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   OLG Zweibrücken, 24.01.1990 - 2 WF 11/90   

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https://dejure.org/1990,27387
OLG Zweibrücken, 24.01.1990 - 2 WF 11/90 (https://dejure.org/1990,27387)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.01.1990 - 2 WF 11/90 (https://dejure.org/1990,27387)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. Januar 1990 - 2 WF 11/90 (https://dejure.org/1990,27387)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 19.11.2008 - XII ZB 195/07

    Berechnung des Streitwerts im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines

    Er schließt sich nach erneuter Überprüfung der in der Literatur und in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vorherrschenden Auffassung an, dass nach Erlass der zu vollstreckenden Entscheidung fällig gewordene Unterhaltsbeträge nicht hinzuzurechnen sind (OLG Zweibrücken JurBüro 1986, 1404 f. und Beschluss vom 24. Januar 1990 - 2 WF 11/90 - juris; OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 904, 906; Hillach/Rohs Handbuch des Streitwerts in Zivilsachen 9. Aufl. § 70 IV S. 323), sondern nur solche Rückstände, die entweder schon bei Einreichung der Klage im Ausland fällig waren (OLG Bremen, Beschluss vom 11. Dezember 1991 - 2 W 101/91 - juris; vgl. auch OVG Münster Beschluss vom 11. Juli 2008 - 12 E 897/08 - juris für den Streitwert eines jugendhilferechtlichen Heranziehungsstreits) oder in der Ausgangsentscheidung als Rückstände bezeichnet und zugesprochen worden sind (OLG Dresden FamRZ 2006, 563, 564 f; OLG Hamburg OLGR 1997, 164; Schneider/Herget Streitwertkommentar 12. Aufl. Rdn. 6062; Zöller/Herget ZPO 27. Aufl. § 3 Rdn. 16 Stichwort Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schuldtitels).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2007 - 3 W 125/07

    Vollstreckung aus "Nichtversöhnungsbeschluss" eines französischen Gerichts gegen

    Bereits das Landgericht hat diese Festsetzung zutreffend begründet; in einem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels sind Rückstände aus der Zeit zwischen Erlass des Titels und dem Beginn des Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung dem Jahresbetrag nicht hinzuzurechnen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24. Januar 1990 in Sachen 2 WF 11/90, zitiert nach juris).
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