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   OLG Zweibrücken, 30.12.1997 - 2 WF 139/97   

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https://dejure.org/1997,6524
OLG Zweibrücken, 30.12.1997 - 2 WF 139/97 (https://dejure.org/1997,6524)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.12.1997 - 2 WF 139/97 (https://dejure.org/1997,6524)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. Dezember 1997 - 2 WF 139/97 (https://dejure.org/1997,6524)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG § 77 Abs. 2, § 88; ZPO § 115 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1616
  • FamRZ 1998, 758
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 26.05.2011 - 5 B 26.11

    Ausgleichsfunktion; Bewilligung; Einkommen; Genugtuung; Prozesskostenhilfe;

    Der Senat folgt nicht der hiervon abweichenden Auffassung, bei hohen Schmerzensgeldzahlungen und geringem Streitwert könne der teilweise Einsatz zumutbar sein, wenn der Partei der wesentliche Teil des Schmerzensgeldes verbliebe bzw. die Funktion des Schmerzensgeldes nicht wesentlich beeinträchtigt werde (so OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 1987 - 10 WF 278/87 - FamRZ 1987, 1283; OLG Jena, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 4 W 81/00 - OLGR Jena 2000, 185; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. Dezember 1998 - 2 WF 139/97 - FamRZ 1998, 758 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2010 - 14 W 85/09 - VersR 2011, 88 f.; offenlassend LSG München, Beschluss vom 30. September 2008 - L 13 B 657/08 R - juris).
  • OLG Rostock, 30.10.2004 - 10 WF 76/04

    Voraussetzungen des Umgangsrechts der Großeltern mit dem Enkelkind;

    Andere verweisen demgegenüber darauf, daß in § 88 BSHG eine dem § 77 Abs. 2 BSHG entsprechende Ausnahmevorschrift fehle (OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 758); Schmerzensgeld sei jedenfalls dann anrechenbar, wenn die Prozeßkosten nur einen Teil desselben ausmachen (OLG Jena, OLGR Jena 2000, 105 = MDR 2000, 852; OLG Zweibrücken, 1. ZS, OLGR Zweibrücken 1998, 255 = JurBüro 1998, 478).
  • LG Meiningen, 11.11.2004 - 3 T 95/04

    Rückforderung einer aus der Staatskasse gewährten Vergütung für eine Betreuung;

    Aber selbst wenn man einer anderen Ansicht folgen sollte, wonach es auf den Einzelfall ankommt, ob der Einsatz von Schmerzensgeld zumutbar ist (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 1998, 1616 [OLG Zweibrücken 30.12.1997 - 2 WF 139/97] ), kommt man hier zum gleichen Ergebnis: Zwar ist der mit dem angegriffenen Beschluss angeordnete Regress in Höhe von 10.305,65 EUR relativ geringfügig im Vergleich zum Vermögen in Höhe von 110.000 EUR.
  • OLG Zweibrücken, 17.07.2001 - 5 W 1/01

    Voraussetzungen der Zumutbarkeit des Einsatzes von Schmerzensgeld

    Demgegenüber haben es sowohl der erste als auch der zweite Zivilsenat des OLG Zweibrücken nicht als geboten erachtet, das im Verfahren zugesprochene Schmerzensgeld von vornherein aus dem einsatzpflichtigen Vermögen i. S. d. § 115 Abs. 2 ZPO herauszunehmen und - entsprechend dem Gesetzeswortlaut - entscheidend darauf abgestellt, ob der bedürftigen Partei der Einsatz des Vermögens zumutbar ist (vgl. JurBüro 1998, 478 = OLGR 1998, 255; NJW-RR 1998, 1616).
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