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   BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90   

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https://dejure.org/1990,1683
BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90 (https://dejure.org/1990,1683)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1990 - 2 WD 25.90 (https://dejure.org/1990,1683)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1990 - 2 WD 25.90 (https://dejure.org/1990,1683)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Haschischkonsum - Pflicht zum treuen Dienen - Erwerb von Haschisch - Dienstvergehen - Beförderungsverbot - Dienstgradherabsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Haschisch in militärischen Unterkünften konsumierenden Soldaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 93, 3
  • NJW 1992, 254 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 891
  • DVBl 1991, 639
  • DÖV 1991, 976
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.10.1980 - 2 WD 70.79

    Genuß von Rauschgift - Dienstpflichtverletzung des Soldaten - Dienstvergehen -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90
    Mit dem wiederholten Konsum von Haschisch in militärischen Unterkünften hat der Soldat - entgegen der Auffassung der Truppendienstkammer - gegen die ihm nach § 7 SG obliegende Pflicht zum treuen Dienen verstoßen; denn er hat dadurch seine dienstliche Einsatzbereitschaft in Frage gestellt (BVerwGE 73, 81; BVerwG Urteile vom 30. Juli 1980 - 2 WD 20/80 - und vom 9. Oktober 1985 - 2 WD 25/85).

    Als wichtigste Auswirkungen längeren intensiven Haschischkonsums werden bei jungen Menschen ein emotionales Abstumpfen, Lethargie und Wesensveränderungen mit Vernachlässigung der persönlichen Belange beobachtet, die bis zum Verlust der Leistungsfähigkeit, zur Willensschwäche, Konzentrationsunfähigkeit und zu Gedächtnisstörungen führen (BVerwGE 73, 81, 82 [BVerwG 22.10.1980 - 2 WD 70/79] m.w.N.).

    Der Senat hat daher wegen Eigenart und Schwere derartiger Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen auf Dienstgradherabsetzung erkannt (BVerwGE 73, 81; 83, 291) [BVerwG 17.03.1987 - 1 WB 109/86].

  • BVerwG, 17.03.1987 - 2 WD 33.86

    Rauschgiftkonsum eines Soldaten als Dienstvergehen - Verletzung der Pflicht zum

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90
    Das hat der Senat im Urteil vom 17. März 1987 - 2 WD 33/86 = BVerwGE 83, 291 nochmals ausdrücklich klargestellt.

    Der Senat hat daher wegen Eigenart und Schwere derartiger Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen auf Dienstgradherabsetzung erkannt (BVerwGE 73, 81; 83, 291) [BVerwG 17.03.1987 - 1 WB 109/86].

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1988 - 10 S 2334/87

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei regelmäßigem Haschischkonsum - Echorausch

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90
    Dies um so mehr, weil es bei Haschischkonsum - auch bei einmaliger Zufuhr - nach einem symptomfreien Intervall von mehreren Tagen zu einem Wiederaufflammen der Rauschsymptome, einem "flash back" oder "Echorausch", kommen kann, das in Tiefe und Dauer dem willentlich herbeigeführten Rausch entspricht (vgl. Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr des gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesminister für Verkehr und beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit", 1985 Heft 67 der Schriftreihe für Verkehr S. 21; VG Karlsruhe NJW 1986, 2901 f. [VG Karlsruhe 18.07.1985 - 5 K 95/85]; VGH Mannheim NJW 1989, 1625 f.; Ladewick/Hoby/Dubacher/Faust, Drogen unter uns S. 14; Kreuzer, Jugend-Rauschdrogen-Kriminalität S. 121).
  • VG Karlsruhe, 18.07.1985 - 5 K 95/85

    Haschischkonsum; Kraftfahreignung; Medizinisch-psychologisches Gutachten;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90
    Dies um so mehr, weil es bei Haschischkonsum - auch bei einmaliger Zufuhr - nach einem symptomfreien Intervall von mehreren Tagen zu einem Wiederaufflammen der Rauschsymptome, einem "flash back" oder "Echorausch", kommen kann, das in Tiefe und Dauer dem willentlich herbeigeführten Rausch entspricht (vgl. Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr des gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesminister für Verkehr und beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit", 1985 Heft 67 der Schriftreihe für Verkehr S. 21; VG Karlsruhe NJW 1986, 2901 f. [VG Karlsruhe 18.07.1985 - 5 K 95/85]; VGH Mannheim NJW 1989, 1625 f.; Ladewick/Hoby/Dubacher/Faust, Drogen unter uns S. 14; Kreuzer, Jugend-Rauschdrogen-Kriminalität S. 121).
  • BVerwG, 09.10.1985 - 2 WD 25.85

    Wiederholter Verstoß eines Unteroffiziers gegen die politische Treupflicht durch

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90
    Mit dem wiederholten Konsum von Haschisch in militärischen Unterkünften hat der Soldat - entgegen der Auffassung der Truppendienstkammer - gegen die ihm nach § 7 SG obliegende Pflicht zum treuen Dienen verstoßen; denn er hat dadurch seine dienstliche Einsatzbereitschaft in Frage gestellt (BVerwGE 73, 81; BVerwG Urteile vom 30. Juli 1980 - 2 WD 20/80 - und vom 9. Oktober 1985 - 2 WD 25/85).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 2 WD 20.80

    Besitz, Verbrauch und Vertrieb von Rauschgift oder vermeintlichem Rauschgift

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90
    Mit dem wiederholten Konsum von Haschisch in militärischen Unterkünften hat der Soldat - entgegen der Auffassung der Truppendienstkammer - gegen die ihm nach § 7 SG obliegende Pflicht zum treuen Dienen verstoßen; denn er hat dadurch seine dienstliche Einsatzbereitschaft in Frage gestellt (BVerwGE 73, 81; BVerwG Urteile vom 30. Juli 1980 - 2 WD 20/80 - und vom 9. Oktober 1985 - 2 WD 25/85).
  • BVerwG, 06.07.1976 - 2 WD 11.76

    Pflicht eines Soldaten zum Gehorsam - Pflicht eines Soldaten zu achtungs- und

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90
    Eine solche Konkretisierung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats schon deshalb unerläßlich, weil sich der Soldat sonst nicht entsprechend verteidigen kann (BVerwGE 53, 178, 182 [BVerwG 06.07.1976 - II WD 11/76]; BVerwG Urteil vom 14. April 1977 - 2 WD 1/77).
  • BVerwG, 14.04.1977 - 2 WD 1.77

    Herabsetzung in den Dienstgrad eines Unteroffiziers wegen eines Dienstvergehens -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90
    Eine solche Konkretisierung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats schon deshalb unerläßlich, weil sich der Soldat sonst nicht entsprechend verteidigen kann (BVerwGE 53, 178, 182 [BVerwG 06.07.1976 - II WD 11/76]; BVerwG Urteil vom 14. April 1977 - 2 WD 1/77).
  • BVerwG, 17.03.1987 - 1 WB 109.86

    Wehrbeschwerde - Soldaten - Laufbahnwechsel - Dienstliche Verwendung

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90
    Der Senat hat daher wegen Eigenart und Schwere derartiger Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen auf Dienstgradherabsetzung erkannt (BVerwGE 73, 81; 83, 291) [BVerwG 17.03.1987 - 1 WB 109/86].
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung;

    Der Konsum von Betäubungsmitteln in der Kaserne stellt nach ständiger Rechtsprechung eine Dienstpflichtverletzung dar (Urteile vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - BVerwGE 93, 3, vom 24. September 1992 a.a.O. und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148).
  • BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94

    Soldatenrecht - Drogenbesitz - Schwerwiegende Pflichtwidrigkeit

    Denn er hat dadurch seine dienstliche Einsatzbereitschaft in Frage gestellt, wie der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung wiederholt ausdrücklich klargestellt hat (vgl. Urteil vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291>, vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [4 f.]> und vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - jeweils m.w.N.).

    Als typische Auswirkungen eines längeren intensiven Haschischkonsums hat der Sachverständige vor allem bei jungen Menschen ein emotionales Abstumpfen, Lethargie und Wesensveränderungen mit Vernachlässigung der persönlichen Belange geschildert, die bis zum Verlust der Leistungsfähigkeit, zur Willensschwäche, Konzentrationsunfähigkeit und zu Gedächtnisstörungen führen können (vgl. hierzu bereits Urteil vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81 [f.]>; BVerwG 93, 3 [5] jeweils m.w.N.).

    Nach der gefestigten Auffassung des Senats verletzt ein Soldat, der auch nur einmal Haschisch konsumiert, sei es im oder außer Dienst, selbst dann, wenn er nicht gegen seine Pflicht zur Gesunderhaltung (§ 17 Abs. 4 Satz 1 und 2 SG) verstößt, stets seine Kernpflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG (BVerwGE 93, 3 [6 ff.]).

    Dies galt um so mehr, weil bei Haschischkonsum nach einem symptomfreien Intervall von Stunden oder Tagen ein "Echorausch" nicht auszuschließen war, der nach Intensität und Dauer dem willentlich herbeigeführten Rausch vergleichbar ist (vgl. BVerwGE 93, 3 [5] m.w.N.).

    Der Verstoß gegen die Pflicht zum treuen Dienen ist daher als teils fahrlässiges, teils vorsätzliches Versagen des Soldaten zu würdigen, durch das er die Bundeswehr in der Erfüllung ihres verfassungsmäßig festgelegten Auftrages geschwächt hat (vgl. BVerwGE 93, 3 [6]).

    Denn die Feststellung einer solchen Pflichtverletzung hätte vorausgesetzt, daß der Befehl, den der Soldat im einzelnen verletzt haben soll, in der Anschuldigungsschrift konkret bezeichnet worden wäre; eine solche Konkretisierung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats schon deshalb unerläßlich, weil sich der Soldat sonst nicht entsprechend verteidigen kann (BVerwGE 93, 3 [7] m.w.N.).

    Der Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 73, 81; BVerwGE 83, 291; BVerwGE 93, 3 [7 f.]; Urteil vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 -) unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung erkannt.

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 WD 34.10

    Verlesungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Vernehmungsperson; Zeugenvernehmung;

    Der Konsum von Cannabisprodukten selbst in geringsten Mengen stellt eine Verletzung der Kernpflicht zum treuen Dienen dar (Urteile vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - BVerwGE 93, 3 und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148 m.w.N.).

    Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt (vgl. auch Urteil vom 13. Dezember 1990 a.a.O. S. 7).

  • BVerwG, 15.03.2000 - 2 B 98.99

    Dienstungeeignetheit eines Soldaten bei Konsum von Cannabis

    Die Frage ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Dienstpflichtwidrigkeit des Konsums von Haschisch durch Soldaten geklärt (vgl. u.a. BVerwGE 103, 148; 93, 3; 91, 62 und 73, 81).

    Der Soldat verstößt gegen das Gebot des § 17 Abs. 2 Satz 1 SG, der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Dienst als Soldat erfordert (BVerwGE 93, 3 ).

  • BVerwG, 14.12.2004 - 2 WD 21.04

    Ermittlungsverfahren gegen einen Soldaten auf Grund Einnahme von

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats verletzt ein Soldat, der auch nur einmal Haschisch konsumiert, sei es im oder außer Dienst, selbst dann, wenn er nicht gegen seine Pflicht zur Gesunderhaltung (§ 17 Abs. 4 Satz 1 und 2 SG) verstößt, stets seine Kernpflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG (Urteile vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [6 ff.] = NZWehrr 1991, 118 = DVBl 1991, 639> und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - <BVerwGE 103, 148 = NZWehrr 1995, 166 = NJW 1995, 2240>).

    Der Senat hat unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen für einen Soldaten in Vorgesetztenstellung, der Haschisch erwirbt und konsumiert, in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung erkannt (vgl. Urteile vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81>, vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - , vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - , vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - ).

    b) Nach den den Senat bindenden Feststellungen des Truppendienstgerichts hat der Soldat vorsätzlich soldatische Kernpflichten verletzt (vgl. etwa Urteile vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - ).

  • BVerwG, 14.05.1997 - 1 D 58.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen wegen Herbeiführung einer Heroinabhängigkeit

    Während der Alkoholrausch in Auswirkung und Dauer ungefähr abschätzbar sei, seien die Wirkungen des Haschischkonsums nicht voraussehbar und damit nicht berechenbar (Urteil vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25/90 -, BVerwGE 93, 3 ; Urteil vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 -, BVerwG DokBer B 1995, 49).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 17.91

    Der Genuss von Rauschgift an Bord eines Schiffes rechtfertigt bei einem

    Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts, an die das Revisionsgericht gebunden ist (§ 137 Abs. 2 VwGO), ist die Wirkung der Cannabis-Droge Haschisch und anderer Rauschgifte wie Marihuana auf die Bewußtseinssphäre der Konsumenten derart, daß sich das Bewußtsein und die Wahrnehmungsfähigkeit des Konsumenten vorübergehend verändern; ihr Genuß beeinträchtigt die Einsatzbereitschaft der Soldaten (zur Wirkungsweise von Drogen vgl. auch Urteil vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - m.w.N.; BVerwGE 93, 3 , 73, 81 ).
  • VG Greifswald, 04.04.2005 - 6 B 722/05

    Möglichkeit der fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit aus dem Dienst

    Der Konsum einer Marihuana-Droge ist demnach wegen ihrer nicht vorhersehbaren und damit nicht berechenbaren Wirkungen anders und schwerer zu werten als ein Rausch, der auf den übermäßigen Konsum von Alkohol zurückzuführen ist (vgl. dazu grundlegend BVerwG Urt. v. 13.12.1990 - 2 WD 25/90 - BVerwGE 93, 3 ff.).

    Durch dieses Verhalten hat der Antragsteller gegen seine Pflicht, auch außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die seine dienstliche Stellung erfordert, gemäß § 17 Abs. 2 S. 2 SG verstoßen (vgl. nur BVerwGE 93, 3, 7) [BVerwG 13.12.1990 - 2 WD 25/90] .

    Zumindest ist das Verhalten des Antragstellers dazu geeignet, die Neugier der Kameraden zu wecken und zur Nachahmung anzuregen, sodass die Erfüllung militärischer Belange im Rahmen des durch Art. 87 a GG erteilten Auftrages beeinträchtigt wird (BVerwGE 93, 3, 8) [BVerwG 13.12.1990 - 2 WD 25/90] .

  • BVerwG, 07.05.2013 - 2 WD 20.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten in Vorgesetztenfunktion wegen der

    Unabhängig von der Frage nach konkreten gesundheitlichen Auswirkungen stellt bereits der einmalige Genuss eines Cannabisproduktes eine Verletzung der Kernpflicht zum treuen Dienen dar (Urteile vom 13. Dezember 1990 - 2 WD 25.90 - BVerwGE 93, 3 und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148 m.w.N. sowie vom 28. Juni 2012 - BVerwG 2 WD 34.10 juris Rn. 92).

    Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt (vgl. auch Urteil vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - BVerwGE 93, 3 ).

  • BVerwG, 13.07.1999 - 2 WD 4.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten zur See wegen illegalen Handels mit Kokain

    Der strafbare Erwerb, Besitz und vor allem die strafbare Weitergabe von Betäubungsmitteln erfordern sowohl im als auch außer Dienst - auch aus Gründen der Generalprävention - eine signifikante disziplinarrechtliche Ahndung (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats), die nicht nur Fälle des Erwerbs, Eigenverbrauchs oder der Weitergabe von Cannabis-Produkten, insbesondere von Haschisch, im Dienst oder innerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen betraf und unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot sowie in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung, und zwar wiederholt in einen Mannschaftsdienstgrad, erkannt hat (Urteile vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81 [f.]>, vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291 [f.]>, vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [7 f.]>, vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - und vom 15. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - <BVerwGE 103, 148 [f.]>).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2022 - 1 L 4/22

    Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten wegen Kokainkonsums

  • BVerwG, 21.05.2014 - 2 WD 7.13

    Rechtmäßigkeit der Aberkennung des Ruhegehalts eines Zeitsoldaten wegen Verstoßes

  • BVerwG, 01.07.1997 - 2 WD 11.97

    Soldat - Betäubungsmittel - Dienstvergehen - Generalprävention -

  • VGH Bayern, 17.03.2005 - 15 B 01.327

    Soldatenrecht, fristlose Entlassung nach § 55 Abs. 5 SG, einmaliger

  • BVerwG, 11.12.1991 - 2 WD 45.91

    Haschischkonsum in der Kaserne als Dienstvergehen

  • BVerwG, 16.06.1999 - 2 WD 37.98

    Dienstvergehen eines Soldaten durch wiederholten Drogenkonsum - Anbau von

  • VG Augsburg, 09.08.2018 - Au 2 K 18.286

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit

  • VG Minden, 07.09.2021 - 12 K 2863/18
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