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   BVerwG, 08.05.2014 - 2 WD 10.13   

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BVerwG, 08.05.2014 - 2 WD 10.13 (https://dejure.org/2014,20766)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.2014 - 2 WD 10.13 (https://dejure.org/2014,20766)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - 2 WD 10.13 (https://dejure.org/2014,20766)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2014 - 2 WD 10.13
    Es reicht vielmehr aus, dass das Verhalten des Soldaten geeignet war, eine ansehensschädigende Wirkung auszulösen (vgl. Urteile vom 22. Januar 1997 - BVerwG 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 48 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 12 S. 46, vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 - m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - m.w.N., vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - Rn. 30).

    Ein Milderungsgrund ergibt sich hieraus nur, wenn er der Dienstaufsicht bedarf, z.B. in einer Überforderungssituation, die ein hilfreiches Eingreifen des Vorgesetzten erforderlich macht (vgl. z.B. Urteile vom 13. März 2003 - BVerwG 1 WD 4.03 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 2 S. 10 und vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 37).

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2014 - 2 WD 10.13
    Es reicht vielmehr aus, dass das Verhalten des Soldaten geeignet war, eine ansehensschädigende Wirkung auszulösen (vgl. Urteile vom 22. Januar 1997 - BVerwG 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 48 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 12 S. 46, vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 - m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - m.w.N., vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - Rn. 30).

  • BVerwG, 13.03.2008 - 2 WD 6.07

    Ungehorsam; Verstoß gegen Zentrale Dienstvorschriften; Gehörschutz;

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2014 - 2 WD 10.13
    Auch ehrverletzende und diffamierende Aussagen sind "Äußerungen", die gegen die Pflicht zur Zurückhaltung verstoßen (vgl. Urteil vom 13. März 2008 - BVerwG 2 WD 6.07 - Rn. 86 = Buchholz 449 § 10 SG Nr. 59 = NZWehrr 2009, 33 m.w.N.).

    Die Norm verpflichtet Vorgesetzte, ihre Meinung unter Achtung der Rechte anderer besonnen, tolerant und sachlich zu vertreten (vgl. Urteil vom 13. März 2008 a.a.O. Rn. 87 m.w.N.).

    Untergebene sind nach § 17 Abs. 1 SG gehalten, die dienstliche Autorität ihrer Vorgesetzten ohne Rücksicht auf persönliche Sympathien oder Antipathien anzuerkennen und ihr Verhalten danach auszurichten; für einen Verstoß gegen § 17 Abs. 1 SG reicht es aus, dass der betreffende Soldat mit seinem Verhalten eine gegenüber Vorgesetzten bestehende Pflicht verletzt und dabei zu erkennen gibt, dass er sich, jedenfalls im konkreten Fall, der dienstlichen Autorität seines Vorgesetzten nicht selbstbeherrscht unterordnen will (Urteil vom 13. März 2008 a.a.O. Rn. 65 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08

    Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot;

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2014 - 2 WD 10.13
    Es handelt sich auch hier nicht um eine bloße Nebenpflicht, vielmehr um eine Pflicht mit funktionellem Bezug zur Erfüllung des grundgesetzmäßigen Auftrages der Streitkräfte und zur Gewährleistung des militärischen Dienstbetriebes (Urteil vom 22. Oktober 2008 - BVerwG 2 WD 1.08 - BVerwGE 132, 179 = Buchholz 449 § 10 SG Nr. 60 jeweils Rn. 105).

    Die in § 10 Abs. 6 SG von jedem Offizier und Unteroffizier bei dienstlichen und außerdienstlichen Äußerungen verlangten Beschränkungen (Achtung der Rechte anderer, Besonnenheit, Toleranz und Sachlichkeit) sind für einen Vorgesetzten nach der vom Gesetzgeber getroffenen Regelungsentscheidung unerlässlich, um seine dienstlichen Aufgaben erfüllen und seinen Untergebenen im Sinne von § 10 Abs. 1 SG in Haltung und Pflichterfüllung Vorbild sein zu können (Urteil vom 22. Oktober 2008 a.a.O. Rn. 33).

  • BVerwG, 18.06.2003 - 2 WD 50.02

    Ungenehmigte Nebentätigkeit gegen Entgelt; nicht genehmigte betriebsärztliche

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2014 - 2 WD 10.13
    Die Pflicht zur gewissenhaften und ordnungsgemäßen Dienstleistung (vgl. Urteil vom 18. Juni 2003 - BVerwG 2 WD 50.02 - S. 21 = Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 6 = NVwZ-RR 2004, 195) ist durch die Verwendung von Dienstzeit auf eine Nebentätigkeit verletzt.

    Ein Vorgesetzter, der unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften eigennützig eine nicht genehmigte Nebentätigkeit ausübt, erschüttert seine persönliche und dienstliche Integrität (vgl. Urteile vom 18. Juni 2003 a.a.O., vom 28. April 2004 - BVerwG 2 WD 20.03 - S. 15 und vom 4. Juli 2013 - BVerwG 2 WD 21.12 - Rn. 21).

  • BVerwG, 28.04.2004 - 2 WD 20.03

    Ungenehmigte Nebentätigkeit; Vermittlung von Finanzdienstleistungsprodukten;

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2014 - 2 WD 10.13
    Dazu gehören alle gewerblichen und anderweitigen wirtschaftlichen Betätigungen (Urteil vom 28. April 2004 - BVerwG 2 WD 20.03 - S. 13), also auch die der Erzielung eines Gewinns für die Kaffeekasse dienende Erstellung der Steuererklärung für den Zeugen Le.

    Ein Vorgesetzter, der unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften eigennützig eine nicht genehmigte Nebentätigkeit ausübt, erschüttert seine persönliche und dienstliche Integrität (vgl. Urteile vom 18. Juni 2003 a.a.O., vom 28. April 2004 - BVerwG 2 WD 20.03 - S. 15 und vom 4. Juli 2013 - BVerwG 2 WD 21.12 - Rn. 21).

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2014 - 2 WD 10.13
    Diese besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten ("Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin in der Bundeswehr" (vgl. dazu Urteil vom 11. Juni 2008 - BVerwG 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2014 - 2 WD 10.13
    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 - juris Rn. 35 ff.) von einem zweistufigen Prüfungsschema aus:.
  • BVerwG, 01.03.2007 - 2 WD 4.06

    Sexuelle Belästigung; Vorgesetzter; Fahrlässigkeit; Tatbestandsirrtum;

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2014 - 2 WD 10.13
    Ein Vorgesetzter, der die Rechte seines Kameraden verletzt, untergräbt den dienstlichen Zusammenhalt, stört den Dienstbetrieb und kann damit letztlich auch die Einsatzbereitschaft der Truppe beeinträchtigen (vgl. Urteil vom 1. März 2007 - BVerwG 2 WD 4.06 - Rn. 46 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10

    Anfassen von Untergebenen; sexuelle Belästigung; persönliche Integrität

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2014 - 2 WD 10.13
    Wie oben ausgeführt liegt der Schwerpunkt der Verfehlung hier in dem Fehlverhalten nach den Anschuldigungspunkten 4 und 5. Der Senat hat in der Vergangenheit die Verletzung der Gehorsamspflicht - je nach Schwere des Verstoßes - mit einer Gehaltskürzung, einem Beförderungsverbot oder auch einer Dienstgradherabsetzung geahndet (vgl. Urteile vom 23. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 Rn. 49 und vom 22. August 2007 - BVerwG 2 WD 27.06 - BVerwGE 129, 181 = Buchholz 449 § 11 SG Nr. 2, jeweils Rn. 85 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 1 WD 4.03

    Dienstgradherabsetzung; Milderungsgründe; Mitverschulden von Vorgesetzten;

  • BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09

    Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr;

  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher

  • BVerwG, 22.08.2007 - 2 WD 27.06

    Befehl; Gehorsam; treues Dienen; Treue; Disziplin; Ansehen der Bundeswehr;

  • BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01

    Fahrlässige außerdienstliche Trunkenheitsfahrt; vorsätzliche

  • BVerwG, 04.07.2013 - 2 WD 21.12

    Diziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten bei außerdienstlicher Körperverletzung

  • BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Verbreitung ausländerfeindliche

  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08

    Anschuldigungsschrift (Zweck, notwendiger Inhalt, Auslegung); subjektive

  • BVerwG, 11.09.1979 - 2 D 78.78
  • BVerwG, 28.09.2018 - 2 WD 14.17

    Schwere Beschädigung des Vertrauens in die Integrität und Zuverlässigkeit eines

    Das Prinzip von Befehl und Gehorsam ist auf die Bereitschaft auch und gerade von Vorgesetzten, sich in Unterstellungsverhältnisse einzuordnen, angewiesen (BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - Rn. 65).

    Hier sind durchgängig Gehorsamspflichtverletzungen zu sanktionieren, für die eine differenzierte Betrachtung veranlasst ist: Der Senat hat in der Vergangenheit die Verletzung der Gehorsamspflicht - je nach Schwere des Verstoßes - mit einer Gehaltskürzung, einem Beförderungsverbot oder auch einer Dienstgradherabsetzung geahndet (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. August 2007 - 2 WD 27.06 - BVerwGE 129, 181 Rn. 85 und vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 Rn. 49 m.w.N.) und bei einer Kombination von Pflichtverletzungen den Umständen des Falles auf der zweiten Stufe der Zumessungserwägungen einzelfallbezogen Rechnung getragen (BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - Rn. 87 ff.).

  • BVerwG, 18.02.2016 - 2 WD 19.15

    Tankkartenmissbrauch; Vertrauensstellung; Tankkartenverwalter; Erkrankung des

    Voraussetzung dafür wäre das Vorliegen belastender Lebensumstände, die einen so hohen Grad an Zuspitzung erfahren hätten, dass vom Soldaten ein normgemäßes Verhalten kaum noch hätte erwartet werden können (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 63, vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - Rn. 78, vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 52 f., vom 12. Februar 2015 - 2 WD 2.14 - juris Rn. 43, sowie vom 12. November 2015 - 2 WD 1.15 - juris Rn. 39).

    Ob die jenseits dieser belastenden Lebensumstände bestehende Alkoholerkrankung und die mittelgradige Depression dazu führen, dass Milderungsgründe vorliegen, die jedenfalls in ihrer Gesamtheit das Gewicht eines klassischen Milderungsgrundes erlangen, ist zwar fraglich, weil trennungsbedingte private und finanzielle Belastungen nicht selten auftreten (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - Rn. 78); dem braucht jedoch nicht abschließend nachgegangen zu werden.

  • BVerwG, 05.07.2018 - 2 WD 10.18

    Anpassungsstörung; Besitz; Dienstgradherabsetzung; Höchstmaßnahme; Kinder- und

    Diese Umstände erreichen keinen so hohen Grad an Zuspitzung, dass ein normgemäßes Verhalten kaum noch erwartet werden kann (BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - Rn. 78).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 WD 11.14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Unterlassen der Meldung

    Fehlt die Bereitschaft zum Gehorsam, kann die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr in Frage gestellt sein (BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - Rn. 64).

    Im Übrigen hat der Senat Verletzungen der Gehorsamspflicht - je nach Schwere des Verstoßes - mit einer Gehaltskürzung, einem Beförderungsverbot oder auch einer Dienstgradherabsetzung geahndet (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. August 2007 - 2 WD 27.06 - BVerwGE 129, 181 Rn. 85 und vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 Rn. 49 m.w.N.) und bei einer Kombination von Pflichtverletzungen den Umständen des Falles auf der zweiten Stufe der Zumessungserwägungen einzelfallbezogen Rechnung getragen (BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - Rn. 87 ff.).

  • BVerwG, 19.05.2016 - 2 WD 13.15

    Überlange Verfahrensdauer; Verfahrenshindernis; Milderungsgrund; Entzug aus

    Der Milderungsgrund des Handelns in einer seelischen Ausnahmesituation (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - Rn. 78 m.w.N.) erlangt daneben kein eigenständiges Gewicht mehr, weil die Alkoholerkrankung für die erschwerten Lebensumstände ursächlich war und die damit verbundenen Beeinträchtigungen durch den aus § 21 StGB abgeleiteten Milderungsgrund ausreichend aufgefangen sind.
  • BVerwG, 12.02.2015 - 2 WD 2.14

    Fernbleiben vom Dienst; eigenmächtige Abwesenheit; Ausgangspunkt der

    Diese Umstände erreichen hier nämlich keinen so hohen Grad an Zuspitzung, dass ein normgemäßes Verhalten kaum noch erwartet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - Rn. 78).
  • BVerwG, 15.12.2017 - 2 WD 1.17

    Ausbildungskompanie; Beförderungsverbot; Bezügekürzung; Einschränkung der

    Der Senat hat in der Vergangenheit die Verletzung der Gehorsamspflicht - je nach Schwere des Verstoßes - mit einer Gehaltskürzung, einem Beförderungsverbot oder auch einer Dienstgradherabsetzung geahndet (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. August 2007 - 2 WD 27.06 - BVerwGE 129, 181 Rn. 85 und vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 Rn. 49 m.w.N.) und bei einer Kombination von Pflichtverletzungen den Umständen des Falles auf der zweiten Stufe der Zumessungserwägungen einzelfallbezogen Rechnung getragen (BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - Rn. 87 ff.).
  • BVerwG, 21.06.2018 - 2 WD 4.18

    Ausspruch eines Beförderungsverbotes gegenüber einem Soldaten nach dessen

    Der Senat berücksichtigt aber zugunsten des Soldaten, wenn auch mit minderem Gewicht als im Falle eines klassischen Milderungsgrundes in den Umständen der Tat (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - Rn. 78, 91, vom 5. Juni 2014 - 2 WD 14.13 - juris Rn. 28 und vom 3. August 2016 - 2 WD 20.15 - juris Rn. 37), dass dieser sich in einer schwierigen, mit dauerhaften psychischen Belastungen verbundenen Lebensphase befand.
  • BVerwG, 30.01.2017 - 2 WD 1.16

    Ersatzteilbeschaffung; unwahre Rechnungsbegründung; Weitergabe an Vorgesetzten

    cc) Die von der früheren Soldatin vorgetragenen, sie seinerzeit zusätzlich belastenden Todesfälle sind nicht geeignet, eine seelische Ausnahmesituation als (klassischen) Milderungsgrund in den Umständen der Tat zu begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - Rn. 78).
  • BVerwG, 12.01.2017 - 2 WD 12.16

    Amphetamin; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Beförderungsverbot; Besitz;

    Diese Umstände erreichen hier keinen so hohen Grad an Zuspitzung, dass ein normgemäßes Verhalten kaum noch erwartet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - Rn. 78).
  • BVerwG, 03.08.2016 - 2 WD 20.15

    Außerdienstliche Tätlichkeiten; Partnerschaftskonflikt

  • BVerwG, 11.06.2015 - 2 WD 12.14

    Unerlaubtes Fernbleiben von der Dienststelle; Wahrheitspflichtverletzung

  • BVerwG, 11.09.2014 - 2 WD 11.13

    Ordnungsgemäße Verurteilung eines Soldaten durch das Truppendienstgericht wegen

  • BVerwG, 14.09.2017 - 2 WD 4.17

    Dienstvergehen; Opportunitätsentscheidung; überlanges Verfahren

  • BVerwG, 16.06.2016 - 2 WD 2.16

    Verhängung einer Bezügekürzung gegen einen Soldaten wegen eines Dienstvergehens;

  • BVerwG, 25.10.2018 - 2 WD 8.18

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Soldaten wegen eines Dienstvergehens (hier:

  • BVerwG, 08.02.2018 - 2 WD 9.17

    Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln durch einen Soldaten als schwerwiegendes

  • BVerwG, 28.08.2014 - 2 WD 20.13

    Berücksichtigung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) bei der

  • TDG Süd, 22.07.2020 - S 7 VL 7/19

    Beschwerde, Hauptverhandlung, Berufung, Wiedereinsetzung, Rechtsbehelfsbelehrung,

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