satz 1 WDO die Bindung der Wehrdienstgerichte an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im sachgleichen Strafverfahren als Prozeßregel bestimmt, um vor allem im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherzustellen, daß zu einem historischen Geschehensablauf nicht unterschiedliche tatsächliche Feststellungen in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig getroffen werden.
  • BVerwG, 01.07.1987 - 2 WD 11.87

    Strafverfahren gegen Soldaten wegen Fahnenflucht - Disziplinargerichtliches

    Das Urteil des Schöffengerichts Husum ist auch in abgekürzter Fassung gemäß § 267 Abs. 4 StPO nach Eintritt der Rechtskraft hinsichtlich seiner tatsächlichen Feststellungen bindend (vgl. BVerwGE 73, 114 und BVerwG Urteil vom 16. Juli 1986 - 2 WD 1/86).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1985 - 2 WD 25/85 - m.w.N. und vom 16. Juli 1986 - 2 WD 1/86) hat der Gesetzgeber in § 77 Abs. 1 Satz 1 WDO die Bindung der Wehrdienstgerichte an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im sachgleichen Strafverfahren als Prozeßregel bestimmt, um vor allem im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherzustellen, daß zu einem historischen Geschehensablauf nicht unterschiedliche tatsächliche Feststellungen in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig getroffen werden.

  • BVerwG, 26.02.1988 - 2 WD 37.87

    "Erhängung" eines Untergebenen zum Schein als erhebliches Dienstvergehen -

    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung in Fällen von Untergebenenmißhandlung - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen gewählt (BVerwG Urteil vom 12. Juli 1984 - 2 WD 17/84 = NZWehrr 1984, 255 m.w.N., zuletzt bestätigt durch Urteil vom 16. Juli 1986 - 2 WD 1/86 = NZWehrr 1987, 27).
  • BVerwG, 17.03.1999 - 2 WD 28.98

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Misshandlung von Untergebenen -

  • BVerwG, 14.11.1991 - 2 WD 12.91

    Wehrrecht - Disziplinarrecht - Alkoholgenuß - Dienstgradherabsetzung

  • BVerwG, 27.11.1990 - 2 WD 20.90

    Dienstgradherabsetzung eines Soldaten als Disziplinarmaßnahme wegen unwürdiger

  • BVerwG, 26.04.2001 - 2 WD 47.00

    Falschangabe der Wohnanschrift in einem Antrag auf Erstbewilligung von

  • BVerwG, 05.06.1991 - 2 WD 55.90

    Wehrrecht - Exhibitionistische Selbstdarstellung - Beförderungsverbot

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 WD 51.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen mehrfachen sexuellen Kindesmissbrauchs

  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 WD 34.91

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Missachtung eines dienstlichen Befehls

  • BVerwG, 17.01.1995 - 2 WD 30.94

    Mißhandlung eines Kleinkinds - Soldat - Dienstvergehen - Degradierung -

  • BVerwG, 03.07.2001 - 2 WD 24.01

    Einlegung eines Rechtsmittels in vollem Umfang bei Rüge eines schweren Mangels

  • BVerwG, 12.12.1991 - 2 WD 53.91

    Soldat - exhibitionistischen Verhalten - Disziplinarmaß

  • BVerwG, 20.03.2002 - 2 WD 41.01

    Rechtsmittelverfahren gegen einen ehemaligen Soldaten wegen einer außerdienstlich

  • BVerwG, 14.11.1990 - 2 WD 32.90

    Unwürdige und ehrverletzende Behandlung Untergebener durch Vorgesetzte - Verstoß

  • BVerwG, 15.05.1990 - 2 WD 37.89

    Dienstvergehen eines Soldaten - Strafverfahren gegen einen Soldaten -

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