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   BVerwG, 16.06.2016 - 2 WD 2.16   

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https://dejure.org/2016,24451
BVerwG, 16.06.2016 - 2 WD 2.16 (https://dejure.org/2016,24451)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.2016 - 2 WD 2.16 (https://dejure.org/2016,24451)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - 2 WD 2.16 (https://dejure.org/2016,24451)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verhängung einer Bezügekürzung gegen einen Soldaten wegen eines Dienstvergehens; Unterbringung einer Ehefrau in einer dienstlichen Unterkunft ohne die Erlaubnis des Kommandeurs des Einsatzkontingents; Fahrlässige Verletzung der Gehorsamspflicht und der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhängung einer Bezügekürzung gegen einen Soldaten wegen eines Dienstvergehens; Unterbringung einer Ehefrau in einer dienstlichen Unterkunft ohne die Erlaubnis des Kommandeurs des Einsatzkontingents; Fahrlässige Verletzung der Gehorsamspflicht und der ...

  • rechtsportal.de

    Verhängung einer Bezügekürzung gegen einen Soldaten wegen eines Dienstvergehens; Unterbringung einer Ehefrau in einer dienstlichen Unterkunft ohne die Erlaubnis des Kommandeurs des Einsatzkontingents; Fahrlässige Verletzung der Gehorsamspflicht und der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 23.12

    Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch; Entschädigungsanspruch bei

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2016 - 2 WD 2.16
    Hier ist eine Einzelfallprüfung erforderlich und es ist nicht auf feste Zeitvorgaben oder abstrakte Orientierungs- bzw. Anhaltswerte abzustellen, unabhängig davon, ob diese auf eigener Annahme oder statistisch ermittelten durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten beruhen (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2013, 5 C 23.12 D - BVerwGE 147, 146 Rn. 29).

    Im Zusammenhang mit der Verfahrensführung durch das Gericht ist bei der Prüfung einer Verletzung von Art. 6 EMRK zu berücksichtigen, dass die Verfahrensdauer in einem Spannungsverhältnis zur richterlichen Unabhängigkeit (§ 97 Abs. 1 GG) und zum rechtsstaatlichen Gebot steht, eine inhaltlich richtige, an Recht und Gesetz orientierte Entscheidung zu treffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2013, 5 C 23.12 D, BVerwGE 147, 146 Rn. 42).

    Auch wenn man berücksichtigt, dass die Vorbereitung einer Hauptverhandlung mit acht Zeugen einen nicht unerheblichen Aufwand mit sich bringt, wäre dieser in einem "mehrmonatigen Gestaltungszeitraum" (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2013, 5 C 23.12 D - BVerwGE 147, 146 Rn. 53) zu bewältigen gewesen, zumal zu berücksichtigen war, dass die Bedeutung des Verfahrens für die Beteiligten hoch war.

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2016 - 2 WD 2.16
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, BVerwG, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 - m.w.N. - und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2009 - 2 WD 7.08 - m.w.N. -, vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 30 ).

    Denn das Verfahren als solches wirkt bereits belastend und ist deshalb mit pflichtenmahnenden Nachteilen verbunden, die nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das Sanktionsbedürfnis mindern können (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Juni 2003 - 2 WD 2.02 - NZWehrr 2004, 83 ff. und juris Rn. 18; vom 26. September 2006 - 2 WD 2.06 - BVerwGE 127, 1 ; vom 13. März 2008 - 2 WD 6.07 - Rn. 116; vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 - juris Rn. 122; vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 6 Rn. 47, vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - juris Rn. 39 f. m.w.N. sowie vom 29. November 2012 - 2 WD 10.12 - juris Rn. 62).

  • EGMR, 16.07.2009 - 8453/04

    Rechtssache B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2016 - 2 WD 2.16
    Ob die Dauer eines konkreten Verfahrens noch angemessen ist, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Falls und folgender Kriterien zu beurteilen: die Schwierigkeit des Falls, das Verhalten des Betroffenen und das der zuständigen Behörden und Gerichte sowie die Bedeutung des Rechtsstreits für den Betroffenen (EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04 - NVwZ 2010, 1015 m.w.N., BVerwG, Urteil vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - juris Rn. 36).

    Es kann offenbleiben, ob die Verfahrensdauer eines Disziplinarverfahrens ab der förmlichen Einleitung zu berücksichtigen ist (so EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - 8455/04 -, NVwZ 2010, 1015 LS) oder wegen der Regelung des § 91 Abs. 1 Satz 3 2. Halbs. WDO erst ab Einreichung der Anschuldigungsschrift beim Truppendienstgericht.

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2016 - 2 WD 2.16
    Für ihn spricht auch eine Nachbewährung (zu den Voraussetzungen: BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 WD 10.12 - juris Rn. 48).

    Denn das Verfahren als solches wirkt bereits belastend und ist deshalb mit pflichtenmahnenden Nachteilen verbunden, die nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das Sanktionsbedürfnis mindern können (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Juni 2003 - 2 WD 2.02 - NZWehrr 2004, 83 ff. und juris Rn. 18; vom 26. September 2006 - 2 WD 2.06 - BVerwGE 127, 1 ; vom 13. März 2008 - 2 WD 6.07 - Rn. 116; vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 - juris Rn. 122; vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 6 Rn. 47, vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - juris Rn. 39 f. m.w.N. sowie vom 29. November 2012 - 2 WD 10.12 - juris Rn. 62).

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2016 - 2 WD 2.16
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, BVerwG, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 - m.w.N. - und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2009 - 2 WD 7.08 - m.w.N. -, vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 30 ).

  • BVerwG, 01.03.2007 - 2 WD 4.06

    Sexuelle Belästigung; Vorgesetzter; Fahrlässigkeit; Tatbestandsirrtum;

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2016 - 2 WD 2.16
    Die Fürsorgepflicht (§ 10 Abs. 3 SG) gehört zu den vornehmlichsten Pflichten eines Vorgesetzten gegenüber seinen Untergebenen, die das - berechtigte - Gefühl haben müssen, dass sie von diesem nicht nur als Befehlsempfänger betrachtet werden, sondern dass dieser von den ihm eingeräumten Befehls- und sonstigen Befugnissen nur unter angemessener Berücksichtigung ihrer persönlichen Belange Gebrauch macht, dass er sich bei allen Handlungen und Maßnahmen von Wohlwollen gegenüber dem jeweiligen Untergebenen leiten lässt und dass er stets bemüht ist, ihn vor Schäden und unzumutbaren Nachteilen zu bewahren (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 1. März 2007 - 2 WD 4.06 - Buchholz 449 § 10 SG Nr. 56 m.w.N.).

    Ein Vorgesetzter, der die Rechte seines Kameraden verletzt, untergräbt den dienstlichen Zusammenhalt, stört den Dienstbetrieb und kann damit letztlich auch die Einsatzbereitschaft der Truppe beeinträchtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2007 - 2 WD 4.06 - juris Rn 46 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.06.2003 - 2 WD 2.02

    Kompaniefeldwebel; Versagen im Kernbereich; Milderungsgründe in der Tat; lange

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2016 - 2 WD 2.16
    Denn das Verfahren als solches wirkt bereits belastend und ist deshalb mit pflichtenmahnenden Nachteilen verbunden, die nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das Sanktionsbedürfnis mindern können (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Juni 2003 - 2 WD 2.02 - NZWehrr 2004, 83 ff. und juris Rn. 18; vom 26. September 2006 - 2 WD 2.06 - BVerwGE 127, 1 ; vom 13. März 2008 - 2 WD 6.07 - Rn. 116; vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 - juris Rn. 122; vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 6 Rn. 47, vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - juris Rn. 39 f. m.w.N. sowie vom 29. November 2012 - 2 WD 10.12 - juris Rn. 62).
  • BVerwG, 25.10.2012 - 2 WD 32.11

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Maßnahmebemessung; Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2016 - 2 WD 2.16
    (1) Eine konkret durch das Verfahren entgangene Beförderung und die erheblichen Nachteile im beruflichen Fortkommen durch das faktische Beförderungsverbot des laufenden Verfahrens wirken maßnahmemildernd (BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 2012 - 2 WD 32.11 - Rn. 49, vom 17. Januar 2013 - 2 WD 25.11 - Rn. 84 und vom 27. Juni 2013 - 2 WD 5.12 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 44 Rn. 54).
  • BVerwG, 13.03.2008 - 2 WD 6.07

    Ungehorsam; Verstoß gegen Zentrale Dienstvorschriften; Gehörschutz;

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2016 - 2 WD 2.16
    Denn das Verfahren als solches wirkt bereits belastend und ist deshalb mit pflichtenmahnenden Nachteilen verbunden, die nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das Sanktionsbedürfnis mindern können (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Juni 2003 - 2 WD 2.02 - NZWehrr 2004, 83 ff. und juris Rn. 18; vom 26. September 2006 - 2 WD 2.06 - BVerwGE 127, 1 ; vom 13. März 2008 - 2 WD 6.07 - Rn. 116; vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 - juris Rn. 122; vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 6 Rn. 47, vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - juris Rn. 39 f. m.w.N. sowie vom 29. November 2012 - 2 WD 10.12 - juris Rn. 62).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 WD 43.09

    Anhörung der Vertrauensperson; Verfahrensmangel; Maßnahmebemessung;

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2016 - 2 WD 2.16
    Steht die Inanspruchnahme dienstlichen Materials zu privaten Zwecken in Rede, ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen regelmäßig ein Beförderungsverbot bzw. eine Gehaltskürzung, in schweren Fällen auch eine Dienstgradherabsetzung (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 2010 - 2 WD 43.09 - juris Rn. 45 = NZWehrr 2012, 122 m.w.N. und vom 10. Oktober 2013 - 2 WD 33.12 - Rn. 63).
  • BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14

    Maßnahmebeschränkte Berufung; Lösung von bindenden Tatsachen-; feststellungen des

  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
  • BVerwG, 19.04.2007 - 2 WD 7.06

    Pflicht zum treuen Dienen; Fürsorgepflicht; Erteilung eines Befehls zu nicht

  • BVerwG, 22.08.2007 - 2 WD 27.06

    Befehl; Gehorsam; treues Dienen; Treue; Disziplin; Ansehen der Bundeswehr;

  • BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10

    Anfassen von Untergebenen; sexuelle Belästigung; persönliche Integrität

  • BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06

    Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis;

  • BVerwG, 02.10.2013 - 2 WD 33.12

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; Fortführung der Berufung mit geänderten Ziel

  • BVerwG, 27.06.2013 - 2 WD 5.12

    Bemessungsentscheidung; Anschuldigungsschrift; Umstände der Tatbegehung;

  • BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08

    Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot;

  • BVerwG, 08.05.2014 - 2 WD 10.13

    Angemessenheit einer Disziplinarmaßnahme hinsichtlich Dienstvergehens eines

  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

  • BVerwG, 21.01.2016 - 2 WD 6.15

    Reisekostenbetrug; Dienstgradherabsetzung; Bezügekürzung

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von

  • BVerwG, 01.02.2012 - 2 WD 1.11

    Degradierung von zwei Unteroffizieren wegen Misshandlung eines Untergebenen

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

  • BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09

    Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr;

  • BVerfG, 04.09.2009 - 2 BvR 1089/09
  • BGH, 07.12.2009 - StbSt (R) 2/09

    Erforderlichkeit der Kompensation einer vermeidbaren rechtsstaatswidrigen

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 WD 14.13

    Bemessungsentscheidung; Dienstpflichtverletzung; Dienstvergehen; fahrlässige

  • KAG Freiburg, 23.02.2009 - 2/09

    Freistellung von Kosten einer zeitnahen Schulung des Antragsstellers

  • BVerwG, 16.02.2017 - 2 WD 14.16

    "Spionagewecker"; Dienstgradherabsetzung; Intimsphäre; Kamera; Kameradin;

    aaa) Maßnahmemildernd ist auf dieser Stufe die Verfahrensdauer einzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2016 - 2 WD 2.16 - juris Rn. 50 ff. m.w.N.).

    Denn das Verfahren als solches wirkt bereits belastend und ist deshalb mit pflichtenmahnenden Nachteilen verbunden, die nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das Sanktionsbedürfnis mindern können (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Juni 2016 - 2 WD 2.16 - juris Rn. 50 und vom 12. Januar 2017 - 2 WD 12.16 - Rn. 41 jeweils m.w.N.).

    bbb) Da hier vom Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen nach unten abgewichen wird, ist bei der konkreten Bemessung der nächst milderen Maßnahmeart der obere Rand des gesetzlich Zulässigen in den Blick zu nehmen (BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2016 - 2 WD 6.15 - juris Rn. 45 und vom 16. Juni 2016 - 2 WD 2.16 - juris Rn. 53) und die Dauer eines Beförderungsverbotes am oberen Rand des nach § 60 Abs. 2 Satz 1 WDO Zulässigen zu bemessen.

  • BVerwG, 24.01.2018 - 2 WD 11.17

    Herabsetzung in den Dienstgrad eines Unteroffiziers der Reserve wegen unerlaubten

    Verfahrenslaufzeiten, die durch die Verfahrensführung des Gerichts bedingt sind, führen deshalb nur dann zu einer unangemessenen Verfahrensdauer, wenn sie auch bei Berücksichtigung des gerichtlichen Gestaltungsspielraums sachlich nicht mehr zu rechtfertigen sind (zusammenfassend: BVerwG, Urteile vom 16. Juni 2016 - 2 WD 2.16 - juris Rn. 50 ff. m.w.N. und vom 14. September 2017 - 2 WD 4.17 - juris Rn. 40 ff. m.w.N.).

    Das Truppendienstgericht hat die unterbliebene Förderung dieses Verfahrens selbst auf strukturelle Mängel zurückgeführt und zutreffend darauf hingewiesen, dass eine organisatorisch bedingt zu hohe Belastung des Gerichts oder etwaige Besetzungsvakanzen allein in die staatliche Sphäre fallen und nicht geeignet sind, eine längere Verfahrensdauer zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2016 - 2 WD 2.16 - juris Rn. 52).

    Zwar gehörte sein Prozess nicht zu den Verfahren, die nach § 17 Abs. 1 WDO deshalb beschleunigt abgeschlossen werden mussten, weil sie für den Soldaten erhebliche Nachteile im beruflichen Fortkommen oder finanzieller Art - etwa durch ein faktisches Beförderungsverbot oder eine konkret entgangene Beförderung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2016 - 2 WD 2.16 - juris Rn. 48) - zeitigen.

  • BVerwG, 17.05.2018 - 2 WD 2.18

    Kürzung des Ruhegehalts eines Soldaten aufgrund eines Dienstvergehens;

    Verfahrenslaufzeiten, die durch die Verfahrensführung des Gerichts bedingt sind, führen deshalb nur dann zu einer unangemessenen Verfahrensdauer, wenn sie auch bei Berücksichtigung des gerichtlichen Gestaltungsspielraums sachlich nicht mehr zu rechtfertigen sind (zusammenfassend: BVerwG, Urteile vom 16. Juni 2016 - 2 WD 2.16 - juris Rn. 50 ff. m.w.N. und vom 14. September 2017 - 2 WD 4.17 - juris Rn. 40 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 2 WD 20.18

    Auslegung der Anschuldigungsschrift; Befehl; Beweiswürdigung; Fahrlässigkeit;

    Dabei hat der Senat das disziplinare Gewicht eines Ungehorsams umso höher eingestuft, je größer die dadurch drohenden Gefahren für ein bedeutsames Rechtsgut, insbesondere Leib und Leben von Kameraden, sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2016 - 2 WD 2.16 - juris Rn. 43 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.07.2020 - 2 WD 9.19

    Einstellung des Verfahrens bei rechtswidriger Inanspruchnahme dienstlichen

    Dabei kommt bei der Inanspruchnahme dienstlichen Materials und Personals zu privaten Zwecken als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen regelmäßig ein Beförderungsverbot bzw. eine Gehaltskürzung, in schweren Fällen auch eine Dienstgradherabsetzung in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2016 - 2 WD 2.16 - juris Rn. 43 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 2 WD 1.18

    Anstiften eines Untergebenen zum Dienstvergehen; Gestaltungszeitraum; Griff in

    Verfahrenslaufzeiten, die durch die Verfahrensführung des Gerichts bedingt sind, führen deshalb nur dann zu einer unangemessenen Verfahrensdauer, wenn sie auch bei Berücksichtigung des gerichtlichen Gestaltungsspielraums sachlich nicht mehr zu rechtfertigen sind (zusammenfassend: BVerwG, Urteile vom 16. Juni 2016 - 2 WD 2.16 - juris Rn. 50 ff. m.w.N. und vom 14. September 2017 - 2 WD 4.17 - juris Rn. 40 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 05.12.2023 - 1 W-VR 23.23
    Allerdings stellt die über einen längeren Zeitraum von fast zwei Jahren regelmäßig wiederholte unberechtigte private Nutzung von Material und Personal der Bundeswehr ein die Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens rechtfertigendes Dienstvergehen dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2016 - 2 WD 2.16 - juris Rn. 43).
  • TDG Süd, 13.11.2019 - S 5 VL 2/17

    Disziplinarvorgesetzter, Bewilligungsbescheid, Berufsförderungsdienst

    Es ist in diesem Rahmen zu berücksichtigen, dass das gerichtliche Disziplinarverfahren als solches bereits belastend wirkt und deshalb mit pflichtenmahnenden Nachteilen verbunden ist, die nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das Sanktionsbedürfnis mindern können (vgl. dazu BVerwG, z.B. Urteil vom 16. Juni 2016 - 2 WD 2.16 - Rn. 49 ff.).
  • TDG Süd, 01.08.2019 - TDG S 5 VL 25/17

    Schweres Dienstvergehen eines Soldaten

    Die für die Art und Höhe der verhängten Disziplinarmaßnahme an sich bedeutsame Frage, ob hier wegen Anhängigkeit des Verfahrens von knapp zwei Jahren bei Gericht bereits eine überlange Verfahrensdauer maßnahmemildernd einzustellen gewesen wäre, hat die Kammer aufgrund der eindeutigen gegenteiligen höchstrichterlichen Rechtsprechung (z.B. BVerwG, z.B. Urteil vom 16. Juni 2016 - 2 WD 2.16 - Rn. 49 ff.) unbeantwortet gelassen.
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