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   BVerwG, 08.08.1984 - 2 WD 9.84   

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https://dejure.org/1984,3612
BVerwG, 08.08.1984 - 2 WD 9.84 (https://dejure.org/1984,3612)
BVerwG, Entscheidung vom 08.08.1984 - 2 WD 9.84 (https://dejure.org/1984,3612)
BVerwG, Entscheidung vom 08. August 1984 - 2 WD 9.84 (https://dejure.org/1984,3612)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unberechtigte Teilnahme an der Truppenverpflegung - Rückstand mit der Zahlung der Unterkunftspauschale für ein Zimmer eines Soldaten - Pflicht zur Eintragung von Einsatzfahrbefehlen in die Einsatzfahrtenkontrollliste - Angemessenheit der Dienstgradherabsetzung als ...

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.05.1979 - 2 WD 99.78

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1984 - 2 WD 9.84
    Mit Recht hat daher die Kammer hier die Dienstgradherabsetzung zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen gewählt (BVerwG Urteil vom 8. Mai 1979 - 2 WD 99/78).
  • BVerwG, 14.11.1974 - II WD 23.74

    Fälschung von Beschäftigungsnachweisen durch einen Soldaten als Verstoß gegen die

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1984 - 2 WD 9.84
    Diese Frage kann stets nur einheitlich beantwortet werden (BVerwGE 46, 325, 326) [BVerwG 14.11.1974 - II WD 23/74].
  • BVerwG, 20.10.1967 - I WDB 7.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1984 - 2 WD 9.84
    Es müßten schon weitere Umstände hinzutreten, etwa ein hartnäckiges oder böswilliges Hinwegsetzen über die eingegangenen Schuldverpflichtungen oder ein betrügerisches Erschwindeln der Vermögensverfügung eines anderen, um eine Verletzung der Pflichten nach § 17 Abs. 2 Satz 1 oder 2 SG und § 7 SG begründen zu können (BVerwG Beschluß vom 20. Oktober 1967 - 1 WDB 7/67).
  • BVerwG, 18.06.1996 - 2 WD 10.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei vorwerfbarem Schuldenmachen eines

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 8. August 1984 - BVerwG 2 WD 9.84 -, vom 12. März 1985 - BVerwG 2 WD 38.84 - <BVerwGE 76, 350 [f.] = NZWehrr 1985, 246>, vom 31. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 47.89, 19.91 -, vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 34.91 - <NZWehrr 1992, 261> und vom 9. November 1993 - BVerwG 2 WD 31.93 - jeweils m.w.N.) stellt bereits das sogenannte leichtfertige Schuldenmachen eine ernstzunehmende Dienstpflichtverletzung dar.
  • BVerwG, 12.03.1985 - 2 WD 38.84

    Dienstvergehen - Leichtfertiges Schuldenmachen - Soldat

    Ebensowenig verletzt er Dienstpflichten, wenn er sich lediglich als schlechter Schuldner erweist und eingegangene Zahlungsverpflichtungen unpünktlich erfüllt (BVerwG Urteil vom 8. August 1984 - 2 WD 9/84 - vgl. auch BVerwGE 33, 327, 329) [BVerwG 14.08.1969 - II D 14/69].
  • BVerwG, 09.11.1993 - 2 WD 31.93

    Beurteilung eines wiederholten Betruges als schweres Dienstvergehen -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 8. August 1984 - BVerwG 2 WD 9.84 -, vom 12. März 1985 - BVerwG 2 WD 38.84 - <BVerwGE 76, 350 [f.] = NZWehrr 1985, 246>, vom 31. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 47.89, 19.91 - und vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 34.91 - <NZWehrr 1992, 261>) stellt bereits das leichtfertige Schuldenmachen eine ernstzunehmende Dienstpflichtverletzung dar.
  • BVerwG, 05.09.1991 - 2 WD 27.91

    Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten wegen Diebstahls mit Sachbeschädigung

    Fügt ein Soldat in Vorgesetztenstellung, der gemäß § 10 Abs. 1 SG zu vorbildlicher Haltung und Pflichterfüllung verpflichtet ist, seinem Dienstherrn durch die unbefugte Teilnahme an der Truppenverpflegung in eigennütziger Absicht Schaden zu, so kann er der Bundeswehr grundsätzlich nicht mehr in seinem bisherigen Dienstgrad als Vorgesetzter zugemutet werden (vgl. Urteil vom 8. August 1984 - BVerwG 2 WD 9.84).
  • BVerwG, 04.09.1991 - 2 WD 11.91

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen betrügerischen Erlangens von Kindergeld

    Zu Recht hat daher die Truppendienstkammer hier die Dienstgradherabsetzung zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen gewählt (vgl. Urteil vom 8. August 1984 - BVerwG 2 WD 9.84 -).
  • BVerwG, 26.09.1984 - 2 WD 45.83

    Verstoß gegen den Befehl zur Mitteilung einer Ehescheidung eines Soldaten an

    Da nicht zu erweisen war, daß der Soldat durch das Unterlassen der Änderungsmeldung über seine Ehescheidung und die Entgegennahme überhöhter Bezüge seinen Dienstherrn in betrügerischer Absicht geschädigt hat, brauchte der Senat allerdings hier die Dienstgradherabsetzung nicht zwingend zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zu wählen (vgl. BVerwG Urteil vom 8. August 1984 - 2 WD 9/84 - m.w.N.).
  • BVerwG, 31.07.1991 - 2 WD 19.91

    Ernennung eines Soldaten unter Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten

    Ebensowenig verletzt er Dienstpflichten, wenn er sich lediglich als schlechter Schuldner erweist und eingegangene Zahlungsverpflichtungen unpünktlich erfüllt (Urteil vom 8. August 1984 - BVerwG 2 WD 9.84 - vgl. Urteil vom 14. August 1969 - BVerwG 2 D 14.69 - <BVerwGE 33, 327 [BVerwG 14.08.1969 - II D 14.69] [329]>).
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