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   BVerwG, 14.11.1996 - 2 WD 31.96   

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BVerwG, 14.11.1996 - 2 WD 31.96 (https://dejure.org/1996,1710)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1996 - 2 WD 31.96 (https://dejure.org/1996,1710)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1996 - 2 WD 31.96 (https://dejure.org/1996,1710)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Stellvertretender Fahrschulleiter - Ahndung bei Versagen - Maßnahmebemessung - Entwürdigende Behandlung von Untergebenen - Vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechts der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei entwürdigender Behandlung Untergebener und vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 113, 19
  • NJW 1997, 1520
  • NVwZ 1997, 684 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.05.1996 - 2 WD 22.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen Bataillonskommandeur wegen

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1996 - 2 WD 31.96
    Bei entwürdigender oder demütigender Behandlung von Untergebenen hat der erkennende Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung - auch aus generalpräventiven Gründen - stets eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen und die Herabsetzung im Dienstgrad als erforderliche und angemessene Maßnahmeart angesehen, soweit nicht Erschwernisgründe die Verhängung der Hochstmaßnahme erfordern oder erhebliche Milderungsgründe in der Tat eine Beschränkung der Degradierung auf einen Dienstgrad rechtfertigen oder von der Dienstgradherabsetzung überhaupt absehen lassen (vgl. Urteile vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [f.]> und vom 21. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 22.95 - jeweils m.w.N.).

    Auf dieser Bereitschaft sowie auf Vertrauen baut letztlich der Gehorsam unterstellter Soldaten auf, dessen die Bundeswehr im allgemeinen und jeder Vorgesetzte innerhalb des militärischen Gefüges im besonderen bedarf (Urteil vom 21. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 22.95 - m.w.N.).

    Demgemäß soll der Vorgesetzte in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben (§ 10 Abs. 1 SG), insbesondere seinen Soldaten durch Besonnenheit, Offenheit, Sachlichkeit und Selbstdisziplin ein Vorbild sein (Urteil vom 21. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 22.95 -).

    Die in der Degradierung liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - und vom 21. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 22.95 -, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 18.08.1992 - 2 WD 9.92

    Straßenverkehrsgefährdung - Disziplinare Reaktion

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1996 - 2 WD 31.96
    Ferner hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung außerdienstliche Straßenverkehrsdelikte in disziplinarer Hinsicht als erhebliches Fehlverhalten gewürdigt (vgl. Urteile vom 18. August 1992 - BVerwG 2 WD 9.92 - <BVerwGE 93, 284 [ff.]> und vom 25. Januar 1994 - BVerwG 2 WD 28.93 -).

    Denn als Vorgesetzter ist er zur Durchführung seiner dienstlichen Aufgaben nicht nur auf seine Befehlsbefugnis, sondern in hohem Maß auch auf Ansehen und Autorität angewiesen, die er bei Untergebenen genießt (vgl. BVerwGE 93, 284 [f.]).

  • BVerwG, 29.02.1996 - 2 WD 35.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen Oberst nach Betrug bei

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1996 - 2 WD 31.96
    Die in der Degradierung liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - und vom 21. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 22.95 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 2 WD 5.95

    Disziplinarrecht - Maßnahmebemessung - Eigentumszugriff - Fremdes Eigentum

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1996 - 2 WD 31.96
    Diese Bemühungen gehen zwar nach wie vor dahin, die Zusammengehörigkeit und das gegenseitige Vertrauen von Soldaten aus den alten und neuen Bundesländern, soweit wie möglich, zu fördern (vgl. Urteil vom 17. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 5.95 - <BVerwGE 103, 233 = NZWehrr 1996, 165>), können aber keinen optimalen Erfolg haben, sondern werden erschwert und gefährdet, wenn innerhalb der Bundeswehr Vorbehalte und Vorurteile generell gegenüber Ostdeutschen oder konkret gegenüber einzelnen Bundeswehrangehörigen aus den neuen Bundesländern bzw. ostdeutschen Städten wie Berlin und Bernau ausgesprochen, geschürt oder verbreitet werden.
  • BVerwG, 20.08.1991 - 2 WD 14.91

    Wehrrecht Disziplinarmaßnahme - Beleidigung gegenüber Untergebenen -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1996 - 2 WD 31.96
    Bei entwürdigender oder demütigender Behandlung von Untergebenen hat der erkennende Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung - auch aus generalpräventiven Gründen - stets eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen und die Herabsetzung im Dienstgrad als erforderliche und angemessene Maßnahmeart angesehen, soweit nicht Erschwernisgründe die Verhängung der Hochstmaßnahme erfordern oder erhebliche Milderungsgründe in der Tat eine Beschränkung der Degradierung auf einen Dienstgrad rechtfertigen oder von der Dienstgradherabsetzung überhaupt absehen lassen (vgl. Urteile vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [f.]> und vom 21. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 22.95 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.01.1994 - 2 WD 28.93

    Disziplinarmaßnahmen auf Grund einer Verurteilung wegen Gefährdung des

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1996 - 2 WD 31.96
    Ferner hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung außerdienstliche Straßenverkehrsdelikte in disziplinarer Hinsicht als erhebliches Fehlverhalten gewürdigt (vgl. Urteile vom 18. August 1992 - BVerwG 2 WD 9.92 - <BVerwGE 93, 284 [ff.]> und vom 25. Januar 1994 - BVerwG 2 WD 28.93 -).
  • BVerwG, 10.02.1988 - 2 WD 36.87

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Trunkenheitsfahrt eines Soldaten -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1996 - 2 WD 31.96
    Eine nachdrückliche disziplinare Reaktion ist dann um so unerläßlicher, wenn es sich um einen Soldaten handelt, der in seiner Funktion als Fahrlehrer gerade für das Verhalten im Straßenverkehr ein Vorbild zu sein hat; und als stellvertretender Leiter einer Fahrschule hatte er nicht nur darauf hinzuwirken, daß die ihm unterstellten Fahrschüler in der Praxis der Führung eines Kraftfahrzeugs sachkundig ausgebildet, sondern auch zu gesetzestreuem Verhalten im Straßenverkehr erzogen wurden (vgl. dazu Urteil vom 10. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 36.87 -).
  • BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01

    Fahrlässige außerdienstliche Trunkenheitsfahrt; vorsätzliche

    Denn als Vorgesetzter ist er zur Durchführung seiner dienstlichen Aufgaben nicht nur auf seine Befehlsbefugnis, sondern in hohem Maß auch auf das Ansehen und die Autorität angewiesen, die er bei Untergebenen genießt (vgl. Urteil vom 14. November 1996 - BVerwG 2 WD 31.96 - m. w. N.).

    Es kann hier auch nicht zu seinen Gunsten davon ausgegangen werden, dass seine Pflichtverletzungen Ausdruck eines Handelns in einer körperlichen oder seelischen Ausnahmesituation waren, das im Einzelfall tatmildernd gewertet werden kann (vgl. Urteile vom 15. Oktober 1986 - BVerwG 2 WD 30.86 -, vom 14. November 1996 - 2 WD 31.96 - und vom 1. September 1997 - BVerwG 2 WD 13.97 -).

  • BVerwG, 06.05.2003 - 2 WD 29.02

    Gehorsamspflicht; Anschuldigungsschrift; Konkretisierung der

    Als solche Besonderheiten sind z.B. ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen, sowie ein Handeln in einer körperlichen oder seelischen Ausnahmesituation (vgl. Urteile vom 15. Oktober 1986 - BVerwG 2 WD 30.86 -, vom 14. November 1996 - BVerwG 2 WD 31.96 - <BVerwGE 113, 19 [24 f.] = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 22>, vom 1. September 1997 - BVerwG 2 WD 13.97 - <BVerwGE 113, 128 [129 ff.] = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 16 = NZWehrr 1998, 83, insoweit nicht veröffentlicht> und vom 13. März 2003 - BVerwG 1 WD 4.03 -).
  • BVerwG, 11.06.2002 - 2 WD 38.01

    Demütigung, Erniedrigung bzw. ehrverletzende Behandlung untergebener Soldaten

    Hierunter fallen u. a. die unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten (vgl. Urteile vom 9. März 1995 - 2 WD 1.95 - m. w. N., vom 24. Januar 1996 - 2 WD 26.95 - und vom 18. März 1997 - 2 WD 29.95 - sowie ein Handeln in einer körperlichen oder seelischen Ausnahmesituation (vgl. Urteile vom 15. Oktober 1986 - BVerwG 2 WD 30.86 -, vom 14. November 1996 - 2 WD 31.96 - und vom 1. September 1997 - BVerwG 2 WD 13.97 -) bzw. eine außergewöhnliche situationsbedingte Erschwernis der Erfüllung des Auftrags (Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 2 WD 17.98 -).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 1 WD 4.03

    Dienstgradherabsetzung; Milderungsgründe; Mitverschulden von Vorgesetzten;

    Als solche Besonderheiten sind z. B. ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischen Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen, sowie ein Handeln in einer körperlichen oder seelischen Ausnahmesituation (vgl. Urteile vom 15. Oktober 1986 BVerwG 2 WD 30.86, vom 14. November 1996 BVerwG 2 WD 31.96 und vom 1. September 1997 - BVerwG 2 WD 13.97.
  • BVerwG, 17.10.2002 - 2 WD 14.02

    Erster Offizier; "Betreuungskasse"; mangelnde Dienstaufsicht; familiäre

    Als solche Besonderheiten sind z.B. ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischen Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen, sowie ein Handeln in einer körperlichen oder seelischen Ausnahmesituation (vgl. Urteile vom 15. Oktober 1986 - BVerwG 2 WD 30.86 -, vom 14. November 1996 - 2 WD 31.96 - <BVerwGE 113, 19 [24 f.] = Buchholz 235.0 § 34 Nr. 22> und vom 1. September 1997 - BVerwG 2 WD 13.97 - <BVerwGE 113, 128 [129 ff.] = Buchholz 236.1 § 7 Nr. 16 = NZWehrr 1998, 83>.
  • BVerwG, 28.10.2003 - 2 WD 10.03

    Versorgungsfeldwebel; Veruntreuung von Bundeswehr-Material; Manipulation an

    Als solche Besonderheiten sind z.B. ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischen Zwang oder unter Umständen, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen, ein Handeln in einer körperlichen oder seelischen Ausnahmesituation (vgl. Urteile vom 15. Oktober 1986 - BVerwG 2 WD 30.86 -, vom 14. November 1996 - BVerwG 2 WD 31.96 - <BVerwGE 113, 19 [24 f.] = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 22> und vom 1. September 1997 - BVerwG 2 WD 13.97 - <BVerwGE 113, 128 [129 ff.] = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 16 = NZWehrr 1998, 83>) oder der Umstand, dass sich der Soldat bei seinem Fehlverhalten unverschuldet einer außergewöhnlichen situationsgebundenen Erschwernis bei der Erfüllung eines dienstlichen Auftrages gegenübersah (vgl. dazu u.a. Urteile vom 28. Januar 1999 - BVerwG 2 WD 17.98 - und vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 -), anerkannt worden.
  • BVerwG, 17.09.2003 - 2 WD 49.02

    S 3-Feldwebel; Zugriff auf Vermögen oder Eigentum des Dienstherrn; Alkoholfahrt;

    Als solche Besonderheiten sind z. B. ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischen Zwang oder unter Umständen, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen, ein Handeln in einer körperlichen oder seelischen Ausnahmesituation (vgl. Urteile vom 15. Oktober 1986 BVerwG 2 WD 30.86, vom 14. November 1996 BVerwG 2 WD 31.96 und vom 1. September 1997 BVerwG 2 WD 13.97) oder der Umstand, dass sich der Soldat bei seinem Fehlverhalten unverschuldet einer außergewöhnlichen situationsgebundenen Erschwernis bei der Erfüllung eines dienstlichen Auftrages gegenübersah (vgl. dazu u. a. Urteile vom 28. Januar 1999 BVerwG 2 WD 17.98 und vom 6. Mai 2003 BVerwG 2 WD 29.02 -) anerkannt worden.
  • BVerwG, 17.03.2004 - 2 WD 17.03

    Leutnant; Zugführer; wettkampfähnliches Trinken; körperliche Unversehrtheit;

    Hierunter fallen u.a. die unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten (vgl. Urteile vom 9. März 1995 - BVerwG 2 WD 1.95 - <BVerwGE 103, 217 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 2 = NZWehrr 1995, 61 = ZBR 1995, 244 = NVwZ 1996, 402> m.w.N., vom 24. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 26.95 - <NZWehrr 1996, 126> und vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - <BVerwGE 113, 70 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 28 = NZWehrr 1997, 212 = ZBR 1998, 38 = NVwZ-RR 1998, 320, insoweit nicht veröffentlicht>) sowie ein Handeln in einer körperlichen oder seelischen Ausnahmesituation (vgl. Urteile vom 15. Oktober 1986 - BVerwG 2 WD 30.86 -, vom 14. November 1996 - BVerwG 2 WD 31.96 - <BVerwGE 113, 19 [24 f.] = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 22> und vom 1. September 1997 - BVerwG 2 WD 13.97 - <BVerwGE 113, 128 [129 ff.], insoweit nicht veröffentlicht>) bzw. eine außergewöhnliche situationsbedingte Erschwernis der Erfüllung des Auftrags (Urteile vom 28. Januar 1999 - BVerwG 2 WD 17.98 - ).
  • BVerwG, 17.06.2021 - 2 WD 21.20

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Beförderungsverbot; Gefährdung des

    Damit hat er kein zusätzliches kriminelles Unrecht (BVerwG, Urteil vom 14. November 1996 - 2 WD 31.96 - BVerwGE 113, 95 = juris Rn. 10), sondern nur eine rechtswidrige Handlung verwirklicht, die für sich genommen lediglich mit einer Geldbuße geahndet werden darf (§ 1 Abs. 1 OWiG).
  • BVerwG, 13.02.2003 - 2 WD 33.02

    Grundsätze der Menschenführung; Grundsätze der Inneren Führung; Ehrverletzende

    Hierunter fallen u. a. die unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten (vgl. Urteile vom 9. März 1995 - 2 WD 1.95 m. w. N., vom 24. Januar 1996 2 WD 26.95 und vom 18. März 1997 2 WD 29.95 sowie ein Handeln in einer körperlichen oder seelischen Ausnahmesituation (vgl. Urteile vom 15. Oktober 1986 BVerwG 2 WD 30.86, vom 14. November 1996 - BVerwG 2 WD 31.96 und vom 1. September 1997 BVerwG 2 WD 13.97) bzw. eine außergewöhnliche situationsbedingte Erschwernis der Erfüllung des Auftrags (Urteile vom 28. Januar 1999 BVerwG 2 WD 17.98).
  • BVerwG, 02.07.2003 - 2 WD 47.02

    Wachdienst; Wachverfehlung; Auslandseinsatz; außergewöhnliche situationsgebundene

  • BVerwG, 03.04.2003 - 2 WD 46.02

    Disziplinarrechtliche Einstufung; tatmildernde Umstände; Einstellung des

  • BVerwG, 17.07.2001 - 2 WD 56.00

    Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz bzw. Waffengesetz - Mitnahme von

  • BVerwG, 04.02.1998 - 2 WD 9.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei entwürdigender oder demütigender

  • BVerwG, 09.11.2000 - 2 WD 10.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten Schikanierung von Untergebenen während der

  • BVerwG, 01.04.2003 - 2 WD 48.02
  • BVerwG, 02.06.2004 - 2 WDB 3.04

    Vorläufige Dienstenthebung eines Soldaten im Zusammenhang mit einem gegen ihn

  • BVerwG, 01.12.1999 - 2 WD 36.99

    Disziplinarverfahren wegen gemeinschaftlicher Beschädigung des Eigentums eines

  • BVerwG, 17.02.1998 - 2 WD 23.97

    Dienstgradherabsetzung wegen Dienstvergehens - Vorsätzlicher Verstoß gegen die

  • BVerwG, 25.11.2003 - 2 WD 16.03
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