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   BVerwG, 19.03.2002 - 2 WDB 15.01   

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BVerwG, 19.03.2002 - 2 WDB 15.01 (https://dejure.org/2002,9265)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.2002 - 2 WDB 15.01 (https://dejure.org/2002,9265)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 2002 - 2 WDB 15.01 (https://dejure.org/2002,9265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    WDO § 82 Abs. 2 Nr. 3 a. F., § 106 a. F.; ZPO §§ 182, 208, 211, 418
    Urteilszustellung im wehrdisziplinargerichtlichen Verfahren; Beweiskraft der Postzustellungsurkunde bei Ersatzzustellung; Voraussetzungen für die Führung des Gegenbeweises nicht erfolgter Zustellung; Lauf der Berufungsfrist.

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Zustellung unmittelbar an den Soldaten im Falle einer von ihm seinem Verteidiger erteilten Vollmacht zur Entgegennahme von Zustellungen - Umfang der Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde - Voraussetzungen an einen Gegenbeweis für die inhaltliche ...

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahme im Sinne einer Versetzung in den Dienstgrad eines Hauptgefreiten der Reserve; Lauf der Berufungsfrist mit dem Zeitpunkt der Zustellung; Zustellung unmittelbar an den Soldaten trotz erteilter Vollmacht an den Verteidiger zur Entgegennahme von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2003, 130
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.11.1975 - VIII ZR 73/75

    Zustellungsversuch - Ersatzzustellung - Zustellungsempfänger - Geschäftslokal

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2002 - 2 WDB 15.01
    Zwar ist der Gegenbeweis dafür, dass die in der Zustellungsurkunde beurkundeten Angaben inhaltlich unrichtig sind, gemäß § 418 Abs. 2 ZPO möglich (vgl. dazu u. a. BGH, NJW 1976, 149; Baumbach u. a. ZPO, 54. Aufl., § 190 RdNr. 1; Stöber a. a. O.).
  • BVerfG, 20.02.1992 - 2 BvR 884/91

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Zustellungsnachweises in einem Mahnverfahren

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2002 - 2 WDB 15.01
    Diese Beweiskraft erstreckt sich bei einer Postzustellungsurkunde über die erfolgte Ersatzzustellung nach § 182 ZPO insbesondere auch darauf, dass der Postbedienstete unter der angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme einer Postsendung in Betracht kommenden Person angetroffen und die Benachrichtigung über die Niederlegung an dem angegebenen Tag in der in der Urkunde bezeichneten Weise abgegeben hat (vgl. dazu u. a. BVerfG, NJW 1992, 224 [225] und NJW-RR 1992, 1084; Stöber, in: Zöller u. a., ZPO, 20. Aufl., § 190 RdNr. 5 m. w. N.).
  • BVerfG, 03.06.1991 - 2 BvR 511/89

    Indizwirkung der Niederlegung für den Zugangsnachweis im

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2002 - 2 WDB 15.01
    Diese Beweiskraft erstreckt sich bei einer Postzustellungsurkunde über die erfolgte Ersatzzustellung nach § 182 ZPO insbesondere auch darauf, dass der Postbedienstete unter der angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme einer Postsendung in Betracht kommenden Person angetroffen und die Benachrichtigung über die Niederlegung an dem angegebenen Tag in der in der Urkunde bezeichneten Weise abgegeben hat (vgl. dazu u. a. BVerfG, NJW 1992, 224 [225] und NJW-RR 1992, 1084; Stöber, in: Zöller u. a., ZPO, 20. Aufl., § 190 RdNr. 5 m. w. N.).
  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 216/89

    Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2002 - 2 WDB 15.01
    Ein schlichtes Bestreiten der Richtigkeit der beurkundeten Angaben über die erfolgte Niederlegung der Postsendung und die erfolgte Abgabe der schriftlichen Mitteilung in den Hausbriefkasten reicht aber ebenso wenig wie das Vorbringen bloßer Zweifel an der Richtigkeit der urkundlichen Feststellungen zur Führung des Gegenbeweises aus (vgl. BVerwG NJW 1986, 2127; BGH, MDR 1991, 33; Geimer, in: Zöller, ZPO, a. a. O., § 418 RdNr 4 m. w. N.).
  • BVerwG, 14.11.1978 - 2 WD 33.77

    Beginn der Berufungsfrist - Zustellung an Soldaten - Zustellungsfiktion -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2002 - 2 WDB 15.01
    Denn § 106 Abs. 2 WDO a. F. erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats eine Zustellung unmittelbar an den Soldaten auch dann, wenn dieser seinem Verteidiger Vollmacht zur Entgegennahme von Zustellungen erteilt hat (vgl. Beschlüsse vom 14. November 1978 - BVerwG 2 WD 33.77 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 2 WDB 3, 00, 4.00 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 6 S 346/16

    Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Umfang der

    Diese Urkunde ist eine öffentliche Urkunde, die gemäß § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis unter anderem für das Einlegen des Schriftstücks in den Briefkasten der angegebenen Adresse zu dem angegebenen Zeitpunkt erbringt (BVerwG, Beschluss vom 19.03.2002 - 2 WDB 15.01 -, Buchholz 235.0 § 82 WDO Nr. 1; Beschluss des Senats vom 15.02.2016 - 6 S 1870/15 -, VBlBW 2016, 328).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2023 - A 12 S 567/22

    Erlass einer asylverfahrensrechtlichen Betreibensaufforderung; Belehrung in der

    Die Postzustellungsurkunde über die erfolgte Ersatzzustellung nach § 181 ZPO ist eine öffentliche Urkunde, mit der sich aus § 418 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 98 VwGO ergebenden Beweiskraft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.03.2002 - 2 WDB 15.01 -, juris Ls. 1; Beschluss vom 16.05.1986 - 4 CB 8.86 -, juris Rn. 3).

    Ein Gegenbeweis nach § 418 Abs. 2 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn die durch die Zustellungsurkunde beurkundeten Umstände nicht substantiiert und unter Beweisantritt in Zweifel gezogen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.03.2002 - 2 WDB 15.01 -, juris Ls. 2).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2016 - 6 S 1870/15

    Zustellung eines verwaltungsgerichtlichen Beschlusses im Wege der

    Diese Urkunde ist eine öffentliche Urkunde, die gemäß § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis unter anderem für das Einlegen des Schriftstücks in den Briefkasten zu dem angegebenen Zeitpunkt erbringt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16.05.1986 - 4 CB 8.86 -, NJW 1986, 2127 und vom 19.03.2002 - 2 WDB 15.01 -, Buchholz 235.0 § 82 WDO Nr. 1).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.2019 - 2 MB 20/19

    Datumsvermerk auf dem Umschlag; Unwirksamkeit der Zustellung

    Vielmehr wird bereits durch sie - als öffentliche Urkunde - gemäß § 418 Abs. 1 ZPO der Vollbeweis der Einlegung des Schriftstückes zu dem angegebenen Zeitpunkt erbracht (BVerwG, Beschlüsse vom 16. Mai 1986 - 4 CB 8.86 -, Juris Rn. 3 und vom 19. März 2002 - 2 WDB 15.01 -, Juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 19.07.2021 - 11 CS 21.1280

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem -

    Diese Beweiskraft erstreckt sich bei einer Postzustellungsurkunde über die Ersatzzustellung nach § 182 ZPO insbesondere auch darauf, dass der Postbedienstete unter der angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme einer Postsendung in Betracht kommenden Person angetroffen hat (vgl. BVerwG, B.v. 19.3.2002 - 2 WDB 15.01 - Buchholz 235.0 § 82 WDO Nr. 1 = juris Rn. 6 m.w.N.).

    Vielmehr müssen Umstände dargelegt werden, die ein Fehlverhalten des Postzustellers bei der Zustellung und damit eine Falschbeurkundung in der Postzustellungsurkunde zu belegen geeignet sind (vgl. BVerwG, B.v. 1.10.1996 - 4 B 181.96 - Buchholz 340 § 3 VwZG Nr. 17 = juris Rn. 7; B.v. 19.3.2002, a.a.O.).

  • VG Würzburg, 14.06.2011 - W 6 S 11.399

    Fahrerlaubnisrecht; Fahrerlaubnisentziehung; 18 Punkte; Zustellung der

    Die Beweiskraft erstreckt sich bei einer Postzustellungsurkunde über die erfolgte Ersatzzustellung nach § 180 ZPO insbesondere auch darauf, dass der Postbedienstete unter der angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme einer Postsendung in betracht kommende Person angetroffen und das zu übergebende Schriftstück in den zur Wohnung gehörenden Briefkasten des im Adressfeld genannten Empfängers oder eine ähnliche Vorrichtung eingelegt hat (vgl. BVerwG, B.v. 19.03.2002, Az: 2 WDB 15/01, Buchholz 235.0 § 82 WDO Nr. 1).

    Ein schlichtes Bestreiten der Richtigkeit der beurkundeten Angaben über die erfolgte Einlegung der Postsendung in den Hausbriefkasten reicht aber ebenso wenig wie das Vorbringen bloßer Zweifel an der Richtigkeit der urkundlichen Feststellung zur Führung des Gegenbeweises aus (BVerwG, B. 19.03.2002, a.a.O.).

  • VG Würzburg, 06.04.2011 - W 6 S 11.210

    Einstweilige Anordnung; Umdeutung nach Rechtsbegehren; vorbeugende

    Die Beweiskraft erstreckt sich bei einer Postzustellungsurkunde über die erfolgte Ersatzzustellung nach § 180 ZPO insbesondere auch darauf, dass der Postbedienstete unter der angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme einer Postsendung in betracht kommende Person angetroffen und das zu übergebende Schriftstück in den zur Wohnung gehörenden Briefkasten des im Adressfeld genannten Empfängers oder eine ähnliche Vorrichtung eingelegt hat (vgl. BVerwG, B.v. 19.03.2002, Az: 2 WDB 15/01, Buchholz 235.0 § 82 WDO Nr. 1).

    Ein schlichtes Bestreiten der Richtigkeit der beurkundeten Angaben über die erfolgte Einlegung der Postsendung in den Hausbriefkasten reicht aber ebenso wenig wie das Vorbringen bloßer Zweifel an der Richtigkeit der urkundlichen Feststellung zur Führung des Gegenbeweises aus (BVerwG, B. 19.03.2002, a.a.O.).

  • VG Greifswald, 06.10.2021 - 3 A 1514/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Die Zustellungsurkunde erbringt als öffentliche Urkunde den vollen Beweis für die in ihr bezeugten Tatsachen (vgl. § 98 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 418 Abs. 1 ZPO; § 182 Abs. 1 Satz 2 ZPO; BVerwG, B. v. 19.03.2002 - 2 WDB 15.01 -, Rn. 6, juris; B. v. 16.05.1986 - 4 CB 8.86 -, Rn. 3, juris).
  • VGH Bayern, 31.03.2016 - 11 CS 16.310

    Erforderlicher Vortrag bei Bestreiten des Zugangs trotz Postzustellungsurkunde

    Hierfür muss der Beweispflichtige zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der bezeugten Tatsache, etwa ein Fehlverhalten des Postzustellers bei der Zustellung und damit eine inhaltlich falsche Beurkundung in der Postzustellungsurkunde, darlegen (vgl. BVerwG, B. v. 19.3.2002 - 2 WDB 15.01 - juris Rn. 6; B. v. 10.11.1993 - 2 B 153.93 - juris Rn. 3; B. v. 5.3.1992 - 2 B 22.92 - juris Rn. 4).
  • VG Würzburg, 27.04.2016 - W 6 K 15.1167

    Entzug der Fahrerlaubnis

    Hierfür muss der Beweispflichtige zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der bezeugten Tatsache, etwa ein Fehlverhalten des Postzustellers bei der Zustellung und damit eine inhaltlich falsche Beurkundung in der Postzustellungsurkunde, darlegen (vgl. BVerwG, B. v. 19.03.2002 - 2 WDB 15.01 - juris Rn. 6; B. v. 10.11.1993 - 2 B 153.93 - juris Rn. 3; B. v. 05.03.1992 - 2 B 22.92 - juris Rn. 4).
  • VG Ansbach, 25.06.2015 - AN 3 K 14.30864

    Italien; subsidiärer Schutzstatus; systemische Mängel - abgelehnt; Beweiskraft

  • OVG Sachsen, 09.03.2010 - 1 D 1/10

    Beschwerde, einstweilige Anordnung, Anwaltszwang

  • VG München, 12.03.2018 - M 23 K 17.513

    Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges und fehlender Versicherungsschutz

  • VGH Bayern, 15.04.2015 - 11 ZB 15.209

    Aufforderung zum Betreiben des Verfahrens

  • VG München, 13.05.2016 - M 23 K 15.180

    Ersatzzustellung bei Postzustellungsurkunde

  • VG Minden, 21.02.2022 - 1 K 6850/21
  • VG Düsseldorf, 18.01.2005 - 4 L 15/05
  • VG München, 22.01.2014 - M 6a S 13.5318

    Punktesystem; Zustellung der Verwarnung; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen

  • VG Augsburg, 27.08.2013 - Au 7 S 13.1157

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze; Verwarnung

  • VG Gelsenkirchen, 14.11.2012 - 7 L 1243/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis, fehlerhafte Zustellung

  • VG Halle, 15.12.2011 - 1 A 7/11

    Löschung eines Vereins als Klägerin während des Klageverfahrens

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