Rechtsprechung
   BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,19596
BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14 (https://dejure.org/2015,19596)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.2015 - 2 WD 6.14 (https://dejure.org/2015,19596)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - 2 WD 6.14 (https://dejure.org/2015,19596)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,19596) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    WDO § 58 Abs. 3 Nr. 1, § 90 Abs. 1 Satz 2
    Mitwirkung; Verteidiger; Pflichtverteidiger; Beiordnung; Gebotenheit; Höchstmaßnahme; Aberkennung des Dienstgrades.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WDO § 58 Abs. 3 Nr. 1, § 90 Abs. 1 Satz 2
    Aberkennung des Dienstgrades; Beiordnung; Gebotenheit; Höchstmaßnahme; Mitwirkung; Pflichtverteidiger; Verteidiger

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 58 Abs 3 Nr 1 WDO, § 90 Abs 1 S 2 WDO
    Mitwirkung eines Verteidigers; Aberkennung des Dienstgrades

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 58 Abs 3 Nr 1 WDO, § 90 Abs 1 S 2 WDO
    Mitwirkung eines Verteidigers; Aberkennung des Dienstgrades

  • Wolters Kluwer

    Gebotenheit eines Verteidigers in einem Wehrdisziplinarverfahren mit der Möglichkeit der Aberkennung des Dienstgrades

  • rewis.io

    Mitwirkung eines Verteidigers; Aberkennung des Dienstgrades

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebotenheit eines Verteidigers in einem Wehrdisziplinarverfahren mit der Möglichkeit der Aberkennung des Dienstgrades

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine gebotene Verteidigermitwirkung bei möglicher Aberkennung des Dienstgrades

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine gebotene Verteidigermitwirkung bei möglicher Aberkennung des Dienstgrades

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14
    Dass bei einem vorsätzlichen Zugriff auf einem Soldaten anvertrautes Material des Dienstherrn die Höchstmaßnahme den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2009 - 2 WD 7.08 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 29 m.w.N., vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - Rn. 44 und vom 18. April 2013 - 2 WD 16.12 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 43, Rn. 72).

    Denn Anvertrauen ist - im Wehrdisziplinarrecht nicht anders als im Strafrecht - die Hingabe oder das Belassen einer Sache durch den Eigentümer oder sonst Berechtigten zum Verwalten und Verwenden in dem Vertrauen, der Besitzer werde mit der ihm überlassenen Sache ausschließlich i.S.d. Anvertrauenden verfahren, sie also nur in seinem Sinne aufbewahren, verwenden und sie schützen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 25).

    Allein die Möglichkeit des Zugriffs auf diese Gegenstände reicht für eine Feststellung des Anvertrautseins nicht aus (vgl. Urteil vom 13. Januar 2011 a.a.O. Rn. 23 m.w.N.).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, z.B. BVerwG, Urteile vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 - m.w.N. - und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2009 - 2 WD 7.08 - m.w.N., vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - Rn. 30).

    Erfolgt der vorsätzliche Zugriff im Bereich der dienstlichen Kernpflichten eines Soldaten, wenn etwa - wie hier - auf anvertrautes Gut zugegriffen wird, so ist bei der gebotenen objektiven Betrachtungsweise die Höchstmaßnahme Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2009 - 2 WD 7.08 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 29 m.w.N., vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - Rn. 44 und vom 18. April 2013 - 2 WD 16.12 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 43 Rn. 72).

    Fachliche Leistungen reichen für ein Absehen von der Höchstmaßnahme nicht aus: Die persönliche Integrität eines Soldaten steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, sodass gravierende Defizite an der persönlichen Integrität, die bei objektiver Betrachtung zu einem endgültigen Vertrauensverlust des Dienstherrn führen müssen (BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 51 m.w.N), auch nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (Urteile vom 16. Juni 2011 - 2 WD 11.10 - juris Rn. 40 - und vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - Rn. 73).

    Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die ihm obliegenden Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, entweder durch eine erzieherische Maßnahme zu künftig pflichtgemäßem Verhalten mahnt oder ihn aus dem Dienstverhältnis entfernt bzw. die sonst gebotene Höchstmaßnahme ausspricht (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 51 ).

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14
    Diese Vorschrift gilt auch für Verfahren gegen frühere Soldaten (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - Rn. 21 m.w.N.).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, z.B. BVerwG, Urteile vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 - m.w.N. - und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2009 - 2 WD 7.08 - m.w.N., vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - Rn. 30).

    Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die ihm obliegenden Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, entweder durch eine erzieherische Maßnahme zu künftig pflichtgemäßem Verhalten mahnt oder ihn aus dem Dienstverhältnis entfernt bzw. die sonst gebotene Höchstmaßnahme ausspricht (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 51 ).

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14
    Dass bei einem vorsätzlichen Zugriff auf einem Soldaten anvertrautes Material des Dienstherrn die Höchstmaßnahme den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2009 - 2 WD 7.08 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 29 m.w.N., vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - Rn. 44 und vom 18. April 2013 - 2 WD 16.12 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 43, Rn. 72).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2009 - 2 WD 7.08 - m.w.N., vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - Rn. 30).

    Erfolgt der vorsätzliche Zugriff im Bereich der dienstlichen Kernpflichten eines Soldaten, wenn etwa - wie hier - auf anvertrautes Gut zugegriffen wird, so ist bei der gebotenen objektiven Betrachtungsweise die Höchstmaßnahme Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2009 - 2 WD 7.08 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 29 m.w.N., vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - Rn. 44 und vom 18. April 2013 - 2 WD 16.12 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 43 Rn. 72).

  • Drs-Bund, 02.03.1956 - BT-Drs II/2181
    Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14
    Im Entwurf einer Wehrdisziplinarordnung (WDO) (BT-Drs. 2/2181, S. 22) lautete die Vorschrift - dort noch § 70 Abs. 1 Satz 2:.

    Der Bundesrat schlug in seiner Stellungnahme die Streichung der Worte "wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage" vor, weil das Disziplinargericht nach seinem Ermessen einen Verteidiger auch dann bestellen sollen könne, wenn das aus anderen Gründen geboten erscheine (BT-Drs. 2/2181 Anlage 2 S.71 = BR-Drs. 23/56 S. 54).

    Nachdem die Bundesregierung diesem Vorschlag zugestimmt hatte (BT-Drs. 2/2181 S. 76), übernahm der federführende Verteidigungsausschuss diese Formulierung der auch aktuell geltenden Gesetzesfassung in die Beschlussempfehlung (BT-Drs. 2/3126 S. 8; 45).

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14
    Diese besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten ("Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin in der Bundeswehr", vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Juni 2008 - 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 m.w.N.).

    Vergreift sich ein Soldat in Vorgesetztenstellung vorsätzlich an Eigentum oder Vermögen seines Dienstherrn, so indiziert ein solches schweres Fehlverhalten nach der Senatsrechtsprechung (vgl. zum Diebstahl z.B. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2008 - 2 WD 9.07 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 4, zur versuchten oder vollendeten Schädigung bzw. Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn durch Betrug z.B. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 2008 - 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26) regelmäßig eine Dienstgradherabsetzung.

  • BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1246/07

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14
    Die Norm ist - wie die strafprozessuale Parallele des § 140 Abs. 2 StPO - Konkretisierung des Rechtsstaatsgebotes in seiner Ausgestaltung als Gebot fairer Verfahrensführung und stellt sicher, dass der Beschuldigte nicht nur Objekt des gegen ihn geführten Verfahrens ist, sondern die Möglichkeit hat, auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfG, jeweils Kammerbeschlüsse des 2. Senats, 3. Kammer, Beschlüsse vom 30. Oktober 2002 - 2 BvR 786/02 - Rn. 3, vom 13. November 2005 - 2 BvR 792/05 - Rn. 19 und vom 6. Juli 2009 - 2 BvR 703/09 - Rn. 4; 1. Kammer, Beschlüsse vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1916/05 - Rn. 4 und vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 - Rn. 5 - alle juris).

    Dabei ist die Frage, ob es sich um einen in diesem Sinne schwerwiegenden Fall handelt, maßgeblich aus der Interessenlage des Beschuldigten zu beurteilen, dessen Schutz das Gebot fairer Verfahrensführung vornehmlich dient (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. August 2007, - 2 BvR 1246/07 - Rn. 5 m.w.N.).

  • BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 5.07

    Reisekostenbetrug; Gehaltskürzung; Einstellung des Verfahrens; Vermögen des

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14
    Zwar kann bei einem Zugriff auf Vermögen des Dienstherrn von der Verhängung der Höchstmaßnahme abgesehen werden, wenn der Vermögenswert der in Rede stehenden Sache gering ist und durch das Dienstvergehen keine weiteren wichtigen öffentlichen oder privaten Interessen verletzt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2008 - 2 WD 5.07 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 3).
  • BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10

    Soldatendisziplinarrecht; Versuch; Regelmaßnahme bei Bestechung und

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14
    Fachliche Leistungen reichen für ein Absehen von der Höchstmaßnahme nicht aus: Die persönliche Integrität eines Soldaten steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, sodass gravierende Defizite an der persönlichen Integrität, die bei objektiver Betrachtung zu einem endgültigen Vertrauensverlust des Dienstherrn führen müssen (BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 51 m.w.N), auch nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (Urteile vom 16. Juni 2011 - 2 WD 11.10 - juris Rn. 40 - und vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - Rn. 73).
  • BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09

    Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr;

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14
    Diese "Bagatellgrenze" in Höhe von ca. 50 EUR (BVerwG, Urteil vom 16. März 2011 - 2 WD 40.09 - juris Rn. 30 m.w.N.) ist hier aber durch den Gesamtwert der in Rede stehenden Gegenstände überschritten.
  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14
    Eine Nachbewährung (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 WD 10.12 - Rn. 48) ist ebenfalls nicht feststellbar.
  • BVerwG, 15.03.2013 - 2 WD 15.11

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; Rechtsmittelrücknahme durch Verteidiger;

  • BVerwG, 18.07.2013 - 2 WD 3.12

    Anforderungen an die Verurteilung eines ehemaligen Soldaten wegen sexuell

  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
  • BVerwG, 07.02.2013 - 2 WD 36.12

    Maßnahmebemessung; Alkoholkonsum; verminderte Schuldfähigkeit;

  • BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11

    Vorsätzlicher Diebstahl als schweres Dienstvergehen eines Soldaten i.R.d.

  • BVerwG, 09.03.1995 - 2 WD 1.95

    Dienstvergehen - Maßnahmenmilderungsgrund - Offenbarung des Fehlverhaltens -

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 WD 14.13

    Bemessungsentscheidung; Dienstpflichtverletzung; Dienstvergehen; fahrlässige

  • BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11

    Fahren ohne Fahrerlaubnis im Dienst; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen;

  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

  • BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 9.07

    Diebstahl; Vermögen des Dienstherrn; Bagatellgrenze; Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 27.07.2010 - 2 WD 5.09

    Regelmaßnahme bei Kindesmissbrauch/sexueller Nötigung eines Jugendlichen;

  • BVerwG, 16.05.2012 - 2 WD 8.11

    Aufhebung; Zurückverweisung; Pflichtverteidiger; schwierige rechtliche Fragen;

  • BVerwG, 24.03.2010 - 2 WD 10.09

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; beschränkte Berufung; Bindung an Tat- und

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1916/05

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Beiordnung eines Verteidigers gem §

  • BVerfG, 06.07.2009 - 2 BvR 703/09

    Anspruch auf faires Verfahren (Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung

  • BVerwG, 04.05.1988 - 2 WD 64.87

    Drogenhandel als Dienstvergehen - Unterschlagung von Bundeswehrmunition als

  • BVerfG, 30.10.2002 - 2 BvR 786/02

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires, rechtsstaatliches Strafverfahren

  • BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 792/05

    Recht auf ein faires Verfahren (Bestellung eines Pflichtverteidigers im

  • BVerwG, 07.11.2007 - 2 WD 1.07

    Zurückverweisung; schwerer Verfahrensmangel; Pflichtverteidiger; Bestellung eines

  • BVerwG, 19.08.2009 - 2 WD 31.08

    Aufhebung eines Urteils; Zurückverweisung der Sache; schwerer Verfahrensfehler;

  • Drs-Bund, 23.01.1957 - BT-Drs II/3126
  • BVerwG, 18.02.2016 - 2 WD 19.15

    Tankkartenmissbrauch; Vertrauensstellung; Tankkartenverwalter; Erkrankung des

    Von einem durch Spontaneität und Kopflosigkeit bestimmten Verhalten als Charakteristika der persönlichkeitsfremden Augenblickstat kann angesichts der Dauerhaftigkeit der Pflichtverletzungen und ihrer strukturierten Abfolge ("Dauerdelikt") nicht ausgegangen werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. April 2015 - 2 WD 7.14 - juris Rn. 47, vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 61 und vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - juris Rn. 55).

    Freiwillig ist die Offenbarung oder die Wiedergutmachung nur, wenn sie ohne äußeren oder inneren zwingenden Anlass erfolgt und das Verhalten erkennbar von Einsicht oder Reue bestimmt ist, sodass deswegen das an sich zerstörte Vertrauen des Dienstherrn in die Zuverlässigkeit und Treuebereitschaft des Soldaten wiederhergestellt werden kann (objektiv nachträgliche Prognose, vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - juris Rn. 58).

    Danach ist bei vorsätzlicher versuchter oder vollendeter Schädigung des Dienstherrn bzw. Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis in Betracht zu ziehen, wenn die Schädigung im Bereich der dienstlichen Kernpflichten erfolgte (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - juris Rn. 64).

    Das Gewicht mildernder Umstände muss für eine Abmilderung der den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildenden Maßnahmeart umso größer sein, je schwerer das Dienstvergehen wiegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - juris Rn. 66 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung;

    Eine notwendige Verteidigung nach § 90 Abs. 1 Satz 2 WDO liegt nicht vor, weil im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot (§ 91 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 331 StPO) die Verhängung der Höchstmaßnahme ausgeschlossen ist, die Sache weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht Schwierigkeiten aufweist, denen ohne juristischen Sachverstand nicht angemessen begegnet werden kann und es keine in der Person des Soldaten liegende Umstände gibt, die ihm die Wahrnehmung seiner Rechte unzumutbar erschweren (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - Buchholz 450.2 § 90 WDO 2002 Rn. 23 ff.).
  • BVerwG, 27.04.2021 - 2 WDB 2.21

    Beiordnung eines bisherigen Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger

    Die Regelung zielt darauf ab, im disziplinargerichtlichen Verfahren bei sachlicher Notwendigkeit und unabhängig von den sozialen Verhältnissen des Soldaten eine den rechtsstaatlichen Erfordernissen entsprechende wirksame Verteidigung sicherzustellen (Dau/Schütz, WDO, 7. Aufl. 2017, § 90 Rn. 9; eingehend BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - Buchholz 450.2 § 90 WDO 2002 Nr. 2 Rn. 24 m.w.N.).

    Dies ist der Fall, wenn sie zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens unter Berücksichtigung auch des öffentlichen Interesses an der Durchsetzung der Zwecke des Disziplinarverfahrens und des Beschleunigungsgebotes, in erster Linie aber zum Schutz des Angeschuldigten erforderlich ist, was insbesondere wegen der Auswirkungen der drohenden Sanktion anzunehmen sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - Buchholz 450.2 § 90 WDO 2002 Nr. 2 Rn. 25).

    Dies ist typischerweise der Fall, wenn die Entfernung aus dem aktiven Dienst oder die Aberkennung des Ruhegehalts im Raum steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - Buchholz 450.2 § 90 WDO 2002 Nr. 2 Rn. 31 m.w.N.).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 WD 3.15

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls; Gehilfe; Missbrauch dienstlicher Anlagen

    Von einer persönlichkeitsfremden Augenblickstat auszugehen verbietet sich bereits wegen des zeitlich gestreckten und vielaktigen Geschehens (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - juris Rn. 55 und vom 12. Februar 2015 - 2 WD 2.14 - juris Rn. 44).

    Die Pflichtverletzungen waren für den Soldaten auch nicht persönlichkeitsfremd, was mildernd in die Maßnahmebemessung einfließen könnte, wenn es allein an anderen Voraussetzungen des anerkannten Milderungsgrundes der einmaligen persönlichkeitsfremden Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten fehlt (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - juris Rn. 56).

  • BVerwG, 14.08.2023 - 2 WDB 7.23
    Die Norm ist - wie die strafprozessuale Parallele des § 140 Abs. 2 StPO - Konkretisierung des Rechtsstaatsgebotes in seiner Ausgestaltung als Gebot fairer Verfahrensführung und stellt sicher, dass der Beschuldigte nicht Objekt des gegen ihn geführten Verfahrens ist, sondern die Möglichkeit hat, auf dessen Gang und Ergebnis Einfluss zu nehmen (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - Buchholz 450.2 § 90 WDO 2002 Nr. 2 Rn. 23 f.).

    Entscheidet sich das Truppendienstgericht indes - wie vorliegend - für eine Verteidigerbestellung, ist ohne Bedeutung, ob ein Soldat dem - wie ebenfalls vorliegend - mit Rücksicht auf die ihm im Falle einer Verurteilung drohenden finanziellen Folgen widerspricht (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - Buchholz 450.2 § 90 WDO 2002 Nr. 2 Rn. 30 und Beschluss vom 10. März 2009 - 2 WDB 2, 09 - Buchholz 450.2 § 90 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 5).

    Besteht die Höchstmaßnahme etwa in der Aberkennung eines Dienstgrades, ohne dass der Soldat dauernde Einkünfte oder sonstige Zahlungsansprüche gegen den Dienstherrn verliert, ist sein objektives Interesse am Verfahrensausgang deutlich geringer, weil es typischerweise an wirtschaftlichen Auswirkungen fehlt (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - Buchholz 450.2 § 90 WDO 2002 Nr. 2 Rn. 32).

  • BVerwG, 05.12.2019 - 2 WD 29.18

    Mobbing; Persönlichkeitsstörung; Posttraumtische Belastungsstörung;

    Eine in der Regel stark mildernd wirkende persönlichkeitsfremde Augenblickstat liegt aber wegen des planmäßigen und mehraktigen Vorgehens nicht vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - juris Rn. 55).
  • BVerwG, 20.12.2019 - 2 WDB 5.19

    Höchstmaßnahme; Pflichtverteidigerbestellung; Reichsbürger; Reservist; besonders

    Die Gewährleistung eines fairen Verfahrens kann aus in dem Verfahren, seinem Ablauf und Gegenstand liegenden Gründen, aber auch aus in der Person des Angeschuldigten liegenden Umständen - insbesondere einer (psychischen) Erkrankung oder einer Suizidgefahr (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - Buchholz 450.2 § 90 WDO 2002 Nr. 2 Rn. 29) - und wegen der Auswirkungen der drohenden Sanktion auf den Angeschuldigten die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheinen lassen (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - Buchholz 450.2 § 90 WDO 2002 Nr. 2 Rn. 24 f. m.w.N.).

    Besteht die Höchstmaßnahme in der Aberkennung eines Dienstgrades, ohne dass der Soldat dauernde Einkünfte oder sonstige Zahlungsansprüche gegen den Dienstherrn verliert, ist sein objektives Interesse am Verfahrensausgang deutlich geringer, weil es typischerweise an wirtschaftlichen Auswirkungen fehlt (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - Buchholz 450.2 § 90 WDO 2002 Nr. 2 Rn. 35).

  • BVerwG, 19.05.2015 - 2 WD 13.14

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; dauerhafte und mehrfache Abwesenheit; Vorsatz

    Diese Vorschrift gilt auch für Verfahren gegen frühere Soldaten (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 2 WD 1.18

    Anstiften eines Untergebenen zum Dienstvergehen; Gestaltungszeitraum; Griff in

    Er ist nur dann gegeben, wenn beides ohne äußeren oder inneren zwingenden Anlass erfolgt und das Verhalten erkennbar von Einsicht oder Reue bestimmt ist (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - juris Rn. 58).
  • BVerwG, 18.12.2019 - 2 WD 29.18

    Streit um den Vorwurf des versuchten Erschleichens des Berufssoldatenstatus durch

    Eine in der Regel stark mildernd wirkende persönlichkeitsfremde Augenblickstat liegt aber wegen des planmäßigen und mehraktigen Vorgehens nicht vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - juris Rn. 55).
  • BVerwG, 12.11.2015 - 2 WD 1.15

    Umgang mit Waffen; persönlichkeitsfremde Augenblickstat; Wiederbeförderungsfrist

  • BVerwG, 14.08.2023 - 2 WDB 6.23

    Beschwerde gegen die Bestellung eines Pflichtverteidigers

  • BVerwG, 27.03.2023 - 2 WDB 11.22

    Bestellung eines Pflichtverteidigers für ein Disziplinarverfahren eines Soldaten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht