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   BVerwG, 18.06.2015 - 2 WD 11.14   

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https://dejure.org/2015,25897
BVerwG, 18.06.2015 - 2 WD 11.14 (https://dejure.org/2015,25897)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.2015 - 2 WD 11.14 (https://dejure.org/2015,25897)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 2015 - 2 WD 11.14 (https://dejure.org/2015,25897)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 SG, § 10 Abs 1 SG, § 17 Abs 2 S 2 Alt 2 SG, § 17 Abs 2 S 1 Alt 2 SG, § 11 Abs 1 S 1 SG
    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Unterlassen der Meldung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 SG, § 10 Abs 1 SG, § 17 Abs 2 S 2 Alt 2 SG, § 17 Abs 2 S 1 Alt 2 SG, § 11 Abs 1 S 1 SG
    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Unterlassen der Meldung

  • Wolters Kluwer

    Herabsetzung des Dienstgrades eines Berufssoldaten nach mehrfachem Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • rewis.io

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Unterlassen der Meldung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herabsetzung des Dienstgrades eines Berufssoldaten nach mehrfachem Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 08.05.2014 - 2 WD 10.13

    Angemessenheit einer Disziplinarmaßnahme hinsichtlich Dienstvergehens eines

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2015 - 2 WD 11.14
    Fehlt die Bereitschaft zum Gehorsam, kann die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr in Frage gestellt sein (BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - Rn. 64).

    Im Übrigen hat der Senat Verletzungen der Gehorsamspflicht - je nach Schwere des Verstoßes - mit einer Gehaltskürzung, einem Beförderungsverbot oder auch einer Dienstgradherabsetzung geahndet (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. August 2007 - 2 WD 27.06 - BVerwGE 129, 181 Rn. 85 und vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 Rn. 49 m.w.N.) und bei einer Kombination von Pflichtverletzungen den Umständen des Falles auf der zweiten Stufe der Zumessungserwägungen einzelfallbezogen Rechnung getragen (BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - Rn. 87 ff.).

  • BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14

    Maßnahmebeschränkte Berufung; Lösung von bindenden Tatsachen-; feststellungen des

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2015 - 2 WD 11.14
    Dabei hat er das disziplinare Gewicht eines Ungehorsams umso höher eingestuft, je größer die dadurch drohenden Gefahren für ein bedeutsames Rechtsgut, insbesondere Leib und Leben von Kameraden, sind (BVerwG, Urteil vom 23. April 2015 - 2 WD 7.14 - juris Rn. 51 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14

    Bemessung der Schwere des Dienstvergehens eines Zeitsoldaten

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2015 - 2 WD 11.14
    Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 2015 - 2 WD 3.14 - juris Rn. 91).
  • BVerwG, 11.09.2014 - 2 WD 11.13

    Ordnungsgemäße Verurteilung eines Soldaten durch das Truppendienstgericht wegen

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2015 - 2 WD 11.14
    Umstände, die eine Abweichung von der Maßnahmeart verlangen, liegen nicht vor, wobei das Gewicht mildernder Umstände umso größer sein muss, je schwerer das Dienstvergehen wiegt (BVerwG, Urteil vom 11. September 2014 - 2 WD 11.13 - juris Rn. 79 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10

    Anfassen von Untergebenen; sexuelle Belästigung; persönliche Integrität

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2015 - 2 WD 11.14
    Im Übrigen hat der Senat Verletzungen der Gehorsamspflicht - je nach Schwere des Verstoßes - mit einer Gehaltskürzung, einem Beförderungsverbot oder auch einer Dienstgradherabsetzung geahndet (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. August 2007 - 2 WD 27.06 - BVerwGE 129, 181 Rn. 85 und vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 Rn. 49 m.w.N.) und bei einer Kombination von Pflichtverletzungen den Umständen des Falles auf der zweiten Stufe der Zumessungserwägungen einzelfallbezogen Rechnung getragen (BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - Rn. 87 ff.).
  • BVerwG, 15.05.2014 - 2 WD 3.13

    Herabsetzung eines früheren Soldaten wegen eines Dienstvergehens in den

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2015 - 2 WD 11.14
    Es handelt sich um Schäden, mit denen sich das von dem früheren Soldaten bewusst eingegangene Risiko realisiert hat und um rechtliche Folgen, die allein er sich zurechnen lassen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2014 - 2 WD 3.13 - juris Rn. 45 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.08.2007 - 2 WD 27.06

    Befehl; Gehorsam; treues Dienen; Treue; Disziplin; Ansehen der Bundeswehr;

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2015 - 2 WD 11.14
    Im Übrigen hat der Senat Verletzungen der Gehorsamspflicht - je nach Schwere des Verstoßes - mit einer Gehaltskürzung, einem Beförderungsverbot oder auch einer Dienstgradherabsetzung geahndet (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. August 2007 - 2 WD 27.06 - BVerwGE 129, 181 Rn. 85 und vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 Rn. 49 m.w.N.) und bei einer Kombination von Pflichtverletzungen den Umständen des Falles auf der zweiten Stufe der Zumessungserwägungen einzelfallbezogen Rechnung getragen (BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - Rn. 87 ff.).
  • BVerwG, 12.02.2015 - 2 WD 2.14

    Fernbleiben vom Dienst; eigenmächtige Abwesenheit; Ausgangspunkt der

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2015 - 2 WD 11.14
    Zusätzlich sind die gesetzlich normierten Bemessungskriterien für die Bestimmung der konkreten Sanktion zu gewichten, wenn die Maßnahmeart, die den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet, dem Wehrdienstgericht hinsichtlich des Disziplinarmaßes einen Spielraum eröffnet (BVerwG, Urteil vom 12. Februar 2015 - 2 WD 2.14 - juris Rn. 56).
  • BVerwG, 21.06.2011 - 2 WD 10.10

    Wiederholte versuchte und vollendete Steuerhinterziehung; Zigarettenschmuggel;

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2015 - 2 WD 11.14
    Die Auswirkungen ordnungsrechtlicher Verwaltungsverfahren, die an die Pflichtverletzungen anknüpfen, gehören ebenso wenig zu den nach § 38 Abs. 1 WDO bemessungsrelevanten Aspekten wie die Auswirkungen der Disziplinarmaßnahme selbst (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2011 - 2 WD 10.10 - juris Rn. 46).
  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2015 - 2 WD 11.14
    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 WD 29.98

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen mehrmaligem Fahrens ohne Fahrerlaubnis

  • BVerwG, 07.02.2013 - 2 WD 36.12

    Maßnahmebemessung; Alkoholkonsum; verminderte Schuldfähigkeit;

  • BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11

    Fahren ohne Fahrerlaubnis im Dienst; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen;

  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 WD 13.16

    Verbale sexuelle Belästigung während einer Dienstfahrt und einem Abendessen

    Der frühere Soldat stand zudem aufgrund seines Dienstgrades als Oberstleutnant und somit als Stabsoffizier in einem exponierten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 WD 11.14 - juris Rn. 35) Vorgesetztenverhältnis (§ 1 Abs. 3 Satz 1 und 2 SG i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 VorgV).
  • BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19

    Aktenweiterleitung an das Berufungsgericht; Ansehensschädigung der Bundeswehr;

    Liegt kein mittlerer, sondern ein höherer bzw. niedrigerer Schweregrad vor, ist gegenüber dem Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen die zu verhängende Disziplinarmaßnahme nach "oben" bzw. nach "unten" zu modifizieren (BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2015 - 2 WD 11.14 - juris Rn. 52 m.w.N. und vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 WD 19.18

    Eigenmächtige Abwesenheit; Heranwachsender; Jugendverfehlung; überlange

    Zusätzlich sind die gesetzlich normierten Bemessungskriterien für die Bestimmung der konkreten Sanktion zu gewichten, wenn die Maßnahmeart, die den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet, dem Wehrdienstgericht hinsichtlich des Disziplinarmaßes einen Spielraum eröffnet (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 WD 11.14 - juris Rn. 52 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.02.2016 - 2 WD 19.15

    Tankkartenmissbrauch; Vertrauensstellung; Tankkartenverwalter; Erkrankung des

    Zusätzlich sind die gesetzlich normierten Bemessungskriterien für die Bestimmung der konkreten Sanktion zu gewichten, wenn die Maßnahmeart, die den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet, dem Wehrdienstgericht hinsichtlich des Disziplinarmaßes einen Spielraum eröffnet (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 WD 11.14 - juris Rn. 52 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.11.2015 - 2 WD 15.14

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis; Steuerhinterziehung; mehrfache

    Zusätzlich sind die gesetzlich normierten Bemessungskriterien für die Bestimmung der konkreten Sanktion zu gewichten, wenn die Maßnahmeart, die den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet, dem Wehrdienstgericht hinsichtlich des Disziplinarmaßes einen Spielraum eröffnet (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 WD 11.14 - juris Rn. 52 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.05.2016 - 2 WD 13.15

    Überlange Verfahrensdauer; Verfahrenshindernis; Milderungsgrund; Entzug aus

    Zusätzlich sind die gesetzlich normierten Bemessungskriterien für die Bestimmung der konkreten Sanktion zu gewichten, wenn bei der Maßnahmeart, die den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet, hinsichtlich des Disziplinarmaßes ein Spielraum besteht (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 WD 11.14 - juris Rn. 52 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20

    Disziplinarische Ahndung des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

    Liegt kein mittlerer, sondern ein höherer bzw. niedrigerer Schweregrad vor, ist gegenüber dem Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen die zu verhängende Disziplinarmaßnahme nach "oben" bzw. nach "unten" zu modifizieren (BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2015 - 2 WD 11.14 - juris Rn. 52 m.w.N. und vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2018 - 3d A 138/17
    vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Januar 2012 - 2 WD 5.11 -, Buchholz 450.2 § 121 WDO Nr. 2 = juris Rdn. 16 und vom 18. Juni 2015 - 2 WD 11.14 -, juris Rdn. 29 ff., für Soldaten in Vorgesetztenstellung.
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 WD 3.15

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls; Gehilfe; Missbrauch dienstlicher Anlagen

    Zusätzlich sind die gesetzlich normierten Bemessungskriterien für die Bestimmung der konkreten Sanktion zu gewichten, wenn die Maßnahmeart, die den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet, dem Wehrdienstgericht hinsichtlich des Disziplinarmaßes einen Spielraum eröffnet (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 WD 11.14 - juris Rn. 52 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 2 WD 20.18

    Auslegung der Anschuldigungsschrift; Befehl; Beweiswürdigung; Fahrlässigkeit;

    Zusätzlich sind die gesetzlich normierten Bemessungskriterien für die Bestimmung der konkreten Sanktion zu gewichten, wenn die Maßnahmeart, die den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet, dem Wehrdienstgericht - wie vorliegend - hinsichtlich des Disziplinarmaßes einen Spielraum eröffnet (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 WD 11.14 - juris Rn. 52 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.05.2021 - 2 WD 16.20

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen wiederholtem unterlaubten Fernbleibens vom

  • BVerwG, 28.03.2019 - 2 WD 13.18

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Erschleichen von Urlaub; Urkundenfälschung;

  • BVerwG, 14.05.2019 - 2 WD 24.18

    Herabsetzung eines Soldaten im Dienstgrad als Ausgangspunkt der

  • TDG Süd, 29.07.2020 - S 6 VL 23/19

    Kürzung der Dienstbezüge - Einbringen und Aufbewahren einer Tasse mit Hakenkreuz

  • BVerwG, 10.10.2019 - 2 WD 32.18

    Disziplinarische Ahndung des unerlaubten Fernbleibens eines Sodaten vom Dienst

  • VG Münster, 13.12.2016 - 20 K 1426/15
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