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   BVerwG, 07.10.1993 - 2 WD 8.93   

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https://dejure.org/1993,3725
BVerwG, 07.10.1993 - 2 WD 8.93 (https://dejure.org/1993,3725)
BVerwG, Entscheidung vom 07.10.1993 - 2 WD 8.93 (https://dejure.org/1993,3725)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Oktober 1993 - 2 WD 8.93 (https://dejure.org/1993,3725)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vollendeter oder versuchter Betrug eines Soldaten zulasten des Dienstherrn durch Falschangaben in einem Antrag auf Umzugskostenvergütung - Herstellung einer falschen Urkunde mit dem Ziel der Nachweisführung angeblich entstandener Kosten - In der Tat oder in der Person ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 24.06.1992 - 2 WD 62.91

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Wahrheitswidrige Aussage

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1993 - 2 WD 8.93
    Ein Soldat, der seinen Dienstvorgesetzten belügt, büßt hierdurch allgemein seine Glaubwürdigkeit ein (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1972 - BVerwG 2 WD 30.72 - <BVerwGE 46, 41 [44]>, vom 19. März 1991 - BVerwG 2 WD 50.90 - und vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 -).

    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er; um so größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [135]> und vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - m.w.N.).

  • BVerwG, 14.03.1989 - 2 WD 41.88

    Soldatendisziplinarrecht - Versicherungsbetrug - Stabsoffizier - Herabsetzung im

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1993 - 2 WD 8.93
    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er; um so größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [135]> und vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - m.w.N.).

    Die darin gegebenenfalls liegende Härte für den Betroffenen ist schon deshalb nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [136]>, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 - und vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 -).

  • BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90

    Dienstvergehen eines Disziplinarvorgesetzten - Zugriff auf fremdes Eigentum -

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1993 - 2 WD 8.93
    Die darin gegebenenfalls liegende Härte für den Betroffenen ist schon deshalb nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [136]>, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 - und vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 -).
  • BVerwG, 12.07.1983 - 2 WD 35.82

    Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Schuldhafte Verletzung von

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1993 - 2 WD 8.93
    Als solche Besonderheiten sind in der Rechtsprechung des Senats nur ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten, wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewahrten Soldaten erscheinen lassen (vgl. Urteile vom 12. Juli 1983 - BVerwG 2 WD 35.82 - m.w.N. und vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [BVerwG 27.01.1987 - 2 WD 11/86] [275]>).
  • BVerwG, 15.11.1990 - 2 WD 34.90

    Straßenverkehrsdelikte eines Soldaten in Vorgesetztenstellung

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1993 - 2 WD 8.93
    Die darin gegebenenfalls liegende Härte für den Betroffenen ist schon deshalb nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [136]>, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 - und vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 -).
  • BVerwG, 10.11.1987 - 2 WD 6.87

    Anspruch auf Erstattung der notwendigen Kosten für die Durchführung eines Umzugs

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1993 - 2 WD 8.93
    Bei der Maßnahmebemessung ist hier davon auszugehen, daß nach der Rechtsprechung des Senats eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten ist, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als versuchter oder vollendeter Betrug zu wertende Schädigung oder Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn und damit der Gemeinschaft eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 25. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 64.84 - <BVerwGE 83, 26 [f.]>, vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - <BVerwGE 83, 339 [f.]> jeweils m.w.N. und vom 4. April 1989 - BVerwG 2 WD 26.88 - <BVerwGE 86, 145 [f.]>).
  • BVerwG, 19.03.1991 - 2 WD 50.90

    Bundeswehrfahrlehrer - Militärkraftfahrlehrer - Disziplinare Würdigung -

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1993 - 2 WD 8.93
    Ein Soldat, der seinen Dienstvorgesetzten belügt, büßt hierdurch allgemein seine Glaubwürdigkeit ein (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1972 - BVerwG 2 WD 30.72 - <BVerwGE 46, 41 [44]>, vom 19. März 1991 - BVerwG 2 WD 50.90 - und vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 -).
  • BVerwG, 04.04.1989 - 2 WD 26.88

    Soldatendisziplinarrecht - Rechtswidriger Vermögensvorteil - Betrug -

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1993 - 2 WD 8.93
    Bei der Maßnahmebemessung ist hier davon auszugehen, daß nach der Rechtsprechung des Senats eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten ist, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als versuchter oder vollendeter Betrug zu wertende Schädigung oder Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn und damit der Gemeinschaft eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 25. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 64.84 - <BVerwGE 83, 26 [f.]>, vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - <BVerwGE 83, 339 [f.]> jeweils m.w.N. und vom 4. April 1989 - BVerwG 2 WD 26.88 - <BVerwGE 86, 145 [f.]>).
  • BVerwG, 25.06.1985 - 2 WD 64.84

    Reisekostenbetrug eines Soldaten - Dienstvergehen - Reisekostenvergütung -

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1993 - 2 WD 8.93
    Bei der Maßnahmebemessung ist hier davon auszugehen, daß nach der Rechtsprechung des Senats eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten ist, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als versuchter oder vollendeter Betrug zu wertende Schädigung oder Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn und damit der Gemeinschaft eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 25. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 64.84 - <BVerwGE 83, 26 [f.]>, vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - <BVerwGE 83, 339 [f.]> jeweils m.w.N. und vom 4. April 1989 - BVerwG 2 WD 26.88 - <BVerwGE 86, 145 [f.]>).
  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 11.86

    Soldat - Veruntreuung von Versorgungsgut - Entfernung aus Dienstverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1993 - 2 WD 8.93
    Als solche Besonderheiten sind in der Rechtsprechung des Senats nur ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten, wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewahrten Soldaten erscheinen lassen (vgl. Urteile vom 12. Juli 1983 - BVerwG 2 WD 35.82 - m.w.N. und vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [BVerwG 27.01.1987 - 2 WD 11/86] [275]>).
  • BVerwG, 18.04.1991 - 2 WDB 3.91

    Sanitätsoffizier - Vorläufige Dienstenthebung - Dienstpflichtverletzungen -

  • BVerwG, 13.12.1972 - II WD 30.72

    Wahrheitspflicht eines Soldaten im Dienst - Pflicht eines Soldaten zur

  • BVerwG, 26.04.2001 - 2 WD 47.00

    Falschangabe der Wohnanschrift in einem Antrag auf Erstbewilligung von

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats ist eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als Betrug oder Betrugsversuch zu wertende Schädigung und/oder Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - <BVerwGE 83, 339 [344 f.]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <BVerwGE 103, 104 [106] = NZWehrr 1994, 213 = ZBR 1994, 317> und vom 20. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 1.94, 4.94 - Beschluss vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 2 WDB 15.92 - <BVerwGE 103, 12 [23f.] = NZWehrr 1994, 27 [f.]>).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats ist eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als Betrug oder Betrugsversuch zu wertende Schädigung und/oder Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - <BVerwGE 83, 339 [344 f.]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <BVerwGE 103, 104 [106] = NZWehrr 1994, 213 = ZBR 1994, 317> und vom 20. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 1.94, 4.94 - Beschluss vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 2 WDB 15.92 - <BVerwGE 103, 12 [23 f.] = NZWehrr 1994, 27 [f.]>).

    Die in der Degradierung liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis auch nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewusst sein muss, dass er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [136]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - , vom 4. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 35.94 - <BVerwGE 103, 226 [233] = Buchholz 236.1 § 7 Nr. 3> und vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 20.95 -).

  • BVerwG, 27.04.1994 - 2 WD 38.93

    Wehrrecht - Dienstgradherabsetzung - Eigennützige Schädigung des Dienstherrn -

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats ist eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als versuchter oder vollendeter Betrug zu wertende Gefährdung oder Schädigung des Vermögens des Dienstherrn und damit der Gemeinschaft eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - <BVerwGE 83, 339> und vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 - Beschluß vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 2 WDB 15.92 - jeweils m.w.N.).

    Die darin gegebenenfalls liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis auch nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [136]>, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 -, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - und vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -).

  • BVerwG, 08.07.1998 - 2 WD 42.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Betrug zu Lasten des Dienstherrn

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats ist eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als versuchter oder vollendeter Betrug zu wertende Schädigung oder Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - <BVerwGE 83, 339>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <BVerwGE 103, 104 = NZWehrr 1994, 213> und vom 28. Mai 1997 - BVerwG 2 WD 52.96 - <NZWehrr 1997, 210> sowie Beschluß vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 2 WDB 15.92 - <BVerwGE 103, 12 = NZWehrr 1994, 27>, jeweils m.w.N.).

    Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist schon deshalb nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handein verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation des Dienstherrn aufs Spiel setzt (Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [136]>, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - und vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -).

  • BVerwG, 18.07.1995 - 2 WD 32.94

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Versuch der Anknüpfung sexueller

    Die darin gegebenenfalls liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis auch nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [136]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 - und vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.05.1997 - 2 WD 52.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Betrug durch unrichtige

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats ist eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als Betrug oder Betrugsversuch zu wertende Schädigung und/oder Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - <BVerwGE 83, 339 [344 f.]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <BVerwGE 103, 104 = NZWehrr 1994, 213>, vom 20. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 1.94, 4.94 - und vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - ; Beschluß vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 2 WDB 15.92 - <BVerwGE 103, 12 = NZWehrr 1994, 27 [f.]>).

    Die in der Degradierung zum Oberstabsarzt liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. Mai 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [136]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 a.a.O., vom 4. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 35.94 - und vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 20.95 - ).

  • BVerwG, 10.11.1998 - 2 WD 4.98

    Recht der Soldaten - Sexuelle Belästingung untergebener Soldatinnen als

    Die darin für den Betroffenen liegende Härte ist im Ergebnis auch nicht unbillig, weil sie generell im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [136]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 -, vom 18. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 32.94 - <BVerwGE 103, 257 [264]> und vom 21. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 22.95 - <BVerwGE 103, 321 [330]> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 28.11.1996 - 2 WD 32.96

    Dienstvergehen eines Soldaten durch vorsätzliche Bereicherung zum Nachteil des

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats ist eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als Betrug oder Betrugsversuch zu wertende Schädigung und/oder Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - <BVerwGE 83, 339 [344 f.]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <BVerwGE 103, 104 = NZWehrr 1994, 213>, vom 20. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 1.94, 4.94 - und vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - ; Beschluß vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 2 WDB 15.92 - <BVerwGE 103, 12 = NZWehrr 1994, 27 [f.]>).

    Die in der Degradierung gegebenfalls liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis auch nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe seiner Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [136]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 BVerwG a.a.O., vom 4. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 35.94 - und vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 20.95 -).

  • BVerwG, 03.02.1998 - 2 WD 16.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Vergreifen am Eigentum oder

    Die in der Dienstgradherabsetzung für den Soldaten liegende Härte ist im Ergebnis nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der von seinem Dienstherrn geschuldeten Alimentation aufs Spiel setzt (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [136]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 <BVerwGE 103, 104> [f.] = [NZWehrr 1994, 213 - ZBR 1994, 317] und vom 10. Juni 1997 - BVerwG 2 WD 51.96 - <NZWehrr 1997, 254> - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 20.06.1996 - 2 WD 21.95

    Dienstvergehen eines Soldaten durch Gefährdung oder Schädigung des Vermögens des

    Bei der Maßnahmebemessung ist davon auszugehen, daß nach der Rechtsprechung des Senats eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten ist, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als versuchter und/oder vollendeter Betrug zu wertende Gefährdung oder Schädigung des Vermögens des Dienstherrn und damit der Gemeinschaft eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - <BVerwGE 83, 339 [344 f.]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <BVerwGE 103, 104 = NZWehrr 1994, 213>, vom 20. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 1.94, 4.94 - <BVerwGE 103, 140 = NZWehrr 1995, 78>, vom 5. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 18.95 - <NJW 1996, 1224>, vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - sowie Beschluß vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 2 WDB 15.92 - <BVerwGE 103, 12 [23 f.] - NZWehrr 1994, 27>).

    Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist schon deshalb nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [136]>, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 -, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - und vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -).

  • BVerwG, 19.06.1996 - 2 WD 3.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahmen bei sexuellem Mißbrauch eines

    Die in der Degradierung gegebenenfalls liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - (BVerwGE 86, 133 (136)), vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 20.95 - und vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.02.1996 - 2 WD 35.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen Oberst nach Betrug bei

  • BVerwG, 05.04.1995 - 2 WD 36.94

    Betrug eines Soldaten zum Nachteil des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr -

  • BVerwG, 21.10.2004 - 2 WD 17.04

    Disziplinarrechtliche Behandlung vorsätzlichen sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • BVerwG, 21.06.2000 - 2 WD 19.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Begehung eines Reisekostenbetruges -

  • BVerwG, 10.06.1997 - 2 WD 51.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei mehrfachem außerdienstlichen

  • BVerwG, 07.12.1995 - 2 WD 20.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Stabsoffizier und

  • BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens -

  • BVerwG, 05.12.1995 - 2 WD 18.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen versuchten

  • BVerwG, 20.07.1994 - 2 WD 1.94

    Disziplinarrecht - Reisekostenbetrügerei - Offizier - Dienstgradherabsetzung -

  • BVerwG, 23.05.2000 - 2 WD 51.99

    Verstoß gegen die Treuepflicht und die Wahrheitspflicht sowie gegen die Pflicht

  • BVerwG, 17.02.2000 - 2 WD 45.99

    Wiederholter Diebstahl eines Soldaten im Warenhaus - Betrügerisches Vorgehen zu

  • BVerwG, 19.03.1997 - 2 WD 34.96

    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten gegen Eigentum und Vermögen Dritter

  • BVerwG, 04.12.2001 - 2 WD 36.01

    Disziplinarmaßnahmen bei schuldhafter Verletzung der Wahrheitspflicht durch

  • BVerwG, 01.03.2000 - 2 WD 54.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Fälschung und Einreichung gefälschter

  • BVerwG, 11.03.1998 - 2 WD 32.97

    Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen Oberfeldwebel der Reserve wegen

  • BVerwG, 28.03.1996 - 2 WD 1.96

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Diebstahls in vier Fällen und

  • BVerwG, 21.02.2001 - 2 WD 45.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen des Verdachts des Betruges zum Nachteil

  • BVerwG, 24.05.2000 - 2 WD 40.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen falscher Angaben in der

  • BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 53.99

    Erteilung bzw. der Entziehung von Sicherheitsbescheiden nach dem

  • BVerwG, 29.06.1999 - 2 WD 1.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen versuchten Betruges durch unwahre

  • BVerwG, 20.07.1994 - 2 WD 4.94

    Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens gegen einen Soldaten wegen

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