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   BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11   

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BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11 (https://dejure.org/2012,3510)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.2012 - 2 WD 5.11 (https://dejure.org/2012,3510)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - 2 WD 5.11 (https://dejure.org/2012,3510)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    WDO § 17 Abs. 1, § 90 Abs. 1 Satz 2, § 107 Abs. 2 Satz 1, § 116 Abs. 2, § 121 Abs. 2; SG §§ 7, 11, 17 Abs. 2 Satz 1, § 23 Abs. 1; ZDv 42/3, 43/1, 54/100
    Fahren ohne Fahrerlaubnis im Dienst; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Aufhebung; Zurückverweisung; Bestellung eines Pflichtverteidigers; Verfahrensmangel bei maßnahmebeschränkter Berufung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; disziplinarische Vorbelastung; Bedeutung ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WDO § 17 Abs. 1, § 90 Abs. 1 Satz 2, § 107 Abs. 2 Satz 1, § 116 Abs. 2, § 121 Abs. 2
    Aufhebung; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Ausklammerung; Bedeutung der Folgen der Disziplinarmaßnahme bei der Maßnahmebemessung; Bedeutung einer Kriminalstrafe bei der Maßnahmebemessung; Beschleunigungsgebot; Bestellung eines Pflichtverteidigers; Fahren ohne ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 1 WDO 2002, § 90 Abs 1 S 2 WDO 2002, § 116 Abs 2 WDO 2002, § 121 Abs 2 WDO 2002, § 7 SG
    Fahren ohne Fahrerlaubnis im Dienst; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; keine Bestellung eines Pflichtverteidigers; Wahrscheinlichkeit der Höchstmaßnahme; widersprüchliche Feststellungen; Verfahrensfehler; Zurückverweisung

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Pflichtverteidigerbestellung für einen Soldaten bei Wahrscheinlichkeit der Entfernung aus dem Dienst als ein die Zurückverweisung an das Truppendienstgericht rechtfertigender Verfahrensfehler

  • rewis.io

    Fahren ohne Fahrerlaubnis im Dienst; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; keine Bestellung eines Pflichtverteidigers; Wahrscheinlichkeit der Höchstmaßnahme; widersprüchliche Feststellungen; Verfahrensfehler; Zurückverweisung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende Pflichtverteidigerbestellung für einen Soldaten bei Wahrscheinlichkeit der Entfernung aus dem Dienst als ein die Zurückverweisung an das Truppendienstgericht rechtfertigender Verfahrensfehler

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pflichtverteidiger im Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis während des Dienstes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widersprüchliche Feststellungen im Disziplinarurteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 732
  • DÖV 2012, 859
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 24.03.2010 - 2 WD 10.09

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; beschränkte Berufung; Bindung an Tat- und

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11
    Widersprüchliche Feststellungen im erstinstanzlichen Urteil zum Umfang der geahndeten Pflichtverletzungen bilden bei einer auf die Maßnahmebemessung beschränkten und zu Ungunsten des Soldaten eingelegten Berufung keine tragfähige Grundlage für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme und führen zur Zurückverweisung (stRspr; vgl. Beschluss vom 24. März 2010 - BVerwG 2 WD 10.09 -).

    Beachtlich sind deshalb Aufklärungs- und Verfahrensmängel, wenn sie die Grundlage der vom Senat zu treffenden Entscheidung über die Maßnahmebemessung - die tatsächlichen und disziplinarrechtlichen Feststellungen zur Schuld des Soldaten - erschüttern (vgl. Urteil vom 19. August 2009 - BVerwG 2 WD 31.08 - Rn. 12, 17 - und Beschluss vom 24. März 2010 - BVerwG 2 WD 10.09 -).

    Unklare, lückenhafte oder - wie vorliegend - widersprüchliche Feststellungen können keine ausreichende Grundlage für das festzusetzende Disziplinarmaß abgeben (vgl. Beschluss vom 24. März 2010 a.a.O.).

    Angesichts der schwerwiegenden Mängel macht der Senat von der Möglichkeit Gebrauch, die Sache unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils an eine andere Kammer des Truppendienstgerichts Süd zurückzuverweisen (vgl. Beschlüsse vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 2 WD 26.10 - m.w.N. und vom 24. März 2010 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.12.2011 - 2 WD 26.10

    Unterbliebene Bestellung eines Pflichtverteidigers; unterbliebene Aufforderung

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11
    Wird einem Soldaten erstinstanzlich kein Pflichtverteidiger bestellt, obwohl die Entfernung aus dem Dienst wahrscheinlich ist, begründet dies einen schweren, zur Zurückverweisung an das Truppendienstgericht führenden Verfahrensfehler, wenn dies für den Ausgang des Verfahrens erheblich gewesen sein kann (stRspr; vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 2 WD 26.10 -).

    Ein schwerer Mangel des gerichtlichen Verfahrens liegt bereits darin, dass das Truppendienstgericht dem Soldaten, der im gerichtlichen Disziplinarverfahren einschließlich der Hauptverhandlung nicht durch einen Verteidiger vertreten war, entgegen § 90 Abs. 1 Satz 2 WDO keinen Pflichtverteidiger bestellt hat und dies für den Ausgang des Verfahrens erheblich sein kann (vgl. Urteil vom 7. November 2007 - BVerwG 2 WD 1.07 - BVerwGE 130, 12 Rn. 16 = Buchholz 450.2 § 120 WDO 2002 Nr. 2 sowie Beschluss vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 2 WD 26.10 - Rn. 18 m.w.N.).

    Von einer hinreichenden Schwierigkeit der Rechts- und Sachlage ist insbesondere dann auszugehen, wenn die Verhängung der Höchstmaßnahme wahrscheinlich ist (Beschluss vom 21. Dezember 2011 a.a.O. Rn. 20).

    Angesichts der schwerwiegenden Mängel macht der Senat von der Möglichkeit Gebrauch, die Sache unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils an eine andere Kammer des Truppendienstgerichts Süd zurückzuverweisen (vgl. Beschlüsse vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 2 WD 26.10 - m.w.N. und vom 24. März 2010 a.a.O.).

  • BVerwG, 07.11.2007 - 2 WD 1.07

    Zurückverweisung; schwerer Verfahrensmangel; Pflichtverteidiger; Bestellung eines

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11
    Ein schwerer Mangel des gerichtlichen Verfahrens liegt bereits darin, dass das Truppendienstgericht dem Soldaten, der im gerichtlichen Disziplinarverfahren einschließlich der Hauptverhandlung nicht durch einen Verteidiger vertreten war, entgegen § 90 Abs. 1 Satz 2 WDO keinen Pflichtverteidiger bestellt hat und dies für den Ausgang des Verfahrens erheblich sein kann (vgl. Urteil vom 7. November 2007 - BVerwG 2 WD 1.07 - BVerwGE 130, 12 Rn. 16 = Buchholz 450.2 § 120 WDO 2002 Nr. 2 sowie Beschluss vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 2 WD 26.10 - Rn. 18 m.w.N.).

    Ob die Mitwirkung eines Verteidigers geboten ist, beurteilt sich nach der Schwierigkeit der Rechts- und Sachlage (Urteil vom 7. November 2007 - a.a.O. - Rn. 17 m.w.N.).

  • BVerfG, 14.06.2000 - 2 BvR 993/94

    Verletzung des Grundrechts auf ein faires gerichtliches Verfahren im

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11
    Das Beschleunigungsgebot (§ 17 Abs. 1 WDO) steht dem nicht entgegen, weil die Zurückverweisung zur Sicherstellung des Anspruchs auf ein faires rechtsstaatliches Disziplinarverfahren (BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Juni 2000 - 2 BvR 993/94 - ZBR 2001, 208) unvermeidbar ist und der Soldat, dessen Interesse das Beschleunigungsgebot auch dient, in der Berufungshauptverhandlung eine Zurückverweisung ausdrücklich begehrt hat.
  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 WD 43.09

    Anhörung der Vertrauensperson; Verfahrensmangel; Maßnahmebemessung;

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11
    Dass der Dienstherr davon abgesehen hat, den Soldaten trotz des - erneuten - Dienstvergehens wegzuversetzen, ist nach der Rechtsprechung des Senats für die Feststellung des objektiven Vertrauensverlustes von allenfalls indizieller, nicht aber konstitutiver Bedeutung (Urteile vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 43.09 - Rn. 48 und vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 -).
  • BVerwG, 19.08.2009 - 2 WD 31.08

    Aufhebung eines Urteils; Zurückverweisung der Sache; schwerer Verfahrensfehler;

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11
    Beachtlich sind deshalb Aufklärungs- und Verfahrensmängel, wenn sie die Grundlage der vom Senat zu treffenden Entscheidung über die Maßnahmebemessung - die tatsächlichen und disziplinarrechtlichen Feststellungen zur Schuld des Soldaten - erschüttern (vgl. Urteil vom 19. August 2009 - BVerwG 2 WD 31.08 - Rn. 12, 17 - und Beschluss vom 24. März 2010 - BVerwG 2 WD 10.09 -).
  • BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06

    Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11
    Zum einen hat das Truppendienstgericht einen Verstoß des Soldaten gegen die Gehorsamspflicht nach § 11 SG in Bezug auf die ZDv 42/3 Nr. 201 a.F. bzw. 43/1 Nr. 101 n.F. bejaht, obwohl ein Verteidiger im Rahmen der Erörterung der Sach- und Rechtslage die Frage hätte aufwerfen können, ob diese Vorschriften einen für die Annahme eines Befehls (§ 2 Nr. 2 WStG) hinreichenden Bestimmtheitsgrad aufweisen (vgl. Urteil vom 26. September 2006 - 2 WD 2.06 - BVerwGE 127, 1 ).
  • BVerwG, 04.05.1988 - 2 WD 64.87

    Drogenhandel als Dienstvergehen - Unterschlagung von Bundeswehrmunition als

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11
    Verfahrensmängel werden bei einer beschränkten Berufung regelmäßig gegenstandslos, soweit sie nicht das gesamte disziplinargerichtliche Verfahren oder den gerichtlichen Verfahrensabschnitt unzulässig machen (Urteil vom 4. Mai 1988 - BVerwG 2 WD 64.87 - S. 10 des Urteilsabdrucks).
  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11
    Dass der Dienstherr davon abgesehen hat, den Soldaten trotz des - erneuten - Dienstvergehens wegzuversetzen, ist nach der Rechtsprechung des Senats für die Feststellung des objektiven Vertrauensverlustes von allenfalls indizieller, nicht aber konstitutiver Bedeutung (Urteile vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 43.09 - Rn. 48 und vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 -).
  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11
    Ebenso entspricht es ständiger Senatsrechtsprechung, dass Art oder Höhe einer Kriminalstrafe für die Gewichtung der Schwere des sachgleichen Dienstvergehens regelmäßig nicht von ausschlaggebender Bedeutung sind und sie es auch nicht gebieten, eine mildere Disziplinarmaßnahme zu verhängen (Urteil vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - m.w.N.).
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

  • BVerwG, 25.09.2008 - 2 WD 19.07

    Achtungs- und Vertrauenswahrungsgebot nach Ausscheiden aus dem Dienst; treues

  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 WD 29.98

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen mehrmaligem Fahrens ohne Fahrerlaubnis

  • BVerwG, 04.03.2009 - 2 WD 10.08

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Betrug; uneidliche Falschaussage;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2018 - 3d A 138/17
    vgl. BayVGH, Urteil vom 30. Januar 2013 - 16b D 12.71 -, juris Rdn. 69; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2012 - 2 WD 5.11 -, Buchholz 450.2 § 121 WDO Nr. 2 = juris Rdn. 16 für einen Soldaten in Vorgesetztenstellung.

    vgl. BayVGH, Urteil vom 30. Januar 2013 - 16b D 12.71 -, juris Rdn. 69; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2012 - 2 WD 5.11 -, Buchholz 450.2 § 121 WDO Nr. 2 = juris Rdn. 16 für einen Soldaten in Vorgesetztenstellung.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Januar 2012 - 2 WD 5.11 -, Buchholz 450.2 § 121 WDO Nr. 2 = juris Rdn. 16 und vom 18. Juni 2015 - 2 WD 11.14 -, juris Rdn. 29 ff., für Soldaten in Vorgesetztenstellung.

  • VGH Bayern, 30.01.2013 - 16b D 12.71

    Disziplinarrecht

    Das Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem Dienstwagen stellt deshalb die dienstliche Zuverlässigkeit in Frage, zumal die Nichtbeachtung verkehrsrechtlicher Vorschriften, die zum Schutze der Allgemeinheit erlassen worden sind, auch Rückschlüsse auf eine mangelnde charakterliche Qualifikation zulässt (vgl. BVerwG v. 19.1.2012 - 2 WD 5/11 - juris Rn. 16; SächsOVG v. 23.6.2008 - D 6 433/07 - juris).

    Erschwerend ist zu werten, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis in dienstlichem Zusammenhang steht und mit einem Dienstfahrzeug erfolgt ist (vgl. BVerwG v. 19.1.2012 - 2 WD 5/11 - juris Rn. 16) und dass der Beklagte bereits zuvor eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat.

  • BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14

    Mitwirkung; Verteidiger; Pflichtverteidiger; Beiordnung; Gebotenheit;

    Hiernach ist die Bestellung eines Verteidigers in aller Regel dann geboten, wenn nach den angeschuldigten Pflichtverletzungen die Höchstmaßnahme Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 2 WD 26.10 - Rn. 20) oder zwar eine Dienstgradherabsetzung die Regelmaßnahme ist, aber erhebliche, zumindest zum Teil einschlägige Vorbelastungen hinzukommen, die einen endgültigen objektiven Vertrauensverlust nahelegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2012 - 2 WD 5.11 - Buchholz 450.2 § 121 WDO 2002 Nr. 2 Rn. 15).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher

    Besondere Schwierigkeiten ergaben sich hier nicht dadurch, dass die Verhängung der Höchstmaßnahme ernsthaft im Raum gestanden hätte (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 2 WD 26.10 - und Urteil vom 19. Januar 2012 - BVerwG 2 WD 5.11).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 WD 11.14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Unterlassen der Meldung

    Nach der Rechtsprechung des Senats bildet die Herabsetzung im Dienstgrad dann den Ausgangspunkt der Zumessungserwägung, wenn das Fahren ohne Fahrerlaubnis in dienstlichem Kontext steht, mit Dienstfahrzeugen erfolgt und nicht vereinzelt geschieht (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2012 - 2 WD 5.11 - Buchholz 450.2 § 121 WDO 2002 Nr. 2 Rn. 16; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11. März 1999 - 2 WD 29.98 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 26).
  • BVerwG, 25.10.2012 - 2 WD 33.11

    Trennungsgeldbetrug; Maßnahmebemessung; besonders schwerer Fall; unterbliebene

    Wenn eine Dienstgradherabsetzung Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist, ist die Pflichtverteidigerbestellung jedenfalls dann geboten, wenn das Gewicht der Pflichtverletzung erschwerende Gesichtspunkte von erheblichem Gewicht, insbesondere (zumindest zum Teil) einschlägige Vorbelastungen, hinzukommen (vgl. Urteil vom 19. Januar 2012 - BVerwG 2 WD 5.11 - NZWehrr 2012, 210 ).
  • BVerwG, 16.05.2012 - 2 WD 8.11

    Aufhebung; Zurückverweisung; Pflichtverteidiger; schwierige rechtliche Fragen;

    Wenn eine qualifizierte Belehrung durch den Vorsitzenden der Truppendienstkammer unterbleibt, liegt ein schwerer Verfahrensfehler jedenfalls darin, dass das Truppendienstgericht dem im gerichtlichen Disziplinarverfahren nicht durch einen Rechtsanwalt verteidigten früheren Soldaten entgegen § 90 Abs. 1 Satz 2 WDO keinen Pflichtverteidiger bestellt hat, und diese Unterlassung für den Ausgang des Verfahrens erheblich sein kann (vgl. hierzu Urteil vom 19. Januar 2012 - BVerwG 2 WD 5.11 - und Beschlüsse vom 7. November 2007 - BVerwG 2 WD 1.07 - BVerwGE 130, 12 = Buchholz 450.2 § 120 WDO 2002 Nr. 2, jeweils Rn. 16 m.w.N. und vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 2 WD 26.10 -).
  • BVerwG, 28.08.2015 - 2 WD 9.15

    Verfahrensmangel; Urlaub des Richters; Zurückverweisung

    Dies gilt umso mehr, als der durch das gerichtliche Disziplinarverfahren belastete Soldat sich gegen eine Zurückverweisung nicht dezidiert ausgesprochen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2012 - BVerwG 2 WD 5.11 - Buchholz 450.2 § 121 WDO 2002 Nr. 2 Rn. 23), die zahlreichen Nachtragsanschuldigungsschriften der Wehrdisziplinaranwaltschaft eine zeitnähere Entscheidung des Truppendienstgerichts verhindert haben und dieses das erstinstanzliche Verfahren annähernd ein Jahr ausgesetzt hat.
  • BVerwG, 27.06.2013 - 2 WD 19.12

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; Frist zur Urteilsabsetzung; schwerer

    Dies gilt umso mehr, als der durch das gerichtliche Disziplinarverfahren belastete Soldat sich dezidiert für eine Zurückverweisung ausgesprochen hat (Urteil vom 19. Januar 2012 - BVerwG 2 WD 5.11 - Rn. 23).
  • BVerwG, 19.07.2013 - 2 WD 34.12

    Verfahrensmangel; Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist; Zurückverweisung;

    Dies gilt umso mehr, als der durch das gerichtliche Disziplinarverfahren belastete frühere Soldat keine Einwände gegen eine Aufhebung und Zurückverweisung geltend gemacht hat (vgl. Urteil vom 19. Januar 2012 - BVerwG 2 WD 5.11 - Buchholz 450.2 § 121 WDO 2002 Nr. 2 Rn. 23).
  • BVerwG, 10.10.2013 - 2 WD 23.12

    Beförderungsverbot als zu schwere Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Hauptmann

  • BVerwG, 09.02.2023 - 2 WD 6.22

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen Trennungsgeldbetrugstaten,

  • BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 19.11

    Angemessenheit der Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Soldaten bei Errichtung

  • VG Münster, 13.12.2016 - 20 K 1426/15
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