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   BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00   

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BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00 (https://dejure.org/2000,16776)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.2000 - 2 WD 18.00 (https://dejure.org/2000,16776)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 2000 - 2 WD 18.00 (https://dejure.org/2000,16776)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Misshandlung Untergebener - Fotographieren eines Soldaten unter einer in der Stube aufgehängten Hakenkreuzfahne - Vorsätzlicher Verstoß gegen die Pflicht zum treuen Dienen, die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 1413
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 25.01.2000 - 2 WD 43.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Verwendung von Kennzeichen

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 25. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43.99 - m.w.N.) kommt es nicht darauf an, ob eine solche Beeinträchtigung tatsächlich eingetreten ist, sondern es genügt, wenn das Verhalten dazu geeignet war.

    Da diese Pflicht zu den elementarsten soldatischen Pflichten gehört, ist ihre Verletzung eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (Urteile vom 24. Januar 1984 - BVerwG 2 WD 40.83 - , vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - <BVerwGE 86, 321 [327]> und vom 25. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43.99 - ).

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist daher stets die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (vgl. dazu: Urteile vom 4. September 1980 - BVerwG 2 WD 74.79 -, vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 WD 22.96 - <BVerwGE 113, 13 = NZWehrr 1997, 83 > und vom 5. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43.99 - ).

    Auch wenn der Zeitfaktor für sich allein keine maßnahmemildernde Wirkung hat, so ist er doch für die Maßnahmebemessung insofern von Bedeutung, als er eine bessere Beurteilung der Persönlichkeit des Soldaten ermöglicht und ihm die Chance eröffnet, durch eine hervorragende Dienstleistung eine Nachbewährung zu erbringen (vgl. Urteil vom 25. Januar 2000 - 2 WD 43.99 - m.w.N.).

  • BVerwG, 28.09.1990 - 2 WD 27.89

    NATO-Verbündete - Verbreitung antisemitischer Parolen - Rassenmord - Juden

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00
    Diese Grundpflicht des Soldaten gebietet ihm, im Dienst und außerhalb des Dienstes zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr als eines militärischen Verbandes beizutragen und alles zu unterlassen, was sie in ihrem durch die Verfassung festgelegten Aufgabenbereich schwächen könnte (Urteile vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - <BVerwGE 86, 321 [326] > m.w.N.).

    Ein solcher Verstoß liegt dann vor, wenn sich ein Soldat für Ziele einsetzt, die geeignet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung auszuhöhlen, oder wenn er sich nicht eindeutig von Bestrebungen distanziert, die diesen Staat und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (Urteil vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - m.w.N.).

    Da diese Pflicht zu den elementarsten soldatischen Pflichten gehört, ist ihre Verletzung eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (Urteile vom 24. Januar 1984 - BVerwG 2 WD 40.83 - , vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - <BVerwGE 86, 321 [327]> und vom 25. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43.99 - ).

  • Drs-Bund, 18.06.1998 - BT-Drs 13/11005
    Auszug aus BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00
    Dies führte schließlich zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag, in der auch die hier behandelten Vorfälle eingehend erörtert wurden (vgl. BT-Drucks. 13/11005, S. 82).
  • BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72

    Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr -

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00
    Es bestand auch keine gesetzliche Möglichkeit, ihn aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweise von den ihm darin erwachsenen notwendigen Auslagen zu entlasten (Beschluss vom 27. März 1973 - BVerwG 2 WD 45.72 - <BVerwGE 46, 101 >).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 2 WD 32.95
    Auszug aus BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00
    Das Gebot, diese Grundrechte zu achten und zu schützen gilt für jede Art staatlicher Gewalt und in besonderem Maße für die Streitkräfte mit ihrer streng hierarchischen Gliederung (vgl. Urteile vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 >, vom 23. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 32.95 - , vom 5. Mai 1998 - BVerwG 2 WD 25.97 - <BVerwGE 113, 217 = NVwZ 1999, 191 > und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 WD 44.99 -).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 WD 44.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Körperverletzung - Herabsetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00
    Das Gebot, diese Grundrechte zu achten und zu schützen gilt für jede Art staatlicher Gewalt und in besonderem Maße für die Streitkräfte mit ihrer streng hierarchischen Gliederung (vgl. Urteile vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 >, vom 23. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 32.95 - , vom 5. Mai 1998 - BVerwG 2 WD 25.97 - <BVerwGE 113, 217 = NVwZ 1999, 191 > und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 WD 44.99 -).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 2 WD 25.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlicher Mißhandlung eines

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00
    Das Gebot, diese Grundrechte zu achten und zu schützen gilt für jede Art staatlicher Gewalt und in besonderem Maße für die Streitkräfte mit ihrer streng hierarchischen Gliederung (vgl. Urteile vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 >, vom 23. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 32.95 - , vom 5. Mai 1998 - BVerwG 2 WD 25.97 - <BVerwGE 113, 217 = NVwZ 1999, 191 > und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 WD 44.99 -).
  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 WD 22.96

    Recht der Soldaten - Disziplinsrmaßnahmen bei Verunglimpfung von

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00
    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist daher stets die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (vgl. dazu: Urteile vom 4. September 1980 - BVerwG 2 WD 74.79 -, vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 WD 22.96 - <BVerwGE 113, 13 = NZWehrr 1997, 83 > und vom 5. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43.99 - ).
  • BVerwG, 18.06.1996 - 2 WD 10.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei vorwerfbarem Schuldenmachen eines

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00
    Milderungsgründe in der Tat sind nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 18. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 10.96 - <BVerwGE 103, 343 [347] > m.w.N.) nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte; als solche Besonderheiten sind nur ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen.
  • BVerwG, 24.06.1992 - 2 WD 62.91

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Wahrheitswidrige Aussage

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00
    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, umso mehr Achtung und Vertrauen genießt er; umso größer sind auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewusstsein gestellt werden müssen, und umso schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen lässt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132] = NZWehrr 1994, 254 > und vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - <BVerwGE 93, 265 = NZWehrr 1993, 76>).
  • BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90

    Dienstvergehen eines Disziplinarvorgesetzten - Zugriff auf fremdes Eigentum -

  • BVerwG, 18.01.1991 - 2 WD 24.89

    Wehrrecht - Disziplinarrecht - Mißhandlung von Untergebenen - Reinigende Maßnahme

  • BVerwG, 24.01.1984 - 2 WD 40.83

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Sodaten wegen wiederholter Abgabe von

  • BVerwG, 06.08.1981 - 1 WB 89.80

    Befehl - Zuständiger Vorgesetzter - Soldat - Dienstliche Unterkünfte - Anlagen -

  • BVerwG, 04.09.1980 - 2 WD 74.79

    Verstoß gegen die Pflicht des Eintretens für die Erhaltung der freiheitlichen

  • VG Trier, 14.08.2018 - 3 K 2486/18

    Dienstentfernung Polizeibeamter: Identifikation mit "Reichsbürger-Spektrum"

    Dies ist vielmehr erst dann der Fall, wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (BVerfG a.a.O.; BVerwG unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG: Beschluss vom 17. Mai 2001, a.a.O., Urteil vom 7. November 2000 - 2 WD 18.00 -, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. August 1995 - 3 A 11324/95 -, juris).
  • VG Regensburg, 28.06.2017 - RN 1 K 16.1581

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen des Einbringens rechtsextremistischer

    Aus der Pflicht zum treuen Dienen ergibt sich vor allem die Pflicht zur Loyalität gegenüber dem Staat, seinen Organen und seiner Rechtsordnung (BVerwG, U.v. 07.11.2000 - 2 WD 18.00 - juris; VG Saarlouis, U.v. 13.01.2015 - 2 K 763/13 - juris für den Fall der Verwendung nationalsozialistischer Gesten).

    Sein Verhalten brachte zumindest die Gefahr mit sich, andere Soldaten in ihrer Loyalität gegenüber dem Dienstherrn zu verunsichern, sie in Konflikte zu stürzen und dadurch im Ergebnis die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr zu beeinträchtigen (vgl. BVerwG, U.v. 07.11.2000 - 2 WD 18.00 - juris Rn. 3).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 07.11.2000 - 2 WD 18/00 - juris) kommt es für die Feststellung einer Pflichtverletzung nach § 17 Abs. 2 SG nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung tatsächlich eingetreten ist, sondern es genügt, wenn das Verhalten dazu geeignet war.

    Diese Kernpflicht (BVerwG, U.v. 07.11.2000 - 2 WD 18/00 - juris Rn. 4) des Soldaten gebietet es, sich mit der Idee der freiheitlich-demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, der ein Soldat dienen soll, zu identifizieren.

    Identifizieren bedeutet dabei nicht nur, die Grundordnung dieses Staates anzuerkennen, sondern verlangt ein Mehr an staatsbürgerlicher Verpflichtung, das dem Soldaten wie auch dem Richter und Beamten auferlegt ist (BVerwG, U.v. 07.11.2000 - 2 WD 18/00 - juris).

    Ein solcher Verstoß liegt nicht nur dann vor, wenn sich ein Soldat für Ziele einsetzt, die geeignet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung auszuhöhlen, sondern bereits dann, wenn er sich nicht eindeutig von Bestrebungen distanziert, die diesen Staat und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerwG, U.v. 07.11.2000 - 2 WD 18/00 - juris Rn. 4; OVG SH, B.v. 18.08.2014 - 12 B 14/14 - juris Rn. 32; VG Saarlouis, U.v. 13.01.2015 - 2 K 763/13 - juris; VG Bremen, B.v. 05.08.2013 - 6 V 745/13 - juris).

  • VG Sigmaringen, 19.07.2017 - 5 K 3625/17

    Aufnahmeritual; Ritual; Taufe; ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung;

    Die Kernpflicht des Soldaten aus § 8 SG gebietet, sich mit der Idee der freiheitlichen demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, der er dienen soll, zu identifizieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.11.2000 - 2 WD 18.00 -, Rn. 4, juris).

    Daher gehört die Verletzung der politischen Treuepflicht zu den schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.11.2003 - 2 WDB 2, 03 -, juris, Rn. 29; Urteil vom 07.11.2000 - 2 WD 18.00 -, Rn. 4, juris jeweils zur Verwendung von nationalsozialistischem Bild- bzw. Propagandamaterial).

    Ein solcher Verstoß liegt nicht nur dann vor, wenn sich ein Soldat für Ziele einsetzt, die geeignet sind, die freiheitlich demokratische Grundordnung auszuhöhlen, sondern bereits dann, wenn er sich nicht eindeutig von Bestrebungen distanziert, die diesen Staat und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.11.2000 - 2 WD 18.00 -, Rn. 4, juris).

    Allein entscheidend ist, ob ein vernünftiger, objektiv wertender Dritter, wenn er von diesem Verhalten Kenntnis erhielte, darin eine Beeinträchtigung des Ansehens der Bundeswehr oder der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit des Soldaten sehen würde (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 23.03.2017 - 2 WD 16.16 -, Rn. 65, juris; Urteil vom 07.11.2000 - 2 WD 18.00 -, juris; VG Regensburg, Urteil vom 28.06.2017 - RN 1 K 16/1581 -, Rn. 50, juris).

  • VG Sigmaringen, 19.07.2017 - 5 K 1899/17

    Aufnahmeritual; Ritual; ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung oder des

    Die Kernpflicht des Soldaten aus § 8 SG gebietet, sich mit der Idee der freiheitlichen demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, der er dienen soll, zu identifizieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.11.2000 - 2 WD 18.00 -, Rn. 4, juris).

    Daher gehört die Verletzung der politischen Treuepflicht zu den schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.11.2003 - 2 WDB 2, 03 -, juris, Rn. 29; Urteil vom 07.11.2000 - 2 WD 18.00 -, Rn. 4, juris jeweils zur Verwendung von nationalsozialistischem Bild- bzw. Propagandamaterial).

    Ein solcher Verstoß liegt nicht nur dann vor, wenn sich ein Soldat für Ziele einsetzt, die geeignet sind, die freiheitlich demokratische Grundordnung auszuhöhlen, sondern bereits dann, wenn er sich nicht eindeutig von Bestrebungen distanziert, die diesen Staat und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.11.2000 - 2 WD 18.00 -, Rn. 4, juris).

    Allein entscheidend ist, ob ein vernünftiger, objektiv wertender Dritter, wenn er von diesem Verhalten Kenntnis erhielte, darin eine Beeinträchtigung des Ansehens der Bundeswehr oder der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit des Soldaten sehen würde (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 23.03.2017 - 2 WD 16.16 -, Rn. 65, juris; Urteil vom 07.11.2000 - 2 WD 18.00 -, juris; VG Regensburg, Urteil vom 28.06.2017 - RN 1 K 16/1581 -, Rn. 50, juris).

  • BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung;

    Da die politische Treuepflicht zu den elementarsten soldatischen Pflichten gehört, ist ihre Verletzung eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (BVerwG, Urteile vom 24. Januar 1984 - 2 WD 40.83 - NZWehrr 1984, 167, vom 22. Januar 1997 - 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 58, vom 28. September 1990 - 2 WD 27.89 - BVerwGE 86, 321, vom 25. Januar 2000 - 2 WD 43.99 - BVerwGE 111, 45, vom 7. November 2000 - 2 WD 18.00 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 40, vom 28. Februar 2002 - 2 WD 35.01 - Buchholz 236.1 § 8 SG Nr. 4 S. 24 f. und vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 39 Rn. 49).
  • BVerwG, 06.09.2012 - 2 WD 26.11

    Dienstvergehen; Schwere; freiheitlich demokratische Grundordnung; Betätigung;

    Da diese Pflicht zu den absolut elementaren soldatischen Pflichten gehört, ist ihre Verletzung eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (Urteil vom 7. November 2000 - BVerwG 2 WD 18.00 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 40 = juris Rn. 4 und 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.11.2003 - 2 WDB 2.03

    Vorläufige Dienstenthebung; Uniformtrageverbot; Einbehaltung von Dienstbezügen;

    28 Da die in § 8 SG normierte Pflicht zu den elementarsten soldatischen Pflichten gehört, ist ihre Verletzung eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (Urteile vom 24. Januar 1984 BVerwG 2 WD 40.83 , vom 28. September 1990 BVerwG 2 WD 27.89 , vom 25. Januar 2000 BVerwG 2 WD 43.99 und vom 7. November 2000 BVerwG 2 WD 18.00 ).

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist daher nach der ständigen Rechtsprechung des Senats stets die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (vgl. dazu: Urteile vom 4. September 1980 BVerwG 2 WD 74.79 , vom 24. Oktober 1996 BVerwG 2 WD 22.96 , vom 25. Januar 2000 BVerwG 2 WD 43.99 und vom 7. November 2000 BVerwG 2 WD 18.00 ).

  • VG Koblenz, 19.12.2018 - 2 K 135/18

    Fristlose Entlassung eines Soldaten war rechtens

    Aus der Pflicht zum treuen Dienen ergibt sich vor allem die Pflicht zur Loyalität gegenüber dem Staat, seinen Organen und seiner Rechtsordnung (BVerwG, Urteil vom 7. November 2000 - 2 WD 18.00 -, juris).

    Damit hat er dem Selbstverständnis der Bundeswehr als Organ des der Freiheit und Menschenwürde verpflichteten demokratischen Rechtsstaats der Bundesrepublik Deutschland Schaden zugefügt; dies verunsichert zudem andere Soldaten, insbesondere Kameraden und Untergebene, in ihrer Loyalität gegenüber dem Dienstherrn, stürzt sie in Konflikte und beeinträchtigt dadurch die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr (BVerwG, Urteil vom 7. November 2000, a. a. O.).

    Die Verletzung der politischen Treuepflicht gehört zu den schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 2000, a. a. O.).

  • BVerwG, 12.02.2003 - 2 WD 8.02

    Betäubungsmittel; Besitz und Verkauf von Betäubungsmitteln; NS-Symbole;

    Diese Grundpflicht des Soldaten gebietet ihm, im Dienst und außerhalb des Dienstes zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr als eines militärischen Verbandes beizutragen und alles zu unterlassen, was sie in ihren durch die Verfassung und die Gesetze festgelegten Aufgabenbereich schwächen könnte (stRspr.: vgl. Urteile vom 24. Februar 1999 BVerwG 2 WD 27.98 m. w. N. und vom 17. November 2000 - BVerwG 2 WD 18.00).
  • BVerwG, 29.08.2002 - 2 WDB 6.02

    Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung einhergehend mit einem Uniformverbot

    Da die in § 8 SG normierte Pflicht zu den elementarsten soldatischen Pflichten gehört, ist ihre Verletzung eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (Urteile vom 24. Januar 1984 - BVerwG 2 WD 40.83 - , vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - <BVerwGE 86, 321 [327]>, vom 25. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43.99 - <BVerwGE 111, 45 = NZWehrr 2000, 55 = Buchholz 236.1 § 7 Nr. 34> und vom 7. November 2000 - BVerwG 2 WD 18.00 - NVwZ 2001, 1413>).

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist daher nach der ständigen Rechtsprechung des Senats stets die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (vgl. dazu: Urteile vom 4. September 1980 - BVerwG 2 WD 74.79 -, vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 WD 22.96 - <BVerwGE 113, 13 = NZWehrr 1997, 83>, vom 25. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43.99 - und vom 7. November 2000 - BVerwG 2 WD 18.00 - ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 M 119/19

    Entlassung eines Soldaten wegen Zweifel an seiner charakterlichen Eignung

  • VG Saarlouis, 13.01.2015 - 2 K 763/13

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit bei Verwendung

  • VG Koblenz, 23.11.2016 - 2 K 471/16

    Entlassung eines Feldwebel-Anwärters war rechtens

  • TDG Süd, 22.07.2021 - S 7 GL 3/20

    Teilweise erfolgreiche Klage gegen Disziplinarmaßnahmen (vorläufige

  • VG München, 20.04.2020 - M 21b S 20.286

    Entlassung einer Soldatin auf Zeit wegen Verdachts extremistischer Bestrebungen

  • VG Lüneburg, 19.10.2006 - 8 A 3/06

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung; Arbeitgeber; Arbeitsplatz; Auflösung;

  • VG Schleswig, 18.08.2014 - 12 B 14/14

    Wehrdisziplinarverfahren: Verbreitung rassistischer und die Gewaltherrschaft des

  • VG Schleswig, 14.09.2017 - 12 B 31/17

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit aus der Bundeswehr wegen Verwendung

  • VG Greifswald, 26.10.2022 - 6 A 1077/20

    Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Bewerbers als Freiwillig

  • VG Koblenz, 27.10.2021 - 2 K 252/21

    Soldat durfte wegen einer Vielzahl rechtsextremistischer und

  • VG Hamburg, 29.03.2023 - 21 K 4032/22

    Entlassung eines Zeitsoldaten bei Teilung rechtsextremer Inhalte in Sozialen

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