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BVerwG, 22.11.1988 - 2 WD 78.87 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Pflicht eines Soldaten zu Achtung der Würde und Ehre eines Kameraden - Kameradschaftspflicht eines Soldaten - Fürsorgepflicht eines Vorgesetzten - Ehrverletzung eines Untergebenen durch einen Vorgesetzten - Pflicht eines Offiziers zu Wahrung der zum Erhalt des Vertrauens ...
Verfahrensgang
- TDG Nord, 15.09.1987 - N 14 VL 12/87
- BVerwG, 08.02.1988 - 2 WDB 24.87
- BVerwG, 22.11.1988 - 2 WD 78.87
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 14.05.1986 - 2 WD 8.86
Bemessung einer Disziplinarmaßnahme - Zweck des disziplinargerichtlichen …
Auszug aus BVerwG, 22.11.1988 - 2 WD 78.87
Es will vielmehr Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt, mithin das gegenseitige Vertrauen und die Bereitschaft, füreinander einzustehen, zu gefährden (BVerwG Urteil vom 14. Mai 1986 - 2 WD 8/86).Auf Oberzeugung und Vertrauen baut sich jedoch der Gehorsam auf, dessen die Bundeswehr im allgemeinen und ein Vorgesetzter innerhalb des militärischen Gefüges im besonderen bedarf (BVerwG Urteile vom 25. März 1982 - 2 WD 22/81 - und vom 14. Mai 1986 - 2 WD 8/86).
- BVerwG, 10.10.1985 - 2 WD 19.85
Wehrrecht - Meinungsfreiheit - Stabsoffizier - Friedensdemonstration
Auszug aus BVerwG, 22.11.1988 - 2 WD 78.87
Ein Vorgesetzter, noch dazu im Dienstgrad eines Oberstleutnants und in der Dienststellung eines stellvertretenden Kommandeurs, der bei seinen Äußerungen die notwendige Zurückhaltung vermissen läßt und durch seine Äußerungen die Würde von Untergebenen schwerwiegend verletzt, beeinträchtigt die notwendige Disziplin in den Streitkräften erheblich (siehe BVerwGE 83, 60, 67 f. [BVerwG 10.10.1985 - 2 WD 19/85] zu § 10 Abs. 6 SG). - BVerwG, 08.02.1988 - 2 WDB 24.87
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.11.1988 - 2 WD 78.87
Dem Soldaten wurde mit Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - 2. Wehrdienstsenat - vom 8. Februar 1988 (2 WDB 24/87) gegen die Versäumnis der Berufungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
- BVerwG, 25.03.1982 - 2 WD 22.81
Vorsätzliche Verstöße gegen die Fürsorgepflicht - Verschärfte Haftung eines …
Auszug aus BVerwG, 22.11.1988 - 2 WD 78.87
Auf Oberzeugung und Vertrauen baut sich jedoch der Gehorsam auf, dessen die Bundeswehr im allgemeinen und ein Vorgesetzter innerhalb des militärischen Gefüges im besonderen bedarf (BVerwG Urteile vom 25. März 1982 - 2 WD 22/81 - und vom 14. Mai 1986 - 2 WD 8/86). - BVerwG, 17.07.1986 - 2 WD 5.86
Disziplinarvorgesetzter als Zeuge - Hauptverhandlung - Disziplinargerichtliches …
Auszug aus BVerwG, 22.11.1988 - 2 WD 78.87
Berechtigt dazu sind insoweit alle gegenwärtigen und früheren Disziplinarvorgesetzten in der truppendienstlichen Hierarchie des Soldaten sowie deren Beauftragte (BVerwGE 83, 216; Dau, WDO 1979 § 101 RdNr. 5). - BVerwG, 04.05.1988 - 2 WD 64.87
Drogenhandel als Dienstvergehen - Unterschlagung von Bundeswehrmunition als …
Auszug aus BVerwG, 22.11.1988 - 2 WD 78.87
Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit allein wäre darüber hinaus ohnedies nicht geeignet, den Erfolg der Berufung zu begründen; denn der Senat hat bei einer in vollem Umfang eingelegten Berufung eigene Tat- und Schuldfeststellungen zu treffen (BVerwG Urteil vom 4. Mai 1988 - 2 WD 64/87 - m.w.N.).
- BVerwG, 21.05.1996 - 2 WD 22.95
Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen Bataillonskommandeur wegen …
Auf dieser Bereitschaft wie auf Vertrauen baut letztlich der Gehorsam unterstellter Soldaten auf, dessen die Bundeswehr im allgemeinen und jeder Vorgesetzter innerhalb des militärischen Gefüges im besonderen bedarf (Urteil vom 22. November 1988 - BVerwG 2 WD 78.87 - m.w.N.). - BVerwG, 10.11.1998 - 2 WD 4.98
Recht der Soldaten - Sexuelle Belästingung untergebener Soldatinnen als …
Ein Vorgesetzter, der in seinen Äußerungen die notwendige Zurückhaltung gegenüber seinen Untergebenen vermissen läßt und wiederholt deren unantastbare Würde und Ehre verletzt, greift dadurch in erheblichem Umfang in die unerläßliche Wahrung der Disziplin in den Streitkräften ein und stört nachhaltig deren Funktionsfähigkeit (Urteile vom 22. November 1988 - BVerwG 2 WD 78.87 - m.w.N. und vom 21. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 22.95 - <BVerwGE 103, 321 [323]> m.w.N.). - BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96
Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei entwürdigender Behandlung …
Auf dieser Bereitschaft baut letztlich der Gehorsam unterstellter Soldaten auf, dessen die Bundeswehr im allgemeinen und jeder Vorgesetzte innerhalb des militärischen Gefüges im besonderen bedarf (Urteil vom 22. November 1988 - BVerwG 2 WD 78.87 - m.w.N.).
- BVerwG, 15.02.2000 - 2 WD 30.99
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen sexistischer Äußerungen gegenüber einer …
Ein Vorgesetzter, der in seinen Äußerungen die notwendige Zurückhaltung gegenüber seinen Untergebenen vermissen läßt und wiederholt deren unantastbare Würde und Ehre verletzt, greift dadurch in erheblichem Umfang in die unerläßliche Wahrung der Disziplin in den Streitkräften ein und stört nachhaltig deren Funktionsfähigkeit (Urteile vom 22. November 1988 - BVerwG 2 WD 78.87 - m.w.N. und vom 21. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 22.95 - <BVerwGE 103, 321 [323]> m.w.N.). - BVerwG, 26.09.1996 - 2 WD 33.95
Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei entwürdigender Behandlung gegenüber …
Auf dieser Bereitschaft sowie auf Vertrauen baut letztlich der Gehorsam unterstellter Soldaten auf, dessen die Bundeswehr im allgemeinen und jeder Vorgesetzte innerhalb des militärischen Gefüges im besonderen bedarf (Urteil vom 22. November 1988 - BVerwG 2 WD 78.87 - m.w.N.). - BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Aufhängen eines Bildes eines …
Wer Disziplin fordert, hat zuerst selbst Disziplin zu üben und sich bei seinen Äußerungen die notwendige Zurückhaltung aufzuerlegen, um seiner militärischen Führungsaufgabe als Vorgesetzter gerecht zu werden (Urteil vom 22. November 1988 - BVerwG 2 WD 78.87 -). - BVerwG, 22.04.1997 - 2 WD 46.96
Verstoß eines Soldaten in Vorgesetztenstellung gegen seine Zurückhaltungspflicht, …
Auf dieser Bereitschaft wie auf Vertrauen baut letztlich der Gehorsam unterstellter Soldaten auf, dessen die Bundeswehr im allgemeinen und jeder Vorgesetzte innerhalb des militärischen Gefüges im besonderen bedarf (Urteil vom 22. November 1988 - BVerwG 2 WD 78.87 - m.w.N.).